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Beschlussvorlage

Neubekanntmachung des Flächennutzungsplans

0301/21_VL 06.03.2024

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm soll die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplans beschließen. Seit der letzten Bekanntmachung im Dezember 2008 sind insgesamt 17 Änderungen sowie 34 Berichtigungen wirksam geworden. Die vorliegende Vorlage sieht vor, diese einzelnen Anpassungen in einer neuen zeichnerischen Fassung des Plans zusammenzuführen. Ziel ist es, die Übersichtlichkeit für die Öffentlichkeit und die Behörden zu erhalten.

Im Rahmen dieser Neufassung werden zudem Planungen und Nutzungsregelungen auf Basis anderer gesetzlicher Grundlagen auf ihre Aktualität überprüft und gegebenenfalls als nachrichtliche Informationen in den Flächennutzungsplan aufgenommen. Die Neubekanntmachung gemäß § 6 (6) BauGB hat dabei eine rein deklaratorische Wirkung. Es werden keine neuen planerischen Inhalte geschaffen; vielmehr wird der bestehende Plan in seiner aktualisierten Form neu veröffentlicht. Maßgeblich bleibt der formell aufgestellte Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2008 inklusive aller vorangegangenen Änderungen und Berichtigungen. Ein neues Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen ist für diesen Vorgang nicht erforderlich. Die neuen Planunterlagen können im Stadtplanungsamt eingesehen oder über die Website der Stadt Hamm abgerufen werden.

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Beratungsfolge