Durchführung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen der Anfrage AF-40/26-ST Fragen zur Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz in der Stadtverwaltung Hamm gestellt. Die Anfrage umfasst Details zum zeitlichen Ablauf, den methodischen Grundsätzen sowie zur Beteiligung des Personalrats an den Prozessen.
In ihrer Stellungnahme führt die Verwaltung aus, dass ein strukturierter Ablauf für diese Beurteilungen seit 2017 etabliert ist. Seit 2026 wird das Befragungstool „PsyGesund“ der Unfallkasse NRW eingesetzt. Der Prozess gliedert sich in mehrere Phasen: Nach einer Grobanalyse durch Mitarbeiterbefragungen erfolgt eine Feinanalyse in Workshops, um Belastungen zu konkretisieren und Maßnahmen zu entwickeln. In einer Fokusrunde, an der Expertinnen und Experten sowie Vertreter der Beschäftigten teilnehmen, werden die Maßnahmen verbindlich festgelegt und Verantwortlichkeiten zugewiesen.
Die Festlegung der Arbeitsbereiche erfolgt unter Wahrung der Anonymität der Beschäftigten. Der Personalrat wird in wesentlichen Phasen des Verfahrens sowie bei der Überprüfung der Wirksamkeit einbezogen. Die Kontrolle der Maßnahmen erfolgt durch den Abgleich mit den zuständigen Ämtern und die Rückmeldung der Belegschaft. Falls Maßnahmen keine Verbesserung der Situation bewirken, werden alternative oder ergänzende Schritte entwickelt. Der gesamte Prozess wird dokumentiert, wobei die Gefährdungsbeurteilung in der Regel alle zwei Jahre wiederholt wird.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 24.03.2026kein Ergebnis hinterlegt