Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen der Stadt Hamm für das Jahr 2026
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die 11. Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen ab dem Jahr 2026. Der vorliegende Beschlussvorschlag des Tiefbau- und Grünflächenamtes sieht eine Anpassung der bestehenden Satzung auf Grundlage einer aktuellen Gebührenbedarfsberechnung vor.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Korrektur fehlerhafter Verweise innerhalb der Gebührentabelle. Konkret geht es um die Ziffern zur Abrechnung von Bestattungen und Grabstellen, bei denen die Referenzierung auf bestimmte Grabformen technisch korrigiert werden soll. Eine Erhöhung der Gebühren ist durch diese rein formale Anpassung nicht beabsichtigt.
Darüber hinaus regelt die Änderung die umsatzsteuerliche Behandlung verschiedener Bestattungsformen. So unterliegen Urnenbestattungen in Kammern ab dem 1. Januar 2026 der Umsatzsteuerpflicht. Parallel dazu müssen auch die Ausgleichsgebühren für die Verlängerung von Nutzungsrechten an die neuen steuerrechtlichen Vorgaben angepasst werden. Die Gebührenerhebung erfolgt dabei nach dem Prinzip der Kostendeckung, wobei die städtischen Aufwendungen für die allgemeine Grünpflege nicht über die Gebühren abgerechnet werden.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 16.03.2026kein Ergebnis hinterlegt