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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 07.07.2025
- 3.Beschlüsse
- 3.1Wahl von zwei stellvertretenden Vorsitzenden
- 3.2Bestellung eines Schriftführers und einer stellvertretenden Schriftführerin für den Haupt-, Personal- und FinanzausschussZur Vorlage · BV-387/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-387/25 regelt die Bestellung von Schriftführern für den Haupt-, Personal- und Finanzausschuss der Stadt Hamm. Mit dem vorliegenden Antrag wird vorgeschlagen, Michael Fischer aus dem Büro des Rates zum Schriftführer für die Sitzungen dieses Ausschusses zu ernennen. Zudem soll Sylvia Stadermann, ebenfalls aus dem Büro des Rates, als stellvertretende Schriftführerin für die Protokollführung in den Gremiensitzungen eingesetzt werden.
Durch diese personelle Regelung entstehen laut Dokument keine finanziellen Auswirkungen oder zusätzlichen Aufwendungen für das städtische Budget. Eine Relevanz für den Klimaschutz wird in der Vorlage nicht angeführt. Die Entscheidung über die vorgeschlagenen Besetzungen steht zur Beratung und Beschlussfassung im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss an, dessen Sitzung für den 8. Dezember 2025 angesetzt ist.
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Beratungsfolge
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.3Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Änderung und weitere Ergänzung zum Straßensanierungsprogramm gemäß Vorlagennummer 1153/23 und Änderungen gemäß Vorlagen-Nrn. BV-26/25 und BV-125/25 hier: zusätzlicher Ausbau eines östlichen gemeinsamen Geh- und Radweges und dahingehende Anpassung des Ausbau- und SperrzeitraumsZur Vorlage · BV-204/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm wird um die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Änderung des Straßensanierungsprogramms gebeten. Konkret geht es um den zusätzlichen Ausbau eines gemeinsamen östlichen Geh- und Radweges zwischen der Hafenstraße und der Kanalbrücke im Rahmen der Baumaßnahme „Straßensanierung Radbodstraße“.
Aufgrund technischer Planungen ist ein Ausbau des Weges ohne Schutzplanke nun möglich. Die Umsetzung soll im Sommer 2026 erfolgen, wodurch sich die Sperrzeit der Radbodstraße von sechs auf voraussichtlich zehn Wochen verlängert. Durch die Einbeziehung der Sommerferien in den Zeitraum der Vollsperrung sollen eine spätere erneute Baustelleneinrichtung sowie damit verbundene zusätzliche Kosten vermieden werden.
Die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2026 belaufen sich auf zusätzliche Ausgaben in Höhe von 182.600 Euro. Die Gesamtkosten der gesamten Maßnahme werden auf circa 2.047.600 Euro beziffert, wobei ein Großteil der Kosten durch Zuwendungen aus dem kommunalen Straßenbau gedeckt werden soll.
Die Dringlichkeit der Entscheidung ergibt sich aus der Frist für den aktualisierten Förderantrag bei der Bezirksregierung Arnsberg, die am 30. September 2025 endet. Da die nächste reguläre Sitzung des Hauptausschusses erst im Dezember stattfindet, ist ein vorab gefasster Beschluss notwendig, um die rechtzeitige Einreichung und damit die Sicherstellung der Fördermittel zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 04.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.4Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Außerordentliche Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen am 08.10.2025 hier: Benennung von DelegiertenZur Vorlage · BV-205/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beantragt eine Dringlichkeitsentscheidung zur Benennung von Delegierten für die außerordentliche Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen am 8. Oktober 2025. Da die nächste reguläre Sitzung des Rates erst für den 3. November 2025 angesetzt ist, wird eine Entscheidung im Wege der Dringlichkeit angestrebt.
Nach den Satzungen des Städtetages Nordrhein-Westfalen kann die Stadt Hamm sechs stimmberechtigte Delegierte entsenden. Dabei soll die Hälfte der Delegierten aus gewählten Ratsmitgliedern bestehen, wobei die Geschlechterverteilung dem Anteil der Frauen im Stadtrat entsprechen soll. Bei der Verteilung der sechs Stimmen nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren ist eine Aufteilung auf die Fraktionen vorgesehen: Die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion erhalten jeweils zwei Sitze, während die Fraktion B90/Die Grünen und die FDP-Fraktion jeweils einen Sitz erhalten.
Neben den zu benennenden Delegierten sind kraft Satzung weitere Mitglieder des Vorstandes sowie die Vorsitzenden der Fachausschüsse des Städtetages Nordrhein-Westfalen und des Deutschen Städtetages aus Nordrhein-Westfalen stimmberechtigt. Der Oberbürgermeister ist als Mitglied eines dieser Gremien ebenfalls teilnahmeberechtigt. Darüber hinaus besteht für die Stadt Hamm die Möglichkeit, weitere Personen ohne Stimmrecht als Gäste zur Versammlung zu entsenden.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.5Erklärung der Stadt Hamm zum Abschluss einer Schiedsvereinbarung ("stehendes Angebot") zur Rückgabe von NS-Raubgut aus öffentlichen SammlungenZur Vorlage · BV-333/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm soll über die Abgabe eines „stehenden Angebotes“ zum Abschluss einer Schiedsvereinbarung entscheiden. Diese Vereinbarung betrifft die Rückgabe von NS-Raubgut aus öffentlichen Sammlungen, wie etwa dem Städtischen Gustav-Lübcke-Museum. Mit diesem Angebot erklärt sich die Stadt bereit, im Falle von Eigentumsstreitigkeiten einem Schiedsverfahren gemäß § 1029 ZPO zu unterziehen.
Die Vorlage basiert auf der Neugestaltung des Verfahrens zur Klärung von Rückgabestreitigkeiten. Die bisherige „Beratende Kommission“, deren Empfehlungen keinen rechtlich bindenden Charakter hatten, wird durch eine Schiedsgerichtsbarkeit ersetzt. Diese neue Instanz soll rechtskräftige Entscheidungen auf Grundlage eines verbindlichen Bewertungsrahmens treffen. Das Verfahren wird vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste verwaltet und ermöglicht es Anspruchstellern, nach einem erfolglosen Vorverfahren einseitig ein Schiedsgericht anzurufen.
Das Gustav-Lübcke-Museum hat im Rahmen von Provenienzuntersuchungen an 326 Objekten bereits mehrere einvernehmliche Lösungen sowie Rückgaben erzielt. Durch die Annahme des „stehenden Angebots“ erkennt die Stadt Hamm die Schiedsgerichtsbarkeit als Alternative zu staatlichen Gerichten an. Ein Schiedsspruch hat dabei die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils, was die rechtlichen Möglichkeiten der Stadt im Falle einer Entscheidung einschränkt. Die Abgabe dieses Angebots erfolgt auf Empfehlung des Deutschen Städtetages.
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Beratungsfolge
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 03.12.2025 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 3.6Ausstellungsplanung 2026: Krieg und Konfitüre - Daniel Richter und Georg GroszZur Vorlage · BV-322/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Städtische Gustav-Lübcke-Museum plant für den Zeitraum vom 5. September 2026 bis zum 21. Februar 2027 eine Sonderausstellung mit dem Arbeitstitel „Krieg und Konfitüre – Daniel Richter und Georg Grosz“. Die geplante Schau soll im Oberlichtsaal sowie im S-Flügel des Museums stattfinden und die künstlerischen Positionen von George Grosz und Daniel Richter gegenüberstellen.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, der Ausstellung unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung zuzustimmen. Für das Jahr 2026 werden Ausgaben in Höhe von 290.220 Euro veranschlagt, denen Einnahmen von 190.000 Euro gegenüberstehen, was einen städtischen Eigenanteil von 100.220 Euro zur Folge hat. Für das Jahr 2027 werden Ausgaben von 65.078 Euro und Einnahmen von 10.000 Euro kalkuliert, woraus sich ein städtischer Anteil von 55.078 Euro ergibt.
Die Kuratierung der Ausstellung soll durch die stellvertretende Museumsleitung Ronja Friedrichs, die Kunsthistorikerin Annette Vogel sowie den Künstler Daniel Richter erfolgen. Der Nachlass von Georg Grosz hat der Unterstützung des Projektes bereits zugestimmt.
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Beratungsfolge
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 03.12.2025 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 3.7Zuschuss an die Freie Jugendkunstschule der Kulturwerkstatt Oberonstr. e.V. für die Jahre 2026 und 2027.Zur Vorlage · BV-243/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung schlägt vor, der Freien Jugendkunstschule (JKS) der Kulturwerkstatt Oberonstr. e.V. für die Jahre 2026 und 2027 eine institutionelle Förderung zu gewähren. Der beantragte Zuschuss beläuft sich auf jeweils 55.000 Euro pro Jahr, was einem Gesamtwert von 110.000 Euro für den Zweijahreszeitraum entspricht. Die Mittel sollen zur Sicherung des laufenden Betriebs der Einrichtung verwendet werden, einschließlich der Vergütung der hauptamtlichen Leitung, der Honorarkräfte im künstlerischen Bereich sowie der Finanzierung von Material- und Projektmitteln.
Die JKS bietet Angebote in den Bereichen Bildende Kunst, Gestaltung und Theater an und arbeitet mit Schulen sowie städtischen Partnern bei Veranstaltungen wie der Hammer Kulturnacht zusammen. Zukünftig sollen die Aktivitäten schwerpunktmäßig am Standort Oberonstraße sowie im angrenzenden Park stattfinden. Zur Finanzierung des jährlichen Ausgabevolumens von rund 88.000 Euro werden neben dem städtischen Zuschuss auch Mittel aus dem Landesjugendplan sowie eigene Einnahnahmen eingeplant.
Die Bewilligung der Förderung steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Haushaltsmittel in den Planungen für 2026 und 2027. Die Verwaltung empfiehlt die Befristung auf zwei Jahre, um der Kultureinrichtung eine verbesserte Planungssicherheit zu ermöglichen. Einzelheiten zur Umsetzung werden in einem entsprechenden Bewilligungsbescheid geregelt.
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Beratungsfolge
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 04.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 03.12.2025 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 3.8Zuschuss an den Jugend und Kultur e.V. - Kulturrevier Radbod - für die Jahre 2026 und 2027.Zur Vorlage · BV-308/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-308/25 sieht eine institutionelle Förderung für den Verein Jugend und Kultur e.V. vor, um den Betrieb des Kulturreviers Radbod in den Jahren 2026 und 2027 zu unterstützen. Die Verwaltung schlägt vor, einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 55.000 Euro zu gewähren, was einem Gesamtfördervolumen von 110.000 Euro für den Zweijahreszeitraum entspricht.
Der Antrag des Vereins umfasst Berichte über die Tätigkeiten sowie die Auslastung der Jahre 2024 und 2025 sowie Planungs- und Wirtschaftsübersichten für die Jahre 2026 und 2027. Mit der Bewilligung der Mittel soll dem Verein eine verbesserte Planungssicherheit und Finanzierungssicherheit ermöglicht werden. Die Gewährung des Zuschusses ist mit der Auflage verbunden, die Angebote mit der Kulturwerkstatt und der Freien Jugendkunstschule zu vernetzen.
Die Förderung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung im Haushaltsplan ab 2026. Investitionen sowie Instandsetzungen sind nicht Bestandteil dieser Förderung. Die Vorlage durchläuft die Beratungsphasen in der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel und im Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft, bevor eine Entscheidung im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss ansteht.
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Beratungsfolge
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 03.12.2025 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.9Beschaffung der Module Teamflow und Rechtsinformationen für die Stellenbewertungssoftware Kasaia und Abweichung von den städtischen VergaberichtlinienZur Vorlage · BV-217/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm plant die Beschaffung zweier zusätzlicher Module für die bereits im Einsatz befindliche Stellenbewertungssoftware Kasaia. Konkret handelt es sich um die Module „Teamflow“ und „Rechtsinformationen“. Mit diesem Vorhaben ist eine Abweichung von den städtischen Vergaberichtlinien verbunden, da die Verwaltung eine Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb an die Firma Picture GmbH anstrebt. Begründet wird dies damit, dass laut vorliegenden Informationen nur dieses Unternehmen die erforderlichen technischen Voraussetzungen für die Umsetzung der Stellenbewertung nach dem KGSt-Gutachten 2009 sowie die notwendige Schnittstelle zur entsprechenden Datenbank erfüllen kann.
Das Modul „Teamflow“ soll den digitalen Prozess der Stellenbewertung unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen dem Personalmanagement und der Organisationsentwicklung durch die Einbindung von Fachabteilten erleichtern. Das Modul „Rechtsinformationen“ ermöglicht den Zugriff auf über 6.200 rechtliche Analysen zur Unterstützung rechtssicherer Bewertungen. Die jährlichen laufenden Kosten belaufen sich für das Teamflow-Modul auf etwa 10.662 Euro brutto und für das Modul Rechtsinformationen auf rund 14.399 Euro brutto.
