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Antrag

Umsetzung Istanbul-Konvention

0216/21_AT

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Rahmen der Vorlage 0216/21_AT einen Antrag an den Rat der Stadt Hamm gestellt, der die Umsetzung der Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene zum Gegenstand hat. Der Antrag umfasst die Bitte, den Trägern und ehrenamtlichen Initiativen, die sich für den Schutz vor sexualisierter Gewalt an Frauen engagieren, Dank auszusprechen.

Ein zentraler Bestandteil des Antrags ist die Aufforderung an die Verwaltung, eine Bestands- und Bedarfsanalyse durchzuführen. Dabei soll geprüft werden, welche Defizite bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention bestehen und wie diese behoben werden können. In Abstimmung mit relevanten Trägern und Einrichtungen soll evaluiert werden, inwieweit Gewaltschutz und Unterstützung derzeit bedarfsgerecht, wohnortnah, allgemein zugänglich und angemessen gewährleistet sind. Die Analyse soll sowohl die Infrastrukturausstattung als auch spezifische Zielgruppen, wie etwa Kinder oder Frauen mit Behinderungen, berücksichtigen. Das Ergebnis dieser Untersuchung soll dem Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt im zweiten Halbjahr 2021 vorgelegt werden.

Zudem wird die Verwaltung gebeten, darzulegen, wie die für den Ausbau von Maßnahmen und Strukturen erforderlichen Mittel bereitgestellt werden können, noch bevor eine bundesweite Gesamtstrategie vorliegt. Die Fraktion begründet das Vorhaben mit der Verpflichtung der Stadt zur Prävention und zum Schutz vor Gewalt sowie der Notwendigkeit einer langfristigen finanziellen Absicherung bestehender Hilfestrukturen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 198 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 29.06.2021
    kein Ergebnis hinterlegt

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