Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Rat
- 1.2. Recyclinghof: Standortsuche und Grundsatzbeschluss für den Standort im Gewerbegebiet „Im Ried“Zur Vorlage · 0953/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0953/22_VL sieht die Einrichtung eines zweiten, klimaneutralen Recyclinghofs in Hamm vor. Nach einer Untersuchung von 33 potenziellen Flächen wurde das Grundstück im Gewerbegebiet „Im Ried“ als geeignet befunden. Die städtische Fläche umfasst etwa 13.000 m² und soll zur Entlastung des Recyclinghofs „Am Lausbach“ dienen, der mit rund 250.000 Anlieferungen pro Jahr an seine Kapazitätsgrenzen stößt. Der neue Standort soll an Spitzenzeiten bis zu 1.000 PKW-Entladungen ermöglichen.
Der geplante Standort soll durch Photovoltaikanlagen bis zu 250.000 kWh klimaneutralen Strom erzeugen und Überschüsse in das Netz der Stadtwerke Hamm einspeisen. Zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte sind Lärmschutzeinrichtungen und eine einseitig geöffnete Halle vorgesehen. Da die Fläche als Altlast eingestuft ist, wird eine Sanierung durch den Altlastensanierungsverband NRW für das Jahr 2023 erwartet. Aufgrund der geplanten Lagerkapazität von über 100 Tonnen nicht gefährlicher Abfälle ist eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz durch die Bezirksregierung Arnsberg erforderlich.
Der Rat soll die Ergebnisse der Standortuntersuchung zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung beauftragen, Planungen durch Ingenieurbüros zu erstellen, Genehmigungen einzuholen und die Planungen in einer Bürgerversammlung zu erörtern. Nach Abschluss der Planungen soll eine Vorlage für einen Baubeschluss inklusive Kostenberechnung vorgelegt werden. Der Zeitplan sieht die Beauftragung von Ingenieurbüros im zweiten Quartal 2023 sowie die Inbetriebnahme des Recyclinghofs für März 2025 vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.12.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2. Recyclinghof: Standortsuche und Grundsatzbeschluss für den Standort im Gewerbegebiet „Im Ried“Zur Vorlage · 0953/22_ER-1 · ErgBeschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ergänzungsvorlage 0953/22_ER-1 befasst sich mit der Vertiefung der Standortuntersuchung für einen zweiten Recyclinghof in Hamm. Von zwölf untersuchten Standorten kommen die Östingstraße sowie das Gewerbegebiet „Im Ried“ in die engere Auswahl, während der Ökonomierat-Peitzmeier-Platz ausgeschieden ist. Für den Standort „Im Ried“ wird mit etwa 125.000 Anlieferungen pro Jahr gerechnet, was bei 300 Betriebstagen etwa 420 Anlieferungen pro Öffnungstag entspricht. Die verkehrliche Erschließung gilt als gesichert, da die prognostizierten Verkehrsbelastungen unter den RASt-Grenzwerten liegen. Zudem sind die immissionsschutzrechtlichen Schutzansprüche der Nachbarschaft nachgewiesen.
Die Planung sieht eine dreiseitig geschlossene Halle für die Annahme von Sperrmüll, Altmetall, Boden, Bauschutt, Grünabfall und Gipsabfällen vor. Ein Gutachten bestätigt die Genehmigungsfähigkeit hinsichtlich der TA Luft 2021 sowie der Einhaltung von Immissionsrichtwerten. Die Verwaltung soll die Planung eines klimaneutralen Recyclinghofs inklusive der Genehmigungseinholung und einer Bürgerversammlung umsetzen.
Finanziell werden jährliche Abschreibungskosten von rund 127.000 Euro erwartet, was eine einmalige Erhöhung der Restabfallgebühren um 0,85 Prozent bedeutet. Das Investitionsvolumen basiert auf vorläufigen Schätzungen inklusive eines Sicherheitsaufschlags von 10 Prozent. Durch die Standortwahl wird eine Fahrwegersparnis von etwa 1,25 Millionen PKW-Kilometern pro Jahr prognostiziert, was privaten Kosten von etwa 375.000 Euro entspricht. Eine Prognose der Betriebskosten wird zum Baubeschluss vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 2. Recyclinghof: Standortsuche und Grundsatzbeschluss für den Standort im Gewerbegebiet „Im Ried“Zur Vorlage · 0953/22_ER-2 · ErgBeschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzung zur Beschlussvorlage 0953/22_ER-2 befasst sich mit der Standortsuche und dem Grundsatzbeschluss für einen zweiten Recyclinghof in Hamm. Die Ergebnisse der bereits durchgeführten Standortuntersuchung werden im Rahmen der Vorlage zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung eines klimaneutralen Recyclinghofs am Standort im Gewerbegebiet „Im Ried“ voranzutreiben. Hierzu gehören die Erstellung der erforderlichen Planung durch die Beauftragung geeigneter Ingenieurbüros sowie die Ausarbeitung und Einholung der notwendigen Genehmigungsunterlagen. Ein weiterer Bestandteil des Auftrags ist die Erörterung der Planungen im Rahmen einer Bürgerversammlung.
Nach Abschluss der Planungsphase soll die Verwaltung eine Beschlussvorlage für einen Baubeschluss vorlegen. Diese Vorlage muss die Konzeption, die Planung sowie die berechneten Kosten enthalten. Der Vorgang umfasst zudem die Berücksichtigung von Schreiben eines Unternehmens sowie der Rechtsanwaltschaft der Anlieger. Die Beratung der Vorlage ist für die Bezirksvertretung Hamm-Mitte, den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, den Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz sowie den Hauptausschuss im Zeitraum zwischen November und Dezember 2022 vorgesehen. Der abschließende Beschluss durch den Rat ist für den 13. Dezember 2022 angesetzt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 2. Recyclinghof: Standortsuche und Grundsatzbeschluss für den Standort im Gewerbegebiet „Im Ried“Zur Vorlage · 0953/22_ER-3 · ErgBeschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsvorlage zur Beschlussvorlage 0953/22_ER-3 befasst sich mit der Standortsuche und dem Grundsatzbeschluss für einen zweiten Recyclinghof im Gewerbegebiet „Im Ried“. Die Ergebnisse der bisherigen Standortuntersuchung wurden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, die Planung für einen klimaneutralen Recyclinghof am Standort „Im Ried“ voranzutreiben. Dies umfasst die Beauftragung von Ingenieurbüros, die Erstellung von Genehmigungsunterlagen sowie die Durchführung einer Bürgerversammlung zur Erörterung der Planungen. Nach Abschluss der Planungsphase soll eine Vorlage für einen Baubeschluss erstellt werden, die die Konzeption, die Planung und die berechneten Kosten darstellt.
Gegenüber den Einwänden der anwaltlichen Vertretung der Bürgerinitiative „Im Ried“ führt die Verwaltung aus, dass die rechtlichen Vorgaben des Bebauungsplans eingehalten werden. Bezüglich der Lärmschutzthematik stellt die Verwaltung klar, dass der Immissionsrichtwert für Gewerbegebiete gemäß TA Lärm bei 65 dB(A) liegt und die betroffenen Punkte außerhalb des Planungsgebiets liegen. Auch die schalltechnische Untersuchung der umliegenden Gebäude sei durch die Berücksichtigung der nächstgelegenen Immissionspunkte bereits erfolgt. Hinsichtlich der Geruchsemissionen sollen lärm- und geruchssensible Abfallfraktionen in einer Halle untergebracht werden. Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass die Planungen erst nach Abschluss des Prozesses und Vorlage der detaillierten Gutachten abschließend bewertet werden können.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 2. Recyclinghof: Standortsuche und Grundsatzbeschluss für den Standort im Gewerbegebiet „Im Ried“Zur Vorlage · 0953/22_ER-4 · ErgBeschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsbeschlussvorlage mit der Nummer 0953/22_ER-4 befasst sich mit der Standortsuche und einem Grundsatzbeschluss für einen zweiten Recyclinghof in Hamm. Die Ergebnisse der durchgeführten Standortuntersuchung werden dabei zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Einrichtung eines klimaneutralen Recyclinghofs im Gewerbegebiet „Im Ried“ vorzubereiten. Dies umfasst die Beauftragung von Ingenieurbüros zur Erstellung der erforderlichen Planungen sowie die Erarbeitung und Einholung der notwendigen Genehmigungsunterlagen. Im weiteren Prozess sollen die Planungen im Rahmen einer Bürgerversammlung erörtert werden. Nach Abschluss der Planungsphase ist die Erstellung einer Beschlussvorlage für einen Baubeschluss vorgesehen, welche die Konzeption, die Planung und die kalkulierten Kosten darstellt.