Die Vorlage wird im Ausschuss für Digitalisierung, Innovation und Verwaltungsmodernisierung vorberatend am 4. Dezember 2025 behandelt. Eine Entscheidung über den Beschlussvorschlag soll anschließend im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 8. Dezember 2025 erfolgen. Die Finanzierung der Kosten für das Jahr 2025 erfolgt aus den Budgets der Ämter 10 und 11.
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Beratungsfolge
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 04.12.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Innovation und Verwaltungsmodernisierung
- 3.10Einführung eines HR-Infotools zur verbesserten Bereitstellung personalrelevanter Informationen sowie digitaler DienstleistungenZur Vorlage · BV-285/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss der Stadt Hamm soll die Einführung eines HR-Infotools beschließen. Die Verwaltung erhält damit den Auftrag, eine geeignete SaaS-Lösung auszuwählen und einzuführen, sofern die Finanzierung gesichert ist und eine Empfehlung des Ausschusses für Digitalisierung, Innovation und Verwaltungsmodernisierung vorliegt.
Bisher werden personalrelevante Informationen wie interne Stellenausschreibungen oder Fortbildungsangebote primär über das Intranet bereitgestellt. Da der Zugriff auf das Intranet aus Sicherheitsgründen weitgehend auf dienstliche Geräte beschränkt ist, können Teile der Belegschaft, insbesondere im gewerblich-technischen Bereich sowie Mitarbeitende in Beurlaubung, diese Informationen nur eingeschränkt erreichen. Das geplante Tool soll einen barrierearmen und standortunabhängigen digitalen Zugang zu zentralen HR-Themen ermöglichen. Neben der Bereitstellung von Formularen und Kontaktinformationen zum Personalmanagement ist auch eine Self-Service-Funktion für den Abruf digitaler Entgeltnachweise vorgesehen.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf geschätzte Gesamtkosten von etwa 176.000 Euro netto über einen Zeitraum von vier Jahren. Für das Jahr 2026 werden Beschaffungskosten in Höhe von circa 50.000 Euro netto veranschlagt, während ab 2027 jährliche Lizenzgebühren von rund 42.000 Euro netto anfallen. Die Kosten werden im Rahmen der Haushaltsplanung durch das Amt für Organisationsentwicklung, IT und Digitalisierung sowie das Personalmanagement getragen.
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- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 04.12.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Innovation und Verwaltungsmodernisierung
- 3.11Beschaffung von Recyclingkopierpapier für die Gesamtverwaltung, Hausdruckerei und SchulenZur Vorlage · BV-230/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm beabsichtigt, die Beschaffung von Recyclingkopierpapier für die Gesamtverwaltung, die Hausdruckerei sowie die Schulen für die Dauer der laufenden Ratsperiode fortzuführen. Gemäß der Beschlussvorlage BV-230/25 soll der Bedarf jährlich neu ermittelt werden, wobei die Durchführung unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung steht. Die jährlichen Aufwendungen werden auf etwa 200.000 Euro geschätzt und sind im Budget des Stadtamtes 62 vorgesehen.
Im Rahmen der Beschaffung wird darauf geachtet, dass das Papier als Recyclingkopierpapier mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ oder einem gleichwertigen Zertifikat beschafft wird. Zuständig für die Vergabe der Leistungen ist das Vermessungs- und Katasteramt. Die aktuelle Rahmenvereinbarung umfasst ein jährliches Volumen von 26 Millionen DIN A4-Blättern sowie 800.000 DIN A3-Blättern. In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass der Bedarf an Kopierpapier aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung von Verwaltungsprozessen kontinuierlich abnimmt.
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Beratungsfolge
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 04.12.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Innovation und Verwaltungsmodernisierung
- 3.12Ausbildungslehrgänge für eine Rettungssanitäter- und berufsbegleitende Notfallsanitäterausbildung der Feuerwehr der Stadt HammZur Vorlage · BV-266/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm soll die Durchführung von Ausbildungslehrgängen für Rettungssanitäter sowie eine berufsbegleitende Notfallsanitäterausbildung an geeigneten Ausbildungsstätten beschließen. Die Vorlage BV-26/25 sieht vor, die Ausbildung künftig auf mehrere Stellen zu verteilen, um die Kapazitäten im praktischen Teil der Ausbildung besser zu nutzen.
Bisher findet der theoretische Unterricht für alle Auszubildenden zeitgleich am Studieninstitut Westfalen-Lippe statt. Dies führt dazu, dass sich die Auszubildenden im praktischen Abschnitt gleichzeitig in der Ausbildung befinden, was Engpässe bei den verfügbaren Rettungsmitteln des Rettungsdienstes der Stadt Hamm zur Folge hat. Durch die Verteilung auf verschiedene Ausbildungsstätten soll eine gleichmäßigere Aufteilung der Auszubildenden ermöglicht und dem Fachkräftemangel im Bereich des Rettungsdienstes begegnet werden.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf insgesamt 1.060.000 Euro inklusive Umsatzsteuer, wobei der städtische Eigenanteil 160.000 Euro beträgt. Die Kosten für die Notfallsanitäterausbildung in Höhe von 900.000 Euro über eine Laufzeit von vier Jahren sollen über die Rettungsdienstgebühren refinanziert werden. Geplant ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer maximalen Laufzeit von vier Jahren, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Das Beschaffungsverfahren soll aufgrund der notwendigen Vorlaufzeiten zeitnah eingeleitet werden.
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- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 01.12.2025 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 3.13Führerscheinausbildung für Einsatzkräfte der Stadt HammZur Vorlage · BV-221/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm soll die Durchführung einer Führerscheinausbildung für verschiedene Einsatzkräfte beschließen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Die Maßnahme richtet sich an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, der Berufsfeuerwehr, des Rettungsdienstes sowie von Hilfsorganisationen im Bereich des Katastrophenschutzes. Ziel der Ausbildung ist der Erwerb des LKW-Führerscheins, um die Einsatzbereitschaft der Organisationen aufrechtzuerhalten und die Förderung des Ehrenamtes zu unterstützen.
Die Umsetzung soll ab Mai 2026 beginnen. Die Leistung wird zunächst im Rahmen eines Vertrages für eine Dauer von 24 Monaten ausgeschrieben, wobei eine zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr möglich ist. Aufgrund der notwendigen Vorlaufzeiten für das Ausschreibungsverfahren und die Abwicklung des Auftrags soll das Beschaffungsverfahren nun eingeleitet werden.
Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf 760.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Davon übernimmt die Stadt Hamm einen Eigenanteil von insgesamt 478.800 Euro. Ein Betrag von 281.200 Euro soll über die Rettungsdienstgebühren refinanziert werden. Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsplan sowie in der mittelfristigen Planung veranschlagt.
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- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 01.12.2025 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 3.14Beschaffung eines Gerätewagens „Höhenrettung“, eines Gerätewagens „Verpflegung“ mit Anhänger und die Beschaffung von 5 Mannschaftstransportwagen für die Feuerwehr HammZur Vorlage · BV-237/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Beschaffung neuer Fahrzeuge für die Feuerwehr, wie aus der Beschlussvorlage BV-237/25 hervorgeht. Der Hauptausschuss soll – vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung – den Kauf eines Gerätewagens für die Höhenrettung, eines Gerätewagens für die Verpflegung inklusive Anhänger sowie von fünf Mannschaftstransportwagen beschließen. Die Gesamtkosten für diese Anschaffungen belaufen sich auf rund 927.000 Euro inklusive Umsatzsteuer.
Der Gerätewagen für die Höhenrettung wird mit Kosten von etwa 300.000 Euro veranschlagt. Ziel ist es, die Einsatzfähigkeit der neu aufgebauten Einheit sicherzustellen und den Transport der notwendigen Materialreserve zu gewährleisten. Für die Sondereinheit Verpflegung ist die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs sowie eines Anhängers vorgesehen, da das bisherige Zugfahrzeug aufgrund hoher Reparaturkosten ausgemustert wurde. Die Kosten hierfür werden auf etwa 87.000 Euro für das Fahrzeug und 65.000 Euro für den Anhänger geschätzt. Zudem sollen fünf Mannschaftstransportwagen im Wert von rund 475.000 Euro beschafft werden, die dem Transport von Einsatzkräften der Feuerwehr sowie von Lehrgangsteilnehmenden dienen.
Die Investitionskosten sind in der Haushaltsplanung für das Jahr 2027 berücksichtigt. Die Fahrzeuge sollen im Jahr 2027 in Betrieb gehen. Aufgrund der notwendigen Vorlaufzeiten für Ausschreibungen und die Abwicklung der Aufträge soll das Beschaffungsverfahren zum jetzigen Zeitpunkt eingeleitet werden.
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- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 01.12.2025 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 3.15Perspektiven Elternschule Hamm 2026 ff: Aktualisierung der Standardprogramme und MaßnahmenZur Vorlage · BV-292/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Weiterentwicklung der Elternschule Hamm ab dem Jahr 2026 beschließen. Die Beschlussvorlage BV-292/25 sieht die Fortführung der Strukturangebote und Standardprogramme vor, sofern eine gesicherte Finanzierung gewährleistet ist. Für die Jahre 2026 und 2027 sind dabei jeweils Aufwendungen in Höhe von 300.000 Euro vorgesehen.
Die Elternschule Hamm agiert als Netzwerk aus der städtischen Geschäftsstelle im Familienrathaus und dem Verein Elternschule e.V. Die Geschäftsstelle wird durch zwei städtische Mitarbeiter betrieben und bietet Beratung sowie die Förderung von Elternbildungsangeboten an. Ziel ist es, Eltern in ihrer Erziehungsarbeit zu stärken und präventive Angebote für Familien ab der Schwangerschaft bis zur Volljährigkeit der Kinder bereitzustellen. Die Programme sollen unabhängig von Herkunft, Bildungsstand oder wirtschaftlichem Status zugänglich sein.
Das Netzwerk umfasst etwa 185 lokale Partner sowie eine enge Zusammenarbeit mit Stadtteilzentren. Die Aktualisierung der Programme reagiert auf die Entwicklung in der Familienhilfe, wie sie sich in den Statistiken zur Erziehungshilfe widerspiegelt. Durch die Anbindung der Geschäftsstelle an das Familienrathaus sollen Leistungen für Familien gebündelt und Synergien zwischen den verschiedenen Akteuren gefördert werden.
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- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 01.12.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 3.16Ergänzung zum getroffenen Baubeschluss lfd. Nr. 13/25, Fahrbahn- und Gehwegerneuerung NeptunstraßeZur Vorlage · BV-369/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm beantragt eine Ergänzung zum bereits beschlossenen Bauvorhaben zur Erneuerung der Fahrbahn und der Gehwege in der Neptunstraße. Die Maßnahme erfolgt im Rahmen einer gemeinsamen Umsetzung mit dem Lippeverband Stadtentwässerung Hamm sowie der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH.
Aufgrund einer aktualisierten Kostenermittlung wird ein höherer Mittelbedarf für das Projekt ausgewiesen. Als Gründe für die Kostensteigerung werden ein erhöhter Ausführungsaufwand sowie zusätzliche Kosten durch die Beschaffenheit des vorhandenen Oberbaus angeführt, da die Untergrundverhältnisse zum Zeitpunkt des ursprünglichen Beschlusses lediglich geschätzt werden konnten. Zudem erfordern neue Erkenntnisse zur Kampfmittelbeseitigung eine baubegleitende Überwachung während der Bauphase.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich nach der neuen Kalkulation auf 620.000 Euro, während zuvor ein Betrag von 440.000 Euro beschlossen worden war. Damit sind zusätzliche Mittel in Höhe von 180.000 Euro erforderlich, deren Auszahlung für das Jahr 2027 vorgesehen ist. Der städtische Eigenanteil an diesen Mehrkosten beträgt 36.000 Euro, da eine Erstattung in Höhe von 144.000 Euro durch das Land Nordrhein-Westfalen erwartet wird. Die Umsetzung der Baumaßnahme ist für das Frühjahr 2026 geplant.
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Beratungsfolge
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 04.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.Empfehlungen
- 4.1Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 und Verwendung des JahresüberschussesZur Vorlage · BV-353/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 sowie über die Verwendung des Jahresüberschusses entscheiden. Die Beschlussvorlage basiert auf den Prüfberichten der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH sowie des Rechnungsprüfungsamtes. Beide Instanzen gaben einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ab, welcher die sachgerechte Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Hamm bestätigt.
