Anpassung der Nutzungsordnung für städtische Räume und Freiflächen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0295/21 eine Anpassung der Nutzungsordnung für städtische Räume und Freiflächen beantragt. Ziel der Änderung ist die Ergänzung des Geltungsbereichs unter Punkt 1.2 im zweiten Abschnitt um den Begriff „im Gustav-Lübcke-Museum“.
Hintergrund der Vorlage ist die bereits durch die Beschlussvorlage 0250/21 verabschiedete Nutzungs- und Entgeltordnung für das Gustav-Lübcke-Museum. Damit diese spezifische Ordnung für das Museum wirksam werden kann, muss die allgemeine Nutzungsordnung der Stadt Hamm entsprechend angepasst werden. Durch die Ergänzung wird klargestellt, dass die allgemeine Ordnung nicht für Überlassungen von Räumlichkeiten im Gustav-Lübcke-Museum gilt, da für diesen Bereich eine eigene Zweckbestimmung vorliegt.
Das Museum verfügt mit dem Forum über einen multifunktionalen Veranstaltungssaal, der verschiedene Bestuhlungsformen für Kongresse, Symposien oder Fachtagungen ermöglicht. Die Verwaltung beabsichtigt, die Vermarktung des Forums sowie der Museumsbibliothek zu intensivieren und die Auslastung der vorhandenen Veranstaltungsräume zu erhöhen. Neben der reinen Raumvermietung sollen ergänzende Formate wie Kurzführungen oder Workshops angeboten werden. Mit der Anpassung der Satzung wird die rechtliche Grundlage für die eigenständige Regelung der Raumnutzung im Museum geschaffen.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021kein Ergebnis hinterlegt
- 28.06.2021kein Ergebnis hinterlegt
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