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Beschlussvorlage

Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung Hier: Anwendung des neuen BauGB-Instrumentariums (sog. „Bauturbo“)

BV-45/26 24.03.2026 Stadtplanungsamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm beabsichtigt, die Anwendung neuer bauplanungsrechtlicher Instrumente aus der Baugesetzbuch-Novelle zu regeln. Diese Regelungen, im Rahmen des sogenannten „Bauturbos“, sollen den Bau von bezahlbarem Wohnraum beschleunigen und die Wohnraumsicherung unterstützen. Konkret geht es um die Nutzung der erweiterten Befreiungs- und Abweichungsbefugnisse nach den Paragrafen 31 (3), 34 (3b) sowie 246e BauGB.

Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird die Verwaltung beauftragt, diese Instrumente einzusetzen, sofern die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. Um die städtebauliche Entwicklung geordnet zu gestalten, sieht die Vorlage vor, die Entscheidung über die erforderliche Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB teilweise auf den Oberbürgermeister zu übertragen. Dies gilt insbesondere für Projekte mit überschaubarer städtebaulicher Bedeutung, wie etwa Einzelbauvorhaben bis zu einer Größe von zehn Wohneinheiten.

Zudem erhält die Verwaltung die Befugnis, städtebauliche Verträge abzuschließen, um die Voraussetzungen für eine positive Entscheidung im Einzelfall abzusichern. Die Anwendung der Regelungen unterliegt der Prüfung nach festgelegten Kriterien. Nach Ablauf eines Jahres soll die Verwaltung dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität über die Praxiserfahrungen bei der Anwendung dieses Instrumentariums berichten.

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