Der Entwurf weist eine Bilanzsumme von 1.671.604.980,55 Euro sowie ein Jahresergebnis von 84.294,29 Euro aus. Mit der Feststellung des Abschlusses soll die Verwaltung ermächtigt werden, den Jahresüberschuss in Höhe von 84.294,29 Euro der Ausgleichsrücklage zuzuführen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die entsprechenden Prüfberichte bereits in einer nichtöffentlichen Sitzung beraten und empfiehlt dem Rat, den Feststellungsbeschluss zu verabschieden. Die Beratung im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss ist für den 8. Dezember 2025 vorgesehen; die abschließende Entscheidung im Rat soll am 9. Dezember 2025 erfolgen.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.2Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2024Zur Vorlage · BV-354/25 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage BV-354/25 sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamm dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2024 die Entlastung erteilt. Die Grundlage hierfür bilden der vorgelegte Jahresabschluss sowie die Ergebnisse der durchgeführten Prüfung.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12. November 2025 den Bericht der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH zur Prüfung des Jahresabschlusses 2024 beraten. Das Gremium übernahm den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und empfahl den Ratsmitgliedern bereits mit der Vorlage 336/25, dem Oberbürgermeister die Entlastung zu erteilen. Damit wird festgehalten, dass gegen die Haushaltsführung keine Einwendungen erhoben werden.
Die Beschlussfassung über die Entlastung ist von der Feststellung des Jahresabschlusses und der Behandlung des Jahresergebnisses rechtlich zu trennen. Da dem Oberbürgermeister bezüglich seiner eigenen Entlastung kein Stimmrecht zusteht, wird dieser Vorgang als separater Beschluss behandelt. Die Vorlage wird im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 8. Dezember 2025 vorberatend behandelt und steht am 9. Dezember 2025 zur abschließenden Entscheidung im Rat an.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.3800 Jahre Stadt Hamm 2026 – Gemeinsam in die ZukunftZur Vorlage · BV-335/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, mit der sie beauftragt werden soll, die geplanten Inhalte zum 800. Stadtjubiläum im Jahr 2026 umzusetzen. Das Vorhaben steht unter dem Motto „Gemeinsam in die Zukunft“. Die Umsetzung ist vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung vorgesehen, wobei Auszahlungen in Höhe von 800.000 Euro veranschlagt sind. Die Kosten sollen durch Beiträge von Partnern wie der Sparkasse Hamm, den Stadtwerken Hamm, dem Hallenmanagement Hamm GmbH sowie über Minderaufwendungen und Mehrerträge im städtischen Haushalt gedeckt werden.
Das geplante Programm umfasst verschiedene Veranstaltungen im Jahr 2026. Zu den angekündigten Terminen gehören die Westfälischen Hansetage im April sowie das DreiklangFest im Mai, welches lokale Unternehmen einbezieht. Im Juni sind das 5. NRW-Landesturnfest und ein italienischer Markt angesetzt. Ein Bestandteil der Feierlichkeiten ist zudem das HAMM800FESTIVAL im Juli, das unter anderem Konzerte von Michael Patrick Kelly und den Sportfreunden Stiller beinhaltet. Weitere Programmpunkte sind eine Theaterpremiere im Oktober sowie ein internationales Kindertheaterfestival. Zur Ergänzung des Kalenders können Vereine und Personengemeinschaften über einen Fonds finanzielle Unterstützung in Höhe von bis zu 2.026 Euro für neuartige Projekte beantragen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 03.12.2025 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.4#h4 KulturSommer und KulturFest h4 2026Zur Vorlage · BV-317/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die geplanten Veranstaltungen des KulturSommers #h4 und des KulturFestes h4 für das Jahr 2026 zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit deren Umsetzung beauftragen. Die Durchführung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Für das Jahr 2026 sind Auszahlungen in Höhe von 233.210 Euro sowie Einnahmen von 127.000 Euro vorgesehen, woraus sich ein städtischer Eigenanteil von 106.210 Euro ergibt. Die entsprechenden Mittel sind in der mittelfristigen Haushaltsplanung berücksichtigt.
Das kulturelle Angebot soll im Jahr 202<0xC2>6 aufgrund des 800. Stadtjubiläums von Hamm erweitert werden. Der KulturSommer beginnt mit der KulturNacht am 8. Mai und endet mit dem dreitägigen KulturFest h4 vom 11. bis 13. September. Zu den geplanten Programmpunkten gehören die KneipenNacht am 16. Mai, der KunstDünger sowie die Kulturzeit im Kurpark. Weitere Formate sind das Projekt YoungRightNow, der SommerSpaß auf dem Martin-Luther-Platz und das KulturKino im Kurhausgarten. Für das KulturFest h4 ist aufgrund von Bauarbeiten im Bahnhofsviertel eine Verschiebung der Bühne am Willy-Brandt-Platz vorgesehen. Zudem soll eine „Alte Säcke Bühne“ zur Einbindung erfahrener lokaler Musiker in das Programm aufgenommen werden.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 03.12.2025 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.5Feststellung des Wirtschaftsplans 2026 für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH)Zur Vorlage · BV-328/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den Wirtschaftsplan 2026 für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) festlegen. Die vorliegende Beschlussvorlage umfasst neben dem Erfolgsplan für das Jahr 2026 auch die Mittelfristplanung bis 2029, einen Vermögensplan sowie einen Finanz- und Stellenplan.
Die geplanten Aufwendungen im Bereich der Entsorgung belaufen sich auf rund 10,98 Millionen Euro, während der Personalaufwand etwa 14,17 Millionen Euro beträgt. Die Erträge resultieren primär aus Gebühren für die Abfallbeseitigung, Straßenreinigung sowie den Betrieb von Deponie und Kompostierungsanlage sowie aus gewerblichen Leistungen. Im Zuge einer Neuzuweisung von Aufgaben übernimmt der ASH künftig auch die Reinigung von Platzflächen, was laut Vorlage zu einem weitgehenden Ausgleich zwischen zusätzlichen Aufwendungen und Erträgen führt.
Für das Jahr 2026 sind Investitionen in Sachanlagen in Höhe von rund 15,19 Millionen Euro vorgesehen, die unter anderem Neubauten sowie den Ersatz von Fahrzeugen und technischen Anlagen umfassen. Zur Finanzierung dieser Vorhaben ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 11 Millionen Euro geplant. Zudem werden Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2027 bis 2029 veranschlagt, um die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen und weiteren Investitionen zu ermöglichen.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.6Grundsteuerreform: Hebesatzanpassung Grundsteuer B zur Wahrung der AufkommensneutralitätZur Vorlage · BV-368/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Hebesätze der Grundsteuer B für das Jahr 2026 vorgelegt. Ziel der vorgeschlagenen Änderung ist die Wahrung der Aufkommensneutralität, um das geplante Grundsteueraufkommen von 35,8 Millionen Euro sicherzustellen.
Hintergrund der Vorlage ist, dass durch laufende Anpassungen und Korrekturen seitens des Finanzamtes sowie durch Rechtsbehelfe gegen die neuen Messbescheide die Summe der festgesetzten Steuerbeträge gesunken ist. Dadurch wird das angestrebte Aufkommen nach aktuellem Stand nicht erreicht. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Hebesätze für Grundsteuer B ab dem 1. Januar 2026 anzupassen. Konkret soll der Hebesatz für Wohngrundstücke von bisher 669 % auf 678 % steigen. Für Nichtwohngrundstücke ist eine Erhöhung von 1.338 % auf 1.356 % vorgesehen.
Durch diese Anpassung ergeben sich Verschiebungen in der Belastung zwischen den Grundstücksarten: Während die Belastung für Wohngrundstücke zunimmt, verringert sie sich bei Grundstücken ohne Wohnnutzung. Die Vorlage sieht vor, die entsprechende Hebesatzsatzung zu beschließen und die weitere Entwicklung des differenzierten Hebesatzrechts sowie die Rechtslage bei bestehenden Klagen weiterhin zu beobachten.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.7Neunte Änderungssatzung zur Spielgerätesteuersatzung vom 01.03.2006Zur Vorlage · BV-395/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Verabschiedung der neunten Änderungssatzung zur Spielgerätesteuersatzung vom 1. März 2006. Anlass für die Anpassungen ist die aktuelle Rechtsprechung des Oberverwachtungsgerichts Münster vom 19. November 2025. Mit der Neuregelung soll die rechtssichere Erhebung von Steuervorauszahlungen für das Jahr 2026 gewährleistet werden.
Die Vorlage sieht vor, den Tatbestand für die Verpflichtung zu Steuervorauszahlungen zu konkretisieren. Zudem wird klargestellt, dass Anpassungen der Vorauszahlungen jederzeit möglich sind, sofern sich die voraussichtliche Steuerlast im laufenden Veranlagungszeitraum verändert. Eine weitere Neuerung betrifft die Regelung zur Anrechnung geleisteter Vorauszahlungen auf die endgültig festgesetzte Steuerschuld.
Zusätzlich wird der Besteuerungstatbestand sprachlich angepasst, indem der Begriff „Playstations“ durch den umfassenderen Begriff „Spielekonsolen“ ersetzt wird. Die Vorlage wird im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 8. Dezember 2025 vorberatend behandelt und dem Rat am 9. Dezember 2025 zur Entscheidung vorgelegt.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.8Neufassung der Abfallsatzung der Stadt HammZur Vorlage · BV-358/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat mit der Vorlage BV-358/25 die Neufassung der städtischen Abfallsatzung zur Beschlussfassung vorgelegt. Hintergrund der Neugestaltung ist das im Jahr 2022 in Kraft getretene Landeskreislaufwirtschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LKrWG NRW), welches das bisherige Landesabfallgesetz abgelöst hat. Da die neue Muster-Abfallsatzung des Landes strukturelle Abweichungen zur bisherigen Fassung sowie zusätzliche Regelungen vorsieht, wurde aufgrund der Vielzahl an Änderungen statt einer bloßen Änderungssatzung eine komplett neue Satzung erarbeitet.
Die inhaltlichen Anpassungen dienen primär der Konkretisierung und Aktualisierung der Regelungen im Hinblick auf die übergeordnete Landesgesetzgebung. An der praktischen Abfallwirtschaft in Hamm ergeben sich durch die Neufassung nach Angaben des Abfallwirtschaftsbetriebes und der Stadtreinigung kaum Veränderungen. Der Entwurf wird zunächst im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 8. Dezember 2025 vorberatend behandelt, bevor der Rat der Stadt Hamm am 9. Dezember 2025 über den Beschluss entscheidet. Finanzielle Auswirkungen werden durch die Neufassung nicht erwartet.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.9Abfallgebührensatzung 2026Zur Vorlage · BV-329/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant für das Jahr 2026 eine Anpassung der Abfallgebührensatzung. Auf Basis einer neuen Gebührenkalkulation wird eine Erhöhung der Gebühren für Restmüll, Gewerbeabfalltonnen und Bioabfall um etwa 6,86 Prozent im Vergleich zum Vorjahr vorgeschlagen. Die Gesamtkosten für die Abfallentsorgung belaufen sich auf rund 21,4 Millionen Euro, wobei ein Betrag von 18,9 Millionen Euro durch Gebühren gedeckt werden soll.
Als Ursachen für den höheren Gebarfsbedarf werden steigende Personalkosten durch Tarifanpassungen sowie höhere Entsorgungskosten genannt, die unter anderem auf die CO2-Bepreisung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes zurückzuführen sind. Zudem fallen Mehraufwendungen bei den Verwaltungskostenerstattungen an, die durch Leistungen des Tiefbau- und Grünflächenamtes entstanden sind.
Konkret ändern sich die Entgelte für verschiedene Behältergrößen. So steigt beispielsweise die Gebühr für einen 120-Liter-Restmüllbehälter von 192,72 Euro auf 205,93 Euro. Bei der Abholung von Sperrmüll erhöht sich der Preis für den sogenannten „Blitz-Sperrmüll“ von 49,50 Euro auf 79,50 Euro. Gleichzeitig wird ein neues Angebot für „Eil-Sperrmüll“ mit einer Gebühr von 39,50 Euro eingeführt. Des Weiteren werden die Entgelte für die Auslieferung und den Einbau von Schwerkraftschlössern sowie Anlieferungen an Wertstoffhöfen künftig als Gebühren im Rahmen der Satzung geführt.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.10Abwassergebührensatzung 2026 der Stadt HammZur Vorlage · BV-346/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Anpassung der Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung ab dem 1. Januar 2026 sowie über die Neufassung der Abwassergebührensatzung entscheiden. Die Beschlussvorlage BV-346/25 des Tiefbau- und Grünflächenamtes basiert auf der Kalkulation für das Jahr 2026.
Der Gebührenbedarf für die Abwasserbeseitigung steigt im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 6,5 Millionen Euro, was einer Steigerung von 39,5 Prozent entspricht. Während die Verbandsumlage aufgrund geringerer Beiträge für Abwasserbehandlungsanlagen um 0,9 Millionen Euro sinkt, verzeichnen die Kosten für die Abwasserabgabe einen Zuwachs von 0,3 Millionen Euro. Ein wesentlicher Faktor ist die Erhöhung der Kosten im Netzbetrieb um 7,2 Millionen Euro gegenüber der Kalkulation 2025. Dies liegt unter anderem daran, dass für das Jahr 2026 keine Entnahme aus der Beitragsausgleichsrücklage möglich ist.
