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Beschlussvorlage

Änderung der Gebührensatzung der Städtischen Musikschule

0396/21_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm hat die 6. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Städtischen Musikschule beschlossen, die zum 1. August 2021 in Kraft tritt. Grund für die Anpassungen ist die Umstellung des Landesprogramms „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (JeKits) durch die Landesregierung NRW. Das Programm wird sukzessive von einer zweijährigen auf eine vierjährige Grundschulzeit ausgeweitet.

In der Folge ändern sich die Unterrichtsgebühren für den dritten JeKits-Jahrgang von bisher 420 Euro auf 276 Euro pro Jahr, da die Gebührenhöchstgrenze durch das Land neu vorgegeben ist. Gleichzeitig entfällt der Titel „JeKitsPlus im dritten Schuljahr“. Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Einnahmeverlust durch die geringeren Gebühren durch die Übernahme von Sozialbefreiungen durch das Land teilweise ausgeglichen wird.

Weitere inhaltliche Änderungen betreffen die Verstetigung des Angebots „Elementarer Eltern-Kind-Unterricht“ sowie die Aufnahme des „Elementaren Musizierens“ für Kinder mit Begleitperson in die Gebührenordnung. Zudem wurde der Begriff des Vorgängerprogramms „Jedem Kind ein Instrument“ aus der Satzung entfernt. Die Satzung enthält zudem redaktionelle Anpassungen sowie Regelungen zur Gebühr für die Überlassung von Instrumenten und zur Erstattung bei Unterrichtsausfall. Die finanziellen Auswirkungen auf die Gebührenmindererträge werden auf etwa 65.232 Euro geschätzt, während durch die Erstattung von Sozialermäßigungen Mehrerträge in Höhe von 25.000 Euro erwartet werden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 197 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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