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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 04.080 – Wohnquartier Kobbenskamp – hier: Aufstellungsbeschluss

BV-12/26 24.03.2026 Stadtplanungsamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm soll über den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 04.080 – Wohnquartier Kobbenskamp – entscheiden. Das etwa 2,55 Hektar große Plangebiet in der Gemarkung Pelkum umfasst die Flächen eines ehemaligen Sportplatzes sowie eines angrenzenden Parkplatzes. Ziel der Planung ist die Schaffung eines allgemeinen Wohngebiets im Rahmen einer Nachverdichtung. Gemäß dem Masterplan Wohnen der Stadt Hamm besteht für den Stadtbezirk Pelkum ein Bedarf von 500 Wohnungen bis zum Jahr 2035; dabei sollen mindestens 35 Prozent der Flächen für den geförderten Wohnungsbau genutzt werden.

Zusätzlich ist auf dem westlichen Teil des Parkplatzes die Errichtung einer Kindertagesstätte vorgesehen, während der östliche Bereich planungsrechtlich als Stellplatzfläche für nahegelegene Schulen gesichert werden soll. Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt, wobei auf eine Umweltprüfung verzichtet wird und der Flächennutzungsplan entsprechend angepasst wird. Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist die Durchführung einer Bürgerversammlung vorgesehen, um über die Ziele, Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 158 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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