Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Aussetzung der Erhebung von Elternbeiträgen für die schulischen Betreuungsangebote und die Angebote der frühkindlichen Bildung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung die Aussetzung der Elternbeiträge für verschiedene Betreuungsangebote beschlossen. Die Regelung umfasst rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 bis zum Ende des Kita-Jahres am 31. Juli 2021 die Befreiung von den Beiträgen für die Angebote der frühkindlichen Bildung, einschließlich Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Ebenso werden die Elternbeiträge für schulische Betreuungsangebote, wie die Offene Ganztagsgrundschule (OGS) und die Übermittagsbetreuung (ÜMi), für denselben Zeitraum ausgesetzt.
Die Entscheidung gilt unabhängig davon, ob die pädagogischen Angebote im genannten Zeitraum tatsächlich in Anspruch genommen wurden. Bereits geleistete Zahlungen für diesen Zeitraum werden von der Stadt zurückerstattet. Die Finanzierung der Träger, deren Einnahmen auf den tatsächlichen Elternbeiträgen basieren, wird durch den städtischen Haushalt sichergestellt.
Die Verwaltung führt die Maßnahme auf die durch die Pandemie bedingten Einschränkungen im Betreuungsangebot zurück. Neben den Mindererträgen im Bereich der Kita- und Schulbetreuung entstehen Mehraufwendungen für Angebote der Sekundarstufe I. Während das Land Nordrhein-Westfalen bereits Teilbeträge für die Monate Januar und Februar erstattet hat, steht eine Entscheidung über die Beteiligung des Landes an den weiteren Ausfällen noch aus. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021kein Ergebnis hinterlegt
- 28.06.2021kein Ergebnis hinterlegt
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