Die angepassten Gebührensätze führen dazu, dass die Gesamtabgaben für einen vierköpfigen Musterhaushalt im Jahr 2026 steigen werden. Die Neufassung der Satzung wurde auf Grundlage dieser Ergebnisse erstellt.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.1115. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Hamm vom 13.12.1978Zur Vorlage · BV-378/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Verabschiedung der 15. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung sowie eine entsprechende Anpassung des Straßenreinigungsverzeichnisses. Grund für die Vorlage BV-378/25 ist die Notwendigkeit, das Verzeichnis aufgrund der Fertigstellung neuer Straßen und Straßenteile zu ergänzen sowie an praktische Erfordernisse anzupassen.
Die zusätzlichen Reinigungsleistungen sollen durch den Abfallwirtschaftsbetrieb und die Stadtreinigung mit dem vorhandenen Personal und den bestehenden Maschinen bewältigt werden können. Eine detaillierte Auflistung der betroffenen Straßen ist der Änderungssatzung beigefügt, wobei die zuständigen Bezirksvertretungen jeweils spezifische Listen für ihre Stadtbezirke erhalten.
Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Der Entscheidungsprozess sieht eine Vorberatung im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 8. Dezember 2025 vor, bevor der Rat am 9. Dezember 2025 über den Beschluss entscheidet.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.12Schlammabfuhrgebührensatzung der Stadt Hamm für das Jahr 2026Zur Vorlage · BV-363/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant für das Jahr 2026 eine Anpassung der Gebühren für die Schlammabfuhr aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen. Auf Basis einer Gebührenbedarfsberechnung liegt dem Umweltamt eine Beschlussvorlage vor, die eine Neufassung der entsprechenden Gebührensatzung vorsieht.
Nach den vorliegenden Berechnungen sieht die neue Satzung eine Erhöhung der Grundgebühr pro Entleerung von bisher 89,85 Euro auf 118,96 Euro vor. Zudem soll sich die Arbeitsgebühr pro 0,5 Kubikmeter von 20,95 Euro auf 23,27 Euro erhöhen. Die Abwasserabgabe in Höhe von 17,90 Euro pro pflichtiger Person bleibt hingegen unverändert.
Die Anpassungen der Gebühren basieren auf den erwarteten Kosten und Leistungsumfängen für das Jahr 2026 sowie den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), wonach die Gebühren kostendeckend erhoben werden müssen. Laut der Vorlage sind etwaige Unterdeckungen im Gebührenhaushalt in den Folgejahren auszugleichen, wodurch die Maßnahme haushaltsneutral bleibt.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.13Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen der Stadt Hamm für das Jahr 2026Zur Vorlage · BV-352/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Tiefbau- und Grünflächenamt der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage BV-352/25 die zehnte Änderung der Friedhofsgebührensatzung für das Jahr 2026 vorgelegt. Die Neuregelung basiert auf einer aktuellen Gebührenbedarfsberechnung und sieht unterschiedliche Anpassungen bei den Kosten für die Nutzung städtischer Friedhöfe und Friedhofshallen vor.
Im Rahmen der Kalkulation ist eine Senkung der Bestattungsgebühren um durchschnittlich 9,3 Prozent (netto) vorgesehen. Im Gegensatz dazu sollen die Gebühren für den Erwerb von Nutzungsrechten an Grabstellen um durchschnittlich 8,9 Prozent (netto) steigen. Bei Standardbestattungen in Erdburgen ergibt sich eine leichte Netto-Erhöhung von 1,8 Prozent, während die Gebühren für Urnenbestattungen um etwa 6,5 Prozent steigen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Berücksichtigung der Neuregelung der Umsatzsteuerpflicht zum 1. Januar 2026. Für bestimmte Grabformen führt diese Änderung zu höheren Gebühren. Bei Bestattungsformen, die der Umsatzsteuer unterliegen, resultiert daraus eine durchschnittliche Mehrbelastung für die Nutzer von rund 26 Prozent. Die Gebührenerhebung folgt dem Prinzip der Kostendeckung, wobei Über- und Unterdeckungen aus den Vorjahren in die Berechnung einfließen.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.14Benutzungsgebühren im Rettungsdienst der Stadt Hamm ab 01.01.2026Zur Vorlage · BV-375/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm plant zum 1. Januar 2026 eine Anpassung der Gebührensätze im Rettungsdienst. Mit der Beschlussvorlage BV-375/25 sollen die Entgelte für Krankentransport, Rettungstransport und Notarzteinsatz erhöht werden. Grundlage hierfür ist eine neue Gebührenkalkulation, die steigende Kosten bei Personal und Sachmitteln ausweist. Konkret soll der Preis für Krankentransporte von 296,50 Euro auf 347,00 Euro steigen, während Rettungstransporte von 930,00 Euro auf 966,50 Euro und Notarzteinsätze von 1.276,50 Euro auf 1.333,00 Euro angehoben werden sollen.
Gleichzeitig sieht die Vorlage die Aktualisierung des Rettungsdienstbedarfsplans sowie die Verabschiedung der sechsten Änderungssatzung vor. Die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen haben der Kalkulation jedoch nicht zugestimmt. Sie setzen stattdessen Festbeträge ein, die unter den geltenden Gebührensätzen liegen, da sie die Kostenübernahme für Einsätze ohne Transport ablehnen.
Diese Differenz führt zu finanziellen Auswirkungen im Gebührenhaushalt. Für das Jahr 2025 wird mit einem Fehlbetrag von etwa 1,4 Millionen Euro gerechnet. Sollten die Krankenkassen ihre Festbeträge auch im Jahr 2026 in der aktuellen Höhe beibehalten, könnte sich die Unterdeckung auf rund 5,4 Millionen Euro belaufen. Die Stadt Hamm hat gegen die Festsetzung der Krankenkassen Widerspruch eingelegt und verweist auf laufende gesetzliche Reformprozesse zur Notfallversorgung.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.15Anhebung der Beförderungsentgelte für die von der Stadt Hamm zugelassenen Taxen zum 01.01.2026Zur Vorlage · BV-382/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant zum 1. Januar 2026 eine Anpassung der Beförderungsentgelte für die in der Stadt zugelassenen Taxen. Grundlage hierfür ist ein Antrag der Taxengemeinschaft Hamm GbR, vertreten durch Uwe Roemer, der gestiegene Betriebskosten in den Bereichen Kraftstoff, Energie, Versicherungen, Wartung und Personal anführt.
Nach einer Prüfung durch die Verwaltung und einem Erörterungstermin mit Taxiunternehmern am 13. November 2025 wurde ein Kompromiss erarbeitet. Die Neuregelung soll die wirtschaftliche Lage der Unternehmen berücksichtigen und gleichzeitig eine wettbewerbsfähige Preisgestaltung im Vergleich zu umliegenden Kommunen sicherstellen. Dabei wurden auch die Entwicklungen beim Mindestlohn sowie die Kosten für klimafreundliche Fahrzeuge in die Erwägung einbezogen.
Die vorgeschlagene Tarifstruktur sieht vor, den Grundpreis tagsüber von 3,50 Euro auf 4,50 Euro und nachts von 4,00 Euro auf 5,00 Euro anzuheben. Der Kilometerpreis wird sowohl für den Tag- als auch für den Nachttarif von 2,50 Euro auf 2,80 Euro erhöht. Zudem steigt die Wartezeitgebühr von 40,00 Euro auf 45,00 Euro an. Zusätzlich wird ein neuer Großraumzuschlag in Höhe von 5,00 Euro eingeführt. Die Entscheidung über die vorliegende Beschlussvorlage steht dem Rat der Stadt Hamm bevor.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.16Umsetzung der Vorgaben der Umsatzbesteuerung für juristische Personen des öffentlichen Rechts nach § 2b UStG ab dem 01.01.2026 und Beendigung der Übergangsfrist zum 31.12.2025.Zur Vorlage · BV-376/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll beschließen, die gesetzlichen Vorgaben zur Umsatzbesteuerung für juristische Personen des öffentlichen Rechts gemäß § 2b UStG ab dem 1. Januar 2026 umzusetzen und die bisherige Übergangsfrist zum 31. Dezember 2025 zu beenden.
Bisher ist die Stadt Hamm lediglich im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art unternehmerisch tätig, während hoheitliche Tätigkeiten sowie die Vermögensverwaltung nicht umsatzsteuerbar bleiben. Mit der Neuregelung entfällt diese Differenzierung zwischen dem hoheitlichen Bereich und Betrieben gewerblicher Art, sodass künftig jede Leistung potenziell umsatzsteuerpflichtig sein kann. Grundlage für diesen Schritt sind Vorgaben der Finanzbehörden aus einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 12. Juni 2024 bezüglich des Vorsteuerabzuges.
Für das Haushaltsjahr 2026 wird ein positiver Beitrag von rund 200.000 Euro in die Haushaltsplanung erwartet. Die erforderlichen Prozessveränderungen und Umstellungen im Rechnungswesen wurden bereits vorgenommen. Zudem werden strukturelle und technische Voraussetzungen geschaffen, um steuerrechtliche Risiken zu erkennen und Optimierungsspielräume zu nutzen. Zur Minimierung von Haftungsrisiken wird begleitend ein Tax Compliance Management System installiert.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.17Prüfung der Kommunalwahl am 14.09.2025Zur Vorlage · BV-385/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, die Kommunalwahlen vom 14. September 2025 offiziell für gültig zu erklären. Dies umfasst die Wahl des Oberbürgermeisters, des Rates der Stadt Hamm, der Bezirksvertretungen sowie des Integrationsrates. Gemäß der Beschlussvorlage BV-385/25 endete die Frist für Einsprüche gegen die amtliche Bekanntgabe der Wahlergebnisse am 24. Oktober 2025, ohne dass Einwendungen eingereicht wurden.
Nach Prüfung durch den Wahlausschuss und der Verwaltung liegen keine Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl vor, welche die Mandatsverteilung oder das Wahlergebnis beeinflusst haben könnten. Da somit keine der im Kommunalwahlgesetz genannten Gründe für eine Ungültigkeit vorliegt, wird die Bestätigung der Gültigkeit beantragt. Die Vorlage durchläuft den Beratungsprozess über den Wahlprüfungsausschuss am 2. Dezember 2025 sowie den Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 8. Dezember 2025, bevor sie im Rat der Stadt Hamm am 9. Dezember 2025 zur endgültigen Entscheidung vorgelegt wird.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Wahlprüfungsausschuss
- 4.18Umbesetzung im Ausschuss für Kinder, Jugend und FamilieZur Vorlage · BV-374/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-374/25 wird eine personelle Umbesetzung im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Hamm vorgeschlagen. Anlass für die Neuregelung ist die Sitzung des Rates am 3. November 2025, in der Nicole Krüger auf Vorschlag des Friedrich-Wilhelm-Stifts zum stimmberechtigten Mitglied des Ausschusses gewählt wurde. Da sie zuvor als beratendes Mitglied im Gremium tätig war, ist eine Neubesetzung dieser Funktion erforderlich.
Die Arbeitsgruppe „Hilfe zur Erziehung“ schlägt vor, Frank Herber als neues beratendes Mitglied für den Ausschuss zu wählen. Als stellvertretendes beratendes Mitglied soll Nicole Neises-Weiler nachrücken, um die Position von Frank Herber zu übernehmen.
Der Vorgang wird im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 8. Dezember 2025 vorberatend behandelt. Die abschließende Entscheidung über die vorgeschlagenen Besetzungen ist für die Ratssitzung am 9. Dezember 2025 vorgesehen. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese personellen Änderungen keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm entstehen.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.19Umbesetzung im Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und FreizeitZur Vorlage · BV-401/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Pro Hamm/BSW hat mit der Beschlussvorlage BV-401/25 eine personelle Umbesetzung im Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit beantragt. Der vorliegende Entwurf sieht vor, Zehra Savas als stellvertretendes Mitglied in das Gremium zu wählen, um die Position von Elvan Abuska neu zu besetzen.
Der parlamentarische Prozess für diesen Antrag ist bereits terminiert. Am 8. Dezember 2025 findet eine vorberatende Sitzung im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss statt. Die abschließende Entscheidung über den Vorschlag soll in der Ratssitzung am 9. Dezember 2025 erfolgen.
Mit der beantragten Änderung sind laut Dokument keine finanziellen Auswirkungen oder Aufwendungen für die Stadt Hamm verbunden. Eine Klimarelevanz wird für das Vorhaben ebenfalls nicht angegeben. Federführend für die Bearbeitung der Vorlage ist das Referat für Rats- und Protokollangelegenheiten.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.20Umbesetzungen in externen GremienZur Vorlage · BV-383/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über personelle Umbesetzungen in externen Gremien. Laut der Beschlussvorlage BV-383/25 soll ein Mitglied aus dem Aufsichtsrat der IMPULS Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH sowie der Innovationszentenschaft Hamm GmbH berufen werden. Als Ersatz soll ein neues Mitglied für diese Aufsichtsräte entsendet werden, wobei die Gesellschafterversammlung der IMPULS zur Zustimmung dieser Umbesetzung angewiesen wird.
