Hamm Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Erklärung der Stadt Hamm zum Abschluss einer Schiedsvereinbarung ("stehendes Angebot") zur Rückgabe von NS-Raubgut aus öffentlichen Sammlungen

BV-333/25 08.12.2025 Städt. Gustav-Lübcke-Museum

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Hauptausschuss der Stadt Hamm soll über die Abgabe eines „stehenden Angebotes“ zum Abschluss einer Schiedsvereinbarung entscheiden. Diese Vereinbarung betrifft die Rückgabe von NS-Raubgut aus öffentlichen Sammlungen, wie etwa dem Städtischen Gustav-Lübcke-Museum. Mit diesem Angebot erklärt sich die Stadt bereit, im Falle von Eigentumsstreitigkeiten einem Schiedsverfahren gemäß § 1029 ZPO zu unterziehen.

Die Vorlage basiert auf der Neugestaltung des Verfahrens zur Klärung von Rückgabestreitigkeiten. Die bisherige „Beratende Kommission“, deren Empfehlungen keinen rechtlich bindenden Charakter hatten, wird durch eine Schiedsgerichtsbarkeit ersetzt. Diese neue Instanz soll rechtskräftige Entscheidungen auf Grundlage eines verbindlichen Bewertungsrahmens treffen. Das Verfahren wird vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste verwaltet und ermöglicht es Anspruchstellern, nach einem erfolglosen Vorverfahren einseitig ein Schiedsgericht anzurufen.

Das Gustav-Lübcke-Museum hat im Rahmen von Provenienzuntersuchungen an 326 Objekten bereits mehrere einvernehmliche Lösungen sowie Rückgaben erzielt. Durch die Annahme des „stehenden Angebots“ erkennt die Stadt Hamm die Schiedsgerichtsbarkeit als Alternative zu staatlichen Gerichten an. Ein Schiedsspruch hat dabei die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils, was die rechtlichen Möglichkeiten der Stadt im Falle einer Entscheidung einschränkt. Die Abgabe dieses Angebots erfolgt auf Empfehlung des Deutschen Städtetages.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 177 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge