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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Rat
- 1.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Genehmigung der Bestellung von Herrn Selberg zum Vorstandsmitglied der Sparkasse HammZur Vorlage · 0318/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung die Bestellung eines neuen Vorstandsmitglieds der Sparkasse Hamm genehmigt. Die Entscheidung bezieht sich auf die vom Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm beschlossene Ernennung eines neuen Mitglieds für den Zeitraum vom 1. Mai 2021 bis zum 30. April 2026.
Die Notwendigkeit der Neubesetzung ergab sich aus dem Ausscheiden eines bisherigen Vorstandsmitglieds zum 31. März 2021. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sparkassengesetzes NRW ist der Verwaltungsrat für die Bestellung der Vorstandsmitglieder zuständig, während die Genehmigung durch den Träger der Sparkasse, in diesem Fall die Stadt Hamm, erforderlich ist.
Die Verwaltung begründete die Dringlichkeit des Beschlusses damit, dass Kreditinstitute nach dem Kreditwesengesetz über mindestens zwei geeignete Geschäftsleiter verfügen müssen, um das Vieraugenprinzip zu gewährleisten und die Handlungsfähigkeit des Instituts aufrechtzuerhalten. Da ein ausgeschiedenes Vorstandsmitglied nicht mehr zur Vertretung befähigt ist und die nächste ordentliche Ratssitzung erst im Juni 2021 stattgefunden hätte, wurde die Entscheidung vorab im Wege der Dringlichkeit herbeigeführt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Entscheidung werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 2.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Aussetzung der Erhebung von Elternbeiträgen für die schulischen Betreuungsangebote und die Angebote der frühkindlichen BildungZur Vorlage · 0335/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung die Aussetzung der Elternbeiträge für verschiedene Betreuungsangebote beschlossen. Die Regelung umfasst rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 bis zum Ende des Kita-Jahres am 31. Juli 2021 die Befreiung von den Beiträgen für die Angebote der frühkindlichen Bildung, einschließlich Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Ebenso werden die Elternbeiträge für schulische Betreuungsangebote, wie die Offene Ganztagsgrundschule (OGS) und die Übermittagsbetreuung (ÜMi), für denselben Zeitraum ausgesetzt.
Die Entscheidung gilt unabhängig davon, ob die pädagogischen Angebote im genannten Zeitraum tatsächlich in Anspruch genommen wurden. Bereits geleistete Zahlungen für diesen Zeitraum werden von der Stadt zurückerstattet. Die Finanzierung der Träger, deren Einnahmen auf den tatsächlichen Elternbeiträgen basieren, wird durch den städtischen Haushalt sichergestellt.
Die Verwaltung führt die Maßnahme auf die durch die Pandemie bedingten Einschränkungen im Betreuungsangebot zurück. Neben den Mindererträgen im Bereich der Kita- und Schulbetreuung entstehen Mehraufwendungen für Angebote der Sekundarstufe I. Während das Land Nordrhein-Westfalen bereits Teilbeträge für die Monate Januar und Februar erstattet hat, steht eine Entscheidung über die Beteiligung des Landes an den weiteren Ausfällen noch aus. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 3.Errichtung einer dritten Gesamtschule in Hamm-Herringen, Baubeschluss 2.+3. BauabschnittZur Vorlage · 0319/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über den Baubeschluss für den zweiten und dritten Bauabschnitt der Errichtung einer dritten Gesamtschule in Hamm-Herringen entscheiden. Die Vorlage sieht vor, die Umsetzung der Bauabschnitte 2, welcher eine Zweifachsporthalle und den Bauteil F umfasst, sowie des Bauabschnitts 3 mit der Sekundarstufe II (Bauteil E) unter Einbeziehung externer Planungsbüros zu beauftragen. Voraussetzung für diesen Beschluss sind eine gesicherte Finanzierung sowie die Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2022.
Die Bruttobaukosten für beide Abschnitte belaufen sich auf insgesamt 13.361.000 Euro. Der zweite Bauabschnitt ist mit etwa 7.404.000 Euro veranschlagt, während der dritte Bauabschnitt Kosten in Höhe von rund 5.957.000 Euro verursacht. Zur Finanzierung stehen 10.085.000 Euro aus dem Haushaltsplan 2021 sowie eine Differenz von 3.658.000 Euro aus einer Schulpauschale des Landes zur Verfügung.
Die Planung wurde gegenüber ursprünglichen Entwürfen angepasst. Neben der Erweiterung von einer Einfach- zur Zweifach-Sporthalle aufgrund steigender Schülerzahlen wurden Anpassungen der Verkehrsführung in der Fangstraße sowie klimaschutzrelevante Bauteile wie Gründächer, eine Photovoltaikanlage und ein Blockheizkraftwerk in die Planung aufgenommen. Der Bauabschnitt 2 soll Anfang 2022 beginnen und im Sommer 2023 abgeschlossen sein, während der dritte Bauabschnitt im Frühjahr oder Sommer 2023 startet und nach den Sommerferien 2024 endet.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 24.06.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 4.Eduard-Spranger-Berufskolleg, Errichtung einer Lernfabrik 4.0, BaubeschlussZur Vorlage · 0331/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0331/21_VL behandelt den Baubeschluss zur Errichtung und Ausstattung einer Lernfabrik 4.0 am Eduard-Spranger-Berufskolleg sowie die Ersatzpflanzung von zwölf Bäumen. Das Vorhaben umfasst einen Neubau mit einer Nutzungsfläche von etwa 995 Quadratmetern, der unter anderem einen Kfz-Raum sowie einen CNC-Maschinenraum beinhaltet, sowie Umbaumaßnahmen im Bestand.
Die Brutto-Gesamtkosten belaufen sich auf rund 5.877.000 Euro. Davon entfallen 4.029.300 Euro auf Einzahlungen, wobei eine Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von 90 Prozent vorgesehen ist. Der städtische Eigenanteil beträgt 1.847.700 Euro. Für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wird ein Mehrbedarf von etwa 1.400.000 Euro angemeldet.
Aufgrund veränderter Anforderungen wird das Projekt als Weiterbildungseinrichtung statt als Werkstatthalle realisiert. Dies führt durch technische Komplexität, eine neue Dachbegrünung und die Integration zusätzlicher Nutzungseinheiten wie eines barrierefreien WCs zu einer Nutzflächenmehrung von etwa 95 Quadratmetern sowie zu gestiegenen Materialpreisen. Die Kosten für den Baukörper werden mit 3.945.000 Euro veranschlagt, während die Kosten für die Ausstattung 1.931.900 Euro betragen.
Der Rat der Stadt Hamm soll die Errichtung und Ausstattung vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung und der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne beschließen. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung und der Beauftragung externer Fachplanungsbüros betraut. Der Baubeginn ist für Ende 2021 geplant, die Fertigstellung soll im Frühjahr 2023 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 24.06.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.Fortsetzung und Erweiterung der Sprach- und Familienbildungsprogramme „Griffbereit“ und „Rucksack“ durch freie TrägerZur Vorlage · 0373/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm legt mit der Beschlussvorlage 0373/21 den Antrag auf Fortsetzung und Erweiterung der Sprach- und Familienbildungsprogramme „Griffbereit“ und „Rucksack“ vor. Die Programme, die Bestandteil des städtischen Integrationskonzeptes sind, richten sich an mehrsprachige Familien und unterstützen die sprachliche Entwicklung von Kindern im Alter von ein bis sechs Jahren sowie den Übergang zur Grundschule.
Nach dem vorliegenden Entwurf sollen die Träger Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems sowie der Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Hamm e.V. mit der Durchführung betraut werden. Voraussetzung für die Umsetzung im Kita-Jahr 2021/2022 sind eine gesicherte Finanzierung sowie die Genehmigung der Haushaltssanierungspläne 2022 ff. durch die Bezirksregierung Arnsberg. Die Verwaltung soll den beteiligten Trägern entsprechende Bewilligungsbescheide erteilen.
Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 269.200,00 Euro. Für das Kalenderjahr 2021 sind Aufwendungen in Höhe von 135.500,00 Euro vorgesehen, während für das Jahr 2022 Kosten von 167.000,00 Euro kalkuliert werden. Zur Deckung der Kosten werden Landesfördermittel aus dem Programm „Integrationschancen für Kinder und Familien“ in Höhe von 33.300,00 Euro eingesetzt. Die Durchführung der Programme umfasst die Betreuung durch zweisprachige Erzieherinnen in zahlreichen Kindertageseinrichtungen und interessierten Grundschulen in verschiedenen Sozialräumen der Stadt.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 21.06.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 17.06.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 16.06.2021 · Integrationsrat
- 6.Erweiterung der zweigruppigen Kita „Spatzennest“ zu einer dreigruppigen Einrichtung in einem Ersatzbau an der Werler Straße im Sozialraum Hamm Mitte in Trägerschaft der Elterninitiative Spatzennest e.V.Zur Vorlage · 0385/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, die zweigruppige Kindertageseinrichtung der Elterninitiative „Spatzennest e.V.“ durch einen Ersatzbau an der Werler Straße zu einer dreigruppigen Einrichtung zu erweitern. Das Vorhaben sieht den Neubau auf dem bisherigen Grundstück vor, wobei die Erweiterung im Rahmen eines Investorenmodells realisiert werden soll. Nach den aktuellen Planungen soll die Einrichtung zum Beginn des Kindergartenjahres 2022/23 die Betreuung von bis zu 55 Kindern im Alter von vier Monaten bis zum Schuleintritt ermöglichen. Durch die zusätzliche Gruppe für Kinder unter drei Jahren wird das Angebot im Sozialraum Hamm-Mitte um eine u3-Gruppe ergänzt.
Der Neubau wird durch einen Investor errichtet und an den bisherigen Träger zu einem gesetzlich refinanzierbaren Mietzins vermietet, wobei eine feste Laufzeit von 20 Jahren vorgesehen ist. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Veräußerung des Grundstücks an den Investor. Räumlich wird die Einrichtung auf das Rahmenkonzept „Multifunktionalität“ vorbereitet, um künftig bedarfsorientierte Betreuungsangebote, etwa für Integrations- oder arbeitsmarktpolitische Zwecke, realisieren zu können.
Die Stadt übernimmt für die neue Gruppe einen vertraglichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 3,4 Prozent des verbleibenden Trägeranteils, sofern die Finanzierung gesichert ist. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die technische Ausstattung so zu gestalten, dass die Entwicklungsbeobachtung digital erfolgt. Die finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt belaufen sich für die Jahre 2022 und 2023 auf einen städtischen Eigenanteil von insgesamt 191.500 Euro.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 7.Solidaritätsfonds der Stadt Hamm „Echte Hammer helfen“ wegen der Corona-Krise 2021.Zur Vorlage · 0324/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0324/21 die Fortführung des Solidaritätsfonds „Echte Hammer helfen“ für das Jahr 2021 beantragt. Der Fonds wird mit einem Budget von 35.000 Euro ausgestattet. Die Mittel sind für die Unterstützung gemeinnütziger Vereine vorgesehen, die aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind.
Die Förderung richtet sich an in Hamm ansässige und aktive Vereine aus den Bereichen Soziales, Brauchtum, Kultur, Sport, Natur, Umwelt sowie Eine-Welt-Arbeit. Voraussetzung für eine Bewilligung ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit sowie die Darlegung einer finanziellen Notlage, die etwa durch ausbleibende Einnahmen aus Veranstaltungen oder geringere Mitgliedsbeiträge begründet ist. Zudem müssen bereits erhaltene Förderungen von Bundes- oder Landesebene offengelegt werden.
Der Höchstbetrag für eine einzelne Förderung beläuft sich in der Regel auf maximal 2.000 Euro, wobei das Entscheidungsgremium im Einzelfall über höhere Beträge entscheiden kann. Die Vergabe der Mittel erfolgt durch einen siebenköpfigen Förderbeirat, der mit Mitgliedern der Ratsfraktionen besetzt wird, während die Verwaltung beratend zur Seite steht. Die Ausschreibung soll mit einer Antragsfrist von zwei Wochen zeitnah umgesetzt werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 23.06.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- Solidaritätsfonds der Stadt Hamm „Echte Hammer helfen“ wegen der Corona-Krise 2021.Zur Vorlage · 0324/21_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm führt den Solidaritätsfonds unter dem Titel „Echte Hammer helfen“ im Jahr 2021 fort. Die vorliegende Ergänzung zur Beschlussvorlage 0324/21 regelt die finanzielle Ausstattung sowie die Zielgruppe der Förderung im Kontext der Corona-Krise.
Die Stadt stellt für den Fonds im Haushalt 35.000 Euro bereit. Lokale Sponsoren haben zugesagt, diesen Betrag um eine gleich hohe Summe zu ergänzen, sodass sich das Gesamtvolumen der verfügbaren Mittel auf 70.000 Euro erhöht. Die Auszahlungen und Aufwendungen werden entsprechend auf 70.000 Euro angehoben, während die Einzahlungen um 35.000 Euro erhöht werden. Der städtische Eigenanteil bleibt dabei unverändert.
Die Ausschreibung richtet sich primär an gemeinnützige Vereine, die durch die Corona-Maßnahmen in eine finanzielle Notlage geraten sind. Die Höhe der Förderung ist für die Antragsteller in der Regel auf maximal 2.000 Euro begrenzt. Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet ein mit sieben Personen besetzter Förderbeirat, der aus Mitgliedern der Ratsfraktionen besteht. Die Benennung der Mitglieder erfolgt durch die Fraktionen des Rates.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 8.h4 – aus Hamm. mit Hamm. für Hamm. in Hamm. Lokale Kreative präsentieren sich der Hammer Bevölkerung im Zeitraum 10.-12.09.2021 in der InnenstadtZur Vorlage · 0402/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat der Durchführung des Projekts „h4 – aus Hamm. mit Hamm. für Hamm. in Hamm.“ im Zeitraum vom 10. bis 12. September 2021 zugestimmt, sofern die Finanzierung der Realisierung gesichert ist. Die Veranstaltung soll in der Innenstadt zwischen dem Bahnhof und der Musikschule stattfinden und als Open-Air-Format konzipiert sein. Ziel des Projekts ist es, lokalen Kunstschaffenden, Chören, Bands sowie der Kreativwirtschaft eine Plattform zur Präsentation zu bieten und kulturelle Angebote im öffentlichen Raum zu schaffen.
Die Finanzierung der geplanten Aufwendungen in Höhe von 200.000 Euro erfolgt unter Einbeziehung von Bundesmitteln. Die Kulturstiftung des Bundes trägt im Rahmen des Förderprogramms „Kultursommer 2021“ einen Anteil von 80 Prozent, was einem Betrag von 160.000 Euro entspricht. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 40.000 Euro. In der Kostenplanung sind auch Maßnahmen zum Hygieneschutz berücksichtigt.
Das Kulturbüro übernimmt die federführende Umsetzung der weiteren Planungen. Dabei sollen neben kreativen Multiplikatoren auch Vertreter der Ratsfraktionen in den Planungs- und Entscheidungsprozess einbezogen werden. Das Projekt knüpft an vorangegangene Formate der Stadt an, die darauf abzielten, die lokale Kunstszene und die Kreativwirtschaft zu unterstützen. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 23.06.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 9.ComeBack.Hamm. Die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie bewältigen. Impulse für nachhaltigen wirtschaftlichen Aufbruch setzen.Zur Vorlage · 0411/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0411/21_VL sieht die Einführung des Programms „ComeBack.Hamm.“ vor, welches Maßnahmen zur wirtschaftlichen Unterstützung nach der Corona-Krise und zur Förderung eines nachhaltigen Aufbruchs in Hamm umfasst. Ziel ist die Stärkung kleiner und mittelständischer Betriebe, des Einzelhandels, der Hotellerie sowie der Gastronomie. In diesem Zusammenhang wird die Einrichtung des strategischen Beirats „Wirtschaft.Hamm.2030“ unterstützt. Zur Entlastung der Gastronomie sollen Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie und Werberitter bis zum 31. Dezember 2022 ausgesetzt werden.
Für die Innenentwicklung sind die Nutzung der „Hammer Karte“ sowie zwei Verfügungsfonds vorgesehen: Ein Fonds zur Belebung von Leerständen mit rund 180.000 Euro und ein Fonds zur Steigerung der Aufenthaltsqualität mit etwa 500.000 Euro, beide gefördert durch Land, Bund und EU. Weitere Projekte umfassen den Ausbau der digitalen Infrastruktur im Sinne einer Smart-City-Strategie sowie die Entwicklung des Bahnhofsquartiers und des CreativQuartiers Heinrich Robert.
Im Bereich der Energie- und Logistikinfrastruktur ist die Planung eines 20 MW Elektrolyseurs durch die Trianel GmbH und die Stadtwerke Hamm GmbH vorgesehen. Zudem wird die Reaktivierung des ehemaligen Rangierbahnhofs angestrebt. Zur sozialen und wirtschaftlichen Stabilisierung sieht die Vorlage die Verstetigung eines Investitionsprogramms für Bildung und Infrastruktur in Höhe von jährlich 10 Millionen Euro über fünf Jahre vor. Zudem sollen Beiträge in der frühkindlichen Bildung und Schulbetreuung halbiert werden. Die Vorlage fordert zudem die Übernahme von Altschulden und Corona-Folgeschäden durch Bund und Länder.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 23.06.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.Verlegung des verkaufsoffenen Sonntages anlässlich der Veranstaltung „GenussFest“ vom 26.09.2021 auf den 12.09.2021Zur Vorlage · 0414/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Verlegung eines verkaufsoffenen Sonntages. Ursprünglich war der verkaufsoffene Sonntag anlässlich der Veranstaltung „GenussFest“ für den 26. September 2021 geplant. Durch die Änderung soll dieser Termin auf den 12. September 2021 vorverlegt werden.
Grund für die vorgeschlagene Anpassung ist die zeitliche Zusammenführung mit der Veranstaltung „h4 – aus Hamm. mit Hamm. für Hamm. in Hamm.“, die vom 10. bis zum 12. September 2021 stattfindet. Da die Inhalte des „GenussFestes“ im Rahmen der Veranstaltung „h4“ umgesetzt werden, sieht die Verwaltung eine inhaltliche Nähe der beiden Formate. Eine Bündelung der Kapazitäten soll durch die zeitliche Verschiebung erreicht werden.
Die Vorlage verweist zudem auf das Protokoll des Beirates Einzelhandel vom 9. Juni 2021, wonach die Mitglieder des Beirates die Vorverlegung des verkaufsoffenen Sonntages unterstützen, um von der erwarteten hohen Besucherfrequenz der Großveranstaltung zu profitieren. Die Beteiligten des „runden Tisches Verkaufsoffene Sonntage“ wurden zur Stellungnahme aufgefordert, deren Ergebnisse der Vorlage beigefügt sind. Der Rat wird gebeten, die Änderung der Verordnung gemäß dem beigefügten Entwurf zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 11.Förderung der Wohlfahrtspflege: Begegnungsstätten für ältere Menschen ab 2022ffZur Vorlage · 0338/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Fortsetzung der Bezuschussung für Begegnungsstätten für ältere Menschen für den Zeitraum von 2022 bis 2024 beschlossen. Die Entscheidung basiert auf einem im Jahr 2012 zwischen der Verwaltung und den Trägern der Wohlfahrtspflege einvernehmlich entwickelten Fördermodell. Die Förderung dient der Unterstützung von Angeboten, die die selbstständige Lebensführung im Quartier fördern und zur Prävention von Vereinsamung beitragen sollen.
Die finanziellen Aufwendungen für die Bezuschussung sind mit einer jährlichen Dynamisierung von 3,5 % zur Deckung prognostizierter Kostensteigerungen festgesetzt. Für das Jahr 2022 sind 43.244 Euro vorgesehen, für 2023 44.757 Euro und für 2024 46.323 Euro. Die Mittel verteilen sich auf die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems sowie den Evangelischen Kirchenkreis Hamm.
Die weitere Auszahlung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne durch die Bezirksregierung Arnsberg. Die Träger sind verpflichtet, jeweils bis zum 30. April des Folgejahres einen Verwendungsnachweis vorzulegen, der Kosten, Finanzierung sowie einen Sachbericht umfasst. Die Verwaltung befürwortet die Fortführung der Bezuschussung bis 2024, wobei eine erneute Überprüfung der Förderung nach diesem Zeitraum im Rahmen der altengerechten Quartiersentwicklung vorgesehen ist. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 21.06.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 12.Beschluss der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten im Gustav-Lübcke-Museum HammZur Vorlage · 0250/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Nutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten im Gustav-Lübcke-Museum beschlossen. Ziel der Neuregelung ist es, die Vermarktung des Forums sowie der Museumsbibliothek zu intensivieren und die Auslastung der vorhandenen Veranstaltungsräume zu erhöhen. Die Regelung umfasst die Überlassung von Räumen wie dem Forum, der Bibliothek und dem Foyer an Personen, Vereine, Verbände oder Institutionen. Eine Vermietung für rein gewerbliche Zwecke kann durch die Museumsdirektion oder die Verwaltungsleitung genehmigt werden.
Die Ordnung legt fest, dass eine Überlassung nicht erfolgt, wenn die Nutzer nicht für die freiheitlich demokratische Grundordnung einstehen. Zudem sind Rauchverbot und das Verbot von offenem Feuer in den Räumen festgeschrieben. Die Verantwortung für die Einhaltung der Hausordnung sowie die Haftung für Schäden liegt beim Nutzer. Die Entscheidung über die Vermietung obliegt der Museumsdirektion und der Verwaltungsleitung, wobei kein Rechtsanspruch auf einen Mietvertrag besteht.
Die Entgeltstruktur sieht Grundgebühren für die Nutzung der verschiedenen Bereiche vor, wobei die Nutzung des Forums 500 Euro pro Tag beträgt, während Bibliothek und Foyer jeweils 100 Euro kosten. Für Nutzungen außerhalb der Öffnungszeiten fallen zusätzliche Zuschläge an. Technische Leistungen, wie die Nutzung von Verstärkeranlagen oder Beamern, sowie Serviceleistungen durch die Haustechnik oder die Verwaltung sind gesondert entgeltpflichtig. Für gemeinnützige Vereine aus Hamm ist eine Ermäßigung von 25 Prozent vorgesehen, während Anbieter der lokalen freien Kunst- und Kulturszene eine Ermäßigung von 50 Prozent auf das Grundnutzungsentgelt erhalten.