Zudem wird eine weitere Stellungnahme, die der Verwaltung am 12. Dezember 2022 von einem Rechtsanwalt zugestellt wurde, berücksichtigt. Die Verwaltung führt aus, dass eine erneute Bewertung der darin enthaltenen Einwendungen nicht erforderlich sei, da diese im weiteren Genehmigungsverfahren als Eingabe behandelt werden. Die Verwaltung hält an ihrer Einschätzung zur Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens fest. Die abschließende rechtliche Bewertung der potenziellen Immissionswerte liegt jedoch in der Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 2.Verbindliche Bedarfsplanung für Pflegeeinrichtungen im Zeitraum 2022 – 2025Zur Vorlage · 0891/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0891/22 die verbindliche Bedarfsplanung für stationäre Pflegeplätze für den Zeitraum 2022 bis 2025 beschlossen. Mit dieser Entscheidung hält die Stadt an ihrem Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2015 fest, die Förderung von stationären Plätzen gemäß den Vorgaben des Alten- und Pflegegesetzes NRW an einen gesamtstädtischen Bedarf zu knüpfen.
Die vorliegende Planung kommt zu dem Ergebnis, dass im Zeitraum von 2022 bis 2025 kein weiterer Bedarf an stationären Pflegeplätzen in Hamm besteht. Die Stadt geht davon aus, dass unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts der Bürgerinnen und Bürger ausreichend Plätze zur Verfügung stehen.
Hintergrund der Planung ist die kommunale Steuerungskompetenz für die Pflegeinfrastruktur, die durch das Alten- und Pflegegesetz NRW gestärkt wurde. Die Stadt nutzt das Instrument der verbindlichen Bedarfsplanung, um die Förderung neuer Einrichtungen an den tatsächlichen Bedarf zu binden. Besteht laut Planung kein Bedarf, können Investoren zwar weiterhin neue Plätze errichten, können jedoch keine Refinanzierung der Investitionskosten über das Pflegewohngeld beanspruchen. Die Bedarfsplanung wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben jährlich fortgeschrieben und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Die Mitglieder der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege wurden vorab über den Plan zur Beratung informiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 05.12.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 3.Sozialbericht 2022Zur Vorlage · 0979/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat den Sozialbericht 2022 vorgelegt, der als erste Veröffentlichung eines kontinuierlich fortzuschreibenden Monitoring-Verfahrens im Dezernat IV dient. Der Bericht konzentriert sich schwerpunktmäßig auf das Thema Armut und soll als Entscheidungsgrundlage für die kommunale Sozial- und Bildungspolitik fungieren. Ziel ist es, durch die Verknüpfung verschiedener Datenbereiche eine transparente Übersicht über die soziale Lage der Bevölkerung zu schaffen.
Die Daten des Berichts zeigen, dass die Armutsindikatoren in Hamm in den vergangenen Jahren einen Rückgang verzeichneten. Die Mindestsicherungsquote sank innerhalb von sechs Jahren um etwa vier Prozentpunkte auf 10,6 Prozent. Auch die Kinderarmutsquote ging von 23 auf 18,1 Prozent zurück. Gleichzeitig stieg das preisbereinigte Pro-Kopf-Einkommen der privaten Haushalte an, während die Arbeitslosigkeit sowie die Unterbeschäftigung abnahmen.
Demografische Entwicklungen im Stadtgebiet weisen auf eine alternde Bevölkerung und einen steigenden Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund hin. Die Zahl der Einwohner hat sich von einem Tiefstand von 178.000 auf etwa 181.000 stabilisiert. Bei den Haushaltsstrukturen machen Ein-Personenhaushalte etwa 41 Prozent aus. Der Bericht stellt zudem fest, dass Armut innerhalb des Stadtgebietes ungleich verteilt ist und sich in bestimmten Wohnbereichen konzentriert. Ein besonderer Fokus liegt auf der Situation von Alleinerziehenden, deren Armutsgefährdung deutlich über der von Nicht-Alleinerziehenden liegt. Der Rat hat den Bericht zur Kenntnis genommen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 05.12.2022 · ASG, AGV und AFKJ
- 4.Aktueller Stand und Weiterentwicklung der Frühen Hilfen in HammZur Vorlage · 0943/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0943/22_VL der Stadtverwaltung Hamm befasst sich mit dem aktuellen Stand und der Weiterentwicklung der Frühen Hilfen. Der Rat soll die Strukturangebote und Standardprogramme der Frühen Hilfen zur Kenntnis nehmen und diese bei gesicherter Finanzierung dauerhaft vorhalten. Eine Überprüfung sowie eine erneute Vorlage zur Beschlussfassung durch die Träger ist alle zwei Jahre vorgesehen. Die finanziellen Aufwendungen und der städtische Eigenanteil belaufen sich auf 739.000 € für das Jahr 2023 und 758.000 € für das Jahr 2024. Zu den neu zu beschließenden Maßnahmen gehören die Schreisprechstunde, das Lotsenangebot sowie Willkommensbesuche. Weitere geförderte Angebote sind die Hammer Hausbesuche, die Aufsuchende Elternhilfe und das Angebot „Die Kleinen Knirpse“. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage.
Das Netzwerk Frühe Hilfen führt verschiedene Aktivitäten durch, darunter die Einrichtung von Stillgelegenheiten, die Kampagne „Heute schon mit ihrem Kind gesprochen“, einen Leitfaden zur „Krise rund um die Geburt“, eine kollegiale Fallberatung für Fachkräfte sowie die Broschüre „Familienstart in Hamm“. Zudem dient das Online-Portal „Gut aufwachsen in Hamm“ als Informationsquelle. Seit 2012 ist ein Anstieg der Kinderzahlen im Alter von 0 bis 3 Jahren um etwa 17 % zu verzeichnen. Zudem werden eine Zunahme psychischer Belastungen sowie eine Zunahme geflüchteter Familien festgestellt. Das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ adressiert pandemiebedingte Risiken. Ein Gesetzesentwurf des Bundesrates sieht zudem eine Erhöhung der Bundesstiftungsmittel für die Jahre 2023 bis 2025 vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 5.Kommunales Jobcenter – Planung 2023Zur Vorlage · 0988/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0988/22_VL der Stadtverwaltung Hamm befasst sich mit dem vorläufigen Sachstand der Zielerreichung des Kommunalen Jobcenters Hamm AöR für das Jahr 2022 sowie der Planung für das Jahr 2023. Der Rat soll den Sachstand zur Kenntnis nehmen und die Planung für 2023 befürworten.
Für das Jahr 2023 sind voraussichtlich 16,145 Millionen Euro an Eingliederungsmitteln vorgesehen, wobei 2,1 Millionen Euro in den Verwaltungshaushalt umgeschichtet werden. Das Gesamtbudget der Eingliederungsmittel beläuft sich auf 14.045.000 Euro. Die Schwerpunkte liegen bei der Teilhabe am Arbeitsmarkt mit 3,6 Millionen Euro sowie bei Maßnahmen zur Aktivierung mit 3,49 Millionen Euro. Kommunale Mittel in Höhe von 892.000 Euro sind für die Ausbildungsförderung, Jugendberufshilfe und ESF/EU-Projekte vorgesehen.
