Bebauungsplan Nr. 06.097 - Schulstraße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird am 24. März 2026 über den Bebauungsplan Nr. 06.097 – Schulstraße – entscheiden sollen. Das Vorhaben im Ortsteil Bockum-Hövel sieht eine städtebauliche Nachverdichtung eines etwa 0,25 Hektar großen Grundstücks an der Kreuzung Schulstraße und Ermelinghofstraße vor. Mit dem neuen Plan wird die bestehende Regelung aus dem Jahr 1969 für diesen Bereich abgelöst.
Die Planung legt das Areal als allgemeines Wohngebiet fest, welches eine offene, maximal zweigeschossige Bauweise vorsieht. Die bauliche Nutzung kann entweder aus einem Mehrfamilienhaus mit einer Obergrenze von 20 Wohneinheiten oder alternativ aus einer Kindertagesstätte bestehen. Die Erschließung erfolgt über die Ermelinghofstraße. Ein Bestandteil der Planung ist zudem der Schutz vorhandener Straßenbäume sowie eine planungsrechtliche Sicherung einer Blutbuche auf dem Grundstück.
Die Beschlussvorlage des Stadtplanungsamtes beinhaltet die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, unter anderem der Unteren Landschaftsbehörde. Der vorgeschlagene Satzungsbeschluss umfasst zugleich die dazugehörige Begründung.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 16.03.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 10.03.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 04.03.2026kein Ergebnis hinterlegt