Wahl eines beratenden Mitgliedes im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-80/26 wird die Wahl eines beratenden Mitglieds für den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden behandelt. Die Fraktion Pro Hamm – BSW hat beantragt, ein Ratsmitglied als beratendes Mitglied in diesen Ausschuss zu entsenden.
Die rechtliche Grundlage für dieses Vorhaben ist § 58 Abs. 1 der Gemeindeordnung. Dieser regelt, dass Fraktionen, die im betreffenden Ausschuss nicht durch eigene Mitglieder vertreten sind, das Recht besitzen, ein beratendes Mitglied zu entsenden.
Der Beratungsprozess folgt einem festgelegten Zeitplan. Eine Vorberatung des Antrags ist für den 16. März 2026 im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss vorgesehen. Die endgültige Entscheidung über den Beschlussvorschlag soll in der Ratssitzung am 24. März 2026 erfolgen. Mit dem Antrag sind keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Aspekte verbunden.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 16.03.2026kein Ergebnis hinterlegt