Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Genehmigung der Bestellung von Herrn Selberg zum Vorstandsmitglied der Sparkasse Hamm
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung die Bestellung eines neuen Vorstandsmitglieds der Sparkasse Hamm genehmigt. Die Entscheidung bezieht sich auf die vom Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm beschlossene Ernennung eines neuen Mitglieds für den Zeitraum vom 1. Mai 2021 bis zum 30. April 2026.
Die Notwendigkeit der Neubesetzung ergab sich aus dem Ausscheiden eines bisherigen Vorstandsmitglieds zum 31. März 2021. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sparkassengesetzes NRW ist der Verwaltungsrat für die Bestellung der Vorstandsmitglieder zuständig, während die Genehmigung durch den Träger der Sparkasse, in diesem Fall die Stadt Hamm, erforderlich ist.
Die Verwaltung begründete die Dringlichkeit des Beschlusses damit, dass Kreditinstitute nach dem Kreditwesengesetz über mindestens zwei geeignete Geschäftsleiter verfügen müssen, um das Vieraugenprinzip zu gewährleisten und die Handlungsfähigkeit des Instituts aufrechtzuerhalten. Da ein ausgeschiedenes Vorstandsmitglied nicht mehr zur Vertretung befähigt ist und die nächste ordentliche Ratssitzung erst im Juni 2021 stattgefunden hätte, wurde die Entscheidung vorab im Wege der Dringlichkeit herbeigeführt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Entscheidung werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
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