Hammer gemeinnützige Baugesellschaft mbH (HGB) - Gremienbesetzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Neubesetzung der städtischen Vertretung in der Gesellschafterversammlung der Hammer gemeinnützigen Baugesellschaft mbH (HGB) vorgelegt. Der Antrag betrifft die personelle Veränderung des städtischen Vertreters innerhalb des Gremiums.
Nach den Inhalten der Vorlage soll der bisherige Vertreter mit Wirkung zum 31. Juli 2021 aus der Gesellschafterversammlung der HGB abberufen werden. Hintergrund dieser Entscheidung ist das Ausscheiden des bisherigen Vertreters aus dem aktiven Dienst bei der Stadt Hamm zum genannten Zeitpunkt. Als Nachfolge wurde ein neuer städtischer Vertreter für die Gesellschafterversammlung benannt, der die Vertretung der Stadt ab dem 1. August 2021 übernehmen soll.
Die Entscheidung über die Benennung des Vertreters erfolgt gemäß den Bestimmungen des § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Finanzielle Auswirkungen durch diesen personellen Wechsel werden in der Vorlage nicht aufgeführt. Der Rat hat die Vorlage in der Sitzung am 29. Juni 2021 mit der entsprechenden Beschlussvorschrift angenommen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 150 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 29.06.2021kein Ergebnis hinterlegt
- 28.06.2021kein Ergebnis hinterlegt
- 23.06.2021kein Ergebnis hinterlegt
Verwandte Vorlagen