Aufhebung der Gebührensatzung der Stadt Hamm für die Umsetzung des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG) vom 16.12.2015
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Aufhebung der Gebührensatzung für die Umsetzung des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG) vorgelegt. Die bisherige Satzung, die seit dem 16. Dezember 2015 in Kraft war, soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufgehoben werden.
Grund für diesen Schritt ist die Inkrafttreten der 40. Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) am 23. Oktober 2019. Diese Neugestaltung der Tarifstelle 10a umfasst eine umfassende Überarbeitung der Gebührenfestsetzung, die auf Empfehlungen einer gemeinsamen Arbeitsgruppe des Städtetags und des Landkreistags Nordrhein-Westfalen basiert. Da die Stadt Hamm durch die Anpassung der AVerwGebO NRW nun unmittelbar auf Grundlage der neuen Tarifstelle Gebühren erheben kann, entfällt die Notwendigkeit einer eigenen, abweichenden Satzung. Die künftige Gebührenerhebung erfolgt somit ausschließlich im Rahmen der durch die AVerwGebO NRW festgelegten Werte.
Mit der Neugestaltung der Tarifstelle wird eine Steigerung der jährlichen Gebühreneinnahmen erwartet, die auf etwa 55.000 Euro beziffert wird. Die genaue Höhe der Einnahmen ist von der Anzahl der im jeweiligen Jahr durchzuführenden Prüfungen abhängig. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage geprüft und keine Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet.
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