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ErgBeschluss

Beschluss der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten im Gustav-Lübcke-Museum Hamm

0250/21_ER-1

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der vorliegenden Ergänzungsbeschlussvorlage 0250/21_ER-1 wird eine Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten im Gustav-Lübcke-Museum Hamm vorgeschlagen. Während die ursprüngliche Vorlage die Festlegung der Nutzungsentgelte gemäß der Sachdarstellung vorsieht, ergänzt dieser Beschluss die Grundsätze für die Raumnutzung unter Ziffer (1) Absatz 2.

Die vorgeschlagene Ergänzung beinhaltet eine inhaltliche Vorgabe für die Nutzung kommunaler Räume im Museum. Darin wird festgehalten, dass die Stadt Hamm für eine Kultur der Anerkennung und des gleichberechtigten Miteinanders auf Basis der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht. Die Stadt verpflichtet sich in diesem Leitbild, Rassismus und Diskriminierung entgegenzutreten sowie eine tolerante und humanitäre Gesinnung zu stärken.

Gemäß dem Entwurf wird von allen Personen und Gruppen, die kommunale Räume und Freiflächen für Veranstaltungen nutzen, die Anerkennung dieses Leitbilds gefordert. Die Nutzung der Räumlichkeiten wird somit an die Bedingung geknüpft, dass sich die Veranstaltenden durch die Einhaltung dieser Grundsätze als Bestandteil der örtlichen Gemeinschaft präsentieren. Der Beschluss wurde zur Beratung in den Hauptausschuss sowie in den Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft sowie in den Rat eingebracht.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 171 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 29.06.2021
    kein Ergebnis hinterlegt

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