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Beschlussvorlage

Änderung der Satzung der Städtischen Musikschule

0401/21_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm hat die 4. Änderungssatzung zur Satzung der Städtischen Musikschule zum 1. August 2021 beschlossen. Die Anpassungen der Satzung basieren auf verschiedenen organisatorischen und rechtlichen Erfordernissen.

Im Bereich des elementaren Musikunterrichts wurde die Umsetzung von Programmen in Kindertageseinrichtungen an die aktuelle Rechtslage im KiBiz angepasst, wodurch nun Kooperationsprogramme wie „Kita und Musikschule“ vorgesehen sind. Zudem wurde die Bezeichnung des Programms „Jedem Kind ein Instrument“ in das Nachfolgeprogramm „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (JeKits) überführt und die Laufzeiten der Programme entsprechend der neuen Struktur angepasst.

Die Liste der Kooperationspartner wurde um stationäre Senioreneinrichtungen erweitert. Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft die Unterrichtsform: Neben dem Präsenzunterricht wurde die Möglichkeit verankert, in begründeten Ausnahmefällen Distanzunterricht oder hybride Formate einzusetzen. Die Entscheidung über die pädagogische und organisatorische Umsetzung dieser Formate liegt bei der Musikschulleitung.

Weitere inhaltliche Änderungen betreffen die Regelungen zur Instrumentenüberlassung, die Fristen für An- und Abmeldungen sowie die Probezeiten. Zudem wurden die Bedingungen für einen Ausschluss vom Unterricht, etwa bei Zahlungsverzug oder unentschuldigtem Fehlen, präzisiert. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 175 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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