Im Zuge der Bundesgesetzgebung zum Bürgergeld passt das Jobcenter die Arbeitsweise an. Zu den Handlungsschwerpunkten gehören die berufliche Orientierung Jugendlicher, die Beratung für Erziehende sowie die Integration Zugewanderter, insbesondere Geflüchteter aus der Ukraine. Weitere Schwerpunkte liegen in der Gesundheitsförderung und der Qualifizierung von Menschen ohne Berufsabschluss.
Für 2023 wird ein Gesamtziel von 3.860 Personen in Arbeit, Ausbildung oder Selbstständigkeit angestrebt, unterteilt in verschiedene Zielgruppen wie junge Erwachsene, Frauen, Alleinerziehende und Langzeitleistungsbeziehende. Die mittelfristige Planung bis Ende 2027 sieht eine Reduzierung der Arbeitslosigkeit bei Personen unter 25 Jahren sowie der Langzeitarbeitslosigkeit vor. Zudem sollen die Integrationsquoten von Frauen und Migrantinnen gesteigert werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss und Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 07.12.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 05.12.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 6.Gründung einer „Ausbildungs-, Beschäftigungs- und Service gGmbH“ als Servicegesellschaft der UKBSZur Vorlage · 0955/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm legt mit der Vorlage 0955/22_VL den Beschluss zur Gründung einer „Ausbildungs-, Beschäftigungs- und Service gGmbH“ vor. Die neue Gesellschaft soll als Servicegesellschaft der Unnaer Kreis- Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH (UKBS) fungieren, an der die Stadt Hamm mit einem Anteil von 6,6 % mittelbar beteiligt ist. Ein gleichberechtigter Gesellschafter der neuen gGmbH ist die Werkstatt im Kreis Unna GmbH.
Der Zweck der neuen Gesellschaft ist die Erbringung spezifischer Dienstleistungen für die UKBS, darunter Hausmeisterdienste inklusive Winterdienst, die Pflege des Wohnumfeldes sowie einfache Malerarbeiten. Das Konzept sieht vor, dass bis zu acht Jugendliche aus dem Bereich der Langzeitarbeitslosigkeit sowie Auszubildende diese Tätigkeiten unter der Anleitung von zwei Meistern ausführen. Damit soll ein Beitrag zu den Bildungszielen des Kreises Unna geleistet werden, die die Ausbildungsfähigkeit von Jugendlichen und die Stärkung des Wirtschaftsstandortes anstreben.
Die gesellschaftsvertragliche Ausgestaltung ist darauf ausgelegt, den Zugang zu Förderprogrammen zu ermöglichen und die Gemeinnützigkeit sicherzustellen. Die Leistungen der gGmbH sollen ausschließlich als interne Service für die UKBS erbracht werden, ohne eine Tätigkeit am freien Markt zu verfolgen. Der Rat wird angehalten, der Gründung auf Basis des beigefügten Gesellschaftsvertrags zuzustimmen und die Vertreter der Stadt Hamm in den Gremien der UKBS zur entsprechenden Zustimmung anzuweisen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 7.Umsetzung des Förderprogrammes „Kommunales Integrationsmanagement“ des Landes Nordrhein-Westfalen (KIM NRW) und dessen Bausteine 1 bis 3 im Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023Zur Vorlage · 0956/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0956/22_VL befasst sich mit der Umsetzung des Förderprogrammes „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM NRW) des Landes Nordrhein-Westfalen für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Das Programm gliedert sich in drei Bausteine: den strategischen Overhead, das individuelle Case-Management sowie die rechtliche Verstetigung der Integration. Der Rat soll die Umsetzung unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung beschließen.
Die personelle Umsetzung sieht insgesamt 15 Vollzeitäquivalente vor. Davon entfallen 3,0 Stellen auf den ersten Baustein, 9,0 Stellen auf das soziale Fallmanagement im zweiten Baustein sowie 3,0 Stellen auf die Einbürgerungs- und Ausländerbehörde im dritten Baustein. Organisatorisch ist das Vorhaben im Amt für Integration, Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten angesiedelt, wobei die Abteilung Integrationsmanagement die Koordination übernimmt. Für den zweiten Baustein ist eine Weiterleitung von Mitteln an die Freie Wohlfahrtspflege vorgesehen.
Finanziell stehen Auszahlungen in Höhe von 1.141.100 Euro Einzahlungen von 883.100 Euro gegenüber, was einen städtischen Eigenanteil von 258.000 Euro zur Folge hat. Die Verwaltung beantragt die vollständige Förderung durch das Land. Als Steuerungsgremium soll die Geschäftsführungsrunde Integrationskonzept zur Lenkungsgruppe KIM beauftragt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 01.12.2022 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 30.11.2022 · Integrationsrat
- 8.Weiterführung des Stadtteilbüros Hammer Westen in Trägerschaft des Katholischen Sozialdienstes e.V. in 2023Zur Vorlage · 0963/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat hat die Weiterführung des Stadtteilbüros Hamm-Westen in der Trägerschaft des Katholischen Sozialdienstes e.V. für das Jahr 2023 beschlossen. Die Entscheidung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Da die Zuwendungen des Landes aus dem Programmbereich „Soziale Stadt“ zum 31. Dezember 2022 enden, übernimmt die Stadt Hamm den bisherigen Landesförderanteil für das Quartiersmanagement aus kommunalen Mitteln.
Die Gesamtförderung für das Jahr 2023 beläuft sich auf 451.500 Euro. Dieser Betrag umfasst 210.000 Euro für das Quartiersmanagement, welches Aufgaben wie die Bewohnerbeteiligung, die Netzwerkentwicklung sowie die Förderung der Quartiersentwicklung übernimmt. Weitere 241.500 Euro werden für die Stadtteilarbeit bereitgestellt, die Schwerpunkte in der Elternberatung, der sozialen Arbeit mit Familien sowie der Integration von Zuwanderern setzt. Die Finanzierung umfasst jeweils die Kosten für pädagogische Fachkräfte sowie anteilige Sach-, Gemein- und Betriebskosten.
Die vorliegende Regelung dient als Übergangslösung, um die bestehenden Strukturen im Stadtteil zu sichern. Die Verwaltung wurde beauftragt, gemeinsam mit dem Träger und weiteren Beteiligten eine konzeptionelle Neuausrichtung der Stadtteilarbeit für die Zeit ab 2024 vorzubereiten. Ziel ist es, die Angebote im Rahmen des Neubaus des Stadtteilzentrums an der Wilhelmstraße dauerhaft zu etablieren und dem Rat eine neue Entscheidungsvorlage vorzulegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 9.Gewährung eines Zuschusses an das DRK, Kreisverband Hamm e.V., bezüglich des Projektes „Meine Heimat –meine Zukunft“ für Asylbewerber und Flüchtlinge in Hamm.Zur Vorlage · 0981/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Gewährung eines Zuschusses an den DRK, Kreisverband Hamm e.V., beschlossen. Die Förderung bezieht sich auf das Projekt „Meine Heimat – meine Zukunft“, welches die Rückkehrberatung für Asylbewerber und Flüchtlinge in der Stadt umfasst. Die finanzielle Unterstützung erfolgt als Anteilsfinanzierung über den Zeitraum vom 30. Juni 2022 bis zum 29. Juni 2025.
Die geplanten Auszahlungen belaufen sich auf bis zu 12.500 Euro im Jahr 2022, jeweils bis zu 25.000 Euro in den Jahren 2023 und 2024 sowie bis zu 12.500 Euro im Jahr 2025. Der städtische Eigenanteil wird mit insgesamt 75.000 Euro beziffert. Die Zusage steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Zustimmung und Einbeziehung etwaiger Korrekturbescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge im Auftrag des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union (AMIF).