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- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 23.06.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- Beschluss der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten im Gustav-Lübcke-Museum HammZur Vorlage · 0250/21_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Ergänzungsbeschlussvorlage 0250/21_ER-1 wird eine Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten im Gustav-Lübcke-Museum Hamm vorgeschlagen. Während die ursprüngliche Vorlage die Festlegung der Nutzungsentgelte gemäß der Sachdarstellung vorsieht, ergänzt dieser Beschluss die Grundsätze für die Raumnutzung unter Ziffer (1) Absatz 2.
Die vorgeschlagene Ergänzung beinhaltet eine inhaltliche Vorgabe für die Nutzung kommunaler Räume im Museum. Darin wird festgehalten, dass die Stadt Hamm für eine Kultur der Anerkennung und des gleichberechtigten Miteinanders auf Basis der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht. Die Stadt verpflichtet sich in diesem Leitbild, Rassismus und Diskriminierung entgegenzutreten sowie eine tolerante und humanitäre Gesinnung zu stärken.
Gemäß dem Entwurf wird von allen Personen und Gruppen, die kommunale Räume und Freiflächen für Veranstaltungen nutzen, die Anerkennung dieses Leitbilds gefordert. Die Nutzung der Räumlichkeiten wird somit an die Bedingung geknüpft, dass sich die Veranstaltenden durch die Einhaltung dieser Grundsätze als Bestandteil der örtlichen Gemeinschaft präsentieren. Der Beschluss wurde zur Beratung in den Hauptausschuss sowie in den Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft sowie in den Rat eingebracht.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 13.Anpassung der Nutzungsordnung für städtische Räume und FreiflächenZur Vorlage · 0295/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0295/21 eine Anpassung der Nutzungsordnung für städtische Räume und Freiflächen beantragt. Ziel der Änderung ist die Ergänzung des Geltungsbereichs unter Punkt 1.2 im zweiten Abschnitt um den Begriff „im Gustav-Lübcke-Museum“.
Hintergrund der Vorlage ist die bereits durch die Beschlussvorlage 0250/21 verabschiedete Nutzungs- und Entgeltordnung für das Gustav-Lübcke-Museum. Damit diese spezifische Ordnung für das Museum wirksam werden kann, muss die allgemeine Nutzungsordnung der Stadt Hamm entsprechend angepasst werden. Durch die Ergänzung wird klargestellt, dass die allgemeine Ordnung nicht für Überlassungen von Räumlichkeiten im Gustav-Lübcke-Museum gilt, da für diesen Bereich eine eigene Zweckbestimmung vorliegt.
Das Museum verfügt mit dem Forum über einen multifunktionalen Veranstaltungssaal, der verschiedene Bestuhlungsformen für Kongresse, Symposien oder Fachtagungen ermöglicht. Die Verwaltung beabsichtigt, die Vermarktung des Forums sowie der Museumsbibliothek zu intensivieren und die Auslastung der vorhandenen Veranstaltungsräume zu erhöhen. Neben der reinen Raumvermietung sollen ergänzende Formate wie Kurzführungen oder Workshops angeboten werden. Mit der Anpassung der Satzung wird die rechtliche Grundlage für die eigenständige Regelung der Raumnutzung im Museum geschaffen.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 14.Änderung der Gebührensatzung der Städtischen MusikschuleZur Vorlage · 0396/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 6. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Städtischen Musikschule beschlossen, die zum 1. August 2021 in Kraft tritt. Grund für die Anpassungen ist die Umstellung des Landesprogramms „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (JeKits) durch die Landesregierung NRW. Das Programm wird sukzessive von einer zweijährigen auf eine vierjährige Grundschulzeit ausgeweitet.
In der Folge ändern sich die Unterrichtsgebühren für den dritten JeKits-Jahrgang von bisher 420 Euro auf 276 Euro pro Jahr, da die Gebührenhöchstgrenze durch das Land neu vorgegeben ist. Gleichzeitig entfällt der Titel „JeKitsPlus im dritten Schuljahr“. Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Einnahmeverlust durch die geringeren Gebühren durch die Übernahme von Sozialbefreiungen durch das Land teilweise ausgeglichen wird.
Weitere inhaltliche Änderungen betreffen die Verstetigung des Angebots „Elementarer Eltern-Kind-Unterricht“ sowie die Aufnahme des „Elementaren Musizierens“ für Kinder mit Begleitperson in die Gebührenordnung. Zudem wurde der Begriff des Vorgängerprogramms „Jedem Kind ein Instrument“ aus der Satzung entfernt. Die Satzung enthält zudem redaktionelle Anpassungen sowie Regelungen zur Gebühr für die Überlassung von Instrumenten und zur Erstattung bei Unterrichtsausfall. Die finanziellen Auswirkungen auf die Gebührenmindererträge werden auf etwa 65.232 Euro geschätzt, während durch die Erstattung von Sozialermäßigungen Mehrerträge in Höhe von 25.000 Euro erwartet werden.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 23.06.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 15.Änderung der Satzung der Städtischen MusikschuleZur Vorlage · 0401/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 4. Änderungssatzung zur Satzung der Städtischen Musikschule zum 1. August 2021 beschlossen. Die Anpassungen der Satzung basieren auf verschiedenen organisatorischen und rechtlichen Erfordernissen.
Im Bereich des elementaren Musikunterrichts wurde die Umsetzung von Programmen in Kindertageseinrichtungen an die aktuelle Rechtslage im KiBiz angepasst, wodurch nun Kooperationsprogramme wie „Kita und Musikschule“ vorgesehen sind. Zudem wurde die Bezeichnung des Programms „Jedem Kind ein Instrument“ in das Nachfolgeprogramm „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (JeKits) überführt und die Laufzeiten der Programme entsprechend der neuen Struktur angepasst.
Die Liste der Kooperationspartner wurde um stationäre Senioreneinrichtungen erweitert. Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft die Unterrichtsform: Neben dem Präsenzunterricht wurde die Möglichkeit verankert, in begründeten Ausnahmefällen Distanzunterricht oder hybride Formate einzusetzen. Die Entscheidung über die pädagogische und organisatorische Umsetzung dieser Formate liegt bei der Musikschulleitung.
Weitere inhaltliche Änderungen betreffen die Regelungen zur Instrumentenüberlassung, die Fristen für An- und Abmeldungen sowie die Probezeiten. Zudem wurden die Bedingungen für einen Ausschluss vom Unterricht, etwa bei Zahlungsverzug oder unentschuldigtem Fehlen, präzisiert. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.
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- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 23.06.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 16.Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 und Behandlung des Jahresergebnisses des ASHZur Vorlage · 0374/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 29. Juni 2021 den Jahresabschluss des Abfallwirtschafts- und Straßeneinigungsbetriebs Hamm (ASH) zum 31. Dezember 2020 festgestellt. Die Entscheidung erfolgte unter dem Vorbehalt, dass die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf den Jahresabschluss und den Lagebericht erteilt.
Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 25.654.740,59 Euro aus. Das Jahresergebnis beläuft sich auf einen Fehlbetrag von 404.746,90 Euro. Dieser Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die Details zur Behandlung des Jahresergebnisses der einzelnen Sparten des ASH sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen.
Die Grundlage für die Feststellung des Abschlusses und die Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses bilden die Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Betriebssatzung des ASH. Die Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Abschlusses und des Lagebertes erfolgte mit Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen. Der entsprechende Prüfbericht wurde den Fraktionen zur Verfügung gestellt.
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- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 17.Beteiligung der Stadtwerke Hamm GmbH an der Wasserstoffzentrum Hamm GmbH & Co. KGZur Vorlage · 0407/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat der Beteiligung der Stadtwerke Hamm GmbH an der Wasserstoffzentrum Hamm GmbH & Co. KG sowie der mittelbaren Beteiligung an der Komplementärgesellschaft Wasserstoffzentrum Hamm GmbH zugestimmt. Die Stadtwerke Hamm GmbH wird als Kommanditistin mit einer Einlage von bis zu 2.500 Euro an der Wasserstoffzentrum Hamm GmbH & Co. KG beteiligt. Zudem wurde die Ermächtigung beschlossen, die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hamm GmbH dazu zu berechtigen, den Abschluss notwendiger Verträge, einschließlich eines Konsortialvertrages, zu befürworten.
Ziel des Vorhabens ist die Planung, Entwicklung, Errichtung und der Betrieb eines Wasserstoffclusters im östlichen Ruhrgebiet. Geplant ist eine Power-to-Gas-Anlage zur Herstellung von grünem Wasserstoff am Standort des Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG. Die Anlage soll mit einer Leistungsaufnahme von bis zu 20 MW betrieben werden, wobei die Stromversorgung bevorzugt über erneuerbare Energien erfolgen soll. Die Infrastruktur soll die Versorgung des öffentlichen Personennahverkehrs, kommunaler Fahrzeugflotten sowie industrieller Abnehmer ermöglichen.
In einer ersten Projektphase sollen technische und wirtschaftliche Machbarkeitsanalysen sowie die Einwerbung von Fördermitteln im Fokus stehen. Für diese Vorentwicklungsphase wird ein Finanzbedarf von etwa 600.000 Euro erwartet, wobei ein Großteil durch Fördermittel gedeckt werden soll. Die weitere Projektentwicklung und etwaige Kapitalerhöhungen werden nach Abschluss der Studien in den zuständigen Gremien der Stadtwerke Hamm GmbH entschieden.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 18.Jahresabschluss der Sparkasse Hamm zum 31.12.2020Zur Vorlage · 0409/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0409/21_VL befasst sich mit dem Jahresabschluss der Sparkasse Hamm zum 31. Dezember 2020. Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 festgestellt und den Jahresüberschuss in Höhe von 1.399.077,31 Euro beraten. Die Prüfung durch die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe ergab einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen wird dem Rat der Stadt Hamm vorgeschlagen, über die Verwendung des Jahresüberschusses zu entscheiden. Der Vorschlag sieht vor, den gesamten Betrag von 1.399.077,31 Euro in die Sicherheitsrücklage der Sparkasse einzustellen. Eine Ausschüttung an den Träger, eine Einstellung in die freie Rücklage oder ein Gewinnvortrag sind für diesen Zeitraum nicht vorgesehen. Dieser Beschluss führt zu keiner Änderung des bereits festgestellten Jahresabschlusses.
Zusätzlich wird dem Rat der Stadt Hamm beantragt, die Organe der Sparkasse Hamm auf Grundlage des geprüften Jahresabschlusses gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu entlasten. Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie im Hauptausschuss behandelt.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 19.Wahlprüfung der Kommunalwahl am 13.09.2020 und der Stichwahl zum Amt des Oberbürgermeisters am 27.09.2020Zur Vorlage · 0306/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0306/21 die Gültigkeit der Kommunalwahlen 2020 beantragt. Gegenstand der Vorlage ist die Prüfung der Wahl zum Rat der Stadt Hamm, der Bezirksvertretungen sowie der Wahl des Oberbürgermeisters einschließlich der Stichwahl vom 27. September 2020.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes wurde nach Ablauf der Einspruchsfristen eine Überprüfung der Wahlergebnisse durch den Wahlprüfungsausschuss vorgesehen. Die Einspruchsfrist für die Kommunalwahl endete am 19. Oktober 2020, während die Frist für die Stichwahl zum Amt des Oberbürgermeisters am 5. November 2020 ablief.
Die Verwaltung legt dar, dass gegen die Wahl der Ratsmitglieder, der Bezirksvertretungen sowie die Wahl des Oberbürgermeisters keine Einsprüche eingegangen sind. Zudem liegen nach Kenntnis der Verwaltung keine Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahlen, der Wahlhandlung oder der Ergebnisfeststellung vor, die die Gültigkeit der Wahlen infrage stellen könnten.
Auf Basis dieser Feststellungen wird der Rat der Stadt Hamm dazu angehalten, die Wahlen gemäß § 40 Absatz 1 Buchstabe d des Kommunalwahlgesetzes für gültig zu erklären, da keine der gesetzlich definierten Gründe für eine Ungültigkeit vorliegen.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 24.06.2021 · Wahlprüfungsausschuss
- 20.Smart City Hamm – Die Digitalisierungsstrategie für unsere Stadt.Zur Vorlage · 0400/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0400/21_VL sieht die Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie unter dem Titel „Smart City“ für die Stadt Hamm vor. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, diese Strategie unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger zu erarbeiten, wobei insbesondere die Planung von Pilotprojekten im Fokus steht. Zu den geplanten Projekten gehören ein Digitaler Zwilling, eine Urbane Datenplattform, ein digitales Beteiligungsverfahren, ein digitales Familienrathaus sowie ein Klima-Quartier als Reallabor. Zudem sollen On-demand-Verkehrslösungen, die Weiterentwicklung der App „Hamm:“ sowie die Konkretisierung der digitalen Infrastruktur, etwa durch den Ausbau von 5G und LoRaWAN, realisiert werden. Für den Strategieprozess sind Aufwendungen in Höhe von 95.000 Euro vorgesehen, wobei die Stadt einen Eigenanteil in gleicher Höhe beisteuert.
Die Verwaltung führt bereits verschiedene Digitalisierungsschritte durch, wie etwa das Serviceportal mit zahlreichen Online-Antragsassistenten oder die flächendeckende WLAN-Versorgung in Schulen. Im Bereich der Bildung wurden bereits umfangreiche Investitionen in die Erneuerung strukturierter Datennetze sowie in die Ausstattung mit Endgeräten getätigt. Organisatorisch soll die Stabsstelle Digitalisierung zu einem Kernteam unter der Leitung eines Chief Digital Officers (CDO) weiterentwickelt werden, welches dem Büro des Oberbürgermeisters unterstellt ist. Ein Projektteam „Smart City Hamm“ soll die Planung und das Monitoring übernehmen. Zudem wird die Teilnahme am Förderverfahren des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) „Smart Citys made in DE“ angestrebt.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 24.06.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 23.06.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 23.06.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 22.06.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.06.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 17.06.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 15.06.2021 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 21.Charta Faire Metropole RuhrZur Vorlage · 0410/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm hat im Rahmen einer Beschlussvorlage die Charta Faire Metropole Ruhr 2030 verabschiedet. Die Charta stellt eine gemeinsame Verpflichtung von 53 Städten, Gemeinden und vier Kreisen im Ruhrgebiet dar, um menschenwürdige Arbeitsbedingungen in Lieferketten zu fördern. Grundlage der Initiative sind die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, wobei der Fokus insbesondere auf den Zielen für menschenwürdige Arbeit, nachhaltigen Konsum sowie Klimaschutz liegt.
Mit dem Beschluss verpflichtet sich die Stadt, die Einhaltung von Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation bei kommunalen Einkäufen verstärkt nachzuweisen und den Anteil fair gehandelter Produkte bei öffentlichen Beschaffungen sowie kommunalen Veranstaltungen zu erhöhen. Zudem sollen die Anzahl der Fairtrade-Schulen, Fairtrade-Kitas und Fairtrade-Jugendhäuser gesteigert sowie die Bedeutung des Fairen Handels im Stadtmarketing und in der Wirtschaftsförderung gestärkt werden. In der Verwaltung soll mindestens eine Ansprechperson für das Thema benannt werden.
Zusätzlich zu den regionalen Zielen der Charta hat die Stadt Hamm drei ergänzende Ziele festgelegt. Dazu gehört der bevorzugte Einkauf von Produkten des Fairen Handels bei anerkannten Organisationen sowie die Durchführung von vier Informationsveranstaltungen für Schulen und Kitas bis zum Jahr 2025. Bis 2028 soll zudem ein Konzept zum Thema „Fairer Handel im Sport“ in Kooperation mit Sportvereinen und dem Stadtsportbund entwickelt werden, das auch den Einsatz von Sportmitteln aus fairer Produktion berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 24.06.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 23.06.2021 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 22.06.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.Wahl der Beisitzerinnen und Beisitzer für die Wahlausschüsse der Wahlkreise 117 und 118 zur Landtagswahl 2022Zur Vorlage · 0316/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0316/21_VL der Verwaltung befasst sich mit der Wahl von Beisitzern und stellvertretenden Beisitzern für die Wahlausschüsse der Wahlkreise 117 und 118 zur Landtagswahl 2022. Die Stadt Hamm ist für diese Wahl in zwei Wahlkreise unterteilt. Der Wahlkreis 118 umfasst die Stadtbezirke Mitte, Uentrop, Rhynern, Pelkum, Bockum-Hövel und Heessen, während der Wahlkreis 117 den Stadtbezirk Herringen zusammen mit den Gemeinden Bergkamen, Bönen und Kamen umfasst.
Für den Wahlkreis 117, dessen Kreiswahlleiter der Landrat des Kreises Unna ist, wird der Rat der Stadt Hamm aufgefordert, das auf das Gebiet der Stadt Hamm entfallende Mandat zu besetzen. Basierend auf der Mitteilung des Kreiswahlleiters und dem Kommunalwahlergebnis werden hierfür eine Beisitzerin oder ein Beisitzer sowie eine stellvertretende Beisitzerin oder ein stellvertretender Beisitzer der SPD vorgeschlagen.
Für den Wahlkreis 118, dessen Wahlleiter der Oberbürgermeister der Stadt Hamm ist, obliegt dem Rat die Wahl der sechs Mitglieder des Wahlausschusses. Die Sitzverteilung ergibt sich aus dem Ergebnis der Ratswahl vom 25. Mai 2014 und sieht zwei Sitze für die SPD, zwei Sitze für die CDU, einen Sitz für die Grünen sowie einen Sitz für die FDP vor. Die entsprechenden Vorschläge der Fraktionen sind im Beschlussvorschlag enthalten. Die Aufgaben der Ausschüsse umfassen die Entscheidung über Einsprüche gegen Verfügungen des Kreiswahlleiters, die Beschlussfassung über die Zulassung von Kreiswahlvorschlägen sowie die Feststellung des Wahlergebnisses.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 23.Hammer gemeinnützige Baugesellschaft mbH (HGB) - GremienbesetzungZur Vorlage · 0388/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Neubesetzung der städtischen Vertretung in der Gesellschafterversammlung der Hammer gemeinnützigen Baugesellschaft mbH (HGB) vorgelegt. Der Antrag betrifft die personelle Veränderung des städtischen Vertreters innerhalb des Gremiums.
Nach den Inhalten der Vorlage soll der bisherige Vertreter mit Wirkung zum 31. Juli 2021 aus der Gesellschafterversammlung der HGB abberufen werden. Hintergrund dieser Entscheidung ist das Ausscheiden des bisherigen Vertreters aus dem aktiven Dienst bei der Stadt Hamm zum genannten Zeitpunkt. Als Nachfolge wurde ein neuer städtischer Vertreter für die Gesellschafterversammlung benannt, der die Vertretung der Stadt ab dem 1. August 2021 übernehmen soll.
Die Entscheidung über die Benennung des Vertreters erfolgt gemäß den Bestimmungen des § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Finanzielle Auswirkungen durch diesen personellen Wechsel werden in der Vorlage nicht aufgeführt. Der Rat hat die Vorlage in der Sitzung am 29. Juni 2021 mit der entsprechenden Beschlussvorschrift angenommen.
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- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 24.Bestellung eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes im Behindertenbeirat der Stadt Hamm hier: Benennung durch den Arbeitskreis für BehinderteZur Vorlage · 0403/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0403/21 die Besetzung des Behindertenbeirates ergänzt. Hintergrund der Vorlage war, dass bei der ursprünglichen Bestellung der Mitglieder des Beirates in der Ratssitzung vom 23. März 2021 noch nicht alle Besetzungen durch den Arbeitskreis für Behinderte feststehen konnten.
Auf Vorschlag des Arbeitskreises für Behinderte wurde ein ordentliches Mitglied für den Beirat bestellt. Zudem wurde eine stellvertretende Mitgliedschaft festgelegt, welche die Vertretung für ein bisheriges Mitglied übernimmt. Mit dieser Entscheidung werden die personellen Lücken in der Zusammensetzung des Gremiums geschlossen. Die Vorlage sah keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm vor. Der entsprechende Beschluss wurde nach der Beratung im Hauptausschuss durch den Rat gefasst.
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- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- Bestellung eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes im Behindertenbeirat der Stadt Hamm hier: Benennung durch den Arbeitskreis für BehinderteZur Vorlage · 0403/21_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0403/21_ER-1 der Stadtverwaltung befasst sich mit der Neubesetzung von Mitgliedern im Behindertenbeirat der Stadt Hamm. Gegenstand der Vorlage ist die Bestellung eines ordentlichen Mitglieds sowie zweier stellvertretender Mitglieder auf Grundlage der Benennungen durch den Arbeitskreis für Behinderte.
Im Rahmen der vorliegenden Ergänzung wird vorgeschlagen, eine Person als ordentliches Mitglied in den Behindertenbeirat zu bestellen. Für die Vertretung dieser Position wurde eine Person als erste Stellvertreterin und eine weitere Person als zweite Stellvertreterin nominiert. Die zweite Stellvertreterin übernimmt dabei die Vertretung für ein bisheriges Mitglied des Beirats. Die Vorlage konkretisiert zudem die Benennung der ersten Stellvertreterin, die durch den Arbeitskreis für Behinderte festgelegt wurde. Die Entscheidung über diese Besetzungen war für die Sitzung des Hauptausschusses am 28. Juni 2021 sowie für die Sitzung des Rates am 29. Juni 2021 vorgesehen.
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- 29.06.2021 · Rat
- 25.Erweiterung des Ausschusses für Schule und Ausbildung um ein beratendes Mitglied Wahl eines beratenden Mitgliedes und dessen StellvertretungZur Vorlage · 0404/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Hamm am 29. Juni 2021 wurde die Erweiterung des Ausschusses für Schule und Ausbildung beschlossen. Die Vorlage 0404/21 sieht vor, das Gremium um ein weiteres beratendes Mitglied zu ergänzen. Dieser Erweiterungsschritt folgt auf eine bereits im November 2020 erfolgte Anpassung der Ausschussstruktur, durch die zwei weitere beratende Mitglieder der Bezirksschülervertretung sowie des Stadtsportbundes hinzugekommen waren.
Die Neuerung sieht vor, dass die Stadtschulpflegschaft Hamm ein beratendes Mitglied sowie eine stellvertretende Vertretung für den Ausschuss benennt. Auf Vorschlag der Stadtschulpflegschaft Hamm wurde die Wahl einer Person als beratendes Mitglied und einer weiteren Person als stellvertretendes Mitglied mit beratender Stimme vollzogen. Die Verwaltung stellte in der Sachdarstellung fest, dass durch diesen Beschluss die Beteiligung der Stadtschulpflegschaft im Ausschussprozess formal verankert wird. Finanzielle Auswirkungen aus dieser personellen Erweiterung des Ausschusses werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 26.Neuwahl eines stellvertretenden Mitgliedes im Behindertenbeirat der Stadt Hamm hier: Benennung durch das Deutsche Rote KreuzZur Vorlage · 0405/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0405/21 eine Neubesetzung im Behindertenbeirat beantragt. Gegenstand der Vorlage ist die Wahl eines neuen stellvertretenden Mitglieds für das Gremium.