Ein weiterer Punkt der Vorlage betrifft den Verwaltungsrat der Kommunalen Jobcenter AöR. Hier ist vorgesehen, ein stellvertretendes Mitglied aus dem Gremium zu berufen und ein neues stellvertretendes Mitglied in den Verwaltungsrat zu entsenden.
Die vorgeschlagenen Änderungen erfolgen auf Wunsch der Fraktionen ProHamm bzw. AfD. Zudem wird über eine personelle Veränderung in der Gesellschafterversammlung der Wasserstoffallianz Westfalen GmbH, einer Tochtergesellschaft der IMPULS Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH, berichtet.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.21Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit hier: Wahl eines beratenden MitgliedesZur Vorlage · BV-371/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im November 2025 beschlossen, den Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit um ein beratendes Mitglied zu erweitern. Die Besetzung dieser Position erfolgt auf Vorschlag des Stadtsportbundes.
In der Beschlussvorlage BV-37<0xC2>6/25 werden nun die entsprechenden Personen vorgeschlagen. Der Stadtsportbund hat Axel Nickol als beratendes Mitglied sowie Susanne Zerbo-Jonigk als stellvertretendes beratendes Mitglied für den Ausschuss nominiert.
Die Vorlage wird im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss in der Sitzung am 8. Dezember 2025 vorberatend behandelt, bevor der Rat am 9. Dezember 2025 die endgültige Entscheidung trifft. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Berufung keine finanziellen Auswirkungen oder Aufwendungen für die Stadt Hamm entstehen. Eine Klimarelevanz liegt nicht vor.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.22Wahl von beratenden Mitgliedern in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und GleichstellungZur Vorlage · BV-402/25 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung um drei beratende Mitglieder zu erweitern. Die Erweiterung sieht vor, dass zwei Vertreter der Hammer Wohlfahrtsverbände sowie eine Vertretung des Seniorenbeirates in den Ausschuss berufen werden.
Mit der Beschlussvorlage BV-402/25 werden nun die Vorschläge der Arbeitsgemeinschaft der Hammer Wohlfahrtsverbände zur Besetzung der durch die Verbände zu benennenden Positionen vorgelegt. Die vorgeschlagenen Personen umfassen eine sachkundige Einwohnerin und einen sachkundigen Einwohner als beratende Mitglieder sowie deren jeweilige Stellvertreter, wobei die Nachfolge für die stellvertretenden Positionen in der Vorlage noch nicht feststeht.
Die Vorlage wird im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 8. Dezember 2025 vorberatend behandelt. Eine abschließende Entscheidung durch den Rat ist für die Sitzung am 9. Dezember 2025 vorgesehen. Mit der Neubesetzung der beratenden Mitglieder entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.23Bestellung der Mitglieder des Inklusionsbeirates der Stadt HammZur Vorlage · BV-373/25 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm soll über die Bestellung der Mitglieder des Inklusionsbeirates für die aktuelle Wahlperiode entscheiden. Der Beirat hat die Aufgabe, den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in Angelegenheiten und Anregungen von Menschen mit Behinderungen zu beraten und zu unterstützen, sofern kommunale Zuständigkeiten bestehen.
Die Beschlussvorlage sieht vor, dass die Mitglieder auf Vorschlag verschiedener Institutionen bestellt werden. Zu den vorgeschlagenen Vertretern des Rates der Stadt Hamm gehören unter anderem Sabine Zumbrink, Selina Golda, Michael Beuning-Pletschen und Lucas Slunjski. Neben Ratsmitgliedern sollen Vertreter zahlreicher Wohlfahrtsverbände und Organisationen im Beirat vertreten sein. Dazu zählen unter anderem die Caritasverband Hamm e.V., der VdK Sozialverband e.V., der Sozialverband Deutschland e.V., das Deutsche Rote Kreuz, die Arbeiterwohlfahrt sowie der DGB Stadtverband Hamm. Ebenso sind Vertreter der Diakonie Ruhr Hellweg e.V., des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) sowie des Arbeitskreises Inklusion und des Seniorenbeirates vorgesehen.
Die Amtszeit der Mitglieder orientiert sich an der laufenden Wahlperiode des Rates. Mit der Neubesetzung sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm verbunden.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.24Wahl der Mitglieder des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt HammZur Vorlage · BV-366/25 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm soll im Rahmen der Beschlussvorlage BV-366/25 die Mitglieder und Stellvertreter des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde für die neue Amtszeit wählen. Der Beirat dient der unabhängigen Vertretung von Natur- und Landschaftsbelangen sowie der Beratung der Behörde bei Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen.
Die Besetzung des 16-köpfigen Gremiums basiert auf Vorschlägen verschiedener Verbände und Organisationen. Laut Vorlage konnten für einige Positionen keine Bewerber benannt werden. So reichte die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU) lediglich einen Kandidaten und einen Stellvertreter für drei verfügbare Sitze ein. Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) konnte keine Vorschläge unterbreiten. Für die Vertretungen des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) sowie des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes liegen Wahlvorschläge vor.
Die Tätigkeit im Beirat erfolgt auf ehrenamtlicher Basis. Die jährlichen Aufwendungen für die Mitglieder des Beirates belaufen sich auf 2.500 Euro. Der Rat wird voraussichtlich am 9. Dezember 2025 über die Besetzung entscheiden.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 4.24.1Wahl der Mitglieder des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt HammZur Vorlage · BV-366/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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In der Beschlussvorlage BV-366/25 1. Ergänzung geht es um die Wahl der Mitglieder des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Hamm. Der Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e. V. teilte mit, dass der ursprünglich für ein stellvertretendes Mitglied vorgesehene Kandidat nicht mehr zur Verfügung steht. Als Ersatz wurde ein neuer Vertreter vorgeschlagen.
Die Vorlage sieht vor, die in der Sachdarstellung und Begründung als Mitglieder bzw. deren Stellvertreter gekennzeichneten Personen zu wählen, vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung. Für die 16 Mitglieder des Beirates sind jährliche Aufwendungen in Höhe von 2.500 Euro vorgesehen.
Die Vorlage wird im Dezember 2025 zunächst im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz sowie im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss vorberatend behandelt. Eine abschließende Entscheidung durch den Rat ist für den 9. Dezember 2025 geplant.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 4.25Wahl eines Vertreters sowie zweier Stellvertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Studieninstitut für kommunale Verwaltung Hellweg-Sauerland“Zur Vorlage · BV-357/25 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm soll über die Besetzung der Vertretung in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Studieninstitut für kommunale Verwaltung Hellweg-Sauerland“ für die Wahlperiode 2025 bis 2030 entscheiden. Die Beschlussvorlage BV-357/25 sieht vor, Carsten Nüsken, den Leiter des Personalmanagements, als Vertreter zu wählen. Als erster Stellvertreter wird Mathias Hellmich vorgeschlagen, der stellvertretende Leiter des Personalmanagements, während Patrick Scheungrab als zweiter Stellvertreter nominiert ist.
Der Zweckverband, dem neben Hamm auch die Kreise Hochsauerlandkreis, Höxter, Paderborn, Soest, Unna und Warendorf angehören, übernimmt die theoretische und praxisbezogene Berufsausbildung sowie die Durchführung von Prüfungen für die Beschäftigten der Mitgliedskommunen. Die Satzung des Verbandes schreibt vor, dass jedes Mitglied einen Vertreter und zwei Stellvertreter entsendet.
Die Vorlage wird im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 8. Dezember 2025 vorberatend behandelt und soll am 9. Dezember 2025 im Rat beschlossen werden. Mit der Wahl der Vertretung sind laut dem Dokument keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm verbunden.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.26Benennung eines Mitgliedes für den Verbandsrat des LippeverbandesZur Vorlage · BV-398/25 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm schlägt vor, den Oberbürgermeister für die Besetzung eines Sitzes im Verbandsrat des Lippeverbandes zu nominieren. Die Beschlussvorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung des Lippeverbandes diesen Vorschlag übernimmt. Da die Stadt Hamm die höchsten Beiträge leistet, steht ihr ein Sitz im Verbandsrat zu, welcher bisher durch den Oberbürgermeister vertreten wurde.
Die Amtszeit der Mitglieder im Verbandsrat beträgt fünf Jahre, endet jedoch erst mit der Wahl eines neuen Gremiums. Ein neuer Wahlvorschlag wird daher erst zur konstituierenden Sitzung der Verbandsversammlung im März 2026 benötigt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sehen vor, dass Mitglieder des Verbandsrates nicht gleichzeitig als Delegierte in der Verbandsversammlung fungieren dürfen und kein Dienstverhältnis zu anderen Mitgliedern des Lippeverbandes unterhalten dürfen. Da die Stadt Hamm nur einen Vertreter entsendet, muss dieser dem Rat angehören und darf nicht ausschließlich der Verwaltung angehören. Der Oberbürgermeister erfüllt diese Voraussetzungen, da er sowohl als Vertreter der Verwaltung als auch als Vertreter des Rates benannt werden kann.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.27Entsendung von ordentlichen Mitgliedern des Verwaltungsrates der Sparkasse Hamm in die Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes Westfalen-LippeZur Vorlage · BV-397/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Entsendung von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Sparkasse Hamm in die Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe entscheiden. Die Vorlage BV-397/25 regelt die personelle Vertretung der Stadt im Rahmen der Satzungsbestimmungen des Verbandes. Gemäß den Vorgaben des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes müssen die Träger der Mitgliedssparkassen Vertreter zur Verbandsversammlung entsenden, wobei unter anderem ein Mitglied des Verwaltungsrates mit dem Status eines Hauptverwaltungsbeamten vertreten sein muss.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Oberbürgermeister sowie ein weiteres Mitglied des Verwaltungsrates in die Verbandsversammlung zu entsenden. Für beide Positionen sind jeweils Stellvertreter vorgesehen, um die Vertretung im Falle einer Verhinderung sicherzustellen. Die vorgeschlagenen Personen wurden auf Grundlage einer Sitzung des Verwaltungsrates der Sparkasse Hamm vom 27. November 2025 benannt.
Der Sparkassenverband Westfalen-Lippe ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Münster. Er unterstützt die Mitgliedssparkassen bei der Erfüllung ihres öffentlichen Auftrages und fördert das Sparkassenwesen sowie dessen Wettbewerbsfähigkeit. Die Verbandsversammlung übernimmt dabei die Festlegung allgemeiner Grundsätze für die Aufgaben des Verbandes. Die Beratung der Vorlage ist für die kommenden Sitzungen des Haupt-, Personal- und Finanzausschusses sowie des Rates vorgesehen.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.28Kommunales Jobcenter - Planung 2026Zur Vorlage · BV-289/25 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm befasst sich mit dem vorläufigen Sachstand zur Zielerreichung des Kommunalen Jobcenters Hamm AöR für das Jahr 2025 sowie der Planung des Arbeitsmarktprogramms für 2026. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege sieht vor, die Ergebnisse des laufenden Jahres zur Kenntnis zu nehmen und die Planungen für das kommende Jahr zu befürworten.
Die Unterlagen beschreiben die aktuelle Situation am Arbeitsmarkt der Stadt. Im Jahr 2024 befanden sich durchschnittlich 17.862 Menschen im SGB II-Leistungsbezug, wobei die SGB II-Quote mit 12,4 % im Vergleich zu anderen Kommunen im Ruhrgebiet im unteren Bereich liegt. Nach einem langfristigen Rückgang der Anzahl erwerbsfähiger Leistungsberechtiger in den letzten zehn Jahren war zuletzt durch Zuwanderung, unter anderem aus der Ukraine, ein Anstieg zu verzeichnen, der im Jahr 2025 wieder rückläufig ist.
Für das Jahr 2026 wird ein Bundesbudget von etwa 34,27 Millionen Euro für das Jobcenter Hamm prognostiziert. Dieser Betrag teilt sich in rund 15,73 Millionen Euro für Eingliederungsleistungen und etwa 18,55 Millionen Euro für Verwaltungskosten auf. Da das Budget für die Verwaltungskosten voraussichtlich unter dem tatsächlichen Bedarf liegen wird, ist eine Umschichtung von 3,40 Millionen Euro aus dem Bereich der Eingliederungsleistungen in den Verwaltungshaushalt vorgesehen. Damit stehen für die Umsetzung des Arbeitsmarktprogramms im Jahr 2026 insgesamt 12,33 Millionen Euro zur Verfügung.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 01.12.2025 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 01.12.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.29Satzungsänderung für das Jugendamt der Stadt HammZur Vorlage · BV-309/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über eine Neufassung der Satzung des Jugendamtes entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage BV-309/25 sieht die Anpassung der bestehenden Satzung vom 16. September 2014 vor. Hintergrund der geplanten Änderung sind veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen sowie gesellschaftliche Entwicklungen seit dem Inkrafttreten der aktuellen Fassung.
Ein wesentliches Ziel der Neufassung ist die Umsetzung aktueller rechtlicher Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). Durch die Anpassung soll eine zeitgemäße Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sichergestellt werden. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden unter Berücksichtigung fachlicher Anforderungen und in Abstimmung mit den zuständigen Fachstellen erarbeitet.
