Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten an den Verkehrsbetrieb Hamm (VBH): 1. Grundsatzbeschluss 2. Beschluss der Vorabbekanntmachung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, die Erbringung der öffentlichen Personenverkehrsdienste mit Bussen im Stadtgebiet für den Zeitraum vom 1. Januar 2028 bis zum 31. Dezember 2037 im Wege einer Direktvergabe an die Verkehrsbetrieb Hamm GmbH (VBH) zu verlängern. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die EU-Verordnung Nr. 1370/2007 sowie der Paragraph 108 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Da die VBH eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Hamm GmbH ist, welche wiederum zu 100 Prozent in der Stadt Hamm liegt, erfüllt das Unternehmen die Voraussetzungen für diese Vergabeform.
Als nächster Verfahrensschritt ist die Veröffentlichung einer Vorabbekanntmachung im EU-Amtsblatt für das erste Quartal 2026 vorgesehen. Damit wird die Frist für mögliche Konkurrenzanträge anderer Verkehrsunternehmen eingeleitet. Die inhaltliche Grundlage der Leistungsbeschreibung bildet der Nahverkehrsplan von 2023, der Standards für Bedienung und Qualität festlegt.
Die Finanzierung des ÖPNV erfolgt derzeit über den städtischen Querverbund der Stadtwerke Hamm ohne direkten Zuschuss durch die Stadt, wobei Instrumente für eine etwaige zukünftige Mitfinanzierung vorbereitet werden. Ein abschließender Beschluss des Rates zur Direktvergabe wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2027 erwartet.
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Beratungsfolge
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