Das Projekt dient der Unterstützung der freiwilligen Rückkehrbereitschaft von Personen, denen kein dauerhaftes Bleiberecht zusteht. Durch die Beratungsarbeit des DRK sollen die Ausreisevorbereitungen begleitet und die Reintegration in den Herkunftsländern unterstützt werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die entsprechenden Haushaltsmittel für die genannten Jahre zur Verfügung stehen. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 05.12.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 01.12.2022 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 10.Trägerhaus Hamm GrundsatzbeschlussZur Vorlage · 0974/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat der Errichtung eines sogenannten „Trägerhaus Hamm“ grundsätzlich zugestimmt. Das Projekt sieht die Schaffung eines gemeinsamen Standorts für verschiedene soziale Einrichtungen auf der Brachfläche „Kleine Alleestraße 4“ vor. Zu den geplanten Nutzern gehören die Hammer Tafel e.V., der ASB Hamm mit einem Kontaktcafé sowie eine Tagesstätte für psychisch kranke Menschen und die Aidshilfe Hamm. Die Bündelung der Angebote soll Synergieeffekte nutzen und den steigenden Bedarf an sozialen Dienstleistungen abdecken.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Planungen zu konkretisieren und Planungsleistungen an Fachingenieure zu vergeben, sofern die Finanzierung gesichert ist und der Haushaltsplan 2024 die Genehmigung findet. Zudem sollen Fördermittel, unter anderem aus der Städtebauförderung für das Sanierungsgebiet Innenstadt 2030, beantragt werden. Eine Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass der Standort aufgrund seiner zentralen Lage und der guten Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln geeignet ist. Das Gebäude soll energetische Standards erfüllen und einen städtebaulichen Beitrag zur Entwicklung der südlichen Innenstadt leisten.
Die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2023 belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 300.000 Euro, wobei der städtische Eigenanteil 36.000 Euro beträgt. Die detaillierte Planung inklusive einer belastbaren Kostenschätzung soll im dritten Quartal 2023 zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.12.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 11.Förderung der Stadtteilarbeit Rhynern, Quartier Westtünnen; hier Zuwendungen an den VKM-Hamm e.V. als TrägerZur Vorlage · 1014/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Dezember 2022 beschlossen, die quartiers- und stadtteilorientierte Arbeit in den Stadtteilen Rhynern und Westtünnen weiter zu fördern. Als Träger der Maßnahmen wird der Verein für körper- und mehrfachbehinderte Menschen Hamm e. V. (vkm) unterstützt. Die Förderung umfasst für das Jahr 2023 die Finanzierung einer 0,5-Stelle mit 19,25 Wochenstunden sowie die Übernahme der zugehörigen Sachkosten.
Die Grundlage für die Förderung ist die Fortführung bestehender Projekte, darunter ein inklusives Wohnprojekt in Westtünnen, das seit 2019 durch die SeWo gGmbH und die Stiftung Wohlfahrtspflege unterstützt wurde. Da die Finanzierung durch die Stiftung zum Ende des Jahres 2022 ausläuft, sieht die Vorlage eine kommunale Übernahme der Kosten vor. Der finanzielle Aufwand für die Stadt beläuft sich im Jahr 2023 auf insgesamt 31.250 Euro. Dieser Betrag setzt sich aus den kalkulierten Bruttojahrespersonalkosten von etwa 26.000 Euro sowie einer Sach- und Overheadpauschale von 5.250 Euro zusammen. Die Mittel werden im Budget des Jugendamtes oder des zuständigen Dezernats durch erwartete Minderausgaben oder Mehreinnahmen gedeckt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, im Rahmen von Qualitätsdialogen die Ziele, Leistungen und Inhalte der Arbeit gemeinsam mit dem Verein zu vereinbaren. Ziel ist es, die Angebote kontinuierlich an die Bedarfe anzupassen und eine Finanzierungsperspektive für die Folgejahre ab 2024 anzustreben. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 12.Verkaufsoffene Sonntage 2023 im Stadtbezirk Hamm-MitteZur Vorlage · 0941/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die ordnungsbehördlichen Verordnungen für verkaufsoffene Sonntage im Stadtbezirk Hamm-Mitte für das Jahr 2023 beschlossen. Die Grundlage für die Entscheidung bildet die Planung der IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH -Stadtmarketing-, die für vier Termine Veranstaltungen mit einer Ladenöffnung zwischen 13:00 Uhr und 18:00 Uhr beantragt hat.
Die geplanten Termine umfassen den 26. März (3. Mobilitätstag), den 24. September (6. Hammer GenussFest), den 29. Oktober (Hamms Bunter Herbst) sowie den 17. Dezember (Familien-Weihnachten). Die Verwaltung hat die Anträge auf Grundlage des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Anzahl der zulässigen Sonntagsöffnungen sowie die Ausnahmen für bestimmte Feiertage eingehalten werden. Die Verwaltung sah die Voraussetzungen für die Öffnungen als erfüllt an, da die Veranstaltungen dem öffentlichen Interesse an der Belebung der Innenstadt und der Stärkung des Einzelhandels dienen.
Im Vorfeld der Entscheidung fand ein runder Tisch mit lokalen Akteuren statt, darunter Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, Kirchen sowie die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer. Die Stellungnahmen dieser Beteiligten wurden in den Entscheidungsprozess einbezogen. Das Ordnungsamt bestätigte nach Prüfung der Sachgründe die Zulässigkeit der beantragten Sonntagsöffnungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 13.Neubau einer Dreifach-Sporthalle mit Verbindungsbau an der Sophie-Scholl-Gesamtschule
- 14.Klimarelevanzprüfung von politischen BeschlüssenZur Vorlage · 0970/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0970/22 festgelegt, dass alle städtischen Beschlussvorlagen künftig hinsichtlich ihrer stadtklimatischen Folgen bewertet werden. Die einreichende Stelle ist dazu angehalten, die Klimarelevanz im Rahmen des Beteiligungsverfahrens abzufragen. Falls eine Klimarelevanz festgestellt wird, müssen die durchgeführten Abwägungen sowie mögliche Kompensationsmaßnahmen in der Vorlage erläutert werden.
Sollten Auswirkungen auf die Klimarelevanz identifiziert werden, ist das für den Klimaschutz zuständige Dezernat in den Mitzeichnungsprozess einzubeziehen. Die Verwaltung wurde beauftragt, dieses Prozedere zum 1. Januar 2023 in der Stadtverwaltung und ab dem 1. Januar 2024 in den jeweiligen Verantwortungsbereichen des Stadtkonzerns einzuführen. Laut Vorlage entstehen durch diese Maßnahme keine zusätzlichen Kosten.
Die Grundlage für diese Regelung bilden der Beschluss zum Klimanotstand aus dem Jahr 2019 sowie das Klimafolgenanpassungskonzept. Ziel des Verfahrens ist es, die Auswirkungen politischer Entscheidungen auf das Stadtklima transparent zu machen und die langfristigen Ziele der Klimaneutralität bis 2035 sowie die Anforderungen des Pariser Klimaschutzabkommens zu berücksichtigen. Zur Überprüfung der Umsetzung soll das Klimadezernat eine jährliche Statistik erstellen, welche die gefassten Beschlüsse und deren Relevanz für das Klima zusammenfasst.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 15.Änderung der Repräsentationsrichtlinien hier: § 1 Ziff. 3.2 der RepräsentationsrichtlinienZur Vorlage · 0987/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0987/22_VL eine Änderung der Repräsentationsrichtlinien beantragt. Konkret geht es um eine Anpassung des § 1 Ziff. 3.2 dieser Richtlinien, welche die finanziellen Rahmenbedingungen für Gratifikationen regelt.
Der Vorschlag sieht vor, die bisherigen Wertgrenzen für Geschenke anzuheben. Die Beträge von 12,50 € und 15,00 € sollen auf jeweils 20,00 € angehoben werden. Diese Änderung betrifft die Gratulationen zum 85. und 90. Geburtstag sowie die Gratulationen ab dem 95. Geburtstag.
Als Begründung für die Anpassung führt die Verwaltung die Bitte der Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister an. Zudem wird die aktuelle Preisentwicklung angeführt, welche eine Erhöhung der Wertgrenzen notwendig mache. Eine Auswertung der bereits durchgeführten Gratulationen nach einer vorangegangenen Anhebung der Altersgrenzen ergab laut der Vorlage, dass die Erhöhung der Präsentwerte keine höheren Kosten für die Stadt verursacht.