Das Verfahren sieht eine mehrstufige Beratung vor. Zunächst wird die Vorlage am 1. Dezember 2025 im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vorberatend behandelt. Am 8. Dezember 2025 folgt die Beratung im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss. Die abschließende Entscheidung durch den Rat ist für den 9. Dezember 2025 vorgesehen. Mit der Neufassung der Satzung sind laut dem Dokument keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevante Änderungen verbunden.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 01.12.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.30Erlass der "Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Abbrennen von Brauchtumsfeuern" in der Stadt HammZur Vorlage · BV-359/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll eine neue ordnungsbehördliche Verordnung zum Abbrennen von Brauchtumsfeuern verabschieden. Da die bisherige Regelung aus dem Jahr 2005 nach zwanzig Jahren außer Kraft getreten ist, bedarf es einer Neuregelung für das Verbrennen von Gegenständen im Freien, welches nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz grundsätzlich untersagt ist.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, das bisherige Verfahren zur Erteilung gebührenpflichtiger Ausnahmegenehmigungen abzulösen. Bisher wurden jährlich etwa 60 Brauchtumsfeuer im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen gegen eine Verwaltungsgebühr von 56 Euro genehmigt. Künftig soll dieser Prozess durch eine gebührenfreie Anzeige ersetzt werden, die mit einer anschließenden Bestätigung durch die Behörde einhergeht. In der Anzeige müssen Veranstalter, Ort, Zeitpunkt sowie die verantwortlichen Überwachungspersonen benannt werden; hierfür wird auch ein digitales Formular bereitgestellt.
Die Verordnung dient zudem dem Klimaschutz, indem sie die Anzahl der Feuer auf öffentliche Veranstaltungen begrenzt und private Feuer ausschließt, um Emissionen von Treibhausgasen und Feinstaub zu reduzieren. Die Beratungen zur Vorlage finden in den zuständigen Ausschüssen für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr sowie für Klima-, Umwelt- und Naturschutz statt, bevor der Rat im Dezember 2025 eine Entscheidung trifft.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.12.2025 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 4.31Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an vier Sonntagen in 2026 in der Hammer InnenstadtZur Vorlage · BV-268/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll eine ordnungsbehördliche Verordnung beschließen, die das Offenhalten von Verkaufsstellen an vier Sonntagen im Jahr 2026 in der Hammer Innenstadt ermöglicht. Die Beschlussvorlage BV-268/25 des Ordnungsamtes bezieht sich auf Veranstaltungen der Wirtschaftsagentur IMPULS, die für den Zeitraum jeweils von 13:00 bis 18:00 Uhr geplant sind.
Die beantragten Termine umfassen den 6. Mobilitätstag am 12. April 2026, das 9. Hammer GenussFest am 29. Juli 2026, den 26. Hamms Bunten Herbst am 25. Oktober 2026 sowie die Familien-Weihnacht am 13. Dezember 2026. Die Verwaltung hat die Anträge auf Grundlage des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LÖG NRW) geprüft. Dabei wurden Kriterien wie die Belebung der Innenstadt und die Stärkung des stationären Einzelhandels für den Stadtbezirk Hamm-Mitte als erfüllt bewertet.
Im Vorfeld der Entscheidung fand am 16. Oktober 2025 ein runder Tisch statt, an dem lokale Akteure aus den Bereichen Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Kirchen sowie die Industrie- und Handelskammer (IHK) und die Handwerkskammer beteiligt waren. Die Stellungnahmen der Beteiligten wurden bis zum 20. Oktober 2025 eingeholt. Das Ordnungsamt empfiehlt die Verabschiedung der Verordnung, da die gesetzlichen Voraussetzungen für die beantragten Sonntagsöffnungen nach Einschätzung der Behörde gegeben sind.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 03.12.2025 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 02.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.31.1Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an vier Sonntagen in 2026 in der Hammer InnenstadtZur Vorlage · BV-268/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über eine ordnungsbehördliche Verordnung entscheiden, die das Offenhalten von Verkaufsstellen an vier Sonntagen im Jahr 2026 in der Hammer Innenstadt regelt. Mit der Beschlussvorlage BV-268/25 1. Ergänzung werden die Veranstaltungstermine in der Sachdarstellung und Begründung korrigiert.
Die Verordnung umfasst vier Termine im Jahr 2026, die an bestimmte Veranstaltungen gekoppelt sind. Dazu gehören der 12. April für den 6. Mobilitätstag, der 27. September für das 9. Hammer GenussFest sowie der 25. Oktober für den 26. Hamms Bunten Herbst. Ein vierter Termin ist der 13. Dezember 2026 für das Familien-Weihnacht-Event vorgesehen.
Der Beratungsprozess zur Vorlage sieht mehrere Stufen vor. Die Bezirksvertretung Hamm-Mitte berät die Angelegenheit am 2. Dezember 2025 vorberatend. Im Anschluss finden am 3. Dezember 2025 Beratungen im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit sowie am 8. Dezember 2025 im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss statt. Die abschließende Entscheidung durch den Rat ist für die Sitzung am 9. Dezember 2025 geplant.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 03.12.2025 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 02.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.32Verlängerung des Zuschuss- und Finanzierungsvertrages für die Maximilianpark Hamm GmbHZur Vorlage · BV-377/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Verlängerung des Zuschuss- und Finanzierungsvertrages für die Maximilianpark Hamm GmbH für die Jahre 2026 und 2027 entscheiden. Die Beschlussvorlage sieht vor, dass der Rat der Verlängerung vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung zustimmt und den kommunalen Vertreter in der Gesellschafterversammlung ermächtigt, der Verlängerung zuzustimmen.
Der bestehende Vertrag läuft zum 31. Dezember 2025 aus. Aufgrund von Aufwendungen im Bereich der Parkunterhaltung sowie bei den Personalkosten ist eine Anpassung der Mittel erforderlich, da diese nicht vollständig anderweitig kompensiert werden können. Ab dem Jahr 2026 belaufen sich die Gesamtzuschüsse auf 2.875.000 Euro. Davon trägt die Stadt Hamm einen Anteil von 2.000.000 Euro, während der Regionalverband Ruhr (RVR) einen Festbetrag von 875.000 Euro übernimmt. Die Zuweisung der Mittel erfolgt durch die Gesellschafter unabhängig von den jeweiligen Gesellschaftsanteilen. Die Verbandsversammlung des RVR hat dem Vertrag für die Jahre 202
... wait, let me finish the sentence properly.
... Die Verbandsversammlung des RVR hat dem Vertrag für die Jahre 2026 und 2027 bereits in ihrer Sitzung am 10. Oktober 2025 zugestimmt.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.33Projektfinanzierung der IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbHZur Vorlage · BV-388/25 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm soll über die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für die IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH entscheiden. Laut der Beschlussvorlage BV-388/25 wird ein Betrag von 2,65 Millionen Euro beantragt, um die Liquidität sowie die Refinanzierung anstehender Projektmittel sicherzustellen. Diese Mittel dienen dazu, die Finanzierungsbedarfe der Tochtergesellschaften wie der Wasserstoffallianz Westfalen GmbH, der Entwicklungsagentur für nachh. Güterverkehr GmbH und der Innovationszentren Hamm GmbH zu decken. Zudem müssen Eigenanteile aus Förderprojekten sowie Overhead-Kosten finanziert werden.
Da die regulären Haushaltsplanungsberatungen sowie das Projekt „Werksquartier“ in das Jahr 2026 verschoben wurden, ist eine gesonderte Beschlussfassung noch im Jahr 2025 vorgesehen, um die unterjährige Finanzplanung der IMPULS zu gewährleisten. Die Umsetzung soll haushaltsneutral erfolgen. Hierfür werden nicht verausgabte investive Mittel in Höhe von 1,15 Millionen Euro aus dem Stadtamt 24 herangezogen. Die verbleibenden Aufwendungen in Höhe von 1,5 Millionen Euro sollen durch eine erhöhte Gewinnabführung der Stadtwerke Hamm GmbH gedeckt werden.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.34Gründung der „UKBS Kommunal und Service GmbH“ als Servicegesellschaft der UKBSZur Vorlage · BV-381/25 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm soll die Gründung der „UKBS Kommunal und Service GmbH“ beschließen, die als Servicegesellschaft für die Unnaer Kreis- Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH (UKBS) fungieren wird. Der Beschlussvorschlag sieht die Zustimmung zum Gesellschaftsvertrag sowie die Entsendung von Stadtbaurat Andreas Mentz in die Gesellschafterversammlung der neuen Gesellschaft vor. Zudem sollen die Vertreter der Stadt Hamm in den Gremien der UKBS angewiesen werden, entsprechende Beschlüsse zu unterstützen.
Die Tochtergesellschaft soll Dienstleistungen für die UKBS und deren Gesellschafter erbringen. Das Aufgabengebiet umfasst unter anderem die Heizkostenabrechnung, die Bereitstellung von E-Mobilität und Mieterstrom, den Energieeinkauf sowie die Verwaltung und Modernisierung von Wohnungsbeständen und kommunalen Immobilien. Auch die Entwicklung von Baulandflächen ist vorgesehen. Durch die Ausgliederung dieser Tätigkeiten sollen steuerliche Vorteile bei der Umsatzsteuer und der Gewerbeertragssteuer genutzt werden.
Im Zuge der Gründung soll das Personal der UKBS vollständig in die neue Gesellschaft überführt und das Verwaltungsgebäude auf die GmbH übertragen werden. Die wirtschaftliche Struktur sieht vor, dass die Gewinne der Tochtergesellschaft über einen Gewinnabführungsvertrag an die UKBS abgeführt werden. Der Aufsichtsrat der UKBS hat dem Vorhaben bereits zugestimmt.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.35Aktueller Stand und Weiterentwicklung der Frühen Hilfen in HammZur Vorlage · BV-291/25 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm soll die Weiterentwicklung und Sicherstellung der Strukturangebote der „Frühen Hilfen“ beschließen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, verschiedene Standardprogramme dauerhaft aufrechtzuerhalten, sofern die Finanzierung gesichert bleibt. Zu den betroffenen Angeboten gehören die Schreisprechstunde sowie das Babylotsenangebot in der St. Barbara-Klinik und den Johanniter Kliniken am Standort Werler Straße. Zudem umfasst der Beschluss die Willkommensbesuche inklusive der Rabatzgruppen, die Hammer Hausbesuche, das Programm „Kleinen Knirpse“ sowie die Familienpaten.
Die finanziellen Auswirkungen für die Jahre 2026 und 2027 belaufen sich auf Aufwendungen von rund 953.000 Euro bzw. 1.04\48.000 Euro. Zur Finanzierung dienen neben einem städtischen Eigenanteil auch Mittel aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen, die im Jahr 2024 einen Betrag von über 102.000 Euro bereitstellte. Das Netzwerk der Frühen Hilfen besteht seit dreizehn Jahren und ist Bestandteil des Familienrathaus in Hamm. Ziel der Maßnahmen ist die Bereitstellung niedrigschwelliger, präventiver Unterstützung für Familien mit Kindern bis drei Jahre sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Institutionen wie dem Jugendamt, Kliniken und Hebammen.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
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- 01.12.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.36Verlängerung des Projekts Krisenintervention bei JugendkriminalitätZur Vorlage · BV-367/25 · Beschlussvorlage
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Das Jugendamt der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Verlängerung des Projekts „Krisenintervention bei Jugendkriminalität“ vorgelegt. Die Verwaltung beantragt, das bestehende Kriseninterventionsteam für delikvente Jugendliche und Intensivstraftäter für den Zeitraum vom 1. Januar 202ng bis zum 31. Dezember 2027 fortzuführen, sofern die städtische Finanzierung gesichert ist. Das Projekt, welches seit Mai 2024 durch die Träger Friedrich-Wilhelm-Stift und die Outlaw gGmbH umgesetzt wird, verfolgt das Ziel, Jugendliche mit hohem Delinquenzpotential aufzusuchen, Straftaten zu verhindern und die Entwicklung alternativer Lebensentwürfe zu begleiten.
Die veranschlagten Aufwendungen belaufen sich für das Jahr 2026 auf 224.500 Euro und für das Jahr 2027 auf 231.000 Euro. Im Vergleich zu den Vorjahren, in denen die Kosten zwischen 270.000 Euro und 410.000 Euro lagen, sinken die geplanten Ausgaben aufgrund der etablierten Projektstrukturen. Die Finanzierung umfasst Personalkosten für zwei Vollzeitäquivalente sowie Pauschalen für Sach- und Overheadkosten und Sonderkosten für pädagogische Angebote.
Die Vorlage durchläuft im Dezember 2025 die Beratung im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss, bevor der Rat eine abschließende Entscheidung trifft.
