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Antrag

Weltanschaulich-religiöse Neutralität in öffentlichen Gebäuden

0169/21_AT

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0169/21 gestellt, der die weltanschaulich-religiöse Neutralität in öffentlichen Gebäuden zum Gegenstand hat. Mit dem Antrag wird die Verwaltung dazu aufgefordert, religiöse Symbole, die nicht eindeutig einzelnen Beschäftigten zugeordnet werden können, aus öffentlichen Gebäuden der Stadt Hamm, wie etwa Rathäusern oder Bürgerämtern, zu entfernen.

Die Begründung des Antrags stützt sich auf das verfassungsrechtliche Prinzip der Trennung von Kirche und Staat. Es wird angeführt, dass die Stadt Hamm zur weltanschaulich-religiösen Neutralität verpflichtet sei. Ziel sei es sicherzustellen, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit durch die Institution Stadt Hamm angesprochen fühlen und keine einseitige Positionierung der Stadt durch die Zurschaustellung religiöser Symbole wahrgenommen wird.

Der Antrag verweist zudem auf die demografische Entwicklung in der Stadt, wonach laut Strukturatlas von 2017 ein erheblicher Teil der Bevölkerung keiner christlichen Konfession angehörte. In einer multireligiösen Gesellschaft müsse die Neutralität des Staates durch die Vielfalt der Beschäftigten im öffentlichen Dienst gewahrt bleiben. Die Zurschaustellung von Symbolen, die nicht einer spezifischen Person zugeordnet werden können, wird im Sinne der Neutralitätspflicht kritisch betrachtet.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 183 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 29.06.2021
    kein Ergebnis hinterlegt

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