Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 und Behandlung des Jahresergebnisses des ASH
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 29. Juni 2021 den Jahresabschluss des Abfallwirtschafts- und Straßeneinigungsbetriebs Hamm (ASH) zum 31. Dezember 2020 festgestellt. Die Entscheidung erfolgte unter dem Vorbehalt, dass die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf den Jahresabschluss und den Lagebericht erteilt.
Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 25.654.740,59 Euro aus. Das Jahresergebnis beläuft sich auf einen Fehlbetrag von 404.746,90 Euro. Dieser Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die Details zur Behandlung des Jahresergebnisses der einzelnen Sparten des ASH sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen.
Die Grundlage für die Feststellung des Abschlusses und die Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses bilden die Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Betriebssatzung des ASH. Die Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Abschlusses und des Lagebertes erfolgte mit Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen. Der entsprechende Prüfbericht wurde den Fraktionen zur Verfügung gestellt.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021kein Ergebnis hinterlegt
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