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- 01.12.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.37Verbindliche Bedarfsplanung für Pflegeeinrichtungen im Zeitraum 2025 - 2028Zur Vorlage · BV-251/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm befasst sich mit der verbindlichen Bedarfsplanung für stationäre Pflegeplätze im Zeitraum von 2025 bis 2028. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege sieht vor, an dem Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2015 festzuhalten. Demnach ist die Förderung stationärer Plätze gemäß dem Alten- und Pflegegesetz NRW an einen gesamtstädtischen Bedarf gekoppelt.
Nach der aktuellen Planung besteht für den Zeitraum 2025 bis 2028 kein weiterer Bedarf an zusätzlichen stationären Pflegeplätzen in Hamm. Die Einschätzung geht davon aus, dass die vorhandenen Kapazitäten unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts der Bürgerinnen und Bürger ausreichend sind.
Das Instrument der verbindlichen Bedarfsplanung erlaubt es der Kommune, die Entwicklung der Pflegeinfrastruktur zu steuern. Besteht laut Planung kein Bedarf, können Investoren zwar weiterhin neue Plätze errichten, müssten jedoch das wirtschaftliche Risiko für den Neubau selbst tragen, da eine Refinanzierung der Investitionskosten über das Pflegewohngeld in diesem Fall nicht vorgesehen ist. Die vorliegende Planung wurde bereits am 8. Oktober 2025 in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege beraten.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 01.12.2025 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 4.38Neuausrichtung der städtischen Ferienbetreuung vor dem Hintergrund des GanztagsanspruchsZur Vorlage · BV-362/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage BV-362/25 eine Neuausrichtung der städtischen Ferienbetreuung beantragt. Hintergrund ist die Übertragung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung durch Bund und Land auf die Kommunen, ohne dass hierfür ein finanzieller Ausgleich bereitgestellt wird.
Der Vorschlag sieht vor, die Ferienbetreuung im Rahmen der Offenen Ganztagsschulen dezentral auszubauen und mit Angeboten der Jugendhilfe zu verzahnen. Ziel ist es, wohnortnahe Betreuungsplätze zu schaffen und durch die Zusammenarbeit mit freien Trägern sowie Sportvereinen das Angebot zu erweitern. Neben Schülerinnen und Schülern mit Rechtsanspruch sollen auch weitere Kinder der Primarstufe sowie ältere Schüler der Klassen 5 und 6 einbezogen werden. Für das Schuljahr 2026/2027 ist eine erste Phase vorgesehen, um Erfahrungen zu sammeln und die Angebote basierend auf dem individuellen Bedarf zu optimieren.
Die Finanzierung der erweiterten Betreuung liegt bei der Stadt Hamm. Für das Amt 40 sind für die kommenden Haushaltsjahre steigende Aufwendungen kalkuliert: Von rund 485.680 € im Jahr 2026 über etwa 1,03 Mio. € im Jahr 2027 bis hin zu circa 1,27 Mio. € im Jahr 2028. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 04.12.2025 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 01.12.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.39Deutschland-Ticket: 1. Fortführung ab 2026 2. Unbefristete Verlängerung der ‚Allgemeinen Vorschrift‘ für die VerkehrsunternehmenZur Vorlage · BV-310/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant, die Anwendung des Deutschlandtickets in ihrem Zuständigkeitsbereich unbefristet fortzuführen. Voraussetzung für diesen Beschluss ist, dass die entsprechenden Fördermittel des Bundes und des Landes zur Deckung der ungedeckten Mehraufwendungen der Verkehrsunternehmen ausreichen. Im Rahmen dieser Regelung soll auch die „Allgemeine Vorschrift“, welche das Deutschlandticket als Höchsttarif für die in Hamm tätigen Verkehrsunternehmen festlegt, unbefristig verlängert werden. Zudem sollen die Vorgaben zur Tarifanwendung des Deutschlandtickets in den bestehenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Verkehrsbetrieb Hamm GmbH aufgenommen werden.
Die Finanzierung der Ausgleichszahlungen soll vollständig durch Bundes- und Landesmittel erfolgen, sodass keine Eigenbeteiligung der Stadt Hamm erforderlich ist. Sollten die Fördermittel nicht mehr ausreichen oder wegfallen, oder sollte das Deutschlandticket nicht mehr Bestandteil des WestfalenTarifs sein, wird die Verwaltung eine Vorlage zur Aufhebung der Allgemeinen Vorschrift vorbereiten, um finanzielle Belastungen für die Stadt und die Verkehrsunternehmen abzuwenden. Die unbefristete Verlängerung der Vorschrift soll die Planungssicherheit für Fahrgäste sowie Verkehrsunternehmen erhöhen und den administrativen Aufwand minimieren.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.40Beschaffung von vier Rettungstransportwagen und zwei Krankentransportwagen für den Rettungsdienst der Feuerwehr HammZur Vorlage · BV-239/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Beschaffung von insgesamt vier Rettungstransportwagen und zwei Krankentransportwagen für den Rettungsdienst der Feuerwehr Hamm beschließen. Die Vorlage sieht vor, dass die Neuanschaffungen vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung erfolgen.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 2.002.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Die finanziellen Auszahlungen sind auf zwei Jahre verteilt: Im Jahr 2027 sind 746.000 Euro für die ersten zwei Rettungstransportwagen vorgesehen, während im Jahr 2028 weitere 1.256.000 Euro für die verbleibenden zwei Rettungstransportwagen sowie die zwei Krankentransportwagen anfallen sollen. Die Mittel sind in der Haushaltsplanung 2027 sowie in der mittelfristigen Planung berücksichtigt. Eine Refinanzierung erfolgt über einen Zeitraum von sechs Jahren durch Abschreibungen im Rahmen der Rettungsdienstgebühren.
Die Ersatzbeschaffung ist notwendig, um die Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes sicherzustellen, da die derzeit eingesetzten Fahrzeuge das Ende ihrer Betriebszeit erreichen und steigende Reparaturkosten eine wirtschaftliche Nutzung erschweren. Aufgrund der aktuellen Lieferzeiten und der notwendigen Ausschreibungsverfahren soll das Beschaffungsverfahren zeitnah eingeleitet werden, wobei die Auftragsvergabe für das Jahr 2026 geplant ist. Bei den neuen Fahrzeugen sollen aktuelle Standards der Medizintechnik sowie der Fahrzeug- und Umwelttechnik berücksichtigt werden.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 01.12.2025 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 4.41Stadtwerke Hamm GmbH: Beteiligung der Trianel GmbH durch Erwerb von Kommanditanteilen an der Trianel BESS 1 GmbH & Co. KG (T-BESS 1)Zur Vorlage · BV-380/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über eine Beteiligung der Trianel GmbH an einem Batteriespeicherprojekt in Waltrop entscheiden. Die Beschlussvorlage BV-380/25 sieht vor, dass die Trianel GmbH bis zu 25 Prozent der Kommanditanteile an der Trianel BESS 1 GmbH & Co. KG (T-BESS 1) zu einem Preis von bis zu 79.000 Euro pro Megawatt erwirbt. Damit verbunden ist eine Beteiligung an den Projektentwicklungsbudgets der T-BESS 1 sowie der Trianel Batteriepark Waltrop GmbH & Co. KG (TBW).
Zudem soll sich die T-BESS 1 mit einem Anteil von 8,9 Prozent am Kommanditkapital der TBW beteiligen. Ein weiterer Teil des Vorhabens umfasst den Erwerb von 50 Prozent der Stammanteile an der Netzleitung Lünen GmbH durch die TBW zum Kaufpreis von 350.000 Euro von der STEAG Power GmbH.
Die Trianel GmbH soll zudem in den Gesellschafterversammlungen zustimmen, dass Baubeschlüsse für den Batteriespeicher sowie die Nebenanlagen gefasst werden, sofern das Budget für die Realisierungsphase einen Betrag von 853 Euro pro Megawatt nicht überschreitet. Das Projekt umfasst insgesamt 900 Megawatt Kapazität am Standort Waltrop, wobei eine Inbetriebnahme bis Mitte 2028 angestrebt wird. Die Kosten für den Anteil der Trianel GmbH an 20 Megawatt werden auf etwa 17,1 Millionen Euro geschätzt.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.42Verkauf der Windkraftanlage und Liquidation der KIWI Bürgerwind Windkraft GmbHZur Vorlage · BV-379/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über den Verkauf einer Windkraftanlage sowie die Liquidation der KIWI Bürgerwind Windkraft GmbH entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Anlage an die Stadtwerke Hamm GmbH zu veräußern. Damit einher geht der Beschluss, die Gesellschaft aufzulösen und Gunther Körner als Liquidator zu bestellen.
Die KIWI Bürgerwind Windkraft GmbH wurde 1995 gegründet, um Windenergieanlagen in Hamm zu realisieren. An der Gesellschaft sind die Stadt Hamm sowie Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Der Verkauf erfolgt im Rahmen der Strategie der Stadtwerke Hamm, die Erzeugung erneuerbarer Energien im Stadtgebiet auszubauen und Flächen für Repowering-Maßnahmen am Standort Enniger Berg zu sichern. Die Windkraftanlage hat ihre technische Lebensdauer erreicht und ist aufgrund einer Standortverlagerung im Jahr 1998 kaum noch wirtschaftlich zu betreiben.
Der Verkauf umfasst neben der Anlage auch das Erbbaurecht sowie sämtliche damit verbundene Rechte und Pflichten. Durch die Veräußerung sollen die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gedeckt werden, sodass eine Auskehrung des Stammkapitals im Jahr 2027 möglich sein soll. Der geplante Beginn der Liquidation ist der 1. Januar 2026. Nach der Beschlussfassung wird das Verfahren bei der Bezirksregierung Arnsberg angezeigt.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.43Vergabe externer Ingenieurleistungen zu Fachplanungen für den Neu-/Ausbau der K 35n und Rathenaustraße, KostensteigerungenZur Vorlage · BV-356/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, die Mittel für externe Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit dem Neu- und Ausbau der K 35n sowie der Rathenaustraße zu erweitern. In der Beschlussvorlage BV-356/25 wird die Übernahme zusätzlicher Kosten beantragt, da bei der ursprünglichen Honorarberechnung weitere Leistungen nicht berücksichtigt wurden.
Zusätzlich zu dem bereits beschlossenen Eigenanteil von 650.000 Euro für Aufgaben wie Straßenentwurf und Gutachten entstehen voraussichtlich weitere Kosten in Höhe von etwa 750.000 Euro. Diese resultieren primär aus der Brückenplanung sowie der örtlichen Bauüberwachung. Damit erhöht sich das Gesamtvolumen für die externen Vergaben auf circa 1,4 Millionen Euro. Die finanziellen Auswirkungen verteilen sich auf die Jahre 2026 bis 2030. Für den Zeitraum von 2026 und 2027 sind jeweils 150.000 Euro für Umweltuntersuchungen, Baugrundgutachten und Brückenplanung vorgesehen, während im Jahr 2028 ein Betrag von 100.000 Euro für die Brückenplanung veranschlagt ist. Die Kosten für die örtliche Bauüberwachung belaufen sich im Jahr 2029 auf 150.000 Euro und im Jahr 2030 auf 200.000 Euro. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 04.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.44Denkmalbereich Nr.3 - Ostenallee - hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · BV-231/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-231/25 wird die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Denkmalbereichssatzung Nr. 3 Ostenallee beantragt. Der Entwurf, einschließlich der Begründung und des Gutachtens des zuständigen Denkmalfachamtes, soll für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden. Damit folgt das Verfahren auf den Aufstellungsbeschluss vom Dezember 2024 sowie die bereits abgeschlossene Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange im Sommer 2025.
Der geplante Denkmalbereich umfasst eine Fläche von etwa 29.710 Quadratmetern an der Ostenallee, konkret die Grundstücke zwischen den Hausnummern 50a und 76a sowie die angrenzende Anliegerstraße und öffentliche Grünanlagen. Das Ensemble besteht vorwiegend aus zweigeschossigen Einzel- und Doppelhäusern, die in den Jahren 1922 bis 1925 errichtet wurden. Ziel der Satzung ist der Schutz des äußeren Erscheinungsbildes dieser baulichen Anlage. Der Bereich umfasst neben den Wohngebäuden auch zugehörige Garten- und Freiflächen sowie die gepflasterte Anliegerstraße mit ihren charakteristischen Strukturen.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.45Denkmalbereich Nr. 4 Pelkumer Kirchplatz hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-224/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Aufstellung einer Denkmalbereichssatzung für den Bereich Pelkumer Kirchplatz entscheiden. Die Beschlussvorlage BV-224/25 sieht die Unterschutzstellung des Gebiets „Denkmalbereich Nr. 4 Pelkumer Kirchplatz“ gemäß § 10 DSchG NRW vor. Das geplante Gebiet umfasst eine Fläche von etwa 10.742 Quadratmetern und beinhaltet verschiedene Grundstücke, darunter die Liegenschaften am Pelkumer Kirchplatz 1 bis 14, an der Kamener Straße 187 und 189 sowie am Kirchgraben 9.