Die Vorlage wurde im Hauptausschuss am 12. Dezember 2022 beraten und im Rat am 13. Dezember 2022 mit Zustimmung des Oberbürgermeisters beschlossen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 16.Zuschuss an die Freie Jugendkunstschule der Kulturwerkstatt Oberonstraße e.V. für das Jahr 2023Zur Vorlage · 0949/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm einen Beschlussvorschlag vorgelegt, nach dem die Freie Jugendkunstschule der Kulturwerkstatt Oberonstraße e.V. für das Jahr 2023 einen Zuschuss in Höhe von 55.000,00 Euro erhalten soll. Die Förderung ist als institutionelle Förderung konzipiert und dient der Absicherung des laufenden Betriebs der Einrichtung.
Die Freie Jugendkunstschule ist laut Verwaltung im Bereich der kulturellen Bildung tätig und arbeitet unter anderem in Kooperationen bei Veranstaltungen wie den „Offenen Ateliers“, den h4 Veranstaltungstagen oder der Kulturnacht mit. Die Personalstruktur der Einrichtung umfasst eine hauptamtliche Leitung, zehn Honorarkräfte im künstlerischen Bereich sowie eine externe EDV-Kraft.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 55.000,00 Euro. Die entsprechenden Mittel wurden in der Haushaltsplanung für das Jahr 2023 berücksichtigt. Die Zusage des Zuschusses steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung durch die Haushaltsmittel. Investitionen oder Instandsetzungsmaßnahmen sind nicht Bestandteil dieser Förderung. Die Einzelheiten zur Bewilligung sollen in einem separaten Bescheid geregelt werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat gegenüber der Vorlage keine Bedenken geäußert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 17.Verlängerung des Zuschuss- und Finanzierungsvertrages für die Maximilianpark Hamm GmbHZur Vorlage · 0985/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat der Verlängerung des Zuschuss- und Finanzierungsvertrages für die Maximilianpark Hamm GmbH bis zum 31. Dezember 2023 zugestimmt. Mit diesem Beschluss wurde zudem der kommunale Vertreter in der Gesellschafterversammlung ermächtigt, der Verlängerung zuzustimmen, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Die Stadt Hamm hält eine Beteiligung von 58,3 % an der Gesellschaft, während der Regionalverband Ruhr (RVR) die restlichen 41,7 % hält. Beide Gesellschafter leisten jährliche Zuschüsse im Verhältnis ihrer Anteile, wobei die Stadt Hamm zusätzlich einen Sonderzuschuss in Höhe von 300.000 € gewährt. Für das Jahr 2023 belaufen sich die geplanten Aufwendungen der Stadt Hamm auf 1.477.700 €. Der RVR trägt einen Anteil von 952.300 € an den Gesamtforderungen in Höhe von 2.430.000 €.
Die Notwendigkeit der Verlängerung ergibt sich aus dem Auslaufen des bisherigen Vertrages zum 31. Dezember 2022 sowie aus gestiegenen Aufwänden durch Tariferhöhungen und die Anpassung des Mindestlohns. Im Haushaltsplan 2023 waren bislang 1,4 Millionen Euro vorgesehen. Um den Differenzbetrag zu decken, wird die Budgetentwicklung im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung durch das zuständige Dezernat beobachtet. Eine Evaluierung der finanziellen Situation soll im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für die Jahre 2024/2025 erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 18.Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Hammer Gemeinnützigen Baugesellschaft mbHZur Vorlage · 0991/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 13. Dezember 2022 der Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Hammer Gemeinnützigen Baugesellschaft mbH (HGB) zugestimmt. Ziel der Änderungen ist die Modernisierung und Digitalisierung der Gremienbetreuung innerhalb der Gesellschaft.
Durch die Neufassung des Vertrages werden die elektronische Einladung zu Sitzungen, die Durchführung digitaler Versammlungen sowie die digitale Beschlussfassung rechtlich ermöglicht. Konkret sind hiervon verschiedene Paragrafen betroffen, die unter anderem die Einberufung des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung regeln. Die Einladung kann künftig neben dem Postweg auch auf elektronischem Wege erfolgen. Zudem wird festgelegt, dass die ordentliche Gesellschafterversammlung als virtuelle Sitzung stattfinden kann. Für die Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung wurde ergänzt, dass die Vertretung des Stammkapitals auch durch Zuschaltung im Sinne der digitalen Sitzungsform erfolgen kann.
Der Rat hat zudem die Vertreter in den Gremien der HGB beauftragt, die erforderlichen Beschlussfassungen zur Umsetzung der Änderungen vorzunehmen. Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Arnsberg ist für diese Vertragsänderung keine Anzeige bei der Kommunalaufsicht gemäß § 115 GO NRW erforderlich. Finanzielle Auswirkungen der Anpassungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 19.Stadtwerke Hamm GmbH: Ausweitung der Projektentwickklungsaktivitäten der Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG auf Österreich und Gründung der Trianel Energieprojekte Österreich GmbHZur Vorlage · 0996/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat der Ausweitung der Projektentwicklungsaktivitäten der Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG (TEP) auf den österreichischen Markt zugestimmt. Mit dieser Entscheidung wird die Anpassung des Unternehmensgegenstands sowie der Gesellschaftsverträge der TEP befürwortet, um die Errichtung von Anlagen für erneuerbare Energien über die bisherige Grenze Deutschlands hinaus zu ermöglichen.
Im Zuge dieser Erweiterung wird die Gründung der Trianel Energieprojekte AT GmbH als hundertprozentige Tochtergesellschaft der TEP unterstützt. Diese neue Gesellschaft soll als Holding für den österreichischen Markt fungieren und sich mit einer Eigenkapitaleinlage von 3.000.000 Euro beteiligen. Zudem wurde die Gründung der TEP AT Projektverwaltungs GmbH mit einer Eigenkapitaleinlage von 35.000 Euro beschlossen. Die TEP AT soll künftig weitere Beteiligungsgesellschaften zur Realisierung von Projekten in Österreich gründen oder erwerben, sofern die festgelegten Investitionskriterien erfüllt sind.
Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit der Möglichkeit zur geografischen Diversifizierung des Erzeugungsportfolios und der Nutzung des attraktiven österreichischen Marktes für Photovoltaik- und Windprojekte. Für die Stadtwerke Hamm ergibt sich durch die Struktur eine mittelbare Beteiligung an der neuen österreichischen Gesellschaft in Höhe von 1,12 %. Die Finanzierung der Eigenkapitaleinlagen erfolgt aus vorhandenen Mitteln der TEP, sodass kein zusätzliches Kapital durch die Stadtwerke bereitgestellt werden muss. Die Kommunalaufsicht hat das Vorhaben bereits als genehmigungsfähig bewertet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 20.Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel für die Kapitalzuführung an den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) und die Impuls. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH im Haushaltsjahr 2022Zur Vorlage · 0995/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0995/22_VL sieht die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel im Haushaltsjahr 2022 vor, um Kapitalzuführungen an zwei städtische Unternehmen zu leisten. Der Rat der Stadt Hamm soll dem Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) eine Summe von 1,0 Millionen Euro sowie der Impuls. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH einen Betrag von 1,366 Millionen Euro zur Verfügung stellen.
Die Kapitalzuführung an den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm dient der Stärkung des Eigenkapitals des Unternehmens. Für die Impuls. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH ist die Bereitstellung der Mittel mit der Sicherstellung der Liquidität begründet. Die Agentur fungiert als Dachorganisation für das Liquiditätsmanagement ihrer Tochtergesellschaften. Im Rahmen des sogenannten 5-Standorte-Programms wurden bereits Projekte entwickelt, für die teilweise Zuwendungsbescheide vorliegen oder eine besondere Förderwürdigkeit durch den NRW-Stärkungsrat festgestellt wurde, etwa für die Agenturen „Wasserstoffallianz“ und „Nachhaltige Güterverkehrswirtschaft“. Da für die Kofinanzierung dieser Projekte ein Bedarf von bis zu 10 Prozent besteht und die förmliche Bewilligung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) noch aussteht, ist die kurzfristige Stärkung der Liquidität der Agentur vorgesehen.
