Tempo 30 ausweiten
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0246/21_AT einen Antrag gestellt, der eine Ausweitung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in Wohngebieten zum Ziel hat. Die Fraktion begründet das Vorhaben mit der Erhöhung der Verkehrssicherheit, der Reduzierung von Lärm und Emissionen sowie der Steigerung der Attraktivität von Wohngebieten an größeren Straßen.
Der Antrag weist darauf hin, dass die aktuelle Straßenverkehrsordnung nach Bundesrecht die Einführung von Tempo 30 auf Vorfahrtsstraßen sowie auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen primär auf Bereiche beschränkt, in deren unmittelbarem Umfeld Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Altenheime oder Krankenhäuser liegen.
Die Fraktion beantragt daher zwei Maßnahmen: Erstens soll die Verwaltung beauftragt werden, den aktuellen Sachstand des Schutzes sensibler Bereiche gemäß § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrsordnung zu erheben und Straßenbereiche, die bisher nicht von dieser Regelung erfasst sind, auf eine mögliche Einführung von Tempo 30 zu überprüfen. Zweitens soll die Verwaltung auf Basis dieser Überprüfung ein Maßnahmenpaket zur Ausweitung der Geschwindigkeitsbegrenzung erarbeiten und den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorlegen.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021kein Ergebnis hinterlegt
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