Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Hamm - Fortschreibung 2026 - 2030
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans für den Zeitraum 2026 bis 2030. Die vorliegende Beschlussvorlage des Jugendamtes (BV-32/26 1. Ergänzung) sieht vor, die Förderbereiche und Ziele der kommunalen Jugendarbeit an aktuelle Bedarfe anzupassen. Die finanziellen Aufwendungen sollen sich dabei von rund 615.000 Euro im Jahr 2026 auf etwa 666.000 Euro im Jahr 2030 erhöhen, wobei die Umsetzung unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung steht.
Ein Schwerpunkt des neuen Plans liegt auf der Förderung politischer und kultureller Teilhabe sowie dem Ausbau der Jugendbeteiligung. Zu den inhaltlichen Anpassungen gehören eine Erhöhung der Ausstattungsgrenze für Vereine von 600 auf 1.200 Euro pro Antrag sowie die Einführung einer Obergrenze von 35 Euro pro Person und Tag bei Freizeiten und Fahrten. Zudem werden erstmals Angebote zur ganztägigen Ferienbetreuung in den Plan aufgenommen, die ab August 2026 durch sieben Anbieter bereitgestellt werden sollen.
Der Förderplan umfasst zudem die Unterstützung der Ausbildung von Jugendleiterinnen und -leitern sowie Projektmittel in Höhe von bis zu 25.000 Euro pro Jahr für Themen wie Klimaschutz oder Medienkompetenz. Im Bereich des Hammer Ferienspaßes wird die Förderung künftig auf anerkannte Träger der freien Jugendhilfe konzentriert. Nach Empfehlungen des Schulausschusses wurde zudem eine textliche Präzisierung vorgenommen, um die Förderfähigkeit von Sportangeboten in den verschiedenen Bereichen einheitlich darzustellen.
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