Einrichtung eines Gestaltungsbeirates für die Stadt Hamm
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates beschlossen. Die Entscheidung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2021. Mit dem Beschluss wurde zudem die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung als Grundlage für die Arbeit des Gremiums verabschiedet.
Der Beirat soll als fachlich fundiertes Instrument dazu dienen, die architektonische und städtebauliche Qualität im Stadtgebiet zu sichern und weiterzuentwickeln. Er fungiert als beratendes Gremium, das Empfehlungen für Bauvorhaben ausspricht, die für das Stadtbild von Bedeutung sind. Dies umfasst sowohl größere Projekte mit langen Planungsphasen als auch die Schließung von Baulücken oder die Bebauung ehemaliger Brachflächen. Durch die Einbindung externer Fachleute soll der Austausch zwischen Bauherren, Investoren und der Stadtverwaltung strukturiert und fachlich ergänzt werden.
Die Besetzung des Gremiums sieht sechs stimmberechtigte Mitglieder vor. Diese setzen sich aus drei externen Fachleuten, etwa Architekten oder Stadtplanenden, sowie Vertretern politischer Gremien und der Bauverwaltung zusammen. Die Mitglieder werden für eine Dauer von drei Jahren durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität berufen. Für die Arbeit des Beirates, der mindestens sechs Sitzungen pro Jahr vorsieht, sind jährliche Kosten in Höhe von 30.000 Euro veranschlagt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 06.09.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 29.06.2021kein Ergebnis hinterlegt
- 28.06.2021kein Ergebnis hinterlegt
- 22.06.2021kein Ergebnis hinterlegt
- 23.03.2021kein Ergebnis hinterlegt
- 16.03.2021kein Ergebnis hinterlegt