Das Deutsche Rote Kreuz hat eine Person als Nachfolge für ein bisheriges stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die benannte Person als stellvertretendes Mitglied in den Behindertenbeirat der Stadt Hamm zu wählen. Mit der Neubesetzung erfolgt ein Austausch der personellen Vertretung für die Vertretung des Deutschen Roten Kreuzes im Beirat.
Die Vorlage wurde im Hauptausschuss sowie im Rat behandelt. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch diese personelle Änderung im Behindertenbeirat zu verzeichnen.
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- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 27.MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH, GremienbesetzungZur Vorlage · 0413/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0413/21 eine Änderung in der Gremienbesetzung der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH beschlossen. Konkret wurde die Abberufung eines Vertreters aus der Gesellschafterversammlung der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH vorgenommen. Als Nachfolger für diese Position wurde ein neues Mitglied entsandt.
Die Stadt Hamm ist über die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH an der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH beteiligt. Die Neubesetzung der Position erfolgt vor dem Hintergrund, dass die bisherige Vertretung nach der Kommunalwahl aufgrund der unveränderten Wahrnehmung der Geschäftsführertätigkeit bei der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH nicht weiter in der Gesellschafterversammlung verbleibt.
Zudem wurde die Anweisung erteilt, dass die Vertreter der Stadt Hamm in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages dem Beschluss zur personellen Änderung in der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH zustimmen sollen. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 28.Einrichtung eines Gestaltungsbeirates für die Stadt HammZur Vorlage · 0233/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates beschlossen. Die Entscheidung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2021. Mit dem Beschluss wurde zudem die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung als Grundlage für die Arbeit des Gremiums verabschiedet.
Der Beirat soll als fachlich fundiertes Instrument dazu dienen, die architektonische und städtebauliche Qualität im Stadtgebiet zu sichern und weiterzuentwickeln. Er fungiert als beratendes Gremium, das Empfehlungen für Bauvorhaben ausspricht, die für das Stadtbild von Bedeutung sind. Dies umfasst sowohl größere Projekte mit langen Planungsphasen als auch die Schließung von Baulücken oder die Bebauung ehemaliger Brachflächen. Durch die Einbindung externer Fachleute soll der Austausch zwischen Bauherren, Investoren und der Stadtverwaltung strukturiert und fachlich ergänzt werden.
Die Besetzung des Gremiums sieht sechs stimmberechtigte Mitglieder vor. Diese setzen sich aus drei externen Fachleuten, etwa Architekten oder Stadtplanenden, sowie Vertretern politischer Gremien und der Bauverwaltung zusammen. Die Mitglieder werden für eine Dauer von drei Jahren durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität berufen. Für die Arbeit des Beirates, der mindestens sechs Sitzungen pro Jahr vorsieht, sind jährliche Kosten in Höhe von 30.000 Euro veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 06.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 29.Änderung der „Richtlinien der Stadt Hamm zur Förderung der Denkmalpflege“Zur Vorlage · 0248/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur Änderung der „Richtlinien der Stadt Hamm zur Förderung der Denkmalpflege“ vorgelegt. Ziel der Anpassung ist die Angleichung der städtischen Regelungen an die aktuellen Förderrichtlinien des Landes.
Im Rahmen der Neugestaltung ändert sich die Verteilung der Fördermittel. Da das Land den Fördersatz im Programm 2021 auf 70 Prozent erhöht hat, reduziert sich der städtische Anteil auf 30 Prozent. Zudem entfällt die bisherige Einkommensgrenze von 92.000 Euro brutto für Antragsteller, um den bindenden Landesrichtlinien zu entsprechen.
Auch die Förderhöhen und Sätze werden angepasst. Für Kirchen oder Religionsgemeinschaften steigt der maximale Zuwendungsanteil von bisher 25 Prozent auf 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, während für private Antragsteller ein Satz von bis zu 50 Prozent vorgesehen ist. Die Höchstgrenze der Förderung wird von 6.000 Euro auf 10.000 Euro angehoben. Des Weiteren wird der Stundensatz für Eigenleistungen von 12,00 Euro auf 15,00 Euro erhöht.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 33.000 Euro und Erträge von 23.000 Euro, was einem städtischen Eigenanteil von 10.000 Euro entspricht. Die Mittel stehen zur Verfügung. Der Beschlussvorschlag sieht die Annahme der geänderten Richtlinien unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung vor.
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- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 30.Aufhebung der Gebührensatzung der Stadt Hamm für die Umsetzung des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG) vom 16.12.2015Zur Vorlage · 0386/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Aufhebung der Gebührensatzung für die Umsetzung des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG) vorgelegt. Die bisherige Satzung, die seit dem 16. Dezember 2015 in Kraft war, soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufgehoben werden.
Grund für diesen Schritt ist die Inkrafttreten der 40. Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) am 23. Oktober 2019. Diese Neugestaltung der Tarifstelle 10a umfasst eine umfassende Überarbeitung der Gebührenfestsetzung, die auf Empfehlungen einer gemeinsamen Arbeitsgruppe des Städtetags und des Landkreistags Nordrhein-Westfalen basiert. Da die Stadt Hamm durch die Anpassung der AVerwGebO NRW nun unmittelbar auf Grundlage der neuen Tarifstelle Gebühren erheben kann, entfällt die Notwendigkeit einer eigenen, abweichenden Satzung. Die künftige Gebührenerhebung erfolgt somit ausschließlich im Rahmen der durch die AVerwGebO NRW festgelegten Werte.
Mit der Neugestaltung der Tarifstelle wird eine Steigerung der jährlichen Gebühreneinnahmen erwartet, die auf etwa 55.000 Euro beziffert wird. Die genaue Höhe der Einnahmen ist von der Anzahl der im jeweiligen Jahr durchzuführenden Prüfungen abhängig. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage geprüft und keine Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 21.06.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- Aufhebung der Gebührensatzung der Stadt Hamm für die Umsetzung des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG) vom 16.12.2015Zur Vorlage · 0386/21_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Satzung zur Aufhebung der Gebührensatzung für die Umsetzung des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG) zum nächstmöglichen Zeitpunkt beschließen. Die bisherige Gebührensatzung ist seit dem 16. Dezember 2015 in Kraft.
Grundlage für die Änderung ist die 40. Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW), die am 23. Oktober 2019 in Kraft getreten ist. Diese Neugestaltung der Tarifstelle 10a umfasst die Gebühren für Amtshandlungen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz. Da die Stadt Hamm durch die Anpassung der AVerwGebO NRW nun berechtigt ist, Gebühren unmittelbar auf Basis der überarbeiteten Empfehlungen des Städtetags Nordrhein-Westfalen zu erheben, wird die bisherige lokale Satzung nicht mehr benötigt.
Die Verwaltung führt aus, dass die Gebührenerhebung künftig ausschließlich im Rahmen der von der AVerwGebO NRW festgelegten Werte erfolgen soll. Mit der Anwendung der neuen Tarifstelle wird eine Steigerung der jährlichen Gebühreneinnahmen in Höhe von etwa 55.000 Euro erwartet. Die genaue Höhe des Jahresergebnisses ist dabei von der Anzahl der im jeweiligen Jahr durchzuführenden Prüfungen abhängig, auf deren Basis die Gebührenbescheide erlassen werden.
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- 29.06.2021 · Rat
- 31.1. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0336/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die erste Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 beschlossen. Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW). Dieses Gesetz verpflichtet die Gemeinde zur Erstellung eines Konzepts, das die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahmen prüft.
Das Konzept dient als Übersicht über geplante Maßnahmen über einen Zeitraum von fünf Jahren und muss mindestens alle zwei Jahre fortgeschrieben werden. Ein wesentlicher Zweck der Fortschreibung ist die Sicherung der Teilnahme an einem Förderprogramm des Landes, welches darauf abzielt, die Anlieger bei beitragspflichtigen Maßnahmen finanziell zu entlasten. Durch die Aufnahme der Maßnahmen in das Konzept kann die Hälfte des umlagefähigen Aufwandes über dieses Landesprogramm finanziert werden.
Die vorliegende Fortschreibung ergänzt das bereits im März 2021 beschlossene Konzept, welches sich auf Straßenbeleuchtungsanlagen konzentrierte. Die neue Fassung umfasst nun zusätzlich geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich der Straßenbeleuchtung. Zudem werden voraussichtlich beitragspflichtige Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung aufgeführt. Die Darstellung erfolgt tabellarisch nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Muster. Das Konzept umfasst lediglich Maßnahmen nach dem KAG NRW; beitragsfähige Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch sind nicht Bestandteil dieser Vorlage.
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- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 32.Fortschreibung des Nahverkehrsplans Hamm (NVP 2023): AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0323/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0323/21_VL sieht die Fortschreibung des Nahverkehrsplans Hamm (NVP 2023) vor. Ziel der Vorlage ist es, die Inhalte, Verfahrensabläufe und Beteiligungsformate des neuen Plans zu konkretisieren und als Fahrplan für die weitere Bearbeitung festzulegen. Zu den inhaltlichen Schwerpunkten gehören die Aufwertung von Hauptbusrouten zu Metrobus-Linien mit einem 10-Minuten-Takt, die Prüfung von On-Demand-Verkehrssystemen zur flächendeckenden Bedienung sowie eine fahrgastfreundliche Tarifgestaltung. Hierbei sollen auch Maßnahmen wie ein 365-Euro-Ticket oder Freifahrten für Jugendliche und Sozialleistungsempfänger bewertet werden. Zudem ist die Prüfung von Schienenprojekten, etwa der Stadtbahn Hamm oder Haltepunkten in Pelkum, sowie die Wiederaufnahme regionaler Busverbindungen vorgesehen. Die Untersuchungsinhalte sollen zudem an den Zielen der Klimaneutralität bis 2035 und der CO2-Reduzierung ausgerichtet werden.
Die Erarbeitung des Plans soll unter Einbeziehung von Gutachterbüros, Verkehrsunternehmen, Verbänden und der Bürgerschaft erfolgen. Da neue Angebote voraussichtlich zu einer Erhöhung des aktuellen Betriebskostendefizits von jährlich 4 bis 6 Millionen Euro führen können, umfasst die Planung auch die Ermittlung von zu erwartenden Mehrkosten und Mehreinnahmen. Die finanziellen Auswirkungen der Planung belaufen sich auf 100.000 Euro Aufwendungen und 100.000 Euro Einzahlungen, wobei die Refinanzierung der Gutachterkosten über die Nahverkehrspauschale des Landes und Fördermittel des ZRL erfolgen soll; der städtische Eigenanteil beträgt laut Vorlage 0,00 Euro. Zur Refinanzierung der Planung wurde zudem ein Betrag von 4,8 Millionen Euro beim Bundesverkehrsministerium beantragt.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 24.06.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 22.06.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 01.06.2021 · Behindertenbeirat
- 33.Masterplan Mobilität: 1. Untersuchungsinhalte, Beratungs- und Beteiligungsverfahren 2. AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0341/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Aufstellung eines „Masterplans Mobilität“ vorgelegt. Das Vorhaben dient als gesamtstädtisches Zielkonzept zur Sicherung der Klimaziele und umfasst fünf Teilbereiche: die Neuaufteilung des Straßenraums, die Förderung der Nahmobilität, die Entwicklung von Zielen für den ÖPNV inklusive On-Demand-Verkehr, die Gestaltung des Wirtschafts- und betrieblichen Verkehrs sowie die Förderung alternativer Antriebe. Ziel ist zudem die Modernisierung von Fahrzeugflotten durch Elektromobilität und Wasserstoffnutzung.
Der Beschlussvorschlag sieht die Beauftragung eines Gutachterbüros zur Erarbeitung des Plans vor. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 150.000 Euro, wobei ein städtischer Eigenanteil von 30.000 Euro vorgesehen ist. Die restlichen 120.000 Euro sollen durch Landesförderung gedeckt werden.
Der Erarbeitungsprozess ist in drei Beteiligungsphasen unterteilt. Die erste Phase umfasst eine Zukunftswerkstatt mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Verbänden sowie einen öffentlichen Ideenwettbewerb. Die zweite Phase beinhaltet Themenworkshops und die Vorlage eines Zwischenberichts in den politischen Gremien. In der dritten Phase sind politische Beratung, eine Offenlegung, eine Bürgerinformationsveranstaltung sowie eine Online-Beteiligung vorgesehen. Der Zeitplan sieht den Aufstellungsbeschluss für den Sommer 2021 vor, gefolgt von der Ausschreibung im Herbst 2021. Die Analyse- und Beteiligungsphasen sollen im Jahr 2022 stattfinden, sodass der finale Beschluss des Masterplans für das Frühjahr 2023 geplant ist. Die Vorlage durchläuft die Bezirksvertretungen, die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Klima, Umwelt und Naturschutz, den Hauptausschuss und den Rat.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 34.3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.089 - Siegenbeckstraße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. Satzungsbeschluss 3. Aufhebung eines Teilbereiches der 2. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.089Zur Vorlage · 0098/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm hat die Satzung zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.089 – Siegenbeckstraße – beschlossen. Die Änderung umfasst eine Anpassung des Planungsrechts, um den Verlauf der Geithe zu sichern und die Lage der Planstraße zu verändern. Das Plangebiet in der Gemarkung Schmehausen umfasst etwa 177.817 m², wobei der Großteil auf Industrieflächen entfällt.
Gegenstand der Planung ist die Sicherung des Bachlaufs der Geithe als Wasserfläche mit öffentlichem Grün sowie die Schaffung eines Hochwasserrückhalteraums. Zur Klimaanpassung wurde die Vorgabe zur Dachbegrünung auf 100 % der Dachflächen erhöht. Weitere ökologische Maßnahmen umfassen die Begrünung von Stellplatzanlagen, Fassadenbegrünungen bei Bürogebäuden sowie die Verwendung insektenfreundlicher Leuchtmittel zur Vermeidung von Lichtemissionen für Fledermausarten.
Aufgrund von Ausbauplänen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes für den Datteln-Hamm-Kanal werden die Flurstücke 366, 369 und 351 aus dem Geltungsbereich der Planänderung ausgeschlossen. Gleichzeitig werden die bisherigen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans für diese Flächen aufgehoben.
Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung wurden Maßnahmen zur Erhaltung von Lebensräumen für Vogelarten und die Kreuzkröte festgelegt. Die Verwaltung sieht die Wirksamkeit von Ausweichlebensräumen sowie die Eignung der neuen Flächen für ökologische Ausgleichsmaßnahmen als gegeben an. Die Anpassung der Planzeichnung und des Umweltberichts erfolgte unter Berücksichtigung der Stellungnahmen verschiedener Behörden und Verbände.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.089 - Siegenbeckstraße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. Satzungsbeschluss 3. Aufhebung eines Teilbereiches der 2. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.089Zur Vorlage · 0098/20_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsbeschlussvorlage 0098/20_ER-1 befasst sich mit der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.089 – Siegenbeckstraße. Der Beschluss umfasst die Abwägung der Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund, den Satzungsbeschluss zur 3. Änderung sowie die Aufhebung der Festsetzungen der 2. Änderung für bestimmte Flurstücke in der Gemarkung Schmehausen.
Hintergrund der Ergänzung ist ein Anliegen einer Fraktion aus der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop bezüglich der Untersuchung des floristischen Status im Planungsgebiet. Da eine abschließende Bestimmung geschützter Biotopstrukturen aufgrund der aktuellen Beweidung und eines engen Zeitfensters durch ein Gutachterbüro noch nicht möglich war, sieht die Vorlage weitere Maßnahmen vor. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die RWE die Beweidung eingestellt hat, um eine Kartierung zu ermöglichen.
Zudem ist vorgesehen, einen Städtebaulichen Vertrag mit der RWE abzuschließen. Dieser soll festlegen, dass die Biotopstrukturen im Bereich südlich des Geithebachs vor der Rechtskraft des Bebauungsplans zu untersuchen und zu kartieren sind. Sollten geschützte Biotopstrukturen gemäß § 42 LNatSchG festgestellt werden, müssen bei geplanten Eingriffen die entsprechenden Verfahren des Bundes- und Landesnaturschutzgesetzes durchgeführt werden. Diese Untersuchung und die Einhaltung der Verfahrensvorgaben müssen spätestens zum Zeitpunkt eines Bauantrags abgeschlossen sein, wobei eine ökologische Baubegleitung für das Schutzgut Pflanzen vorgesehen ist.
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- 29.06.2021 · Rat
- 35.Städtebauliche Rahmenplanung Berge, Westtünnen, Rhynern – Beschluss EndberichtZur Vorlage · 0199/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat die städtebauliche Rahmenplanung für die Stadtbezirksbereiche Berge, Westtünnen und Rhynern als Endbericht zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Planung dient als informelle, planerische Handlungs- und Orientierungsgrundlage für die zukünftige Entwicklung des Gebiets.
Der Planungsprozess wurde von der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern initiiert und umfasste eine Bestandsanalyse sowie die Erarbeitung eines städtebaulichen Gesamtkonzepts. In den Prozess wurden die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange einbezogen, unter anderem durch Bürgerwerkstätten und die Auslegung der Planunterlagen. Die Verwaltung hat die daraus resultierenden Anregungen und Stellungnahmen in einer separaten Dokumentation gewürdigt.
Der Endbericht analysiert verschiedene Handlungsfelder wie Stadtgestaltung, Freiraum, Wohnen, Gewerbe, Versorgung, soziale Infrastruktur sowie Verkehr. Ein Schwerpunkt liegt auf zwei Vertiefungsbereichen: dem Areal südlich des Bahnhaltepunkts Westtünnen sowie der historischen Ortsmitte von Rhynern. Für die Entwicklung des Gebiets wurden zudem Strukturkonzepte und Entwurfsskizzen erarbeitet.
Die Rahmenplanung ist bei der Aufstellung künftiger Bauleitpläne zu berücksichtigen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Planung kontinuierlich an neue Erkenntnisse, insbesondere im Bereich der Klimafolgenanpassung, sowie an die Anforderungen der Verkehrswende und des Wohnungsbedarfs angepasst werden muss.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 36.Städtebauliche Rahmenplanung Bockum-Hövel – Beschluss EndberichtZur Vorlage · 0200/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat die Städtebauliche Rahmenplanung für den Stadtbezirk Bockum-Hövel als Endbericht vor. Die Planung dient als planerische Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Stadtteilzentrums. Hintergrund der Erarbeitung war die Notwendigkeit, auf räumlich-strukturelle Veränderungen zu reagieren, die insbesondere durch die angekündigte Schließung des St. Josef-Krankenhauses entstanden sind.
Der vorliegende Bericht umfasst eine Bestandsaufnahme in verschiedenen Handlungsfeldern, darunter Nutzung, Städtebau, Mobilität und Nahversorgung. Auf Basis einer SWOT-Analyse wurde ein Konzept entwickelt, das ein Leitbild sowie konkrete Handlungsfelder und Ziele definiert. Ein Schwerpunkt der Planung liegt auf der Untersuchung des Standorts des ehemaligen St. Josef-Krankenhauses. Hierbei sollen vertiefende Planungen in Auftrag gegeben werden, um die Errichtung eines Medizinischen Versorgungszentrums sowie die Prüfung eines multifunktionalen Veranstaltungsgebäudes in Verbindung mit einer Mobilitätsstation zu untersuchen.
Ein weiteres Ziel der Rahmenplanung ist die Stärkung der Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur sowie die Anpassung des Stadtbezirks an den Klimawandel. Hierzu sollen die Barrierewirkung von Hauptverkehrsstraßen gemindert und die klimafreundliche Mobilität ausgebaut werden. Für die Umsetzung der prioritären Teilbereiche, wie den Bereich um den Marktplatz und den Krankenhausstandort, sind weiterführende, konkretisierende Planungen vorgesehen. Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 50.000 Euro.
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- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 37.Bebauungsplan Nr. 01.104 - An der Erlöserkirche II - hier: 1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses 2. Neuer Aufstellungsbeschluss 3. OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 0222/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0222/21_VL betrifft die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.104 – An der Erlöserkirche II. Das geplante Areal im Stadtbezirk Mitte umfasst etwa 21.600 m² zwischen dem Schleppweg, der Straße „An der Erlöserkirche“ und der Ahornallee. Ziel der Planung ist die Ausweisung von Wohnbauflächen als allgemeines Wohngebiet, um etwa 50 neue Wohneinheiten zu schaffen. Das Vorhaben umfasst drei Eigenheime, drei kleinere Mehrfamilienhäuser sowie zwei größere Gebäude, die ein Angebot für betreutes Wohnen beinhalten können. Neben den Wohnflächen sind Erschließungsflächen sowie öffentliche Grünflächen, darunter eine Parkanlage und ein Kinderspielplatz, vorgesehen. Dabei sollen Maßnahmen zum Klimaschutz, wie Begrünung und eine Begrenzung der Versiegelung, berücksichtigt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 1. Januar 2018 sowie die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses vor. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Die Flurstücke 720 und 877 werden aus dem Entwurfsgebiet entnommen, da dort kein Planungsbedarf besteht. Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden Anregungen der Stadtwerke Hamm GmbH zur Erschließung und Löschwasserversorgung sowie des Lippeverbandes zur Entwässerung und Dachbegrünung in die Planung aufgenommen. Zudem wurden Hinweise der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e. V. zum Artenschutz berücksichtigt. Der Entwurf des Bebauungsplanes soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit der Begründung vom 7. Mai 2021 öffentlich ausgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 38.Neubekanntmachung des FlächennutzungsplansZur Vorlage · 0301/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplans beschließen. Seit der letzten Bekanntmachung im Dezember 2008 sind insgesamt 17 Änderungen sowie 34 Berichtigungen wirksam geworden. Die vorliegende Vorlage sieht vor, diese einzelnen Anpassungen in einer neuen zeichnerischen Fassung des Plans zusammenzuführen. Ziel ist es, die Übersichtlichkeit für die Öffentlichkeit und die Behörden zu erhalten.
