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Stellungnahme

Rechtliche Überprüfung der Ausschussbesetzungen im Rat der Stadt Hamm im Lichte des Beschlusses des OVG NRW vom 05.03.2026

AT-39/26-ST 24.03.2026 Referat für Rats- und Protokollangelegenheiten

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt Hamm den Antrag AT-39/26-ST eingebracht, um die aktuelle Besetzung der Ausschüsse rechtlich überprüfen zu lassen. Ziel der Untersuchung ist es, festzustellen, ob die Zusammensetzung der Gremien dem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit der Kräfteverhältnisse im Rat entspricht. Anlass für diesen Antrag ist ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW vom 5. März 2026. Die Fraktion fordert eine Prüfung, ob der am 3. November 2025 beschlossene einheitliche Wahlvorschlag der Fraktionen zu einer Veränderung der rechnerischen Stärkeverhältnisse geführt hat. Falls die Besetzung nicht den Vorgaben der Gemeindeordnung NRW oder der aktuellen Rechtsprechung entspreche, soll die Verwaltung dem Rat eine Vorlage zur rechtssicheren Neubesetzung vorlegen.

In ihrer Stellungnahme zum Antrag stellt die Verwaltung klar, dass das OVG NRW seine Rechtsprechung zum Grundsatz der Spiegelbildlichkeit nicht geändert habe. Der vorliegende Beschluss des Gerichts beziehe sich auf einen Einzelfall in der Stadt Bochum und wiederhole lediglich bereits bestehende Grundsätze des Bundesverwaltungsgerichts sowie des OVG NRW. Die Ausschüsse in Hamm seien im November 2025 auf Grundlage eines einheitlichen Wahlvorschlags gebildet worden, welcher von allen Fraktionen und Gruppen getragen wurde. Seit dieser Entscheidung seien die tatsächlichen Verhältnisse im Rat unverändert geblieben.

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