Hamm Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Änderung der „Richtlinien der Stadt Hamm zur Förderung der Denkmalpflege“

0248/21_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur Änderung der „Richtlinien der Stadt Hamm zur Förderung der Denkmalpflege“ vorgelegt. Ziel der Anpassung ist die Angleichung der städtischen Regelungen an die aktuellen Förderrichtlinien des Landes.

Im Rahmen der Neugestaltung ändert sich die Verteilung der Fördermittel. Da das Land den Fördersatz im Programm 2021 auf 70 Prozent erhöht hat, reduziert sich der städtische Anteil auf 30 Prozent. Zudem entfällt die bisherige Einkommensgrenze von 92.000 Euro brutto für Antragsteller, um den bindenden Landesrichtlinien zu entsprechen.

Auch die Förderhöhen und Sätze werden angepasst. Für Kirchen oder Religionsgemeinschaften steigt der maximale Zuwendungsanteil von bisher 25 Prozent auf 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, während für private Antragsteller ein Satz von bis zu 50 Prozent vorgesehen ist. Die Höchstgrenze der Förderung wird von 6.000 Euro auf 10.000 Euro angehoben. Des Weiteren wird der Stundensatz für Eigenleistungen von 12,00 Euro auf 15,00 Euro erhöht.

Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 33.000 Euro und Erträge von 23.000 Euro, was einem städtischen Eigenanteil von 10.000 Euro entspricht. Die Mittel stehen zur Verfügung. Der Beschlussvorschlag sieht die Annahme der geänderten Richtlinien unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung vor.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 196 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 29.06.2021
    kein Ergebnis hinterlegt
  • 28.06.2021
    kein Ergebnis hinterlegt

Verwandte Vorlagen

Alle Vorlagen aus Juni 2021 · Archiv nach Monat