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf 2.366.000 Euro. Die Finanzierung der Mittel kann im Rahmen der Gesamtdeckung innerhalb des Investitionsbudgets durch freie Mittel aus dem Dezernat VI (Stadtplanung, Bauwesen, Wohnen und Mobilität) erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 21.Feststellung des Wirtschaftsplans 2023 für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH)Zur Vorlage · 1007/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 13. Dezember 2022 den Wirtschaftsplan 2023 für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) beschlossen. Die Grundlage für diesen Beschluss bilden die Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Betriebssatzung des ASH, welche dem Rat die Zuständigkeit für die Feststellung des Wirtschaftsplans übertragen.
Der Aufgabenbereich des Betriebes umfasst die Straßenreinigung, die Abfallsammlung, den Betrieb der städtischen Deponie sowie der Kompostierungsanlage. Zudem werden der Betrieb des städtischen Fuhrparks sowie verschiedene gewerbliche Leistungen in den Bereichen Entsorgung, alternative Energien und Werkstattleistungen für Dritte wahrgenommen.
Der Wirtschaftsplan umfasst neben dem Erfolgsplan für das Jahr 2023 auch eine Übersicht der Betriebszweige, eine Mittelfristplanung für die Jahre 2022 bis 2026, einen Vermögensplan, einen Finanzplan sowie eine Stellenübersicht. Die geplanten Erlöse und Aufwendungen resultieren primär aus Gebührenbedarfsrechnungen. Die größten Aufwendungen im Erfolgsplan entfallen auf den Personalaufwand in Höhe von circa 11.483 T€ sowie auf die Entsorgung mit rund 8.934 T€.
Im Vermögensplan sind investive Auszahlungen für Sachanlagen in Höhe von 11.543 T€ vorgesehen, die vor allem Neubauten sowie Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen und technischen Anlagen umfassen. Zur Finanzierung dieser Investitionen ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 8.500 T€ vorgesehen. Zudem wurden Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2024 bis 2026 veranschlagt. Die Stellen des Personals im Bereich der tariflich Beschäftigten wurden aus dem Stellenplan der Stadt Hamm in den Wirtschaftsplan des ASH übergeleidet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- Feststellung des Wirtschaftsplans 2023 für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH)Zur Vorlage · 1007/22_ER-1 · ErgBeschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsbeschlussvorlage 1007/22_ER-1 befasst sich mit der Feststellung des Wirtschaftsplans 2023 für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH). Im Rahmen der Vorlage wurden Erläuterungen zu den Kostenentwicklungen sowie zu den geplanten Investitionen für die Jahre 2023 und 2024 dargelegt.
Ein zentraler Punkt der Erläuterungen ist die Steigerung der Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe um rund 55 Prozent im Vergleich zur Planung 2022. Diese Entwicklung resultiert primär aus einem Anstieg der Kosten für Treib- und Schmierstoffe um etwa 64,8 Prozent, was auf die Preisentwicklung bei Diesel zurückgeführt wird. Zudem ist bei den Ersatzteilen aufgrund von Preissteigerungen und Lieferengpässen mit einem Mehraufwand von rund 46,1 Prozent zu rechnen.
Hinsichtlich der Investitionen sind für das Jahr 2023 Auszahlungen in Höhe von 2.305.000 Euro für Grundstücke und Gebäude sowie 8.321.000 Euro für Fahrzeuge vorgesehen. Die Ausgaben für Gebäude umfassen unter anderem die Erweiterung von Deponieflächen, den Neubau eines Sozialgebäudes am Recyclinghof sowie Maßnahmen für den Winterdienst und die Kompostierungsanlage. Im Bereich der Fahrzeuge sind Mittel für die Straßenreinigung, die Abfallsammlung sowie für andere Stadtämter veranschlagt. Für das Jahr 2024 sind zudem Investitionen in Höhe von 5.980.000 Euro für Gebäude und 3.700.000 Euro für Fahrzeuge geplant, wobei unter anderem die Anschaffung elektrischer Nutzfahrzeuge sowie der Ausbau der Ladeinfrastruktur im Fokus stehen. Den Investitionsausgaben stehen geplante Einzahlungen aus Fördermitteln in Höhe von 3.272.000 Euro gegenüber.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 22.Änderung der Gebührensatzung der Städtischen MusikschuleZur Vorlage · 0989/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 8. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Städtischen Musikschule mit Wirkung zum 1. Januar 2023 beschlossen. Die Anpassung der Satzung erfolgt primär aufgrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen im Umsatzsteuerrecht.
Nach Angaben der Verwaltung sind Überlassungsgebühren für Instrumentenausleihen, sofern kein dazugehöriger Fach- oder Ensembleunterricht belegt wird, ab dem genannten Zeitpunkt umsatzsteuerpflichtig. Für diese Fälle wird eine zusätzliche Erhebung der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 19 % vorgesehen, die an das Finanzamt abzuführen ist. Die Verwaltung führt dazu aus, dass diese Änderung keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt hat.
Neben der steuerrechtlichen Anpassung umfasst die Vorlage weitere inhaltliche Änderungen. So wurde das Angebot der 10er-Karte für Erwachsene erweitert und die Gebühren für elementaren Tanz- sowie Musikunterricht neu geregelt. Zudem wurde die Möglichkeit verankert, gebührenfreie Projekte anzubieten, sofern diese durch Landes- oder Bundesmittel gefördert werden. Redaktionelle Anpassungen betreffen zudem die Terminologie innerhalb der Satzung, etwa die Ersetzung des Begriffs Fachbereichsleitung durch Fachgruppenkoordination. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken bewertet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 07.12.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 23.Benutzungsgebühren im Rettungsdienst der Stadt Hamm ab 01.01.2023Zur Vorlage · 0998/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Dezember 2022 die Erhöhung der Gebührensätze für den Rettungsdienst ab dem 1. Januar 2023 beschlossen. Die Anpassung betrifft die Gebühren für Krankentransporte, Rettungstransporte sowie Notarzteinsätze. Konkret steigt der Satz für Krankentransporte von 212,50 Euro auf 213,00 Euro, während die Gebühr für Rettungstransporte von 600,50 Euro auf 693,50 Euro und die Kosten für Notarzteinsätze von 618,50 Euro auf 771,00 Euro angehoben werden. Die Gebühr pro Kilometer für Fahrten über das Stadtgebiet hinaus bleibt unverändert bei 3,00 Euro.
Die Verwaltung begründet die Neukalkulation mit allgemeinen Kostensteigerungen, insbesondere bei den Personalkosten und Sachkosten für medizinische Geräte. Zudem werden ein zusätzlicher Rettungswagen sowie ein Notarzteinsatzfahrzeug in den Dienst gestellt. Auch interne Verrechnungen mit anderen Stadtämtern führten zu höheren Kosten. Um die gesetzlich vorgeschriebene Kostendeckung gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW zu gewährleisten, war eine Anpassung der Sätze notwendig.
Im Zuge des Beschlusses wurden zudem die Anlagen 13.5 und 13.6 zum Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Hamm aktualisiert, um die Personalplanung für Notfallsanitäter sowie die Neubeschaffung von Fahrzeugen abzubilden. Parallel dazu wurde die 3. Änderungssatzung zur Satzung über den Rettungsdienst verabschiedet. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft. Die Krankenkassenverbände wurden im Rahmen des Verfahrens beteiligt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 24.Abfallgebührensatzung 2023: Gebühren für Voll- und Holservice 2023Zur Vorlage · 1004/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm die Abfallgebührensatzung für das Jahr 2023 zur Beschlussfassung vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung der Gebühren für den Holservice und den Vollservice der Abfallentsorgung.
Nach Angaben der Verwaltung beruhen die geplanten Änderungen auf tarifbedingten Personalkostensteigerungen, die nicht durch Einsparungen ausgeglichen werden können. Die Gebühren für diese Leistungen wurden seit dem Jahr 2012 stabil gehalten. Im Rahmen der Gebührengerechtigkeit wird zwischen Leistungen bis zu einer Entfernung von 20 Metern und Wegen, die darüber hinausgehen, unterschieden.
Beim Holservice werden die Behälter vom Grundstück abgeholt und nach der Leerung nicht zurückgestellt, während beim Vollservice die Behälter nach der Leerung wieder am ursprünglichen Platz platziert werden. Für die 2-rädrigen MGB bei einer 4-wöchentlichen Leerung erhöht sich die Gebühr von 14,50 Euro auf 16,25 Euro. Bei einer 14-täglichen Leerung steigt der Betrag von 29,00 Euro auf 32,50 Euro. Im Vollservice erhöht sich die Gebühr für eine 14-tägliche Leerung von 58,00 Euro auf 65,00 Euro.
Für Wege über 20 Meter werden die Gebühren pro Meter und Abfuhr angepasst. Die Behältergebühren für Restmüll und Bioabfälle bleiben für das Jahr 2023 unverändert. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme der vorliegenden Fassung der Gebührensatzung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 25.Abwassergebührensatzung 2023 der Stadt HammZur Vorlage · 1005/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Neufassung der Abwassergebührensatzung 2023 sowie die Anpassung der Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung mit Wirkung zum 1. Januar 2023 beschlossen. Die Neuregelung basiert auf einer neuen Gebührenkalkulation, die eine Kostendeckung gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW vorsieht.
Die Kalkulation für das Jahr 2023 zeigt, dass die Gesamtgebührensätze für einen beispielhaften Vier-Personen-Haushalt unverändert bleiben. Dies wird durch die Verwendung eines Sonderpostens aus positiven Ergebnissen der Vorjahre ermöglicht, der etwa 5 Millionen Euro umfasst. Dieser Ausgleich dient dazu, Kostensteigerungen abzufangen. Zu den identifizierten Kostensteigerungen gehören eine Erhöhung der Verbandsumlage um insgesamt 1,3 Millionen Euro, was primär auf gestiegene Energiepreise zurückzuführen ist, sowie ein Anstieg der Kosten für den Netzbetrieb beim Lippeverband um 0,5 Millionen Euro und bei den städtischen Kosten um 0,2 Millionen Euro.
Obwohl die Gesamtsumme für den Musterhaushalt stabil bleibt, ergeben sich Verschiebungen innerhalb der einzelnen Gebührentatbestände, was Auswirkungen auf einzelne Gebührenzahler haben kann. Die Verwaltung weist darauf hin, dass etwaige Über- oder Unterdeckungen in den Folgejahren im Gebührenhaushalt ausgeglichen werden und somit haushaltsneutral bleiben. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 26.Gebührensatzung für die Benutzung der Grünabfallkompostierungsanlage 2023Zur Vorlage · 1008/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Gebührensatzung für die Benutzung der Grünabfallkompostierungsanlage für das Jahr 2023 vorgelegt. Die Vorlage basiert auf einer aktuellen Gebührenkalkulation, die die Kosten- und Erlöserwartungen für das kommende Wirtschaftsjahr berücksichtigt.
Laut der Sachdarstellung resultieren die Anpassungen aus gestiegenen Betriebs- und Entsorgungskosten, die laut Verwaltung nicht durch Einsparungen ausgeglichen werden können. Zudem wurde eine Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2019 gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW in die Berechnung einbezogen.
Die Gebührenänderungen betreffen ausschließlich gewerbliche Anlieferer. Die Anlieferung von Kleinmengen aus Privathaushalten bleibt weiterhin gebührenfrei. Für sortenreinen Grünabfall erhöht sich der Preis von 45,00 Euro auf 54,00 Euro pro Tonne. Die Gebühr für Wurzelstöcke und Stammholz bleibt mit 75,00 Euro pro Tonne unverändert. Zusätzlich werden Laub mit einer Gebühr von 52,00 Euro pro Tonne sowie Mähgut mit 88,00 Euro pro Tonne in die Satzung aufgenommen. Der Rat hat der Vorlage in der Sitzung am 13. Dezember 2022 zugestimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 27.Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen der Stadt Hamm für das Jahr 2023Zur Vorlage · 1010/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur 7. Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und Friedhofshallen für das Jahr 2023 vorgelegt. Die Neuregelung basiert auf einer Gebührenbedarfsberechnung, die darauf abzielt, die Gebühren gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW kostendeckend zu erheben.
Die Kalkulation berücksichtigt Ergebnisse aus Vorperioden in Höhe von 172.686 Euro. Aufgrund von Überdeckungen aus den vergangenen Jahren ist für den Erwerb von Nutzungsrechten eine Gebührensenkung von 1,4 Prozent vorzunehmen. Im Gegensatz dazu sieht die Vorlage aufgrund von Unterdeckungen aus Vorjahren eine Erhöhung der Bestattungsgebühren um etwa 13,9 Prozent vor.
Trotz dieser unterschiedlichen Anpassungen bei den einzelnen Gebührentatbeständen ergibt sich für die Summe der kalkulierten Gebührensätze bei Standardbestattungen keine Veränderung zum Vorjahr. Die Gebühren für verschiedene Bestattungsformen, wie etwa Erdwahlgrabstätten, Urnenwahlgräber oder Baumbestattungen, bleiben in der Gesamtsumme stabil. Der städtische Eigenanteil umfasst dabei Aufwendungen, die nicht den Gebührenzahlern zugerechnet werden können, wie etwa die Pflege von Vorratsflächen oder Anteile an der Pflege des allgemeinen Grüns. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 28.13. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Hamm vom 13.12.1978Zur Vorlage · 1019/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur 13. Änderungssatzung der Straßenreinigungssatzung vom 13. Dezember 1978 vorgelegt. Der Entwurf umfasst neben der Änderungssatzung auch ein aktualisiertes Straßenreinigungsverzeichnis.
Die Anpassungen der Satzung und des Verzeichnisses sind laut Begründung notwendig geworden, da durch die Fertigstellung oder Ausweisung neuer Straßen und Straßenteile Ergänzungen sowie Berichtigungen im Verzeichnis erforderlich wurden. Zudem wurde das Verzeichnis an praktische Erfordernisse angepasst. Die Verwaltung gibt an, dass die zusätzlichen Reinigungsleistungen durch die bestehende personelle und maschinelle Ausstattung bewältigt werden können.
Der Entwurf enthält eine detaillierte Aufstellung der betroffenen Straßen und Straßenteile sowie die Zuordnung der jeweils zuständigen Bezirksvertretungen. Die Mitglieder der Bezirksvertretungen erhalten hierzu eine auf ihren Stadtbezirk begrenzte Liste der Änderungen. Die Umsetzung der Änderungen ist zum 1. Januar 2023 vorgesehen. Die Vorlage wurde im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie im Hauptausschuss beraten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 29.Bestellung der sachverständigen Mitglieder des Umlegungsausschusses für die Amtszeit 2022 bis 2027Zur Vorlage · 0909/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2022 die Bestellung der sachverständigen Mitglieder des Umlegungsausschusses für die Amtszeit vom 11. September 2022 bis zum 10. September 2027 beschlossen. Der Ausschuss ist für die Durchführung von Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch zuständig, die der Realisierung von Planungsrecht dienen. Die Mitglieder des Ausschusses sind unabhängig und verfügen über spezifische fachliche Qualifikationen.
Als Vorsitzender mit der Befähigung zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst wurde ein ehemaliger Vorsitzender der Spruchstelle für Flurbereinigung des Landes Nordrhein-Westfalen bestellt. Die Stellvertretung des Vorsitzenden übernimmt ein Sachgebietsleiter für Recht und Liegenschaften aus der Stadt Warendorf.