Im Rahmen dieser Neufassung werden zudem Planungen und Nutzungsregelungen auf Basis anderer gesetzlicher Grundlagen auf ihre Aktualität überprüft und gegebenenfalls als nachrichtliche Informationen in den Flächennutzungsplan aufgenommen. Die Neubekanntmachung gemäß § 6 (6) BauGB hat dabei eine rein deklaratorische Wirkung. Es werden keine neuen planerischen Inhalte geschaffen; vielmehr wird der bestehende Plan in seiner aktualisierten Form neu veröffentlicht. Maßgeblich bleibt der formell aufgestellte Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2008 inklusive aller vorangegangenen Änderungen und Berichtigungen. Ein neues Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen ist für diesen Vorgang nicht erforderlich. Die neuen Planunterlagen können im Stadtplanungsamt eingesehen oder über die Website der Stadt Hamm abgerufen werden.
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Beratungsfolge
- 06.03.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 39.Bebauungsplan Nr. 01.074 – Martin-Luther-Straße - / 1. Änderung hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0326/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0326/21_VL behandelt die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.074 – Martin-Luther-Straße. Ziel der Planung ist die Aufstellung eines beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB für ein 808 m² großes Areal im Stadtbezirk Hamm-Mitte. Das Plangebiet befindet sich im Eckbereich der Martin-Luther-Straße, des Martin-Luther-Platzes und der Nassauerstraße. Die geplante Maßnahme dient der Baulückenschließung und sieht die Schaffung von Wohnraum mit einem Schwerpunkt auf Ein- bis Zwei-Personen-Haushalten sowie die Bereitstellung von Flächen für gewerbliche Nutzungen vor.
Der Beschlussvorschlag umfasst den Aufstellungsbeschluss für die Fläche unter Berücksichtigung der detaillierten Flurstücks- und Grenzverläufe. Die Planung integriert Teile des Martin-Luther-Platzes und orientiert sich an den Zielen des Klimaaktionsplans durch Innenentwicklung. Da der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Hamm das Gebiet als Wohnbaufläche definiert, können die Inhalte des Bebauungsplans direkt aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans abgeleitet werden.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll eine frühzeitige Beteiligung in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung durchgeführt werden. Dies soll dazu dienen, über die Ziele, Zwecke, Lösungen und Auswirkungen der Planung zu informieren und Erörterungsmöglichkeiten zu bieten. Der Rat ist angehalten, die Vorlage in der Sitzung am 29.06.2022 zu beraten.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 40.7. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 06.037 – Resedastraße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0340/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0340/21_VL behandelt die 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 06.037 – Resedastraße. Ziel der Änderung ist die Schaffung von Voraussetzungen für eine Wohnbebauung auf einem etwa 1.435 m² großen Grundstück im Stadtbezirk Bockum-Hövel. Das geplante Gebiet umfasst das Flurstück 592 sowie das Flurstück 661, welches zur Sicherung der Erschließung als Verkehrsfläche für Fuß- und Radverkehr sowie als Straßenverkehrsfläche vorgesehen ist.
Die geplante Nutzung sieht ein allgemeines Wohngebiet mit einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer Geschossflächenzahl von 0,7 vor. Zulässig sind Einzel- oder Doppelhäuser mit zwei Vollgeschossen und einem optionalen Nicht-Vollgeschoss. Klimaschutzrelevante Festsetzungen beinhalten die Begrenzung der Bodenversiegelung, die Förderung von Dachbegrünungen, die Anpflanzung von Laubgehölz-Hecken sowie den Erhalt eines Laubbaums.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung und der öffentlichen Auslegung gingen Stellungnahmen unter anderem von den Stadtwerken und dem Lippeverband ein. Die Anregungen der Träger öffentlicher Belange umfassten Themen wie Entwässerung, Bergbau, Artenschutz, Archäologie sowie die Löschwasserversorgung und die Erdgeschossfußbodenhöhe. Der Rat wird um den Satzungsbeschluss zur Planänderung und zur Begründung vom 17.02.2021 gebeten. Mit der Verabschiedung und der öffentlichen Bekanntmachung erlangt die Änderung Rechtskraft, wodurch die 6. Änderung im Geltungsbereich außer Kraft tritt.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 41.Bebauungsplan Nr. 04.078 – südlich Holtkamp – hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 0382/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0382/21_VL sieht die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 04.078 – südlich Holtkamp – im Stadtbezirk Pelkum vor. Das Vorhaben umfasst ein 9.724 m² großes Plangebiet, das im Rahmen der Wohnbaulandinitiative eine wohnbauliche Entwicklung vorsieht. Geplant sind etwa 20 bis 25 Wohneinheiten in Form von Einfamilien- und Doppelhäusern. Die Flächenverteilung umfasst Grundstücksflächen für Wohnen, Verkehrsflächen, öffentliche Grünflächen sowie Flächen für die Wasserwirtschaft. Der Entwurf sieht eine aufgelockerte Bebauierung mit einer Grundflächenzahl von 0,3 vor, wobei maximal zwei Vollgeschosse zulässig sind.
Die Planung verfolgt das Ziel einer klimawandelgerechten Quartiersentwicklung. In bestimmten Gebieten ist die Installation von Photovoltaikmodulen oder Solarwärmekollektoren auf Dachflächen verpflichtend, während in anderen Bereichen eine Dachbegrünung vorgesehen ist. Weitere Maßnahmen umfassen ein Verbot von Schottergärten sowie eine Begrünungspflicht von 30 % der unbebauten Flächen. Das Verfahren wird beschleunigt nach § 13b BauGB durchgeführt.
Im Rahmen der bisherigen Beteiligungsverfahren wurden verschiedene Einwände von Anwohnern eingereicht. Diese thematisieren alternative Nutzungen wie Obstgärten oder Hundewiesen, den Schutz von Wildtieren, die Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel sowie die Belastung durch Lärm, Feinstaub und Baustellenverkehr. Zudem wurde die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr kritisiert. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Erschließung im Auftrag der Wohnbaulandinitiative erfolgt und die bestehende ÖPNV-Anbindung als ausreichend bewertet wird. Eine Artenschutzprüfung ergab keine Verbotstatbestände. Der Bebauungsplanentwurf soll gemäß § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- B.Anträge
- 1.Erweiterung Kurpark – Gestaltungsmöglichkeiten nutzenZur Vorlage · 0160/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag zur Erweiterung des Kurparkes gestellt. Hintergrund des Antrags ist die Aufgabe des Betriebes durch den Märkischen Reitverein, wodurch eine Fläche direkt am Wasser und angrenzend an das bestehende Kurparkareal zur Verfügung steht.
Die Fraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung ein Erweiterungskonzept für das Gelände entwickelt, welches sich am gartenbaulichen Standard des bestehenden Kurparkes orientiert. Das Konzept soll verschiedene Nutzungsmöglichkeiten prüfen, darunter die Präsentation von Kunst im öffentlichen Raum, die Bereitstellung von Sitzgruppen, die Nutzung des Geländes als Spielfläche oder für den Individualsport sowie die Möglichkeit für temporäre Gastronomieangebote.
Zudem sieht der Antrag vor, dass die Entwicklung dieses Konzepts durch einen Beirat begleitet wird. Die geplante Zusammensetzung dieses Gremiums soll die Vorsitzenden der Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, Sport und Freizeit sowie Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft sowie den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Uentrop umfassen.
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Beratungsfolge
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 29.06.2021 · Rat
- 23.03.2021 · Rat
- 2.Wissenschaftliche Begleitung der Pläne zum Betrieb von Bussen mit WasserstoffZur Vorlage · 0167/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, der eine wissenschaftliche Untersuchung zur Umstellung der Busflotte der Stadtwerke Hamm fordert. Hintergrund der Anfrage ist die geplante Errichtung eines Wasserstoff-Clusters durch die Kooperationspartner Trianel, die Stadtwerke Hamm und die Stadt Hamm. Nach der Unterzeichnung einer Absichtserklärung ist der Baubeginn für Anfang 2022 und die Inbetriebnahme der Anlage für Anfang 2024 vorgesehen. Zudem haben die Stadtwerke angekündigt, die Beschaffung von Wasserstoffbussen vorzubereiten.
Der Antrag bezieht sich auf die Notwendigkeit, bei der Auswahl der Antriebstechnologie und des Zeitpunkts für die Umstellung der Fahrzeuge verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere die Rahmenbedingungen der Energieproduktion sowie der Ressourcenverbrauch und die Beschaffung von Rohstoffen wie Lithium, Platin, Graphit, Kobalt und Kupfer. Ziel der beantragten Untersuchung, die in Kooperation mit einer staatlichen Hochschule durchgeführt werden soll, ist die Beurteilung und Minimierung von Ressourcenverbrauch und schädlichen Emissionen vor der Anschaffung der Wasserstoffbusse.
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- 29.06.2021 · Rat
- Wissenschaftliche Begleitung der Pläne zum Betrieb von Bussen mit WasserstoffZur Vorlage · 0127/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat mit dem Antrag Nr. 0167/21 die Durchführung einer wissenschaftlichen Untersuchung beantragt, um den Ressourcenverbrauch und die Emissionen bei der Umstellung der ÖPNV-Flotte der Stadtwerke Hamm zu bewerten. Ziel der Untersuchung soll es sein, die Auswirkungen der Antriebstechnologie sowie den Zeitpunkt der Umrüstung unter Berücksichtigung von Faktoren wie dem Verbrauch von Rohstoffen wie Lithium, Platin, Graphit, Kobalt und Kupfer zu prüfen, bevor Wasserstoffbusse angeschafft werden.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme zur Vorlage 0127/21 dazu Stellung, dass im Rahmen der Kooperation zwischen der Stadt Hamm, der Stadtwerke Hamm GmbH und der Trianel GmbH bereits eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben wird. Diese Studie dient als Grundlage für die Planung, Projektierung und den Bau eines Elektrolyseurs zur Erzeugung von grünem Wasserstoff. Die Verwaltung führt aus, dass die Hochschule Südwestfalen (HSHL) die Untersuchungen wissenschaftlich begleiten wird. Dabei werden auch der ökologische Fußabdruck sowie der Vergleich zu alternativen Antriebstechniken untersucht. Da diese wissenschaftliche Begleitung durch die bestehende Machbarkeitsstudie bereits vorgesehen ist, sieht die Verwaltung die Notwendigkeit für ein zusätzlich durch die Stadt in Auftrag gegebenes Gutachten nicht als gegeben an. Die Ergebnisse der Studie werden dem Rat zur Verfügung gestellt.
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- 29.06.2021 · Rat
- 3.Weltanschaulich-religiöse Neutralität in öffentlichen GebäudenZur Vorlage · 0169/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0169/21 gestellt, der die weltanschaulich-religiöse Neutralität in öffentlichen Gebäuden zum Gegenstand hat. Mit dem Antrag wird die Verwaltung dazu aufgefordert, religiöse Symbole, die nicht eindeutig einzelnen Beschäftigten zugeordnet werden können, aus öffentlichen Gebäuden der Stadt Hamm, wie etwa Rathäusern oder Bürgerämtern, zu entfernen.
Die Begründung des Antrags stützt sich auf das verfassungsrechtliche Prinzip der Trennung von Kirche und Staat. Es wird angeführt, dass die Stadt Hamm zur weltanschaulich-religiösen Neutralität verpflichtet sei. Ziel sei es sicherzustellen, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit durch die Institution Stadt Hamm angesprochen fühlen und keine einseitige Positionierung der Stadt durch die Zurschaustellung religiöser Symbole wahrgenommen wird.
Der Antrag verweist zudem auf die demografische Entwicklung in der Stadt, wonach laut Strukturatlas von 2017 ein erheblicher Teil der Bevölkerung keiner christlichen Konfession angehörte. In einer multireligiösen Gesellschaft müsse die Neutralität des Staates durch die Vielfalt der Beschäftigten im öffentlichen Dienst gewahrt bleiben. Die Zurschaustellung von Symbolen, die nicht einer spezifischen Person zugeordnet werden können, wird im Sinne der Neutralitätspflicht kritisch betrachtet.
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- 29.06.2021 · Rat
- 4.Installation von festen und mobilen Trinkwasserspendern auf öffentlichen SportanlagenZur Vorlage · 0176/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat einen Antrag gestellt, die Installation von festen sowie mobilen Trinkwasserspendern auf öffentlichen Sportanlagen in Hamm zu prüfen. Hintergrund der Anfrage ist die Anpassung an klimatische Veränderungen und die damit verbundenen Hitzeperioden, die laut Antrag Auswirkungen auf hitzesensible Personengruppen sowie auf Sporttreibende bei Veranstaltungen auf Außenanlagen ohne Beschattung haben können.
Der Antrag sieht vor, dass die Stadtverwaltung beauftragt wird, zu untersuchen, in welcher Form die Einrichtung solcher Trinkwasserspender auf den Hammer Sportanlagen möglich ist. Dabei sollen auch die jeweils damit verbundenen Kosten ermittelt werden. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen dem Sportausschuss in dessen nächster Sitzung zur Vorlage gebracht werden.
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Beratungsfolge
- 01.12.2021 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 08.09.2021 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 29.06.2021 · Rat
- 5.Mehr Transparenz & barrierefreie Teilhabe an der kommunalen DemokratieZur Vorlage · 0179/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0179/21_AT gestellt, der die Einführung eines sogenannten Rathaus-TV vorsieht. Ziel des Antrags ist es, die Transparenz der kommunalen Entscheidungsprozesse zu erhöhen und die demokratische Teilhabe durch eine audiovisuelle Übertragung der öffentlichen Ratssitzungen zu fördern.
Die Verwaltung wird durch den Antrag beauftragt, die Möglichkeiten zu prüfen, den öffentlichen Teil der Ratssitzungen als Livestream in Audio- und Videoform auf der Internetseite der Stadt Hamm sowie in der Hamm App bereitzustellen. Zudem soll ein Konzept für die Umsetzung eines Rathaus-TV erarbeitet werden, welches dem Rat zur Entscheidung vorgelegt wird. Dieses Konzept soll auch die einmaligen und laufenden Kosten sowie notwendige Anpassungen der Geschäftsordnung des Rates umfassen, wobei die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Düsseldorf als Referenz dienen kann.
Bei der Erstellung des Konzepts sollen technische und inhaltliche Vorgaben berücksichtigt werden. Dazu gehören die einfache Auffindbarkeit der Übertragungen, die Archivierung der digitalen Aufnahmen nach Tagesordnungspunkten sowie die Nutzung einer Open-Source-Software-Plattform. Ein Fokus soll auf der Barrierefreiheit liegen, etwa durch die Prüfung von Transkriptionen oder Gebärdensprachdolmetschern. Die Veröffentlichung der Aufzeichnungen soll unter einer Creative-Commons-Lizenz erfolgen. Des Weiteren wird eine journalistische Begleitung der Inhalte durch die Verwaltung angestrebt.
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- 29.06.2021 · Rat
- 6.BaulückenkatasterZur Vorlage · 0186/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag zur Erstellung eines Baulückenkatasters sowie eines dazugehörigen Kriterienkatalogs gestellt. Ziel der Vorlage ist es, das Potenzial für eine städtische Nachverdichtung systematisch zu erfassen, um den Bedarf an neuem Wohnraum zu decken und gleichzeitig den Flächenverbrauch zu begrenzen.
Nach Angaben der Antragstellerin sollen durch eine gesamtstädtische Analyse ungenutzte Flächen identifiziert werden, die für eine Wohnbebauung infrage kommen. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die Bebauung von Grundstücken Auswirkungen auf Umwelt, Mikroklima und den Sozialraum haben kann. Bisher erfolgt die Abwägung solcher Belange im Rahmen der Erstellung von Bebauungsplänen für einzelne Baulücken durch den Rat. Die Vorlage schlägt vor, durch eine einheitliche Betrachtungsweise und festgeschriebene Kriterien die Akzeptanz von Nachverdichtungsmaßnahmen zu erhöhen.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, das Kataster sowie den Kriterienkatalog auszuarbeiten und diese Unterlagen dem Rat zur weiteren Beratung vorzulegen.
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- 29.06.2021 · Rat
- BaulückenkatasterZur Vorlage · 0155/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat mit dem Antrag Nr. 0186/21 die Erstellung eines Baulückenkatasters sowie eines dazugehörigen Kriterienkatalogs für die Stadt Hamm beantragt. Ziel der Initiative ist es, durch eine systematische Analyse ungenutzter Flächen das Potenzial für eine städtische Nachverdichtung aufzuzeigen und die Akzeptanz solcher Maßnahmen durch einheitliche Kriterien zu erhöhen.
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Notwendigkeit eines solchen Katasters Stellung bezogen. Sie weist darauf hin, dass ein Baulückenkataster nach Baugesetzbuch lediglich Grundstücke umfasst, für die bereits Baurecht besteht oder in absehbarer Zeit entsteht. Da Eigentümer der Nennung ihrer Grundstücke aus Datenschutzgründen widersprechen können, wird der Nutzen eines solchen Verzeichnisses als begrenzt eingeschätzt. Zudem sei ein Kataster kein geeignetes Instrument, um den aktuellen Markt für Baugrundstücke abzubilden.
Hinsichtlich eines allgemeinen Kriterienkatalogs vertritt die Verwaltung die Ansicht, dass die Eignung von Flächen für eine Nachverdichtung nur im Einzelfall geprüft werden kann. Da städtebauliche Belange wie Erschließung, Immissionsschutz und Klimaanpassung jeweils unterschiedliche Anforderungen stellen, erscheint die Festlegung allgemeiner Kriterien aus Sicht der Verwaltung nicht hilfreich. Die Stadt verweist stattdessen auf bestehende Informationsangebote wie das RuhrFIS des Regionalverbands Ruhr und die Online-Verfügbarkeit von Bebauungsplänen. Eine Notwendigkeit für die Erstellung eines Baulückenkatasters wird daher nicht gesehen.
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- 29.06.2021 · Rat
- 7.Straßenschilder für Sehbehinderte – Verbesserung der Barrierefreiheit im öffentlichen RaumZur Vorlage · 0190/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0190/21_AT einen Antrag gestellt, der die Einführung spezieller Straßenschilder für sehbehinderte Menschen vorsieht. Ziel des Antrags ist es, die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum der Stadt zu verbessern.
Der Antrag bezieht sich auf ein Modell aus der Stadt Wedel, bei dem blaue Schilder mit erhabener weißer Schrift in einer Höhe von etwa 1,40 Meter an bestehenden Straßenschildern angebracht werden. Diese Schilder sollen es sehbehinderten Personen ermöglichen, die Straßennamen mittels einer Lupe zu lesen oder die Buchstaben durch Tasten zu erfassen. Zudem wird darauf verwiesen, dass diese Art der Beschilderung auch für Rollstuhlfahrer von Vorteil sein kann.
Die CDU-Fraktion beantragt, die Stadtverwaltung damit zu beauftragen, zeitnah ein Konzept zur Einführung und Umsetzung solcher Schilder für das gesamte Stadtgebiet von Hamm zu entwickeln. Die Maßnahme soll dazu beitragen, die Mobilität von Menschen mit körperlichen Einschränketzungen zu fördern und deren Teilnahme am öffentlichen Leben zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 19.09.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 13.06.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 21.03.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 06.09.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 29.06.2021 · Rat
- 8.Attraktionen im Tierpark HammZur Vorlage · 0191/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat einen Antrag mit der Nummer 0191/21 gestellt, der verschiedene Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Tierparks Hamm zum Ziel hat. Als Grundlage für den Antrag dienen Rückmeldungen von Besuchern der Einrichtung.
Die Antragsteller fordern die Stadtverwaltung dazu auf, QR-Code-Hinweistafeln an den Gehegen anzubringen, um Informationen über die Tierarten digital abrufbar zu machen. Zudem wird die Bereitstellung eines kostenfreien und stabilen WLAN-Zugangs auf dem Tierparkgelände sowie eine zielgruppengerechte Überarbeitung der Webseite des Tierparks beantragt.
Darüber hinaus soll die Stadtverwaltung beauftragt werden, die Umsetzbarkeit von weiteren Entwicklungen zu prüfen. Dies umfasst den Wiederaufbau einer Kindereisenbahn sowie einer elektrischen Motorradanlage für Kinder. Des Weiteren wird eine Prüfung angefordert, inwieweit eine Erweiterung des Tierparks durch den Ankauf angrenzender Grundstücke möglich ist. Die Verwaltung wird gebeten, die zuständigen politischen Gremien über die Umsetzbarkeit dieser Punkte zu informieren.
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- 29.06.2021 · Rat
- Attraktionen im Tierpark HammZur Vorlage · 0173/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat mit dem Antrag 0191/21 die Umsetzung verschiedener Maßnahmen im Tierpark Hamm beantragt. Die Antragsteller fordern die Wiedereinführung von QR-Code-Hinweistafeln an den Gehegen, einen kostenfreien und stabilen WLAN-Zugang auf dem Gelände sowie eine zielgruppenorientierte Überarbeitung der Website. Zudem wurde die Stadtverwaltung beauftragt, die Wiederaufnahme des Betriebs einer Kindereisenbahn und einer elektrischen Motorradanlage für Kinder sowie eine mögliche Erweiterung des Tierparks durch den Ankauf angrenzender Grundstücke zu prüfen.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme zur Umsetzung der Punkte Stellung. Die Entfernung der QR-Codes erfolgte laut der Geschäftsführung des Tierparks, da die Nutzung gering war und die Informationen veraltet waren; stattdessen werden nun gut lesbare Informationstafeln genutzt. Das WLAN-Netz wurde aufgrund technischer Probleme mit der Infrastruktur abgeschaltet, eine Freischaltung im Bereich der Gastronomie und des Spielplatzes ist jedoch im Rahmen der Infrastrukturerneuerung geplant. Die Website soll im zweiten Halbjahr 2021 überarbeitet werden.
Bezüglich der Fahrgeschäfte wird erläutert, dass die Entfernung der Kindereisenbahn und der Autoscooter im Entwicklungskonzept von 2018 vorgesehen war. Die Gleisanlagen wurden bereits entfernt und der Bereich in einen Sitzbereich umgewandelt, während die Fläche der Autoscooter für die Erweiterung des Kinderbauernhofes vorgesehen ist. Ein Austausch mit dem Fachbereich Liegenschaften bezüglich eines Grundstückankaufs findet statt.
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- 29.06.2021 · Rat
- 9.Stadtratssitzungen als audiovisueller Internet-Live-StreamZur Vorlage · 0201/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, die öffentliche Übertragung von Stadtratssitzungen zu ermöglichen. Mit der Vorlage 0201/21 wird die Stadtverwaltung dazu aufgefordert, Maßnahmen einzuleiten, damit der öffentliche Teil der Sitzungen als audiovisueller Live-Stream im Internet übertragen werden kann. Zudem soll die Bereitstellung der Aufzeichnungen dieser Sitzungen in einer Mediathek über die städtische Homepage erfolgen.
