Hamm Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Benennung von Mitgliedern des für Gesundheit zuständigen Ausschusses in der Kommunalen Gesundheitskonferenz der Stadt Hamm

BV-77/26 24.03.2026 Gesundheitsamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm soll im Rahmen der Beschlussvorlage BV-77/26 Mitglieder für die Kommunale Gesundheitskonferenz benennen. Grundlage für die Einberufung dieser Konferenz durch den Rat ist § 22 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW. Die Konferenz setzt sich aus Vertretern der an der Gesundheitsförderung und Gesundheitsversorgung Beteiligten, Selbsthilfegruppen sowie Einrichtungen für Gesundheitsvorsorge und Patientenschutz zusammen, wobei auch die Mitglieder des für Gesundheit zuständigen Ausschusses des Rates einbezogen sind.

Auf Basis eines Ratsbeschlusses vom 7. November 2000 ist vorgesehen, dass jeweils ein Mitglied des für Gesundheit zuständigen Ausschusses pro Fraktion in die Konferenz berufen wird. Aufgrund der Ergebnisse der jüngsten Kommunalwahl hat sich die Sitzverteilung im Rat verändert, sodass nun fünf Fraktionen vertreten sind: SPD, CDU, Bündnis90/Die Grünen und Volt, AfD sowie Pro Hamm und BSW.

Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht daher die Benennung von insgesamt fünf Mitgliedern für die Kommunale Gesundheitskonferenz vor. Dabei soll jede im Rat vertretene Fraktion ein Mitglied sowie eine Stellvertretung vorschlagen, welche dem für Gesundheit zuständigen Ausschuss angehören. Für dieses Verfahren sind keine finanziellen Auswirkungen vorgesehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 173 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge