7. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 06.037 – Resedastraße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0340/21_VL behandelt die 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 06.037 – Resedastraße. Ziel der Änderung ist die Schaffung von Voraussetzungen für eine Wohnbebauung auf einem etwa 1.435 m² großen Grundstück im Stadtbezirk Bockum-Hövel. Das geplante Gebiet umfasst das Flurstück 592 sowie das Flurstück 661, welches zur Sicherung der Erschließung als Verkehrsfläche für Fuß- und Radverkehr sowie als Straßenverkehrsfläche vorgesehen ist.
Die geplante Nutzung sieht ein allgemeines Wohngebiet mit einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer Geschossflächenzahl von 0,7 vor. Zulässig sind Einzel- oder Doppelhäuser mit zwei Vollgeschossen und einem optionalen Nicht-Vollgeschoss. Klimaschutzrelevante Festsetzungen beinhalten die Begrenzung der Bodenversiegelung, die Förderung von Dachbegrünungen, die Anpflanzung von Laubgehölz-Hecken sowie den Erhalt eines Laubbaums.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung und der öffentlichen Auslegung gingen Stellungnahmen unter anderem von den Stadtwerken und dem Lippeverband ein. Die Anregungen der Träger öffentlicher Belange umfassten Themen wie Entwässerung, Bergbau, Artenschutz, Archäologie sowie die Löschwasserversorgung und die Erdgeschossfußbodenhöhe. Der Rat wird um den Satzungsbeschluss zur Planänderung und zur Begründung vom 17.02.2021 gebeten. Mit der Verabschiedung und der öffentlichen Bekanntmachung erlangt die Änderung Rechtskraft, wodurch die 6. Änderung im Geltungsbereich außer Kraft tritt.
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Beratungsfolge
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