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ErgBeschluss

Aufhebung der Gebührensatzung der Stadt Hamm für die Umsetzung des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG) vom 16.12.2015

0386/21_ER-1

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm soll die Satzung zur Aufhebung der Gebührensatzung für die Umsetzung des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG) zum nächstmöglichen Zeitpunkt beschließen. Die bisherige Gebührensatzung ist seit dem 16. Dezember 2015 in Kraft.

Grundlage für die Änderung ist die 40. Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW), die am 23. Oktober 2019 in Kraft getreten ist. Diese Neugestaltung der Tarifstelle 10a umfasst die Gebühren für Amtshandlungen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz. Da die Stadt Hamm durch die Anpassung der AVerwGebO NRW nun berechtigt ist, Gebühren unmittelbar auf Basis der überarbeiteten Empfehlungen des Städtetags Nordrhein-Westfalen zu erheben, wird die bisherige lokale Satzung nicht mehr benötigt.

Die Verwaltung führt aus, dass die Gebührenerhebung künftig ausschließlich im Rahmen der von der AVerwGebO NRW festgelegten Werte erfolgen soll. Mit der Anwendung der neuen Tarifstelle wird eine Steigerung der jährlichen Gebühreneinnahmen in Höhe von etwa 55.000 Euro erwartet. Die genaue Höhe des Jahresergebnisses ist dabei von der Anzahl der im jeweiligen Jahr durchzuführenden Prüfungen abhängig, auf deren Basis die Gebührenbescheide erlassen werden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 172 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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Beratungsfolge

  • 29.06.2021
    kein Ergebnis hinterlegt

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