Die Antragstellerin begründet das Vorhaben mit dem Ziel, die politische Partizipation und die demokratische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Ein solches Angebot soll insbesondere Personen zugänglich machen, die aus gesundheitlichen, zeitlichen oder mobilitätsbedingten Gründen nicht persönlich an den Sitzungen im Ratssaal teilnehmen können. Durch die digitale Übertragung und Archivierung könne die Reichweite der politischen Prozesse über die Kapazität des Sitzungssaals hinaus erweitert werden. Die Ratsgruppe verweist zudem auf die technischen Möglichkeiten der digitalen Kommunikation und sieht in der Bereitstellung dieser Informationen ein Instrument zur Förderung der Bürgerkommunikation.
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- 29.06.2021 · Rat
- 10.Spielflächensatzung modernisierenZur Vorlage · 0202/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0202/21_AT einen Antrag gestellt, die städtische Spielflächensatzung zu überarbeiten. Ziel der Initiative ist es, die seit 1986 bestehende Satzung an aktuelle gesellschaftliche und rechtliche Anforderungen anzupassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung auf einen modernen Stand zu bringen. Ein wesentlicher Bestandteil der Überarbeitung soll die Berücksichtigung von Inklusion und Barrierefreiheit sein, um die Zugänglichkeit der Spielflächen für alle Kinder, auch bei körperlichen Einschränkungen, zu gewährleisten. Hierbei sollen aktuelle Rechtsgrundlagen, wie etwa die Bauordnung, in die Satzung einfließen.
Der Antrag sieht zudem eine Erhöhung des Richtwerts für die Mindestflächen der Spielflächen vor, um mehr Spielraum in Wohngebieten zu schaffen. Zudem soll geprüft werden, ob der derzeitige Abstand von 200 Metern zur nächsten Wohnbebauung verringert werden kann.
Hinsichtlich der Instandhaltung wird vorgeschlagen, den Zeitraum für den Sandwechsel von zwei Jahren auf ein Jahr zu verkürzen oder die Pflege des Sandes zu intensivieren. Darüber hinaus soll die Satzung hinsichtlich der Nutzungsvielfalt, besonderer Bewegungsangebote und des Naturerlebnisses, orientiert an einschlägigen DIN-Normen, erweitert werden.
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- 29.06.2021 · Rat
- 11.Mitgliedschaft Verein Deutsche Sprache e.V. (VDS)Zur Vorlage · 0206/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0206/21_AT einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt. Ziel des Antrags ist es, dass die Stadt Hamm zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Mitgliedschaft im Verein Deutsche Sprache e.V. (VDS) abschließt.
Der Verein wird im Antrag als gemeinnützige, weltweit tätige Organisation beschrieben, die sich für die Pflege und Förderung der deutschen Sprache einsetzt. Laut Begründung können sowohl natürliche als auch juristische Personen Mitglied des Vereins werden, wobei bereits verschiedene Städte und Gemeinden als korporative Mitglieder im VDS vertreten sind.
Die Fraktion begründet das Ersuchen damit, dass sich der Verein im In- und Ausland für die Förderung des Deutschen als Kultur- und Fremdsprache einsetzt. Der VDS positioniert sich zudem gegen die Verwendung von Gender-Sprache sowie gegen einen übermäßigen Gebrauch von Anglizismen. Eine Mitgliedschaft der Stadt Hamm wird im Antrag als ein Bekenntnis zu einer natürlichen Sprache in der Verwaltung, im Bürgerdialog und in der Stadtkultur dargestellt, die sich von ideologischen Implikationen und sprachlichen Veränderungen wie dem Gender-Sternchen distanzieren soll.
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- 29.06.2021 · Rat
- 12.Umsetzung Istanbul-KonventionZur Vorlage · 0216/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Rahmen der Vorlage 0216/21_AT einen Antrag an den Rat der Stadt Hamm gestellt, der die Umsetzung der Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene zum Gegenstand hat. Der Antrag umfasst die Bitte, den Trägern und ehrenamtlichen Initiativen, die sich für den Schutz vor sexualisierter Gewalt an Frauen engagieren, Dank auszusprechen.
Ein zentraler Bestandteil des Antrags ist die Aufforderung an die Verwaltung, eine Bestands- und Bedarfsanalyse durchzuführen. Dabei soll geprüft werden, welche Defizite bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention bestehen und wie diese behoben werden können. In Abstimmung mit relevanten Trägern und Einrichtungen soll evaluiert werden, inwieweit Gewaltschutz und Unterstützung derzeit bedarfsgerecht, wohnortnah, allgemein zugänglich und angemessen gewährleistet sind. Die Analyse soll sowohl die Infrastrukturausstattung als auch spezifische Zielgruppen, wie etwa Kinder oder Frauen mit Behinderungen, berücksichtigen. Das Ergebnis dieser Untersuchung soll dem Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt im zweiten Halbjahr 2021 vorgelegt werden.
Zudem wird die Verwaltung gebeten, darzulegen, wie die für den Ausbau von Maßnahmen und Strukturen erforderlichen Mittel bereitgestellt werden können, noch bevor eine bundesweite Gesamtstrategie vorliegt. Die Fraktion begründet das Vorhaben mit der Verpflichtung der Stadt zur Prävention und zum Schutz vor Gewalt sowie der Notwendigkeit einer langfristigen finanziellen Absicherung bestehender Hilfestrukturen.
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- 29.06.2021 · Rat
- 13.Fahrradstraßen-KonzeptZur Vorlage · 0236/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Rat einen Antrag mit der Nummer 0236/21_AT zur Weiterentwicklung eines Fahrradstraßen-Konzepts in Hamm gestellt. Ziel des Antrags ist es, die Sicherheit im Radverkehr zu erhöhen und zur Klimaneutralität der Stadt beizutragen, indem die qualitative Ausgestaltung von Fahrradstraßen verbessert wird.
Die Fraktion beantragt, die Verwaltung mit der Umsetzung eines Pilotprojekts zu beauftragen. Dabei soll die Grünstraße im Abschnitt von der Alleestraße bis zur Feidikstraße beispielhaft umgestaltet werden. Für dieses Projekt werden spezifische Qualitätsstandards vorgeschlagen. Dazu gehört eine Fahrgassenbreite von mindestens 4 Metern, ergänzt um einen Sicherheitstrennstreifen von 0,5 bis 0,75 Metern zu parkenden Kraftfahrzeugen, wobei die maximale Breite der Fahrgasse bei 5 Metern liegt. Zudem sollen Möglichkeiten geprüft werden, den Durchgangsverkehr zu reduzieren oder zu verhindern, da die Nutzung durch den motorisierten Verkehr primär auf Ausnahmen, wie etwa Anwohner, beschränkt sein soll.
Ein weiteres Merkmal der geplanten Umgestaltung ist die rote Einfärbung der Fahrgasse sowie die optische Hervorhebung der Eingangsbereiche. Der Antrag sieht zudem vor, dass in begründeten Ausnahmefällen zeitlich begrenzte Übergangslösungen möglich sind, sofern diese später in den festgelegten Qualitätsstandard überführt werden. Die aus dem Pilotprojekt gewonnenen Erkenntnisse sollen als Grundlage für die Beratung über weitere Umgestaltungen oder die Einrichtung neuer Fahrradstraßen dienen.
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- 29.06.2021 · Rat
- 14.Sachstandsbericht zur Überprüfung von Verwaltungsvorgängen im Zusammenhang mit Projekten der Integrationsförderung zugewanderter Menschen aus SüdosteuropaZur Vorlage · 0237/21_AT · Antrag
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Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, der eine Berichterstattung durch den Oberbürgermeister zur Prüfung von Verwaltungsvorgängen im Zusammenhang mit Projekten der Integrationsförderung zugewanderter Menschen aus Südosteuropa fordert. Hintergrund sind Berichte in der Presse über die Überprüfung bestimmter Vorgänge, unter anderem bezüglich Meldeanschriften.
Die Antragstellerin verweist darauf, dass die Verwaltung bisher keine öffentlichen Stellungnahmen zu den Sachverhalten abgegeben hat, um eine Vorverurteilung beteiligter Bereichsleiter zu vermeiden. Laut dem Antrag führt das Ausbleiben von Informationen in den politischen Gremien sowie in der Stadtgesellschaft zu Spekulationen und Anschuldigungen gegenüber den genannten Funktionsinhabern. Um die Aufklärung der Vorgänge zu unterstützen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu stärken, wird eine Berichterstattung durch den Oberbürgermeister in der kommenden Ratssitzung beantragt.
Sollten finanzielle Aspekte oder datenschutzrechtliche Vorgaben der Ausführungen entgegenstehen, wird vorgeschlagen, diesen Tagesordnungspunkt nichtöffentlich zu behandeln.
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- 29.06.2021 · Rat
- 15.Wirkungslosigkeit des LockdownZur Vorlage · 0238/21_AT · Antrag
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Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0238/21_AT einen Antrag gestellt, der den Rat dazu auffordert, die Wirkungslosigkeit der Lockdown-Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 anzuerkennen.
Zur Begründung des Antrags führt die Fraktion an, dass die vom Robert-Koch-Institut ermittelte effektive Reproduktionszahl (R-Wert) seit September 2020 keinen unmittelbaren Zusammenhang mit den verschiedenen Beschränkungen aufweise. Dies gelte sowohl für den sogenannten Lockdown-Light im November 2020 als auch für die Verschärfungen im Dezember 2020 sowie für die Bundesnotbremse Ende April 2021. Als Grundlage für diese Darstellung wird auf eine Studie der Universität München verwiesen, wonach der R-Wert weitgehend unabhängig vom Testverhalten und den gemeldeten positiven Befunden sei.
Die Fraktion verweist zudem darauf, dass frühere Eilanträge zur Beendigung der Lockdown-Maßnahmen, die unter anderem von der CDU-Fraktion, Pro-Hamm und der Linken abgelehnt wurden, nun vor dem Hintergrund dieser wissenschaftlichen Erkenntnisse neu bewertet werden sollten. Ziel des Antrags ist es, die politische Praxis an die genannten wissenschaftlichen Ergebnisse anzupassen.
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- 29.06.2021 · Rat
- 16.Umsetzung der Rahmenplanung Berge, Westtünnen, RhynernZur Vorlage · 0239/21_AT · Antrag
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Die Ratsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben im Rahmen der Vorlage 0239/21_AT einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der die Umsetzung der Rahmenplanung für die Stadtbezirke Berge, Westtünnen und Rhynern betrifft. Ziel des Antrags ist die kontinuierliche Weiterentwicklung der bestehenden Planung unter Berücksichtigung von Klimaschutz, Klimafolgenanpassung, Digitalisierung sowie sozialem Ausgleich und der Schaffung öffentlicher Gemeinschaftsräume.
Die Antragsteller fordern, dass alle angestrebten Maßnahmen im Sinne des Klimaaktionsplans bewertet werden. Dabei sollen Maßnahmen, die den Umwelt-, Natur- und Klimaschutz sowie den Flächenschutz fördern, Vorrang erhalten. Für Neuansiedlungen von Wohn- und Gewerbeflächen wird eine Reduzierung des Flächenverbrauchs, die Nutzung von Bestandsbauten und eine Reglementierung des Bauens im Außenbereich angestrebt.
Ein weiterer Punkt des Antrags bezieht sich auf die Entwicklung einer Klimasiedlung am Dierhagenweg. Die Verwaltung soll hierfür verschiedene Varianten hinsichtlich der Gestalt und Ausdehnung vorschlagen, die schrittweise und an den zukünftigen Bahnhaltepunkt Westtünnen sowie die bestehende Bebauung anknüpfen. Die Planung soll den Anschluss an das Glasfasernetz, eine Quote für öffentlich geförderten Wohnungsbau sowie die Schaffung eines Naherholungsgebiets mit Elementen wie Naturwald oder Wasserlandschaft vorsehen. Zudem wird eine frühzeitige Bürgerbeteiligung gefordert.
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- 29.06.2021 · Rat
- 17.Geschäftsordnung GestaltungsbeiratZur Vorlage · 0241/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit der Vorlage 0241/21_AT einen Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats an den Oberbürgermeister gestellt. Die beantragten Anpassungen betreffen die Arbeitsweise, die Zusammensetzung sowie die Protokollführung des Gremiums.
Nach den Anträgen sollen die Stellungnahmen des Beirats dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen, Mobilität schriftlich mitgeteilt werden, wobei in besonderen Fällen eine mündliche Erläuterung durch den Vorsitzenden des Beirats vorgesehen ist. Bezüglich der Besetzung des Beirats wird vorgeschlagen, dass sich das Gremium aus drei bis fünf stimmberechtigten externen Mitgliedern aus den Fachbereichen Architektur und Stadtplanung sowie drei beratenden Mitgliedern aus der Mitte des Fachausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen, Mobilität zusammensetzt. Als ständiges stimmberechtigtes Mitglied soll der Stadtbaurat oder die Stadtbaurätin fungieren. Zudem sollen die bisherigen Regelungen der Paragraphen 2.1.2 und 2.1.3 gestrichen werden.
Hinsichtlich der Dokumentation wird beantragt, dass die Geschäftsstelle von jeder Sitzung Protokolle erstellt. Diese sollen durch den Sprecher oder die Sprecherin des Gestaltungsbeirates oder deren Stellvertretung unterzeichnet und den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt werden.
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- 29.06.2021 · Rat
- 18.Mehr Platz auf der SüdstraßeZur Vorlage · 0242/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP haben im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0242/21 eingereicht, der eine Veränderung der Verkehrsführung in der Südstraße vorsieht. Ziel der Vorlage ist es, die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt zu erhöhen und mehr Raum für Gastronomie, Fußgänger sowie Radfahrer zu schaffen.
Der Antrag sieht als erste Sofortmaßnahme eine dauerhafte Sperrung der Südstraße an der Kreuzung zum Ostenwall für den Autoverkehr vor. Von dieser Sperrung ausgenommen soll lediglich der für die ansässige Gastronomie und das Gewerbe notwendige Anlieferungsverkehr sein. Diese Maßnahme soll laut Antrag auf Wunsch der örtlichen Gastronomie als temporäre Lösung für die Zeit nach der Pandemie umgesetzt werden.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeiten für eine dauerhafte Sperrung der Südstraße für den motorisierten Individualverkehr zu prüfen. Hierzu soll die zuständige Stelle bis zum Jahresende ein entsprechendes Konzept vorlegen. Die Vorlage begründet die Initiative mit der Entwicklung der Südstraße zu einem Ort mit vielfältigen gastronomischen Angeboten und der Bedeutung der Verkehrsberuhigung für die Attraktivität der Innenstadt.
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- 29.06.2021 · Rat
- 19.OtterkästenZur Vorlage · 0244/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rat einen Antrag mit der Nummer 0244/21 gestellt, der sich mit der Ansiedlung von Fischottern im Stadtgebiet befasst. Hintergrund der Anfrage ist die Beobachtung von Fischottern in den östlichen Lippeauen sowie in den angrenzenden Gebieten von Wesel und Datteln. Zudem wird auf Maßnahmen des Lippeverbandes verwiesen, der in Kooperation mit einer Biostation künstliche Otterbehausungen an renaturierten Flussufern im Kreis Wesel installiert hat.
Die Fraktion weist darauf hin, dass durch bereits erfolgte Renaturierungsmaßnahmen, wie im Erlebensraum Lippeaue, die Artenvielfalt im östlichen Hamm zugenommen hat. In diesem Zusammenhang wird auf die Rückkehr anderer Arten wie Störche und Biber verwiesen. Da Fischotter zur Besiedlung auf vorhandene Höhlen angewiesen sind, sieht die Fraktion das Potenzial für eine weitere Entwicklung im westlichen Teil des Stadtgebiets.
Die Stadtverwaltung wird im Rahmen des Antrags dazu aufgefordert, zu prüfen, ob und an welchen Stellen der Lippe sowie deren Nebenflüssen bereits Fischotter nachgewiesen werden können. Zudem soll die Verwaltung die Möglichkeit prüfen, Kontakt zum Lippeverband aufzunehmen, um die Platzierung künstlicher Behausungen für Fischotter an den Ufern in Hamm zu realisieren.
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- 07.09.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 29.06.2021 · Rat
- OtterkästenZur Vorlage · 0171/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rat einen Antrag gestellt, die Stadtverwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, ob und wo sich Fischotter in der Lippe sowie deren Nebenflüssen aufhalten. Ziel ist es, bei Bedarf Kontakt zum Lippeverband aufzunehmen, um die Platzierung künstlicher Behausungen für Fischotter an den Ufern zu ermöglichen.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und verweist auf eine Bestandserfassung aus dem Jahr 2019 durch die Biologische Station Kreis Unna/Dortmund. Dabei konnten Spuren von Fischottern in der Stever und der Lippe auf dem Hamburger Stadtgebiet nachgewiesen werden. In der Ahse gab es einen einzelnen Hinweis, was jedoch kein gesichertes Vorkommen belegt. Aufgrund der Struktur der Lippe und der Renaturierungsmaßnahmen im Projekt „Erlebensraum Lippeaue“ werden optimale Bedingungen für die Art angenommen.
Für eine detaillierte Nachkartierung durch einen Fachgutachter schätzt die Verwaltung die Kosten auf etwa 10.000 Euro brutto. Eine weniger aufwendige Untersuchung mittels Fotofallen könnte für etwa 2.500 Euro brutto durchgeführt werden, sofern personelle Kapazitäten im Umweltamt vorhanden sind. Die Kosten können nicht aus dem aktuellen Haushalt des zuständigen Dezernats gedeckt werden und müssten zusätzlich eingestellt werden.
Bezüglich der Behausungen besteht bereits Kontakt zum Lippeverband. Es wurde mitgeteilt, dass neben Kunststoffkästen auch natürliche Materialien wie Wurzelstubben und Reisig als Schlafplätze genutzt werden können. Eine Kooperation zur Anlage solcher Reisighaufen ist möglich, bedarf jedoch einer weiteren Prüfung. Die Kosten für den Transport und das Einbringen der Materialien sind derzeit noch nicht bezifferbar.
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- 29.06.2021 · Rat
- 20.Weiterentwicklung des Maßnahmenpakets zur Sanierung und Stärkung des Tierparks HammZur Vorlage · 0245/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD- und FDP-Fraktionen haben im Rat der Stadt Hamm den Antrag 0245/21 gestellt, das bestehende Maßnahmenpaket zur Sanierung und Infrastrukturverbesserung des Tierparks Hamm weiterzuentwickeln. Grundlage ist der Beschluss 1646/18, der für die Umsetzung von Projekten wie dem Abenteuerspielplatz, neuen Gehegen und infrastrukturellen Anpassungen ein Budget von 12 Millionen Euro vorsah.
Die Fraktionen führen an, dass die ersten umgesetzten Maßnahmen sowie Verbesserungen der Arbeitsbedingungen bereits zur Attraktivitätssteigerung beigetragen haben. Gleichzeitig wird auf veränderte Rahmenbedingungen verwiesen. Dazu zählen zeitliche Verzögerungen durch die Pandemie und Herausforderungen im Baugewerbe sowie die Erkenntnis, dass parallele Baumaßnahmen den laufenden Betrieb und die Koordination erschweren. Zudem bietet die Übernahme des ehemaligen Sportplatzes des TV Westfalia/HSC neue Flächen für Erweiterungen, die in der ursprünglichen Planung noch nicht berücksichtigt werden konnten. Auch neue Möglichkeiten durch Spenden, etwa für Unterwasseransichten in Gehegen, sollen einbezogen werden.
Der Antrag sieht vor, das Maßnahmenpaket unter Beibehaltung des finanziellen Rahmens von 12 Millionen Euro an den aktuellen Planungsstand und Baufortschritt anzupassen. Dabei sollen Erfahrungen aus der ersten Phase sowie die Flächenerweiterung in die Planung einfließen. Zudem sollen über die bisherigen Planungen hinausgehende Maßnahmen, wie zusätzliche oder erweiterte Tieranlagen, geprüft und deren Kosten evaluiert werden. Die daraus resultierenden Szenarien sollen dem Aufsichtsrat des Tierparks sowie dem Ausschuss für Sport und Freizeit zur Beratung vorgelegt werden.
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- 29.06.2021 · Rat
- 21.Tempo 30 ausweitenZur Vorlage · 0246/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0246/21_AT einen Antrag gestellt, der eine Ausweitung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in Wohngebieten zum Ziel hat. Die Fraktion begründet das Vorhaben mit der Erhöhung der Verkehrssicherheit, der Reduzierung von Lärm und Emissionen sowie der Steigerung der Attraktivität von Wohngebieten an größeren Straßen.
Der Antrag weist darauf hin, dass die aktuelle Straßenverkehrsordnung nach Bundesrecht die Einführung von Tempo 30 auf Vorfahrtsstraßen sowie auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen primär auf Bereiche beschränkt, in deren unmittelbarem Umfeld Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Altenheime oder Krankenhäuser liegen.
Die Fraktion beantragt daher zwei Maßnahmen: Erstens soll die Verwaltung beauftragt werden, den aktuellen Sachstand des Schutzes sensibler Bereiche gemäß § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrsordnung zu erheben und Straßenbereiche, die bisher nicht von dieser Regelung erfasst sind, auf eine mögliche Einführung von Tempo 30 zu überprüfen. Zweitens soll die Verwaltung auf Basis dieser Überprüfung ein Maßnahmenpaket zur Ausweitung der Geschwindigkeitsbegrenzung erarbeiten und den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorlegen.
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- 29.06.2021 · Rat
- 22.Initiative Wohnen 2.0Zur Vorlage · 0247/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben im Juni 2021 den Antrag 0247/21 mit dem Titel „Initiative Wohnen 2.0“ an den Rat der Stadt Hamm gestellt. Ziel des Antrags war die Weiterentwicklung der städtischen Wohnraumstrategie unter Berücksichtigung von Erschwinglichkeit, sozialer Aspekte und ökologischer Nachhaltigkeit.
Die Antragsteller forderten die Verwaltung auf, das bestehende Handlungskonzept Wohnen fortzuschreiben und dabei die Ergebnisse der Wohnbaulandinitiative auszuwerten. Dabei sollten sowohl der quantitative als auch der qualitative Bedarf an Wohnraum ermittelt werden. Zudem sollte die Verwaltung dem Rat konkrete Handlungsempfehlungen zur Reaktivierung von Bestandswohnraum sowie zur Entwicklung von neuem Wohnraum vorlegen. Diese Empfehlungen sollten soziale und ökologische Kriterien, wie Klimaschutz und preisliche Erschwinglichkeit, einbeziehen und verschiedene Wohnformen wie geförderten und frei finanzierten Geschosswohnungsbau sowie Einfamilienhausbebauung und Doppelhaushälften berücksichtigen. Ein weiterer Fokus sollte auf der Darstellung unterschiedlicher Anforderungen an familienfreundliches Wohnen liegen.
