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Beschlussvorlage

Unterbringung der Gesamtverwaltung | Phase II: Grundsatzbeschluss zur Weiterentwicklung des Familienrathauses: Anmietung zentraler Büroflächen im Zentrum der Innenstadt mit nachfolgender Aufgabe des Standorts "Caldenhofer Weg 10" und Neuordnung der Liegenschaften des Stadtamtes 51.

BV-5/26 24.03.2026 Immobilienmanagement

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm soll die Anmietung neuer Büroflächen im Zentrum der Innenstadt beschließen, um das Familienrathaus zu erweitern und die Verwaltung zukunftsfähig aufzustellen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, zusammenhängende Flächen von etwa 3.000 Quadratmetern im Umkreis von 300 Metern um die ÖPNV-Knotenpunkte Hauptbahnhof/Willy-Brandt-Platz oder Westentor anzumieten. Diese Räumlichkeiten sollen künftig sowohl das neue zentrale Familienrathaus als als auch einen gemeinsamen „SiKo-Point“ der Polizei NRW und des KOD beherbergen.

Im Zuge dieser Umstrukturierung soll der derzeitige Standort am Caldenhofer Weg 10 nach dem Auszug des Familienrathauses dauerhaft für das Stadtamt 51, das Jugendamt, genutzt werden. Die Liegenschaft am Caldenhofer Weg 159 soll aufgegeben und veräußert werden, während die Flächen im Südringcenter nach Möglichkeit freigezogen werden sollen. Ziel ist eine moderne Arbeitsumgebung nach dem „New Work“-Prinzip mit einer Desksharing-Quote von 0,7 für rund 180 Mitarbeitende.

Finanziell wird mit einem jährlichen Mehraufwand bei den Nettomietkosten von etwa 161.000 Euro sowie einmaligen Einrichtungskosten von circa 470.000 Euro gerechnet. Dem stehen Einsparungen durch die Abmietung der Flächen im Südringcenter und der Verzicht auf Sanierungsmaßnahmen am Caldenhofer Weg 159 gegenüber.

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Beratungsfolge