Gemeindefinanzierung und die Auswirkungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes auf den Haushalt der Stadt Hamm
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in der Stellungnahme zur Anfrage AF-17/26-ST Stellung zu den Auswirkungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes auf den Haushalt der Stadt Hamm. Laut der Stadtverwaltung führt die Umsetzung des sogenannten Sofia-Gutachtens dazu, dass die Gewichtung von Bedarfsgemeinschaften niedriger angesetzt wird, was für Hamm als ungünstig bewertet wird. Konkret sank der Anteil der Soziallasten am Gesamtansatz von 43,7 Prozent im Jahr 2016 auf 38,1 Prozent im Jahr 2026.
Im Rahmen politischer Initiativen setzt sich die Stadt über den Städtetag NRW für eine Reform der kommunalen Finanzierung ein. Der Städtetag fordert die Einhaltung des Konnexitätsprinzips sowie eine Erhöhung des Verbundsatzes von derzeit 23 Prozent auf mindestens 28 Prozent. Zudem ist Hamm Mitglied des Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte“, welches Sofortmaßnahmen bei den Kosten für Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe sowie eine Entlastung von der Bürokratie fordert. Nachdem der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen Klagen anderer Großstädte gegen die Gemeindefinanzierungsgesetze zurückgewiesen hat, nahm auch die Stadt Hamm ihre bisherigen Klagen zurück.
Hinsichtlich der zukünftigen Haushaltsplanung weist die Verwaltung darauf hin, dass bei anhaltender Unterfinanzierung alle kommunalen Leistungen auf dem Prüfstand stehen könnten. Die Planung orientiert sich jedoch weiterhin an den strategischen Zielen des Rates, wie etwa der Sicherung der sozialen Chancengleichheit und der Stärkung des Wirtschaftsstandortes.
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