Geschäftsordnung Gestaltungsbeirat
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit der Vorlage 0241/21_AT einen Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats an den Oberbürgermeister gestellt. Die beantragten Anpassungen betreffen die Arbeitsweise, die Zusammensetzung sowie die Protokollführung des Gremiums.
Nach den Anträgen sollen die Stellungnahmen des Beirats dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen, Mobilität schriftlich mitgeteilt werden, wobei in besonderen Fällen eine mündliche Erläuterung durch den Vorsitzenden des Beirats vorgesehen ist. Bezüglich der Besetzung des Beirats wird vorgeschlagen, dass sich das Gremium aus drei bis fünf stimmberechtigten externen Mitgliedern aus den Fachbereichen Architektur und Stadtplanung sowie drei beratenden Mitgliedern aus der Mitte des Fachausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen, Mobilität zusammensetzt. Als ständiges stimmberechtigtes Mitglied soll der Stadtbaurat oder die Stadtbaurätin fungieren. Zudem sollen die bisherigen Regelungen der Paragraphen 2.1.2 und 2.1.3 gestrichen werden.
Hinsichtlich der Dokumentation wird beantragt, dass die Geschäftsstelle von jeder Sitzung Protokolle erstellt. Diese sollen durch den Sprecher oder die Sprecherin des Gestaltungsbeirates oder deren Stellvertretung unterzeichnet und den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt werden.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 161 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 29.06.2021kein Ergebnis hinterlegt
Verwandte Vorlagen