Der Antrag wurde am 1. September 2021 von der SPD-Fraktion per E-Mail zurückgezogen.
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- 29.06.2021 · Rat
- 23.Fortschreibung des Sportentwicklungsplans für die Stadt HammZur Vorlage · 0248/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag auf die Fortschreibung des Sportentwicklungsplans gestellt. Ziel des Antrags ist es, die Verwaltung mit den Vorbereitungen für die Erstellung eines sogenannten Sportentwicklungsplans 2.0 zu beauftragen.
Der Antrag bezieht sich auf den bestehenden Sportentwicklungsplan, der im Jahr 2013 auf Basis eines Beschlusses aus dem Jahr 2011 erstellt wurde. Dieser ursprüngliche Plan befasste sich unter anderem mit dem demografischen Wandel sowie dem veränderten Freizeit- und Sportverhalten der Bürgerinnen und Bürger.
Die Antragsteller begründen das Erfordernis einer Neuerstellung mit den Veränderungen im organisierten und gemeinnützigen Sport, die unter anderem durch die Corona-Pandemie bedingt sind. Es wird darauf verwiesen, dass die Pandemie Auswirkungen auf die Bewegungsmuster von Kindern und Jugendlichen sowie auf die Strukturen der Sportvereine hatte.
Der geplante Sportentwicklungsplan 2.0 soll eine Bilanz des Zeitraums von 2013 bis 2020 ziehen und Entwicklungslinien für die Zeit nach 2022 festlegen. Dabei sollen verschiedene Aspekte der sportlichen Infrastruktur und des Angebots erfasst werden, darunter der Breiten- und Leistungssport, die Entwicklung von Sportstätten, das Sportangebot an Schulen sowie das Freizeitverhalten der Bevölkerung.
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- 08.09.2021 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 29.06.2021 · Rat
- 24.Mehr Grillplätze schaffenZur Vorlage · 0249/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0249/21_AT einen Antrag gestellt, der die Schaffung zusätzlicher Flächen für das öffentliche Grillen vorsieht. Die Fraktion beantragt, die Verwaltung damit zu beauftragen, neue Plätze auszuweisen, die in ihrer Ausstattung mit den bestehenden Flächen im Selbachpark und im Lippepark vergleichbar sind. Dabei wird gefordert, dass die neuen Standorte eine gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie eine ausreichende Anzahl an Parkplätzen in der näheren Umgebung gewährleisten.
Zusätzlich sieht der Antrag vor, an allen neu ausgewiesenen Grillplätzen Entsorgungsbehälter für heiße Restkohle bereitzustellen, wobei als Referenz ein Standard am Aasee in Münster angeführt wird.
Als Begründung führt die Fraktion an, dass nach den Einschränkungen der vergangenen Monate ein Bedürfnis nach sozialem Miteinander im öffentlichen Raum bestehe. Da das Grillen im öffentlichen Raum derzeit auf den Selbachpark und den Lippepark beschränkt ist, soll durch die Erweiterung des Angebots der Zugang zu solchen Flächen über die Stadtteile Pelkum und Herringen hinaus ermöglicht werden. Die Fraktion verweist zudem auf wissenschaftliche Erkenntnisse zur geringeren Infektionsgefahr bei Aufenthalten im Freien im Vergleich zu Innenräumen.
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- 29.06.2021 · Rat
- 25.Konzept Wohnmobilstellplätze im Stadtgebiet entwickelnZur Vorlage · 0251/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, die Stadtverwaltung mit der Entwicklung eines Konzepts zur Ausweisung von Wohnmobilstellplätzen im Stadtgebiet zu beauftragen. Ziel des Antrags ist es, durch die Schaffung geeigneter Stellplätze den lokalen Tourismus zu unterstützen und die Attraktivität der Stadt für Wohnmobilreisende zu erhöhen.
Das Konzept soll die Suche und Planung geeigneter Flächen sowie die Bewertung der technischen Infrastruktur umfassen. Hierbei sollen insbesondere die Möglichkeiten zur Stromversorgung, die Reinigung von Wassertanks sowie die Bereitstellung von Sanitäranlagen untersucht werden. Zudem soll die Umsetzung der Vorhaben sowie die Gewinnung von Betreibern für die Anlagen geprüft werden.
Der Antrag sieht vor, dass das Stadtmarketing und die Wirtschaftsförderung in den Planungsprozess einbezogen werden. Die zuständigen Fachausschüsse sollen über die Fortschritte der Entwicklung fortlaufend informiert werden.
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- 29.06.2021 · Rat
- Konzept Wohnmobilstellplätze im Stadtgebiet entwickelnZur Vorlage · 0183/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit der Vorlage 0251/21 den Antrag gestellt, die Stadtverwaltung mit der Entwicklung eines Konzepts zur Ausweisung von Wohnmobilstellplätzen im Stadtgebiet zu beauftragen. Ziel des Antrags ist es, durch die Bereitstellung geeigneter Flächen den Tourismus in Hamm zu fördern. Die Planung soll die Suche nach geeigneten Flächen, die Bewertung der technischen Ausstattung – wie Stromversorgung sowie Möglichkeiten zur Reinigung von Wassertanks und Sanitäranlagen – sowie die Prüfung von Umsetzungsmöglichkeiten und die Gewinnung von Betreibern umfassen. Zudem wird eine Einbeziehung des Stadtmarketings und der Wirtschaftsförderung sowie eine fortlaufende Berichterstattung an die zuständigen Fachausschüsse gefordert.
In der Stellungnahme der Verwaltung wird ausgeführt, dass das Stadtmarketing bereits eine Recherche zu möglichen Flächen in Hamm durchführt. Nach einer Abstimmung mit dem Baudezernat sollen diese Flächen auf ihre grundsätzliche Nutzbarkeit geprüft werden. Im weiteren Prozess folgt die Bewertung der Standortqualitäten und der Umsetzungsmöglichkeiten. Die Verwaltung plant, die Ergebnisse dieser Untersuchungen dem Ausschuss für Sport und Freizeit sowie dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität vorzulegen.
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- 29.06.2021 · Rat
- 26.Erstellung eines Corona-AktionsplansZur Vorlage · 0252/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0252/21 gestellt, der die Erstellung eines ganzheitlichen Corona-Aktionsplans fordert. Ziel des Antrags ist es, die sozialen und bildungspolitischen Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen und Maßnahmen zur Milderung langfristiger Auswirkungen einzuleiten.
Nach Angaben der Ratsgruppe sollen durch den Plan die Bereiche Bildung, Sprache und Chancengleichheit in der Stadt gefördert werden, um gesellschaftliche Spaltungen zu verhindern. Der Antrag weist darauf hin, dass bestehende Initiativen wie die „ComeBack.Hamm-Offensive“ primär auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie fokussiert seien, während andere gesellschaftliche Dimensionen unberücksichtigt blieben.
Der vorgeschlagene Aktionsplan soll als Querschnittsaufgabe konzipiert sein. Die Erarbeitung soll in einer Zusammenarbeit zwischen der Politik, der Stadtverwaltung, der Wohlfahrtspflege und der Bürgergesellschaft erfolgen. Mit dem Antrag wird der Rat der Stadt gebeten, der Erstellung dieses Plans zuzustimmen und die Stadtverwaltung mit der Einleitung entsprechender Maßnahmen zu beauftragen.
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- 29.06.2021 · Rat
- Erstellung eines Corona-AktionsplansZur Vorlage · 0178/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat mit dem Antrag Nr. 0252/21 die Erstellung eines ganzheitlichen Corona-Aktionsplans zur Bewältigung der sozialen und bildungspolitischen Folgen der Pandemie gefordert. Ziel des Antrags ist es, Maßnahmen zur Milderung der Auswirkungen auf Bereiche wie Bildung, Sprache und Chancengleichheit zu entwickeln. Der Antrag sieht vor, dass dieser Aktionsplan als Querschnittsaufgabe in Zusammenarbeit zwischen Politik, Stadtverwaltung, Wohlfahrtspflege und Bürgerschaft erarbeitet wird.
In einer Stellungnahme zur Vorlage 0178/21 führt die Verwaltung aus, dass bereits zwei Konzepte zur mittel- und langfristigen Bewältigung der Pandemiefolgen für die laufende Sitzungsrunde erarbeitet wurden. Mit der Beschlussvorlage 0411/21 liegt dem Rat das Programm „ComeBack.Hamm.“ vor, welches sich auf die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen und die Förderung wirtschaftlicher Impulse konzentriert.
Zusätzlich wird auf die Mitteilungsvorlage 0047/21 verwiesen, die aktuelle Angebote sowie einen Ausblick auf zukünftige Maßnahmen zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern enthält. Die Umsetzung des „Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ soll erfolgen, sobald die konkrete Ausgestaltung vorliegt. Hierbei ist eine intensive Abstimmung mit allen beteiligten Akteuren vorgesehen.
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- 29.06.2021 · Rat
- 27.Hammer-Frauen-Nacht-TaxiZur Vorlage · 0253/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0253/21 eingereicht, der die Entwicklung eines Modells für ein sogenanntes „Frauen-Nacht-Taxi“ vorsieht. Orientiert an einem System aus München, sollen Wertgutscheine zur Finanzierung von Taxifahrten in den Nachtstunden zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr bereitgestellt werden. Ziel des Antrags ist es, die Mobilität und das Sicherheitsgefühl von Frauen zu unterstützen, wobei insbesondere die Kosten für die Nutzung von Taxis für einkommensschwächere Gruppen adressiert werden sollen.
Die Fraktion schlägt vor, die Gutscheine über öffentliche Stellen wie Bürgerämter, das Jobcenter oder die städtischen Verkehrsbetriebe auszugeben. Die Gültigkeit der Gutscheine soll auf Fahrten zur Wohnadresse beschränkt sein und sowohl der lokalen Bevölkerung als auch ortsfremden Personen zugutekommen.
Mit dem Antrag wird die Verwaltung beauftragt, zeitnah ein Konzept zu erarbeiten, das die praktische Machbarkeit, die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen sowie eine entsprechende Werbestrategie umfasst. Das entwickelte Modell soll in den zuständigen Fachausschüssen für Gleichstellung und Vielfalt sowie im Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen beraten und anschließend im Rat der Stadt beschlossen werden. Die Einführung des Modells soll noch im laufenden Jahr erfolgen.
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- 02.09.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 29.06.2021 · Rat
- Hammer-Frauen-Nacht-TaxiZur Vorlage · 0174/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0253/21 den Antrag gestellt, ein Modell für ein „Frauen-Nacht-Taxi“ zu entwickeln. Orientiert an einem System aus München, sollen Wertgutscheine ausgegeben werden, die Fahrten zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr zur Wohnadresse ermöglichen. Die Gutscheine sollten über öffentliche Stellen wie Bürgerämter, das Jobcenter oder die städtischen Verkehrsbetriebe erhältlich sein. Ziel des Antrags ist es, die Mobilität und das Sicherheitsgefühl von Frauen, insbesondere in einkommensschwächeren Gruppen, zu unterstützen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die praktische Machbarkeit, die finanziellen Auswirkungen sowie eine Werbestrategie auszuarbeiten und das Modell in den zuständigen Fachausschüssen sowie im Rat vorzustellen.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme dazu Stellung, dass bereits seit 1994 ein Nacht-Anrufsammeltaxi (AST) im Einsatz ist, das Fahrten nach Voranmeldung an zentralen Haltestellen anbietet und in den Nahverkehrstarif integriert ist. Ergänzend dazu werden am Wochenende Nachtbuslinien eingesetzt, deren Angebot zum Fahrplanwechsel im Juli 2021 erweitert wird. Die Verwaltung führt aus, dass die bestehenden Angebote bereits Anforderungen an einen sicheren Nachtverkehr erfüllen. Ergänzende Angebote für Frauen werden im Rahmen der anstehenden Fortschreibung des Nahverkehrsplans unter Beteiligung der Gleichstellungsstelle geprüft, wofür laut Verwaltung kein gesonderter Beschluss erforderlich sei.
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- 29.06.2021 · Rat
- 28.Entwicklung kleinteiliger GewerbeflächenZur Vorlage · 0254/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag zur Entwicklung kleinteiliger Gewerbeflächen gestellt. Ziel des Antrags ist es, die Verfügbarkeit von Gewerbeflächen in angemessener Qualität und Quantität sicherzustellen, um die Ansiedlung von Unternehmen sowie die Erweiterung bestehender Betriebe zu unterstützen. Da laut Antrag die Nachfrage nach kleinteiligen Flächen hoch ist und nur noch wenige Restflächen im Stadtgebiet zur Verfügung stehen, soll ein systematisch geordneter Flächenpool geschaffen werden.
Die Ratsfraktion beantragt, die Stadtverwaltung mit der Entwicklung eines Flächenkatasters für kleinteilige Gewerbeflächen zu beauftragen. Dieses Kataster soll in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft erstellt und öffentlich zugänglich gemacht werden, beispielsweise über eine zentrale Internetpräsenz. Zudem sollen die Stadtverwaltung und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft dem zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie dem Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung geeignete Flächen für diesen Flächenpool vorschlagen. Dabei wird neben der Nutzung städtischer Flächen auch der Ankauf von Flächen von Dritten als Option angeführt. Abschließend wird gefordert, dass die Verwaltung und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft kurzfristig ein Konzept zur Entwicklung dieser Flächen vorlegen und die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen.
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- 14.12.2021 · Rat
- 01.12.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 08.09.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 29.06.2021 · Rat
- 29.Hammer Aufholprogramm 2021ff.Zur Vorlage · 0255/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0255/21 gestellt, um die Einrichtung eines städtischen Aktionsprogramms zur Förderung von Kindern und Jugendlichen zu erwirken. Das Vorhaben, das unter dem Titel „Hammer Aufholprogramm 2021ff.“ geführt wird, orientiert sich an den Förderprogrammen der Bundesregierung und des zuständigen Fachministeriums zur Bewältigung der Folgen der Coronakrise.
Der Antrag fordert den Oberbürgermeister auf, ein zentrales Programm zu konzipieren, das für den Sommer 2021 sowie für das darauffolgende Jahr und darüber hinaus ausgelegt ist. Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die zeitnahe Beantragung und Abrufung der von Bund und Land bereitgestellten Fördermittel. Als primäres Ziel des Programms wird die Schließung von Lernrückständen genannt, die durch Distanz- und Wechselunterricht entstanden sind. Zudem soll das Programm Maßnahmen zur psychischen und mentalen Stabilisierung der Schülerinnen und Schüler beinhalten.
Die Ratsfraktion verweist auf erste Vorstellungen des zuständigen Schuldezernats für den Sommer 2021 und strebt einen erweiterten Ansatz an. Der Antrag sieht vor, dass die inhaltliche und fachliche Abstimmung in den zuständigen Fachausschüssen sowie in den Unterausschüssen des Rates erfolgt, um die vorhandene Fachexpertise einzubinden. Das fertige Aktionsprogramm soll in der kommenden Sitzungsfolge vorgestellt werden.
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- 29.06.2021 · Rat
- Hammer Aufholprogramm 2021ff.Zur Vorlage · 0181/21_ST · Stlgnahme
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Die CDU-Ratsfraktion hat mit dem Antrag Nummer 0255/21 die Einrichtung eines sogenannten „Hammer Aufholprogrammes“ beantragt. Ziel des Vorhabens ist es, ein Aktionsprogramm zu konzipieren, das die durch Distanz- und Wechselunterricht entstandenen Lernrückstände bei Kindern und Jugendlichen ausgleichen soll. Das Programm soll für den Sommer 2021 sowie für das Folgejahr und darüber hinaus angelegt sein. Ein weiterer Schwerpunkt des Antrags liegt auf der psychischen und mentalen Stabilisierung der Schülerinnen und Schüler nach der Pandemie. Die Fraktion fordert zudem, die entsprechenden Fördermittel des Bundes und des Landes schnellstmöglich zu beantragen und abzurufen.
In der Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 0181/21 wird auf die bereits bestehenden Informationen aus einer früheren Mitteilungsvorlage verwiesen, welche die aktuellen Angebote und den Ausblick auf zukünftige Maßnahmen darstellt. Die Verwaltung gibt an, dass an der Umsetzung gearbeitet wird, sobald die konkrete Ausgestaltung des Programms zur Förderung von Kindern und Jugendlichen vorliegt. Dabei ist eine intensive Abstimmung mit allen Beteiligten vorgesehen. In diesen Prozess sollen neben den schulischen Bedarfen auch die Expertise von Vertretern der Ärzteschaft sowie der Elternschaft einbezogen werden.
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- 29.06.2021 · Rat
- 30.Erstellung eines kommunalen KinderschutzkonzeptesZur Vorlage · 0256/21_AT · Antrag
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Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, die Stadtverwaltung mit der Erstellung eines kommunalen Kinderschutzkonzeptes zu beauftragen. Ziel des Antrags ist es, die Rechte von Kindern und Jugendlichen verstärkt in den Fokus zu rücken und Strukturen sowie Handlungsabläufe zur Prävention von Misshandlung, Missbrauch und Vernachlässigung klar ersichtlich zu machen.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit eines solchen Konzepts unter Verweis auf die Zunahme von registrierten Missbrauchsdelikten sowie die Entwicklung von Gewalt im Internet. Zudem wird auf die Situation von Familien in belasteten Lebenslagen hingewiesen. Das geplante Konzept soll Akteuren in der Jugendarbeit Orientierung bieten, Unsicherheiten abbauen und als Informationsquelle für interessierte Bürgerinnen und Bürger dienen.
Die Erarbeitung des kommunalen Schutzkonzeptes soll gemeinschaftlich durch die Politik, die Verwaltung, die Polizei sowie weitere Institutionen erfolgen, die bereits in Kontakt mit Kindern und Familien stehen. Der Antrag wurde am 21. Juni 2021 eingereicht und war für die Sitzung des Rates am 29. Juni 2021 vorgesehen.
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- 29.06.2021 · Rat
- 31.Unsere Innenstadt ist das Herz der StadtZur Vorlage · 0257/21_AT · Antrag
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Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, der die Stadt Hamm dazu auffordert, sich in Gremien wie dem Städtetag für verschiedene Unterstützungsmaßnahmen auf Landes- und Bundesebene einzusetzen. Ziel ist es, die Innenstädte durch finanzielle, gesetzliche und infrastrukturelle Hilfen zu stärken. Der Oberbürgermeister sowie die Vertreter aus Rat und Verwaltung sollen beauftragt werden, diese Ziele in den entsprechenden Gremien zu begleiten und gegebenenfalls eigene Initiativen zu entwickeln. Zudem wird eine regelmäßige Berichterstattung über die Aktivitäten der Stadt an den Rat gefordert.
Der Antrag umfasst mehrere inhaltliche Schwerpunkte. Dazu gehört die Forderung nach einer dauerhaften Erhöhung des Anteils der Kommunen an den Kosten der Unterkunft und der Investitionsförderung sowie die Einrichtung eines Innenstadtfonds zur Unterstützung von Projekten in Stadtteilzentren und Ortskernen. Für den stationären Handel und die Gastronomie mit Nutzflächen unter 800 m² wird eine befristete Umsatzsteuerbefreiung von 50 % vorgeschlagen.
Des Weiteren werden die Vereinfachung und Digitalisierung von Förderprogrammen sowie der Städtebauförderung gefordert. Der Antrag regelt zudem die Notwendigkeit, Vergabeverfahren bei Konjunkturprogrammen zu erleichtern und die regionale Wirtschaft bei der Auftragsvergabe stärker zu berücksichtigen. Weitere Punkte betreffen die Weiterentwicklung des Bauplanungsrechts, die Stärkung des kommunalen Vorkaufsrechts sowie eine Anpassung der TA Lärm, um die Nachtwerte in Innenstädten zu erhöhen und die Nutzungsmischung zu fördern.
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- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 29.06.2021 · Rat
- 32.Antrag zur Vorlage 0402/21 Hamm-Tag nicht vergessenZur Vorlage · 0258/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen der Vorlage 0258/21_AT einen Antrag an den Oberbürgermeister der Stadt Hamm gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Durchführung eines sogenannten „Hamm-Tages“. Die Fraktion bezieht sich dabei auf die Haushaltsplanberatungen 2021, bei denen eine Vereinbarung getroffen wurde, das Thema unter Einbeziehung der Fraktionen und Gruppen weiter zu konkretisieren.
Die Fraktion weist darauf hin, dass eine bisherige Einladung zu einem Austausch zu diesem Thema noch nicht erfolgt sei. Zudem wird angemerkt, dass die Inhalte der Vorlage 0402/21 nicht der ursprünglichen Grundidee eines Hamm-Tages entsprächen und die darin genannten Fördermittel für die Umsetzung der ursprünglichen Konzeption genutzt werden sollten.
Der Antrag umfasst zwei konkrete Forderungen: Erstens sollen die Planungen für den Hamm-Tag 2022 unmittelbar durch die Stadtverwaltung aufgenommen werden. Zweitens soll in der nächsten Sitzung des Ältestenrates eine Beratung über das Konzept sowie die weiteren Planungsschritte unter Beteiligung der Fraktionen und Gruppen des Rates der Stadt Hamm stattfinden.
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- 29.06.2021 · Rat
- 33.WaldpflanzaktionZur Vorlage · 0259/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag zur Durchführung einer Waldpflanzaktion gestellt. Hintergrund des Antrags ist die Notwendigkeit, den Waldanteil der Stadt, der laut Statistikatlas NRW im Jahr 2019 bei 8,8 % lag, im Hinblick auf den Klimaschutz zu erhalten und zu erweitelsn. Dabei wird vorgeschlagen, bei der Entwicklung von Waldflächen vorrangig Brachflächen und Halden zu nutzen und die Umwandlung von Acker- und Grünland zu vermeiden.
Der Antrag verweist auf bestehende Kahlflächen im Stadtgebiet, die durch Borkenkäferbefall in Fichtenbeständen sowie durch Trockenschäden bei Buchen entstanden sind und eine Wiederaufforstung erfordern. Um die Herausforderungen für die Waldbesitzer und die Forstwirtschaft zu adressieren, soll eine Aktion initiiert werden, die die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, etwa durch Schulklassen oder Kindergärten, fördert.
