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Beschlussvorlage

Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027

BV-11/26 2. Ergänzung 24.03.2026 Amt für Finanzen und Controlling

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage BV-11/26 2. Ergänzung behandelt den Erlass der Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 sowie des Haushaltssicherungskonzepts für den Zeitraum 2026 bis 2036. Der finale Beschlussvorschlag wird nach Abschluss der Haushaltsberatungen formuliert. Dieser umfasst neben der Haushaltssatzung auch strategische Ziele, den Stellenplan für die Jahre 2026/2027 sowie die Auflösung der Bilanzierungshilfe gemäß dem NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz.

Im Vergleich zum Entwurf vom 20. Januar 2026 ergeben sich Änderungen durch die Beratungen in den Bezirksvertretungen. Für die Jahre 2026 und 2027 stehen jedem Bezirk jeweils 100.000 Euro für investive Maßnahmen zur Verfügung. Während die meisten Bezirksvertretungen den jeweiligen Haushaltsansätzen zustimmten, wies die Bezirksvertretung Rhynern darauf hin, dass für ihren Stadtbezirk in den Jahren 2026 und 2027 keine wesentlichen Investitionen vorgesehen sind. Nennenswerte Investitionen seien dort erst ab dem Jahr 2028 veranschlagt.

Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Planung investiver Maßnahmen Teil einer gesamtstädtischen und langfristigen Investitionsplanung ist. Aufgrund der Größe einzelner Projekte können sich Investitionsschwerpunkte in bestimmten Haushaltsjahren auf einzelne Stadtbezirke konzentrieren. Eine gleichmäßige Verteilung der Investitionen über alle Bezirke hinweg sei daher nicht in jedem Haushaltsjahr oder innerhalb der mittelfristigen Finanzplanung möglich.

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