Durchführung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen einer Anfrage mit der Nummer AF-40/26 den Oberbürgermeister um Auskunft zur Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz in Hamm gebeten. Im Zentrum der Anfrage stehen Fragen zum zeitlichen Umfang sowie zu den methodischen Grundlagen der bisherigen Umsetzung dieser Beurteilungen.
Die Ratsgruppe bittet um detaillierte Informationen darüber, seit wann und in welchen Jahren strukturierte psychische Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt wurden und nach welchen Grundsätzen die Planung sowie die praktische Umsetzung erfolgten. Dabei werden insbesondere die Festlegung von Arbeitsbereichen, das Verfahren zur Ermittlung und Bewertung von psychischen Belastungen sowie die Entwicklung von Maßnahmen zur Minderung oder Beseitigung dieser Gefährdungen thematisiert. Zudem wird nach der Umsetzung konkreter Maßnahmen sowie nach der Art der Beteiligung des Personalrats an diesen Prozessen gefragt.
Des Weiteren umfasst die Anfrage Fragen zur Wirksamkeitskontrolle der umgesetzten Maßnahmen sowie zur Dokumentation und Aktualisierung des gesamten Beurteilungsprozesses. Die Anfrage begründet sich auf die gesetzlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers gemäß dem Arbeitsschutzgesetz, die physische und psychische Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und Gefährdungen möglichst zu vermeiden oder gering zu halten.
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