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Beschlussvorlage

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Hamm - Fortschreibung 2026 - 2030

BV-32/26 1. Ergänzung Jugendamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage BV-32/26 1. Ergänzung sieht die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Hamm für den Zeitraum von 2026 bis 2030 vor. Der Rat soll den Plan mit den darin enthaltenen Zielen beschließen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Auf Empfehlung des Schulausschusses wurde die Vorlage dahingehend angepasst, dass die explizite Erwähnung der Förderfähigkeit sportpädagogischer Angebote im Bereich „Ferienspaß“ gestrichen wurde.

Der Förderplan umfasst verschiedene Bereiche wie Jugendpolitik, Freizeiten, Ausstattung, Projekte sowie Ferienbetreuung. Die finanziellen Aufwendungen und der städtische Eigenanteil steigen im Zeitraum von 2026 bis 2030 sukzessive von 614.978 € auf 665.672 € an. Die Förderung richtet sich an anerkannte freie Träger der Jugendhilfe sowie an selbstorganisierte Zusammenschlüsse, sofern die Voraussetzungen des Kinderschutzes gemäß den Regelungen des SGB VIII erfüllt sind. Eine Förderung gewerblicher Träger ist ausgeschlossen.

Aufgrund der Zunahme der Maßnahmen wird die bisherige Praxis geändert, Anträge mit einem Gesamtzuschuss von über 10.000 € durch den Unterausschuss Jugendhilfe verabschieden zu lassen. Stattdessen soll ein Zwischenbericht über die Entwicklungen und die Inanspruchnahme des Förderplans im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vorgelegt werden. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über das Budget des Jugendamtes ab dem Jahr 2026.

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