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Beschlussvorlage

Förderung der Wohlfahrtspflege: Begegnungsstätten für ältere Menschen ab 2022ff

0338/21_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm hat die Fortsetzung der Bezuschussung für Begegnungsstätten für ältere Menschen für den Zeitraum von 2022 bis 2024 beschlossen. Die Entscheidung basiert auf einem im Jahr 2012 zwischen der Verwaltung und den Trägern der Wohlfahrtspflege einvernehmlich entwickelten Fördermodell. Die Förderung dient der Unterstützung von Angeboten, die die selbstständige Lebensführung im Quartier fördern und zur Prävention von Vereinsamung beitragen sollen.

Die finanziellen Aufwendungen für die Bezuschussung sind mit einer jährlichen Dynamisierung von 3,5 % zur Deckung prognostizierter Kostensteigerungen festgesetzt. Für das Jahr 2022 sind 43.244 Euro vorgesehen, für 2023 44.757 Euro und für 2024 46.323 Euro. Die Mittel verteilen sich auf die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems sowie den Evangelischen Kirchenkreis Hamm.

Die weitere Auszahlung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne durch die Bezirksregierung Arnsberg. Die Träger sind verpflichtet, jeweils bis zum 30. April des Folgejahres einen Verwendungsnachweis vorzulegen, der Kosten, Finanzierung sowie einen Sachbericht umfasst. Die Verwaltung befürwortet die Fortführung der Bezuschussung bis 2024, wobei eine erneute Überprüfung der Förderung nach diesem Zeitraum im Rahmen der altengerechten Quartiersentwicklung vorgesehen ist. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.

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