Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Haushaltssatzung für die Jahre 202
Die Vorlage sieht vor, die Haushaltsplanung für 2026 und 2027 sowie das Haushaltssicherungskonzept (HSK) für den Zeitraum von 2026 bis 2036 auf Basis des Entwurfs 11/26 und der im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss empfohlenen Änderungen zu beschließen. Dies umfasst auch die Festlegung strategischer Ziele, Budgetregeln sowie den Stellenplan für die Jahre 2026 und 2027. Zudem ist die lineare Auflösung der Bilanzierungshilfe ab 2026 vorgesehen.
Die finanzielle Ausgangslage zeigt, dass der Jahresfehlbetrag für 2026 durch die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage gedeckt werden kann, diese jedoch im Jahr 2027 vollständig aufgebraucht sein wird. Da die Bilanz zum Ende des Jahres 2027 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag ausweisen wird, besteht die Verpflichtung zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes. Ziel dieses Konzeptes ist es, innerhalb von zehn Jahren wieder einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist das Bekenntnis zu den „Dresdner Impulsen“. Die Stadt Hamm beabsichtigt, diesen Forderungen inhaltlich beizutreten. Diese fordern unter anderem eine finanzielle Soforthilfe durch Bund und Länder zur Kompensation steigender Sozialausgaben sowie die Einhaltung des Konnexitätsprinzips, wonach neue Aufgaben nur bei vollständigem Kostenausgleich übertragen werden sollen. Zudem wird ein Abbau bürokratischer Hürden angeregt.
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- 24.03.2026kein Ergebnis hinterlegt