Hamm Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

9. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamm vom 14.11.2001

BV-56/26 24.03.2026 Amt für Finanzen und Controlling

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm wird sich mit der neunten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung befassen, die zum 1. April 2026 in Kraft treten soll. Die vorliegende Beschlussvorlage BV-56/26 des Amtes für Finanzen und Controlling sieht Anpassungen einzelner Gebührentarife vor, die auf notwendigen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen sowie Kosteneinsparungen basieren.

Im Rahmen der Maßnahme 17.5 zur Erhöhung der Gebühren für Beglaubigungen sind die Tarife 1.2.1 und 1.2.2 anzupassen. Zudem wird die Regelung zur Bauaktenauskunft im Vermessungs- und Katasteramt präzisiert. Nachdem die Bereitstellung von Bauakten bereits seit Anfang 2025 sowohl in analoger als auch in digitaler Form möglich ist, soll künftig – analog zu bestehenden Tarifen – die Auswahl zwischen der analogen oder der digitalen Variante festgeschrieben werden. Damit wird eine Regelung geschaffen, die auf Erfahrungen aus der bisherigen Praxis basiert, bei denen Anfragen für beide Formate ohne entsprechende Gebührendeckung vorlagen.

Die finanziellen Auswirkungen der Änderung werden mit einem Anstieg der Einnahmen um etwa 4.000 Euro beziffert. Die Vorlage wird im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 16. März 2026 vorberatend behandelt, bevor der Rat am 24. März 2026 über den Beschluss entscheidet.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 176 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge