Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung Hier: Anwendung des neuen BauGB-Instrumentariums (sog. „Bauturbo“)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-45/26 des Stadtplanungsamtes befasst sich mit der Anwendung neuer Instrumente des Baugesetzbuches zur Beschleunigung des Wohnungsbaus in Hamm. Im Fokus stehen die Befreiungs- und Abweichungsregeln nach den Paragrafen 31 (3), 34 (3b) und 246e BauGB, wobei die Anwendung des Paragrafen 246e BauGB bis zum 31. Dezember 2030 befristet ist. Für die Zustimmung der Gemeinde nach Paragraf 36a BauGB gilt eine Genehmigungsfiktion von drei Monaten, die sich bei Beteiligung der Öffentlichkeit auf vier Monate verlängern kann.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung ergänzende Instrumente der BauGB-Novelle bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen einsetzt und städtebauliche Verträge abschließt. Die Entscheidungsbefugnis für Projekte mit überschaubarer Bedeutung, wie Einzelbauvorhaben bis zu zehn Wohneinheiten, soll dem Oberbürgermeister übertragen werden. Für Projekte mit städtebaulicher Bedeutung oder laufende Bebauungsplanverfahren soll die Entscheidung auf den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität übertragen werden. Vorhaben mit erheblicher städtebaulicher Wirkung, wie Neubaugebiete, bleiben von der Anwendung des sogenannten „Bauturbos“ ausgeschlossen.
Voraussetzung für die Anwendung sind der Bau von Wohngebäuden, vorrangig zur Vermietung, sowie ein Anteil von mindestens 35 Prozent preisgebundener Wohnungen ab zehn Wohneinheiten. Zudem müssen Klimastandards der Stadt Hamm eingehalten werden und eine gesicherte Erschließung vorliegen. Der Baubeginn muss spätestens ein Jahr nach der Baugenehmigung oder Förderzusage erfolgen. Die Anwendung ist auf Wohn-, Misch- und Sondergebiete sowie bestimmte Gemeinbedarfsflächen beschränkt; Gewerbe-, Grün- und Waldflächen sind ausgeschlossen. Für die Projekte „Quartier St. Michael“ und „Quartier St. Bonifatius“ wird die Entscheidung vorerst zurückgestellt, während für das Vorhaben „An der Lilienstraße“ die Anwendung vorbereitet wird. Die Verwaltung soll nach einem Jahr über die Praxiserfahrungen berichten.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 16.03.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 10.03.2026kein Ergebnis hinterlegt
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