Die Satzung zielt darauf ab, das historische Ensemble zu erhalten. Dies umfasst die St.-Jakobus-Kirche, die verbliebene Kirchringbebauung, den historischen Straßenverlauf sowie die Grünflächen des Kirchplatzes. Der Schutzbereich soll die kleinteilige Struktur, die Gebäudeformen und das äußere Erscheinungsbild der Fachwerkhäuser sowie die Kubaturen der Bauten sichern. Neben bereits als Einzeldenkmale eingetragenen Gebäuden sollen auch weitere Bestandteile des Gebiets in den Schutzbereich einbezogen werden. Die Vorlage durchläuft die Beratung in den Gremien für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie in der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum, bevor eine Entscheidung im Rat ansteht.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 04.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.46Theodor-Heuss-Schule, Sanierung des Verwaltungstraktes, der alten OGS, der Aula, des WC-Traktes und der Turnhalle inkl. Umkleiden.Zur Vorlage · BV-223/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die ganzheitliche Sanierung der Theodor-Heuss-Schule beschließen. Die Vorlage des Immobilienmanagements umfasst die Modernisierung des Verwaltungstraktes, der ehemaligen OGS-Räume, der Aula sowie der Schüler-Sanitäranlagen und der Turnhalle inklusive der Umkleiden. Voraussetzung für den Beschluss ist eine gesicherte Finanzierung. Nach der Entscheidung soll die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen unter Einbindung externer Planer beauftragt werden.
Die geplanten Baumaßnahmen erstrecken sich voraussichtlich von Mitte 2026 bis Ende 2028. Im Bereich der Turnhalle sind eine Schadstoffsanierung, ein neuer Dachstuhl sowie die Installation einer Photovoltaikanlage vorgesehen. In den Verwaltungs- und Aula-Bereichen stehen die Verbesserung der Barrierefreiheit durch Rampen und einen Plattformlift sowie energetische Sanierungen wie neue Heizkörper und zusätzliche Dämmung im Fokus. Für die Schüler-WCs ist die Nutzung temporärer Sanitärcontainer während der Bauphase geplant. Auch die Außenanlagen sollen durch eine neue Entwässerung und die Errichtung von Spielgeräten aufgewertet werden.
Die investiven Kosten für das Projekt belaufen sich auf rund 4,55 Millionen Euro, während die konsumtiven Kosten, etwa für Container und Umzüge, etwa 380.000 Euro betragen. Die Finanzierung ist auf die Jahre 2026 bis 2028 verteilt.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 04.12.2025 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 02.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.47Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 01.167 - Eventzentrum am Schildkamp - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-183/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 01.167 für ein Eventzentrum am Schildkamp beschließen. Das Vorhaben betrifft die Grundstücksflächen des ehemaligen Betriebsgebäudes der Stadtwerke Hamm in der Schildkamp 3. Ziel ist die planungsrechtliche Vorbereitung, einen Teil der bestehenden Lagerhalle als Mehrzweckhalle für Veranstaltungen wie Kongresse, Messen oder private Feiern mit einer Kapazität von bis zu 600 Personen umzunutzen. Die übrigen Flächen sollen weiterhin gewerblich genutzt werden.
Da das geltende Planungsrecht die Nutzung als Vergnügungsstätte in diesem Gewerbegebiet derzeit nicht zulässt, soll durch den neuen Bebauungsplan die erforderliche Rechtsgrundlage geschaffen werden. Dabei ist eine verträgliche Einordnung in das angrenzende Wohngebiet an der Hohenzollernstraße sowie ein entsprechender Stellplatznachweis vorgesehen. Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren für die Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Ein weiterer Bestandteil der Planung ist die Berücksichtigung von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen, um mikroklimatische Auswirkungen wie Hitze oder Starkregen zu minimieren. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll durch Besprechungsmöglichkeiten bei der Verwaltung realisiert werden. Der Beschlussvorschlag wird zunächst in den zuständigen Ausschüssen sowie der Bezirksvertretung Hamm-Mitte beraten, bevor die endgültige Entscheidung im Rat erfolgt.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.48Bebauungsplan Nr. 01.169 - An der Lilienstraße - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-248/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.169 für das Areal „An der Lilienstraße“. Das etwa 4.700 m² große Plangebiet befindet sich südöstlich der Innenstadt und umfasst einen Blockinnenbereich zwischen dem Caldenhofweg, dem Lindenfelder Weg, der Lilienstraße und der Dahlienstraße. Das Gebiet ist derzeit durch gewerbliche Althallen sowie versiegelte Hofflächen geprägt.
Grundlage für die Planung ist das Vorhaben eines Investors, die bestehende gewerbliche Nutzung zugunsten einer Wohnbebauung zu verändern. Geplant ist die Errichtung einer Wohnanlage in Geschossbauweise mit zwei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss. Da der bisherige Baugebietsplan aus dem Jahr 1970 keine ausreichende städtebauliche Steuerung mehr bietet, soll ein neuer Bebauungsplan entwickelt werden, der auf den Festlegungen des Flächennutzungsplans basiert.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Die Verwaltung prüft dabei parallel die Nutzung neuer Instrumente des Baugesetzbuches. Ein Schwerpunkt liegt auf einer klimagerechten Quartiersentwicklung, etwa durch Vorgaben zur Begrünung von Dächern und Maßnahmen zur Vermeidung von Hitzeinseln. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll als Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung stattfinden. Der für die neue Bebauung entstehende Stellplatzbedarf muss innerhalb des Plangebiets gedeckt werden, um den Parkdruck auf die umliegenden Straßen zu begrenzen.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.492. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 02.017 – Hülsweg – hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-253/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird gebeten, die Satzung für die zweite Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 02.017 – Hülsweg zu beschließen. Das Plangebiet umfasst etwa 7.160 m² im Stadtbezirk Uentrop, westlich des Hülswegs. Ziel der Planung ist es, eine wohnbauliche Erweiterung auf dem Flurstück Nummer 211 zu ermöglichen, um neben dem bestehenden Wohngebäude ein weiteres Gebäude zu errichten.
Die Eigentümer der Fläche beabsichtigen, einen Teil ihrer privaten Gartenfläche für das neue Bauvorhaben zu nutzen. Im Gegenzug soll ein Teil des Grundstücks für die Schaffung einer etwa zwölf Meter breiten Grünzugverbindung genutzt werden. Diese soll einen öffentlichen Fuß- und Radweg beinhalten, der parallel zur nördlichen Grundstücksgrenze verläuft und an bestehende städtische Grünflächen anbindet. Die Planung berücksichtigt zudem Anforderungen an den Klimaschutz und die Klimaanpassung, etwa im Hinblick auf Starkregenereignisse und Hitzebelastung durch Maßnahmen wie Dachbegrünungen.
Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gemäß Baugesetzbuch wurden Stellungnahmen verschiedener Träger öffentlicher Belange geprüft und in die Abwägung einbezogen. Dazu gehören unter anderem die Emschergenossenschaft/Lippeverband, der Regionalverband Ruhr, die Energie- und Wasserversorgung Hamm sowie die Unteren Naturschutz- und Immissionsschutzbehörden. Die Ergebnisse der Beteiligungsverfahren wurden im Rahmen der vorliegenden Vorlage zur Kenntnis genommen.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.50Bebauungsplan Nr. 02.130 – Quartier St. Michael – hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-264/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung von Hamm beantragt mit der Beschlussvorlage BV-264/25 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 02.130 für das „Quartier St. Michael“. Das Planungsgebiet umfasst etwa 1,6 Hektar im Stadtbezirk Uentrop, konkret im Ortsteil Braam-Ostwennemar. Der Bereich liegt zwischen der Ostwennemarstraße, der Wiesenstraße und dem Erlenbach und beinhaltet Teile des ehemaligen katholischen Gemeindezentrums sowie öffentliche Grün- und Verkehrsflächen.
Auslöser für das Verfahren ist die Aufhebung der religiösen Nutzung der Kirche St. Michael im Sommer 2025 sowie deren geplanter Rückbau. Ziel der Neunutzung ist eine städtebauliche Neuordnung des Areals. Geplant ist unter anderem der Neubau der Kita „St. Michael“ sowie der Erhalt des Michaelsheims für gemeinschaftliche Zwecke. Für weitere Teile des Grundstücks ist eine wohnbauliche Nutzung vorgesehen, wobei sozial orientierte Angebote wie stationäre Pflege oder Seniorenwohnen als mögliche Optionen im Raum stehen. Ein privater Investor soll zudem die bedarfsgerechte Nachnutzung weiterer Flächen entwickeln.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Im Rahmen der Planung ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung vorgesehen. Die Verwaltung prüft zudem die Umsetzung durch neue Instrumente des Baugesetzbuches sowie die Einhaltung klimarelevanter Vorgaben im Sinne des kommunalen Klimaschutzkonzepts.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.51Bebauungsplan Nr. 03.101 - Oberster Kamp / Wilhelm-Schumacher-Allee - hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-235/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Satzung zum Bebauungsplan Nr. 03.101 im Bereich Oberster Kamp und Wilhelm-Schumacher-Allee entscheiden. Das etwa 14.000 Quadratmeter große Gebiet liegt innerhalb des Gewerbeparks Rhynern. Bisher war der Bereich im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 03.062 überwiegend als Grünfläche festgesetzt, was auf einem Wunsch des damaligen Eigentümers basierte. Nach einem Eigentümerwechsel wird nun eine gewerbliche Nutzung angestrebt.
Die vorliegende Beschlussvorlage des Stadtplanungsamtes sieht die Ausweisung eines Gewerbegebiets vor. Dabei soll der Großteil der bisherigen Grünflächen umgewidmet werden, während in den Randbereichen Grünstrukturen erhalten bleiben sollen. Zudem sind Flächen zur Regenwasserbewirtschaftung durch Rückhaltung und Teilversickerung vorgesehen. Entlang des Obersten Kamps ist die Einrichtung eines Fuß- und Radwegs mit Verkehrsgrün geplant. Mit dem neuen Bebauungsplan treten die entsprechenden Festsetzungen des alten Plans außer Kraft. Der Rat wird gebeten, die Satzung sowie die dazugehörige Begründung zu beschließen.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 26.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.52Bebauungsplan Nr. 05.084 – Quartier St. Bonifatius – hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-254/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 05.084 für das „Quartier St. Bonifatius“ im Stadtbezirk Herringen. Das etwa 2,1 Hektar große Plangebiet umfasst Flächen in der Gemarkung Hamm, konkret im Bereich der Lange Straße und des Bonifatiusweges. Die Planung bezieht sich auf die Neunutzung des ehemaligen katholischen Gemeindezentrums St. Bonifatius. Da das Kirchengebäude seit Sommer 2025 profaniert ist, soll es abgerissen werden.
Anstelle der bisherigen Nutzung sollen neue bauliche Strukturen entstehen. Geplant ist unter anderem der Neubau einer Kita sowie die Schaffung von barrierefreien Wohnungen und Räumlichkeiten für die Gemeindearbeit. Teile des Areals sollen durch private Investoren für wohnbauliche und sozial ausgerichtete Nutzungen, wie etwa Tagespflegeeinrichtungen, entwickelt werden. Damit einher geht eine Änderung des bestehenden Planungsrechts, um die geplante Siedlungsstruktur zu ermöglichen.
Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Planung soll zudem eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung stattfinden. Die Verwaltung wurde beauftragt, parallel dazu die Umsetzung durch die neuen Instrumente des Baugesetzbuches („Bauturbo“) zu prüfen.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 04.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.531. Änderung des Regionalplans Ruhr - Windenergie hier: Stellungnahme der Stadt Hamm zur zweiten Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen StellenZur Vorlage · BV-360/25 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm soll über eine Stellungnahme zur zweiten öffentlichen Beteiligung an der ersten Änderung des Regionalplans Ruhr entscheiden. Im Fokus stehen dabei die Festlegungen von Windenergiebereichen (WEB) im Stadtgebiet.
Nach den aktuellen Planunterlagen des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat sich die Anzahl der verorteten Windenergiebereiche in Hamm von zehn auf neun reduziert. Ein Bereich entfiel, da die erforderlichen Abstände zum geplanten Naturschutzgebiet „Westliche Heidewälder“ dazu führten, dass die Fläche unter die Mindestgröße von 10 Hektar sank.
Gleichzeitig wurde der Antrag der Stadtverwaltung abgelehnt, das Gebiet nordöstlich des Flugplatzes, den sogenannten „Enniger Berg“, als Windenergiebereich aufzunehmen. Der RVR begründete dies mit den Hindernisfreiflächen und der Platzrundenführung des Sonderlandeplatzes Lippewiesen. In der vorliegenden Beschlussvorlage hält die Stadtverwaltung jedoch an ihrer Anregung fest, diesen Bereich dennoch in den Regionalplan aufzunehmen. Als Argumente führt die Verwaltung an, dass Höhenbeschränkungen nur einen Teil des potenziellen Gebiets betreffen und ein Ausgleich für den Wegfall eines anderen Windenergiebereichs in Hamm sowie bestehende Repowering-Vorhaben sinnvoll seien.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.Verschiedenes