Die Ratsfraktion beantragt, die Stadtverwaltung mit der Planung und Durchführung einer solchen Waldpflanzaktion zu beauftragen. Das Format soll unter Einbeziehung öffentlicher und privater Waldbesitzer sowie potenzieller Unterstützer wie Naturschutzorganisationen, Baumschulen und Hegeringen konzipiert werden. Ziel ist es, die Bedeutung der Waldentwicklung und -pflege im Stadtgebiet durch partizipative Formate, beispielsweise im Rahmen der Reihe „Naturprofi“, zu stärken.
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Beratungsfolge
- 07.09.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 29.06.2021 · Rat
- 34.Mehr Grundstücke für attraktives Wohnen: Wohnbaulandinitiative 2.0Zur Vorlage · 0260/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit der Vorlage 0260/21_AT den Antrag gestellt, eine sogenannte Wohnbaulandinitiative 2.0 durchzuführen. Ziel der Initiative ist es, das Angebot an Bauland für verschiedene Wohnformen, wie Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser sowie Eigentumswohnungen, zu erweitern. Die Fraktion begründet das Vorhaben mit einem gestiegenen Bedarf an Wohnraum und dem Ziel, die Stadtentwicklung durch die Bereitstellung von Grundstücken in unterschiedlichen Größen zu unterstützen.
Der Antrag sieht vor, dass die Stadtverwaltung Maßnahmen ergreift, um ein Angebot für Familien aller Einkommensklassen in den Wohnbaugebieten zu schaffen, wobei beispielsweise die Förderung beim Kauf von Bauland als Möglichkeit angeführt wird. Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Forderung nach einer intensiven Bürgerbeteiligung, um die Wünsche der Bevölkerung in die Planungen einzubeziehen. Zudem wird die Bereitstellung von Flächen an, die auch ohne Bauträger verfügbar sein sollen, um die Vielfalt im Baubereich zu fördern.
Der Antrag wurde am 29. Juni 2021 dem Rat vorgelegt. Laut redaktioneller Anmerkung wurde der Antrag von der CDU-Ratsfraktion am 2. September 2021 zurückgezogen.
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- 29.06.2021 · Rat
- C.Anfragen
- 1.Folgen des ADFC Fahrradklima-Tests 2020 und des ADFC IdeenmeldersZur Vorlage · 0071/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat eine Anfrage zur Verkehrssituation in Hamm eingereicht. Hintergrund der Anfrage sind die Ergebnisse des Fahrradklima-Tests 2020 des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club e.V. (ADFC) sowie die Rückmeldungen aus einem Online-Ideenmelder des ADFC-Kreisverbandes Hamm.
Die Ratsgruppe verweist auf die Ergebnisse des ADFC-Tests, wonach die Bewertung der Fahrradfreundlichkeit in Hamm seit 2012 in den untersuchten Bereichen rückläufig ist. Als problematisch werden im Test unter anderem die Breite und Beschaffenheit der Radwege, der Mischverkehr mit Kraftfahrzeugen sowie die Ampelschaltungen für Radfahrer angeführt. Zudem wird auf den ADFC-Ideenmelder verwiesen, über den im Jahr 2020 insgesamt 396 Vorschläge zur Verbesserung des Rad-, Fuß- und ÖPNV-Verkehrs eingegangen sind.
Die Anfrage fordert die Stadtverwaltung auf, darzulegen, welche kurz-, mittel- und langfristigen Ziele zur Verbesserung der umweltfreundlichen Verkehrsinfrastruktur verfolgt werden. Die Verwaltung wird gebeten, ihre verkehrspolitischen Instrumente und Zielvorgaben den fünf Entwicklungsindikatoren des ADFC-Tests – Fahrrad- und Verkehrsklima, Stellenwert des Radfahrens, Sicherheit, Komfort sowie Infrastruktur und Radverkehrsnetz – zuzuordnen. Darüber hinaus wird um eine Auskunft gebeten, welche der im Ideenmelder eingegangenen Vorschläge bereits umgesetzt wurden oder für das Jahr 2021 eine Umsetzung geplant ist.
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- 29.06.2021 · Rat
- Folgen des ADFC Fahrradklima-Tests 2020 und des ADFC IdeenmeldersZur Vorlage · 0111/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage die Stadtverwaltung um eine Stellungnahme zu den Ergebnissen des ADFC-Fahrradklima-Tests 2020 sowie zum ADFC-Ideenmelder gebeten. Im Fokus der Anfrage stehen die Ziele der Stadt zur Verbesserung der verkehrspolitischen Infrastruktur sowie die Zuordnung von Maßnahmen zu den Entwicklungsindikatoren des Tests, wie etwa Sicherheit, Komfort und Infrastruktur. Zudem wurde nach dem Umsetzungsstand der 396 im Ideenmelder eingegangenen Vorschläge gefragt.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass ab 2021 jährlich ein Budget von einer Million Euro für den Ausbau und die Sanierung von Radwegen bereitgestellt wird. Ein geplanter Ausbau der elf Hauptrouten von der Innenstadt in die Ortsteile soll über die nächsten fünf bis sieben Jahre erfolgen. Zudem wird die Erweiterung der Fahrrad-Promenade um die Hammer City vorbereitet. In regelmäßigen Arbeitsgesprächen findet ein Austausch mit dem ADFC statt.
Bezüglich des Fahrradklima-Tests 2020 hält die Verwaltung fest, dass Hamm eine Durchschnittsnote von 3,93 erreichte. Während Aspekte wie die Erreichbarkeit des Zentrums und die Wegweisung positiv bewertet wurden, besteht laut Befragung Handlungsbedarf bei der Breite und der Oberflächenbeschaffenheit der Radwege sowie bei den Abstellanlagen. Anregungen aus dem Ideenmelder wurden teilweise bereits umgesetzt, etwa durch die Beseitigung von Sperrbügeln oder die Aufstellung zusätzlicher Radständer.
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- 29.06.2021 · Rat
- 2.Beabsichtigte Beauftragung der Stadtwerke Hamm GmbH mit Planung und Betrieb einer FahrradstationZur Vorlage · 0077/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen der Anfrage 0077/21 den Oberbürgermeister um Auskunft zur beabsichtigten Beauftragung der Stadtwerke Hamm GmbH mit der Planung und dem Betrieb einer Fahrradstation in zentraler Lage gebeten. Hintergrund ist ein vorliegender Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP, eine Abstellanlage im Bereich der historischen Altstadt, rund um die Pauluskirche und die Kanalkante, zu realisieren.
In der Anfrage wird auf bestehende Angebote wie die Radstation am Hauptbahnhof sowie die überdachten Abstellmöglichkeiten im Parkhaus Brüderstraße verwiesen. Da die Kosten für Planung, Bau und Betrieb im ursprünglichen Antrag nicht beziffert wurden, stellt die CDU-Fraktion die Frage nach der zu erwartenden finanziellen Belastung durch einen möglichen Defizitbeitrag der Stadtwerke Hamm GmbH.
Die Anfrage umfasst zudem konkrete Fragen zur Eignung öffentlicher Flächen für eine solche Anlage sowie zur Durchführung von Bedarfsuntersuchungen durch die Stadtverwaltung. Des Weiteren wird nach bisherigen Initiativen zur Erweiterung des bestehenden Dienstleistungsangebots und zur Optimierung der Abstellmöglichkeiten in Parkhäusern gefragt. Abschließend bittet die Fraktion um Informationen zu den zu erwartenden Kosten sowie zu verfügbaren Fördermöglichkeiten für die Errichtung einer neuen Fahrradstation.
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- 29.06.2021 · Rat
- Beabsichtigte Beauftragung der Stadtwerke Hamm GmbH mit Planung und Betrieb einer FahrradstationZur Vorlage · 0146/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Errichtung einer Fahrradstation in der Innenstadt verschiedene Fragen zur Planung, zu den Kosten und zum Bedarf gestellt. Hintergrund ist der Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP, die Stadtwerke Hamm GmbH mit der Planung und dem Betrieb einer Fahrradabstellanlage in zentraler Lage, etwa im Bereich der Pauluskirche und der Kanalkante, zu beauftragen. Die CDU-Fraktion erkundigte sich dabei unter anderem nach geeigneten Flächen im öffentlichen Raum, der Durchführung von Bedarfsuntersuchungen sowie nach den zu erwartenden Kosten für Bau und Betrieb. Zudem wurden Informationen zu bisherigen Initiativen zur Erweiterung des Radparkplatz-Angebots und zu Fördermöglichkeiten angefordert.
Die Verwaltung vertritt die Ansicht, dass eine zweite, diebstahlsichere und wettergeschützte Fahrradgarage im zentralen Bereich der Innenstadt eine sinnvolle Ergänzung zum bestehenden Angebot darstellt. Dies wird insbesondere mit der Zunahme des E-Bike-Verkehrs sowie dem Bedarf von Beschäftigten im Handel und Dienstleistungssektor sowie von Bewohnern der Innenstadt begründet, denen oft adäquate Abstellmöglichkeiten fehlen. Im Rahmen des vorliegenden Antrags erarbeiten die Verwaltung und die Stadtwerke Hamm GmbH derzeit ein Konzept sowie einen Beschlussvorschlag. Dieser soll Details zur technischen Machbarkeit, zur möglichen Lage, zu den Kosten, zu Fördermöglichkeiten und zum künftigen Betreibermodell enthalten.
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- 29.06.2021 · Rat
- 3.Maßnahmen im Rahmen des Sonderprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen „Klimaresilienz in Kommunen“Zur Vorlage · 0084/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum Stand der Bewerbungen um Fördermittel aus dem Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ des Landes Nordrhein-Westfalen angefordert. Das besagte Programm wurde vom Land als Teil der Corona-Hilfen aufgelegt, um die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen zu unterstützen.
Im Fokus der Förderung stehen dabei insbesondere investive Maßnahmen zur Schaffung mindernder Strukturen. Hierzu zählen beispielsweise Projekte zur Begrünung, zur Förderung der Verdunstung sowie zur Kühlung, um den urbanen Wärmeinseleffekt zu reduzieren. Da die Einreichungsfrist für die Anträge am 31. Dezember 2021 endet, erkundigt sich die Fraktion, ob die Stadt Hamm bereits Fördermittel aus diesem Programm beantragt hat und welche konkreten Maßnahmen im Rahmen dieser Anträge vorgesehen sind.
Die Anfrage sieht zudem vor, dass die Verwaltung einen entsprechenden Bericht im zuständigen Fachausschuss für Klima, Umwelt und Naturschutz vorlegt.
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- 29.06.2021 · Rat
- Maßnahmen im Rahmen des Sonderprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen „Klimaresilienz in Kommunen“Zur Vorlage · 0145/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage Informationen über die Teilnahme der Stadt Hamm am Sonderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Titel „Klimaresilienz in Kommunen“ angefordert. Das Programm wurde vom Land als Teil der Corona-Hilfen aufgelegt und dient der Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen. Im Fokus stehen dabei investive Maßnahmen zur Schaffung mindernder Strukturen, wie etwa die Begrünung, Verdunstung und Kühlung, um den urbanen Wärmeinseleffekt zu reduzieren. Die Einreichungsfrist für Anträge endet am 31. Dezember 2021.
Die Verwaltung hat dazu mitgeteilt, dass eine Bewerbung um die Fördermittel beabsichtigt ist. Eine konkrete Antragstellung sowie die Erarbeitung spezifischer Projekte und Maßnahmen können jedoch erst erfolgen, sobald die entsprechenden Förderrichtlinien des Landes vorliegen. Laut Angaben des Landes ist die Bekanntgabe dieser Richtlinien für den Sommer geplant. Die Anfrage der Fraktion zielte zudem auf einen Bericht im zuständigen Fachausschuss Klima, Umwelt und Naturschutz ab.
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- 29.06.2021 · Rat
- 4.Überprüfung von Auftragsvergaben im Zusammenhang mit der PandemieZur Vorlage · 0085/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur Überprüfung von Auftragsvergaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie angefordert. Hintergrund der Anfrage sind die durch die Krise bedingten Erleichterungen bei Beschaffungsregeln sowie die damit einhergehenden Risiken für die Korruptionsprävention, wie sie unter anderem von der Staatengruppe gegen Korruption (Greco) und Transparency Deutschland thematisiert wurden.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zur Vergabepraxis in Hamm. Es wird nach den beschlossenen Sonderregelungen für Ausschreibungen und Vergaben im Kontext der Pandemie gefragt. Zudem wird die nachträgliche Überprüfung dieser Vergaben hinsichtlich des Vier-Augen-Prinzips, der Einhaltung von Compliance-Richtlinien sowie der Vermeidung von Wucher und Korruptionsanfälligkeit erbeten.
Des Weiteren möchte die Ratsgruppe klären, ob der Verwaltung durch Ratsmitglieder oder Abgeordnete Hinweise auf Unternehmen zur Lieferung von Schutzausrüstung gegeben wurden und ob Verträge mit solchen Unternehmen zustande kamen. In diesem Zusammenhang wird nach der Möglichkeit von Provisionszahlungen für Hinweisgeber sowie nach der Prüfung von Spenden oder Sponsoring durch beauftragte Unternehmen gefragt.
Abschließend befasst sich die Anfrage mit der Transparenz von Parteispenden. Es wird die Frage gestellt, ob die Verwaltung eine Veröffentlichungspflicht für Parteispenden unabhängig von deren Höhe für sinnvoll erachtet und ob auf Stadtebene Handlungsbedarf zur Korruptionsbekämpfung besteht.
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- 29.06.2021 · Rat
- Überprüfung von Auftragsvergaben im Zusammenhang mit der PandemieZur Vorlage · 0187/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen einer Anfrage zur Überprüfung von Auftragsvergaben im Zusammenhang mit der Pandemie verschiedene Fragen an die Verwaltung der Stadt Hamm gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht die Sorge vor Korruptionsrisiken bei der Beschaffung von medizinischer Schutzausrüstung, bedingt durch erleichterte Vergaberegelungen und die Dringlichkeit der Beschaffungsprozesse. Die Ratsgruppe erkundigte sich nach den in Hamm beschlossenen Sonderregelungen für Ausschreibungen, der Durchführung nachträglicher Prüfungen hinsichtlich des Vier-Augen-Prinzips sowie der Einhaltung des Compliance-Management-Systems. Zudem wurde gefragt, ob Hinweise von Ratsmitgliedern oder Abgeordneten auf Lieferanten vorlagen und ob Verträge mit entsprechenden Verboten von Provisionszahlungen geschlossen wurden. Ein weiterer Aspekt der Anfrage betraf die Transparenz von Parteispenden sowie die Frage nach einem Handlungsbedarf auf Stadtebene zur Korruptionsbekämpfung.
Die Verwaltung nahm dazu Stellung und erklärte, dass die Vorgaben des Bundes- und Landesgesetzgebers zur Umsetzung der Beschaffung umgesetzt wurden. Sämtliche Beschaffungen von Schutzausrüstung, wie Masken oder Desinfektionsmittel, erfolgten unter Wahrung des Vier-Augen-Prinzips und bei Bedarf unter Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes. Dies gelte auch für die Beschaffung von Luftfilteranlagen im Schulbereich. Hinweise von Ratsmitgliedern oder Abgeordneten auf Unternehmen wurden nicht übermittelt. Hinsichtlich der Parteispenden wies die Verwaltung darauf hin, dass deren Regelung dem Bundesparteiengesetz unterliegt und der Stadt Hamm hierzu kein Beurteilungsrecht zustehe. Ein weitergehender Handlungsbedarf auf Stadtebene wird seitens der Verwaltung nicht gesehen, da ein internes System auf Grundlage des Korruptionsbekämpfungsgesetzes existiert.
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- 29.06.2021 · Rat
- 5.Auswirkungen der Resolution an die Landesregierung zur Abschaffung der AnliegerbeiträgeZur Vorlage · 0111/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm eine Anfrage zur aktuellen Situation der Anliegerbeiträge gestellt. Hintergrund der Anfrage ist eine Resolution, die der Rat am 15. Dezember 2020 mit der Nummer 0053/20 verabschiedet hat. Diese Resolution richtet sich an die Landesregierung mit dem Ziel, die Abschaffung der Anliegerbeiträge zu erwirken. Da die Beiträge weiterhin erhoben werden und eine Anpassung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) durch das Land bislang nicht erfolgt ist, bittet die Ratsgruppe um Auskunft zum weiteren Verlauf.
Konkret werden Fragen zum Versand der Resolution sowie zu etwaigen Reaktionen des Landes oder einer Behandlung im Landtag gestellt. Zudem wird nach dem aktuellen Sachstand gefragt. Die Anfrage umfasst die Frage nach geplanten weiteren Schritten, um die finanzielle Situation der Beitragspflichtigen zu beeinflussen. Des Weiteren wird die Verwaltung aufgefordert, die Höhe der Forderungen von Anliegern anzugeben, die seit der Ablehnung einer Reduktion der Beiträge auf einen symbolischen Wert im Dezember 2020 eine Anpassung der Gebühren verlangt haben.
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- 29.06.2021 · Rat
- Auswirkungen der Resolution an die Landesregierung zur Abschaffung der AnliegerbeiträgeZur Vorlage · 0180/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen einer Anfrage zur Stellungnahme der Verwaltung den aktuellen Stand bezüglich der Resolution des Rates der Stadt Hamm zur Abschaffung der Anliegerbeiträge erfragt. Hintergrund ist der Beschluss des Rates vom 15. Dezember 2020, eine entsprechende Resolution an die Landesregierung zu richten. Die Anfrage bezog sich unter anderem auf den Versand der Resolution, eine mögliche Reaktion des Landes sowie die Behandlung im Landtag.
Die Verwaltung teilte mit, dass Resolutionen nach Ratsbeschluss an die zuständigen Stellen versendet werden, bislang jedoch keine Reaktion des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgt ist. Hinsichtlich der weiteren Schritte zur finanziellen Entlastung der Beitragspflichtigen verwies die Verwaltung auf den Inhalt der Resolution. Darin wird angeregt, dass das Land Nordrhein-Westfalen die durch die Streichung der Straßenausbaubeiträge gemäß § 8 KAG entstehenden Einnahmeausfälle vollständig kompensiert. Die Entscheidung über weitere Maßnahmen zur Entlastung liege bei der Landesregierung.
Zudem wurde nach der Höhe der von Anliegern geforderten Beiträge gefragt. Laut der Stellungnahme wurden im Zeitraum vom 15. Dezember 2020 bis zum 15. Juni 2021 Straßenbaubeiträge in einer Höhe von etwa einer Million Euro erhoben.
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- 29.06.2021 · Rat
- 6.Kommunale Vorsorge im Falle eines BlackoutsZur Vorlage · 0114/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur kommunalen Vorsorge im Falle eines großräumigen Stromausfalls, sogenannten Blackouts oder Brownouts, angefordert. Die Anfrage bezieht sich auf die Veränderungen im Stromversorgungssystem durch die Energiewende, die durch den Ersatz zentraler Kraftwerke durch dezentrale Erzeuger wie Wind- und Solarenergie geprägt ist. Die Fraktion führt an, dass die Stabilität des Netzes durch diese Entwicklung sowie durch potenzielle Gefahren wie Cyberangriffe, Sonnenstürme oder menschliches Versagen beeinträchtigt werden könne.
In der Vorlage werden verschiedene Folgen eines Stromausfalls für die Infrastruktur und die Versorgung der Bevölkerung aufgeführt, darunter der Ausfall der Verkehrssteuerung, Einschränkungen im öffentlichen Personennahverkehr, Probleme bei der Trinkwasserversorgung sowie die Beeinträchtigung medizinischer Einrichtungen.
Die Anfrage umfasst einen detaillierten Fragebogen, der die Verwaltung dazu auffordert, den aktuellen Stand der Auseinandersetzung mit diesem Thema in den jeweiligen Verantwortungsbereichen darzulegen. Konkret werden Informationen zu bisher durchgeführten Planspielen, Modellversuchen oder Übungen sowie deren Ergebnisse und die Einbindung kommunaler Kräfte erbeten. Zudem wird nach bereits umgesetzten Maßnahmen oder Beschaffungen zur Sicherung der Infrastruktur gefragt. Darüber hinaus soll die Verwaltung erläutern, inwiefern die Ergebnisse solcher Übungen in die Budgetverhandlungen und Haushaltsplanungen einfließen und ob eine regelmäßige Durchführung von Krisensimulationen in einem festen Rhythmus geplant ist.
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- 29.06.2021 · Rat
- Kommunale Vorsorge im Falle eines BlackoutsZur Vorlage · 0170/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Anfrage die kommunale Vorsorge für den Fall eines großflächigen Stromausfalls, sogenannter Blackouts oder Brownouts, thematisiert. Die Anfrage bezieht sich auf die durch die Energiewende bedingten Veränderungen im Stromversorgungssystem sowie auf weitere potenzielle Gefahrenquellen wie Cyberangriffe oder Sonnenstürme. Die Fraktion verweist dabei auf mögliche Folgen für die Infrastruktur, die öffentliche Sicherheit und die Grundversorgung, etwa den Ausfall der Verkehrssteuerung, der Kommunikation sowie der Wasserversorgung. Zudem wurde ein Fragebogen beigefügt, der den aktuellen Stand der kommunalen Planung, etwa durch Planspiele oder infrastrukturelle Maßnahmen, abfragen soll.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme dazu Stellung. Die Feuerwehr Hamm bereitet sich im Rahmen ihrer Ausbildung und durch die Nutzung von Studien sowie Arbeitsergebnissen von Fachgremien auf solche Szenarien vor. Die Ausbildung erfolgt dabei auch überregional an der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz. Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass die Bevölkerung durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe über Notfallvorsorge informiert wird. Seitens der Stadtwerke wird das beschriebene Szenario als denkbar eingestuft, wobei ein Blackout in diesem Ausmaß auf kommunaler Ebene nicht steuerbar sei. Zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität werden jedoch gesetzlich verankerte Laststeuerungsmaßnahmen sowie das Verfahren Redispatch 2.0 durch die Netzbetreiber eingesetzt.
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- 29.06.2021 · Rat
- 7.Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“: 27 Millionen Euro für Outdoor-SporträumeZur Vorlage · 0116/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ der NRW-Staatskanzlei angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Ankündigung von Fördermitteln in Höhe von 27 Millionen Euro, die für die Mitfinanzierung von Outdoor-Sportanlagen vorgesehen sind. Die Verteilung dieser Mittel soll zu gleichen Teilen an die 54 Stadt- und Kreissportbünde erfolgen.
