Baulückenkataster
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat mit dem Antrag Nr. 0186/21 die Erstellung eines Baulückenkatasters sowie eines dazugehörigen Kriterienkatalogs für die Stadt Hamm beantragt. Ziel der Initiative ist es, durch eine systematische Analyse ungenutzter Flächen das Potenzial für eine städtische Nachverdichtung aufzuzeigen und die Akzeptanz solcher Maßnahmen durch einheitliche Kriterien zu erhöhen.
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Notwendigkeit eines solchen Katasters Stellung bezogen. Sie weist darauf hin, dass ein Baulückenkataster nach Baugesetzbuch lediglich Grundstücke umfasst, für die bereits Baurecht besteht oder in absehbarer Zeit entsteht. Da Eigentümer der Nennung ihrer Grundstücke aus Datenschutzgründen widersprechen können, wird der Nutzen eines solchen Verzeichnisses als begrenzt eingeschätzt. Zudem sei ein Kataster kein geeignetes Instrument, um den aktuellen Markt für Baugrundstücke abzubilden.
Hinsichtlich eines allgemeinen Kriterienkatalogs vertritt die Verwaltung die Ansicht, dass die Eignung von Flächen für eine Nachverdichtung nur im Einzelfall geprüft werden kann. Da städtebauliche Belange wie Erschließung, Immissionsschutz und Klimaanpassung jeweils unterschiedliche Anforderungen stellen, erscheint die Festlegung allgemeiner Kriterien aus Sicht der Verwaltung nicht hilfreich. Die Stadt verweist stattdessen auf bestehende Informationsangebote wie das RuhrFIS des Regionalverbands Ruhr und die Online-Verfügbarkeit von Bebauungsplänen. Eine Notwendigkeit für die Erstellung eines Baulückenkatasters wird daher nicht gesehen.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021kein Ergebnis hinterlegt
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