Die Ratsgruppe bittet die Stadtverwaltung um Auskunft darüber, ob die Stadt Hamm oder der Stadtsportbund bereits eine Interessensbekundung für den Abruf dieser Fördergelder abgegeben hat und mit welcher Fördersumme zu rechnen ist. Zudem wird nach dem Vorliegen von Konzeptionen für die Installation von Outdoor-Sporträumen sowie nach den geplanten Partnern für die Umsetzung des Projekts gefragt. Dabei wird insbesondere die Frage aufgeworfen, ob sich Partner, wie etwa Sportvereine, mit Eigenmitteln beteiligen müssen.
Des Weiteren möchte die Ratsgruppe erfahren, ob bereits konkrete Vorschläge für Standorte in Sozialräumen existieren oder wann eine entsprechende Maßnahmenliste zu erwarten ist. Abschließend wird gefragt, ob der Sportausschuss als beratendes Gremium in den Auswahlprozess der Standorte einbezogen wird.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“: 27 Millionen Euro für Outdoor-SporträumeZur Vorlage · 0172/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme auf eine Anfrage der Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm zum Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ reagiert. Hintergrund der Anfrage ist die Verteilung von Fördermitteln der NRW-Staatskanzlei für Outdoor-Sportanlagen, wobei ein Restbetrag von 27 Millionen Euro auf die Stadt- und Kreissportbünde verteilt werden soll.
Der StadtSportBund Hamm e. V. wird eine Interessensbekundung einreichen, sobald die detaillierten Förderrichtlinien der Staatskanzlei vorliegen. Für die verschiedenen Projekte und Maßnahmen wird eine Gesamtfördersumme von 500.000 Euro erwartet. Ein konkretes Konzept zur Umsetzung der Outdoor-Sporträume wird derzeit von der Stadt Hamm und dem StadtSportBund gemeinsam erarbeitet.
Über die Beteiligung von Partnern sowie die Notwendigkeit von Eigenmitteln kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Aussage getroffen werden; eine Beteiligung mit Eigenmitteln ist jedoch vorgesehen und erforderlich. Konkrete Vorschläge für die Verortung von Sporträumen in den Sozialräumen liegen noch nicht vor, da diese erst im Zuge der Konzepterstellung und unter Einbeziehung der entsprechenden Partner entwickelt werden. Eine direkte Einbindung des Ausschusses für Sport und Freizeit in die Standortauswahl ist laut den Vorgaben der Staatskanzlei nicht vorgesehen, der Ausschuss wird jedoch über die Entscheidungsergebnisse informiert.
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- 29.06.2021 · Rat
- 8.Befristete Arbeitsverhältnisse bei der Stadt HammZur Vorlage · 0117/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat eine Anfrage zur Situation befristeter Arbeitsverhältnisse bei der Stadtverwaltung Hamm und deren Tochtergesellschaften gestellt. Die Anfrage bezieht sich auf die Entwicklung von befristeten Beschäftigungsverhältnissen im öffentlichen Dienst und die damit verbundene Planungsunsicherheit für die Beschäftigten.
Die Ratsgruppe verweist auf die Entscheidung der Verwaltungsspitze, neue pädagogische Fachkräfte in den fünf städtischen Kitas in Dauerbeschäftigungen zu übernehmen, um die Zahl der Befristungen im Kita-Bereich zu senken. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass befristete Verträge in der Stadtverwaltung und den dazugehörigen Gesellschaften weiterhin bestehen.
Zur Klärung des Sachverhalts werden die Stadtverwaltung um die Beantwortung von drei spezifischen Fragen gebeten. Erfragt wird die jährliche Veränderung der Zahl befristeter Arbeitsverhältnisse bei der Stadtverwaltung und ihren Tochtergesellschaften über die letzten fünf Jahre. Zudem soll die aktuelle Anzahl der befristeten Arbeitsverträge in diesen Bereichen angegeben werden. Abschließend wird nach der Anzahl der Befristungen gefragt, die ohne Sachgrund erfolgt sind.
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- 29.06.2021 · Rat
- Befristete Arbeitsverhältnisse bei der Stadt HammZur Vorlage · 0185/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Juni 2021 eine Anfrage an die Stadtverwaltung gestellt, um Informationen über die Entwicklung und den aktuellen Stand befristeter Arbeitsverhältnisse bei der Stadtverwaltung und deren Tochtergesellschaften zu erhalten. Die Anfrage bezog sich insbesondere auf die jährliche Veränderung der Befristungszahlen in den letzten fünf Jahren, die Gesamtzahl der aktuellen befristeten Verträge sowie den Anteil der sachgrundlosen Befristungen.
Die Verwaltung gab in ihrer Stellungnahme an, dass Fragen zu den städtischen Tochtergesellschaften in den jeweiligen zuständigen Gremien zu klären seien. Zur Personalpolitik der Stadtverwaltung erklärte die Verwaltung, dass das Ziel bestehe, Beschäftigte möglichst von Beginn an unbefristet einzustellen. In Bereichen mit Fachkräftemangel seien unbefristete Verträge eine Voraussetzung für die Personalgewinnung. Die Quote der unbefristeten Arbeitsverträge liege konstant bei etwa 94 Prozent. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass es im Kita-Bereich üblich sei, befristete Verträge trotz vorhandener Befristungsgrunde vorzeitig in Dauerbeschäftigungen umzuwandeln.
Zum Stichtag 31. Mai 2021 wies die Verwaltung insgesamt 173 abgeschlossene befristete Arbeitsverträge aus. Drei Viertel dieser Verträge wurden ohne Sachgrund abgeschlossen. Die Verwaltung begründete dies mit der Notwendigkeit, auf das schwankende Infektionsgeschehen der Corona-Pandemie reagieren zu können und einen flexiblen Einsatz von Personal in anderen Arbeitsbereichen zu ermöglichen. Die Auswertung der Zahlen berücksichtigte keine Einstellungen, die im Rahmen der Corona-Pandemie vorgenommen wurden.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 9.Einbürgerungen in der Stadt HammZur Vorlage · 0118/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur Entwicklung der Einbürgerungen in der Stadt Hamm angefordert. Hintergrund der Anfrage ist eine Beobachtung, wonach die Zahl der Einbürgerungen im Jahr 2020 laut Daten von IT-NRW um 13,5 Prozent gesunken ist, obwohl die Anzahl der Bürgerinnen und Bürger mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit in der Stadt gestiegen ist. Zudem wird auf Rückmeldungen aus kommunalen Integrationsräten verwiesen, wonach in verschiedenen Stadtverwaltungen in Nordrhein-Westfalen mit langen Bearbeitungszeiten für Einbürgerungsanträge gerechnet wird.
Die Ratsgruppe bittet die Stadtverwaltung um die Beantwortung mehrerer Fragen. Erfragt werden unter anderem die durchschnittliche Dauer von der Antragstellung bis zur Entscheidung sowie die Anzahl der jährlich stattgefundenen Einbürgerungen, Annahmen und Ablehnungen in den letzten fünf Jahren. Des Weiteren sollen die häufigsten Ablehnungsgründe sowie die Ursachen für den möglichen Rückgang der erfolgreichen Einbürgerungen benannt werden. Zudem wird nach der Anzahl der aktuell in Bearbeitung befindlichen Anträge gefragt. Abschließend wird die Verwaltung aufgefordert, Auskunft darüber zu geben, ob in den vergangenen fünf Jahren Informationsveranstaltungen, etwa mit Migrantenselbstorganisationen, durchgeführt wurden und ob weitere Veranstaltungen geplant sind.
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- 29.06.2021 · Rat
- Einbürgerungen in der Stadt HammZur Vorlage · 0176/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm Informationen zum Stand der Einbürgerungen vorgelegt. Die Bearbeitungsdauer von Anträgen bis zur Entscheidung oder Aushändigung der Urkunde beträgt derzeit durchschnittlich sechs bis neun Monate. Im Zeitraum von 2016 bis 2020 wurden jährlich zwischen 235 und 374 Einbürgerungen vollzogen, wobei die Zahl im Jahr 2020 mit 321 Personen leicht über dem Durchschnitt der Vorjahre lag. In den letzten fünf Jahren wurden etwa 70 Anträge abgelehnt, wobei die häufigsten Gründe Straftaten über der Bagatellgrenze, der Bezug von SGB II-Leistungen sowie die Nichtaufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit waren.
Als Gründe für die Entwicklung der Zahlen führt die Verwaltung neben den pandemiebedingten Einschränkungen im Jahr 2020 auch ein geringeres Interesse bei Personen, die durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit bereits erworben haben, sowie die noch nicht erfüllten Aufenthaltsdauer-Voraussetzungen für viele Geflüchtete an. Aktuell befinden sich 364 Anträge in Bearbeitung. Zur Förderung der Einbürgerungen wird die Kampagne „In Hamm zu Hause – Einbürgerung jetzt!“ fortgeführt, die unter anderem Plakate, Flyer und einen Informationsfilm umfasst. Die Stadt ist zudem Pilotkommune im Projekt „Digitale Einbürgerung“. Für die Zukunft ist die Schaffung einer Personalstelle im Rahmen des kommunalen Integrationsmanagements geplant, um Konzepte zur Gewinnung von Einbürgerungsinteressierten umzusetzen.
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- 29.06.2021 · Rat
- 10.Unregelmäßigkeiten in Corona-TestzentrenZur Vorlage · 0119/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Juni 2021 eine Anfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Hamm gestellt, die sich mit möglichen Unregelmäßigkeiten in Corona-Testzentren befasst. Hintergrund der Anfrage sind Medienberichte über Fälle von Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung von Corona-Schnelltests in Nordrhein-Westfalen.
Die Ratsgruppe bittet die Verwaltung um detaillierte Informationen zur aktuellen Situation in Hamm, wo mehr als 30 Anbieter Testzentren betreiben. Konkret werden Fragen zur Anzahl und zum Standort der bestehenden Testzentren sowie zum zeitlichen Ablauf der Antragsbearbeitung gestellt. Zudem wird nach den spezifischen Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Zentrums gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Prüfung von Ablehnungen. Die Ratsgruppe möchte wissen, wie viele Anträge auf Betrieb eines Testzentrums bisher abgelehnt wurden und welche Gründe dafür vorlagen. Darüber hinaus wird die Verwaltung gefragt, ob ihr Fälle von Unregelmäßigkeiten in den Hammenser Testzentren bekannt sind. Abschließend wird nach der Durchführung von unangekündigten Kontrollen an den Standorten gefragt und um eine Begründung gebeten, falls solche Maßnahmen nicht stattgefunden haben.
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- 29.06.2021 · Rat
- Unregelmäßigkeiten in Corona-TestzentrenZur Vorlage · 0177/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme auf eine Anfrage der Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm vom 17. Juni 2021 reagiert. Gegenstand der Anfrage waren mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Meldung von Corona-Tests sowie die Bedingungen für die Eröffnung von Testzentren in der Stadt.
Zum Stand des 23. Juni 2021 werden in Hamm 43 Schnelltestzentren betrieben, darunter Arztpraxen, Apotheken und Zahnarztpraxen. Während 22 Teststellen bereits vor dem 19. März 2021 beauftragt wurden, kamen danach weitere 20 Betreiber hinzu, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Die Bearbeitungszeit der Anträge durch die Stadtverwaltung betrug nach Vorliegen der Unterlagen zwei bis drei Tage. Seit dem 19. März 2021 ist für neue Teststellen eine Bedarfsprüfung durch die Stadt erforderlich, wobei 56 Anträge aufgrund einer bereits ausreichenden Versorgung abgelehnt wurden.
Die Betriebserlaubnis ist an spezifische medizinische und räumliche Vorgaben gebunden. Dazu gehören ein Mindestabstand von 1,5 Metern, begegnungsfreie Wege sowie eine Belüftung alle 30 Minuten. Das Testpersonal muss die vollständige persönliche Schutzausrüstung tragen und die vom BfArM gelisteten Tests nach Herstellerangaben durchführen. Zudem sind Hygienemaßnahmen wie die Desinfektion von Flächen und Handschuhen sowie die fachgerechte Entsorgung von Abfällen vorgeschrieben. Organisatorisch ist eine tägliche Meldung der Testzahlen per E-Mail an die Stadt sowie die unverzügliche Weitergabe positiver Ergebnisse an das Gesundheitsamt vorgesehen. Die Einhaltung dieser Anforderungen wird durch die Stadt kontrolliert, wobei zuletzt unangekündigte Kontrollen im Juni 2021 stattfanden.
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- 29.06.2021 · Rat
- 11.Landeswettbewerb „Kommunale Gesamtkonzepte für kulturelle Bildung“Zur Vorlage · 0120/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur Teilnahme der Stadt Hamm am diesjährigen Landeswettbewerb „Kommunale Gesamtkonzepte für kulturelle Bildung“ angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Beobachtung, dass die Stadt Hamm nach aktuellem Kenntnisstand nicht als Teilnehmer am Wettbewerb gelistet ist.
Die Ratsgruppe weist darauf hin, dass teilnehmende Kommunen die Möglichkeit haben, eine Konzeptförderung in Höhe von 20.000 Euro pro Jahr für eine Dauer von drei Jahren zu beantragen. In der Vorlage werden verschiedene Fragen zur aktuellen Situation und zur künftigen Planung gestellt. Konkret wird gefragt, ob die Stadt am diesjährigen Wettbewerb nicht teilnimmt oder eine Teilnahme zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen ist.
Sollte keine Teilnahme stattfinden, bittet die Ratsgruppe um eine Begründung aus Sicht der Stadtverwaltung. Falls eine Teilnahme geplant ist, werden Informationen zum zugrunde liegenden Konzept sowie zur Beteiligung städtischer Ämter an der Konzepterstellung erbeten. Zudem wird angefragt, ob ein entsprechendes Konzept bereits in Fachausschüssen vorgestellt wurde.
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- 29.06.2021 · Rat
- Landeswettbewerb „Kommunale Gesamtkonzepte für kulturelle Bildung“Zur Vorlage · 0175/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm den aktuellen Stand zur Teilnahme am Landeswettbewerb „Kommunale Gesamtkonzepte für kulturelle Bildung“ dargelegt. Auf die Frage, ob die Stadt am diesjährigen Wettbewerb teilnimmt, erklärte die Verwaltung, dass derzeit ein Antrag für das entsprechende Landesprogramm vorbereitet wird.
Das geplante Konzept basiert auf den Schwerpunkten Partizipation und Nachhaltigkeit. Die Erarbeitung der Inhalte erfolgt unter der Federführung des Kulturamtes sowie unter Beteiligung des Amtes für schulische Bildung und der Koordinierungsstelle Netzwerk Jugendkultur. Ziel ist es, eine breite Basis aus Institutionen der kulturellen Bildung und Freischaffenden zu bilden, die in den kommenden zwei Jahren die weiteren inhaltlichen Schritte gemeinsam ausarbeiten soll.
Hinsichtlich der Förderregularien wies die Verwaltung darauf hin, dass für den Erhalt der genannten Förderung die Stellung von drei erfolgreichen Anträgen erforderlich ist. Im Zuge der Konkretisierung der Inhalte sollen die zuständigen Fachausschüsse in den Prozess einbezogen werden.
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- 29.06.2021 · Rat
- 12.Anfrage PhantomZur Vorlage · 0121/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0121/21_AF eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt. Gegenstand der Anfrage sind Fragen zu einem Integrationsprojekt, das sogenannte Konzept der „Schlüsselfiguren“. Dabei handelt es sich um Frauen aus der bulgarischen Community, die als Bindeglied zwischen Familien und deutschen Regelwerken fungieren sollen und über den katholischen Sozialdienst beschäftigt werden.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie viele dieser Schlüsselfiguren aktuell beschäftigt sind und wie sich die Anzahl im Vergleich zu früheren Qualifizierungen darstellt. Zudem wird nach der Sprachkompetenz der Beschäftigten gefragt sowie nach der Frage, wie eine Integration ohne ausreichende Deutschkenntnisse erfolgen könne.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Vergütungsstrukturen. Die Fraktion bezieht sich auf Berichte über die Gehaltszahlungen und Reisekosten einer im Rathaus beschäftigten Person und möchte wissen, ob die Schlüsselfiguren ähnliche Vergütungen erhalten.
Abschließend fordert die Fraktion die Verwaltung auf, die Grundlage für die Schätzung darzulegen, wonach ein Großteil der bulgarischen Community in Hamm einen Roma-Hintergrund aufweise. Es wird um eine Aufschlüsselung der verschiedenen Gruppierungen innerhalb der bulgarischen Community sowie um die Begründung der zugrunde liegenden Merkmale für diese Zuordnung gebeten.
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- 29.06.2021 · Rat
- Anfrage PhantomZur Vorlage · 0186/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Anfrage Nr. 0121/21 verschiedene Fragen zu einem Integrationsprojekt sowie zur Personalsituation im Rathaus gestellt. Hintergrund der Anfrage sind Medienberichte über den Fall einer als „Phantom im Rathaus“ bezeichneten Person sowie die Arbeit von sogenannten „Schlüsselfiguren“. Bei diesen handelt es sich um Frauen aus der bulgarischen Community, die über den katholischen Sozialdienst beschäftigt werden, um Kontakte zu Roma-Familien aufzubauen und diese mit deutschen Regelwerken vertraut zu machen.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie viele dieser Schlüsselfiguren aktuell beschäftigt sind und wie sich die Anzahl im Vergleich zu früheren Zertifizierungen entwickelt hat. Zudem wird nach der Qualifikation der Personen hinsichtlich ihrer Deutschkenntnisse gefragt und deren Eignung für die Integrationsarbeit hinterfragt. Des Weiteren werden Fragen zur Vergütung der Schlüsselfiguren im Vergleich zu der genannten Person im Rathaus sowie zur Grundlage der städtischen Schätzung gestellt, wonach ein Großteil der bulgarischen Community einen Roma-Hintergrund aufweise. Die Anfrage fordert eine Aufschlüsselung der verschiedenen Gruppierungen innerhalb der bulgarischen Community sowie eine Begründung für die zugrunde liegenden Merkmale. Die Verwaltung hat auf die Anfrage mit einer Stellungnahme reagiert, die aufgrund der Verwendung von Inhalten aus einer nichtöffentlichen Vorlage als nichtöffentliche Anlage behandelt wird.
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- 29.06.2021 · Rat
- 13.Gründung eines Fördervereins für den LippeparkZur Vorlage · 0122/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm eine Anfrage zur Gründung eines Fördervereins für den Lippepark gestellt. Hintergrund der Anfrage ist ein Beschluss des Rates vom 15. Dezember 2020, mit dem die Stadtverwaltung beauftragt wurde, die Gründung eines solchen Vereins vorzubereiten. Laut Beschluss sollen die Bezirksbürgermeister der Stadtbezirke Hamm-Herringen, Hamm-Pelkum und Hamm-Bockum-Hövel den Vorsitz des Vereins übernehmen.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zum aktuellen Stand der Planungen. Die Fraktion möchte wissen, welche Stelle innerhalb der Stadtverwaltung mit der Vorbereitung der Vereinsgründung betraut wurde und wie weit die Planungen bereits fortgeschritten sind. Zudem wird nach Terminen für ein erstes Vorbereitungstreffen sowie für die eigentliche Gründungsversammlung gefragt.
Des Weiteren bittet die CDU-Ratsfraktion um Informationen zu einem möglichen Satzungsentwurf und dessen Veröffentlichung. Die Anfrage thematisiert zudem den Aufgabenbereich des künftigen Fördervereins sowie die Einbindung von Akteuren aus den Stadtbezirken, wobei nach der Anzahl der angefragten und zugesagten Mitwirkenden gefragt wird. Abschließend wird nach potenziellen Partnern für den Verein gefragt, um den kulturellen Dialog, insbesondere im Bereich des Lippeparks „Schacht Franz“, zu fördern.
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- 29.06.2021 · Rat
- Gründung eines Fördervereins für den LippeparkZur Vorlage · 0182/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Anfrage den aktuellen Stand zur Gründung eines Fördervereins für den Lippepark erfragt. Gegenstand der Anfrage sind unter anderem die Zuständigkeit innerhalb der Stadtverwaltung, der Fortschritt der Planungen, die Terminierung eines Vorbereitungstreffens sowie der Gründungsversammlung und die Erarbeitung eines Satzungsentwurfs. Zudem wurden Fragen zum Aufgabenbereich des Vereins, zur Einbindung von Akteuren aus den Stadtbezirken sowie zur Einbindung von Partnern für den kulturellen Dialog gestellt.
Die Verwaltung teilte mit, dass die Zuständigkeit für die Gründung und Betreuung des Fördervereins beim Bürgeramt Herringen liegt. Die Planungen zur Vereinsgründung befinden sich derzeit in der Vorbereitungsphase. Aufgrund der geltenden Kontaktbeschränkungen ist das Vorbereitungstreffen für das dritte Quartal vorgesehen. Die Festlegung des Termins für die Gründungsversammlung, die Erarbeitung der Aufgaben des Vereins sowie die Erstellung eines Satzungsentwurfs sollen im Rahmen dieses Treffens mit den beteiligten Akteuren abgestimmt werden. Die Akteure der Stadtbezirke Pelkum, Herringen und Bockum-Hövel werden im Zuge der Vorbereitung kontaktiert, wobei die Einbindung der lokalen Vereinslandschaft vorgesehen ist.
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- 29.06.2021 · Rat
- 14.Nutzung der neu erworbenen städtischen Waldfläche (34,6 ha) in Hamm-UentropZur Vorlage · 0123/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm eine Anfrage zur künftigen Nutzung der neu erworbenen städtischen Waldflächen in Hamm-Uentrop eingereicht. Gegenstand der Anfrage ist die Bewirtschaftung und Sicherung der rund 34,6 Hektar großen Fläche, deren Erwerb zuvor durch den Rat beschlossen wurde.
Die Anfrage bezieht sich auf die vorliegende Beschlussvorlage, die eine naturschutzrechtliche Sicherung der Waldbereiche vorsieht. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob diese Sicherung die gesamte Waldfläche umfasst und in welchem Umfang sowie in welchen Bereichen dies geplant ist. Zudem wird gefragt, ob die naturschutzrechtliche Sicherung eine standortgerechte Holznutzung und eine gesteuerte Verjüngung der Bestände vorsieht, um Maßnahmen wie flächigen Kahlschlag oder das Einbringen fremder Baumarten zu vermeiden.
Des Weiteren wird die Instandsetzung der Wege im betreffenden Bereich thematisiert, um die Nutzung durch die Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Abschließend erkundigt sich die Fraktion nach dem Kenntnisstand der Stadtverwaltung bezüglich der Mengen an Kohlendioxid, die bei den Prozessen des Verrottens und Absterbens von Bäumen auf den städtischen Waldflächen freigesetzt werden könnten.
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- 14.09.2021 · Rat
- 29.06.2021 · Rat
- D.Verschiedenes