Für die fachspezifischen Anforderungen wurden weitere Mitglieder bestimmt. Ein Mitglied mit der Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst ist der Leiter des Fachbereichs Geoinformation und Kataster des Kreises Unna. Als stellvertretendes Mitglied mit entsprechender Qualifikation wurde ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur aus Warendorf bestellt. Zur Ermittlung von Grundstückswerten wurde die Leiterin der Abteilung Vermessung, Kartographie und Bodenordnung des Vermessungs- und Katasteramtes der Stadt Münster als sachverständiges Mitglied und ein Dezernent der Flurbereinigungsbehörde der Bezirksregierung Detmold als stellvertretendes Mitglied bestellt. Die Neubesetzung erfolgt aufgrund von Altersverzichten der bisherigen Mitglieder.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.Entschädigungsregelung für die Mitglieder des UmlegungsausschussesZur Vorlage · 0914/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0914/22 eine Neuregelung der Entschädigungssätze für die Mitglieder des Umlegungsausschusses vorgeschlagen. Die Anpassung soll mit Wirkung zum 1. Januar 2023 erfolgen und basiert auf einer Erhebung des Deutschen Städtetages, wonach die bisherigen Sätze im Vergleich zu anderen Kommunlichkeiten in Nordrhein-Westfalen im unteren Bereich liegen.
Der Vorschlag sieht vor, die Vergütung von einer festen Stundenzahl auf eine Abrechnung in angefangenen Halbstunden umzustellen. Die Entschädigung für Mitglieder und deren Stellvertretungen soll künftig ein Drittel des Honorarsatzes nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) pro Halbstunde betragen. Für Mitglieder, die nicht in Hamm wohnhaft sind, ist zusätzlich eine Pauschale für die An- und Abfahrt in Höhe von zwei Dritteln des JVEG-Honorarsatzes vorgesehen. Auch für besondere Verrichtungen, wie etwa Ortsbesichtigungen oder die Erstellung von Gutachten, soll die Vergütung auf ein Drittel des JVEG-Honorarsatzes pro angefangener Halbstunde festgesetzt werden, ergänzt um die Erstattung von Fahrtkosten nach JVEG.
Durch die Kopplung an die JVEG-Honorarsätze soll eine regelmäßige manuelle Anpassung der Sätze entfallen. Die Verwaltung geht davon aus, dass die finanziellen Auswirkungen pro Sitzung etwa 250 Euro Mehrkosten betragen, wobei mit einer Anzahl von ein bis zwei Sitzungen pro Jahr zu rechnen ist. Die entsprechenden Mittel sind im Teilergebnisplan vorhanden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 31.Umbesetzung in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mobilität Ruhr-LippeZur Vorlage · 0997/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0997/22 eine Neubesetzung in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mobilität Ruhr-Lippe beantragt. Hintergrund der Vorlage ist der Ausscheiden eines ehemaligen Mitarbeiters der Stadtverwaltung aus dem Dienst.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den stellvertretenden Leiter des Stadtplanungsamtes als persönliches stellvertretendes Mitglied in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mobilität Ruhr-Lippe zu wählen. Diese Funktion soll die Vertretung des Stadtbaurates übernehmen.
Die Vorlage wurde im Hauptausschuss am 12. Dezember 2022 beraten und dem Rat am 13. Dezember 2022 zur Entscheidung vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen durch diese personelle Änderung werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 32.Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe hier: Wahl eines beratenden und stellvertretenden beratenden MitgliedesZur Vorlage · 1011/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Hamm wurde die Wahl neuer beratender Mitglieder vorgenommen. Die Beschlussvorlage der Verwaltung basiert auf einem Vorschlag des Jugendamtselternbeirates.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des AG-KJHG sowie der Satzung für das Jugendamt der Stadt Hamm besteht die Regelung, dass dem Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe eine Vertretung des Jugendamtselternbeirates als beratendes Mitglied sowie eine stellvertretende Vertretung angehören. Aufgrund der Neuwahl des Jugendamtselternbeirates wurden die bisherigen Vertreterinnen durch neue Personen ersetzt.
Nach dem Beschluss des Rates am 13. Dezember 2022 wird eine Vertreterin des Jugendamtselternbeirates als beratendes Mitglied und eine weitere Vertreterin als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Ausschuss berufen. Die entsprechenden personellen Änderungen wurden im Rahmen der Sitzung formal festgelegt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Neubesetzung sind nicht ersichtlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 33.Umbesetzung im Verwaltungsrat der Sparkasse HammZur Vorlage · 1012/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 1012/22 der Stadtverwaltung Hamm wird eine Umbesetzung im Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm thematisiert. Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 13. Dezember 2022 beschlossen, die personelle Veränderung in diesem Gremium vorzunehmen.
Hintergrund der Vorlage ist die Mitteilung der Sparkasse Hamm, dass das bisherige stellvertretende Mitglied des Verwaltungsrates sein Amt zum 31. Dezember 2022 niederlegt. Als Nachfolge wurde auf Grundlage eines Wahlvorschlags der Personalversammlung eine neue stellvertretende Person vorgeschlagen. Der Rat hat beschlossen, das bisherige Mitglied zum Jahresende 2022 abzuberafen und eine neue Person als stellvertretendes Mitglied zum 1. Januar 2023 zu entsenden.
Die Vorlage wurde zuvor im Hauptausschuss sowie im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beraten. Finanzielle Auswirkungen aus dieser personellen Neubesetzung werden in dem Dokument nicht aufgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 34.Umbesetzung im Integrationsrat der Stadt HammZur Vorlage · 1013/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur Umbesetzung im Integrationsrat vorgelegt. Der Antrag auf personelle Änderung geht von der FDP-Fraktion aus.
Gegenstand des Beschlussvorschlags ist die Wahl eines neuen ordentlichen Mitglieds für den Integrationsrat. Ein Ratsmitglied soll als ordentliches Mitglied nachrücken und damit die Position eines ausgeschiedenen Ratsmitglieds übernehmen.
Mit der Vorlage wurden keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm verzeichnet. Der entsprechende Beschluss wurde im Hauptausschuss sowie im Rat der Stadt Hamm behandelt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 35.Umgang mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf dem Stadtgebiet der Stadt HammZur Vorlage · 0841/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0841/22_VL wird eine Regelung für den Umgang mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet von Hamm sowie eine Vereinheitlichung der Vorprüfung von Vorhaben angestrebt. Der Vorschlag legt Kriterien für die Einleitung von Bebauungsplanverfahren fest. Dabei sollen Naturschutz-, FFH- und Vogelschutzgebiete ausgeschlossen werden, während die Nutzung von Aufschütungen und Brachflächen vorrangig vorgesehen ist. Standorte entlang von Bundesautobahnen oder Schienenwegen sind zulässig, sofern die Errichtung maximal 500 Meter vom äußeren Fahrbahnrand entfernt erfolgt und die Flächen im Flächennutzungsplan als Landwirtschaftsflächen sowie im Regionalplan als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich ausgewiesen sind.
Um die Ertragsfähigkeit der Böden zu sichern, sollen auf landwirtschaftlichen Flächen mit einer Bodenwertzahl von 55 oder höher keine Anlagen errichtet werden, wobei Ausnahmen bei Nachweis der Funktionsfähigkeit, etwa durch Agri-PV, möglich sind. Für Brachflächen oder Aufschüttungen soll eine Erweiterung des Kriterienkatalogs geprüft werden, während Siedlungsflächen für gewerbliche Zwecke reserviert bleiben. Zur Wahrung des Orts- und Landschaftsbildes ist die Einsehbarkeit der Anlagen zu minimieren. Vor Beginn eines Bebauungsplanverfahrens ist eine Einzelfallprüfung bezüglich regionaler Planung, Naturschutz, Bodendenkmälern und Überschwemmungsgebieten durchzuführen. Die Vorhabenträger müssen Nachweise erbringen, ein Konzept zur regionalen Wertschöpfung vorlegen und die Erdverkabelung sicherstellen. Eine Anpassung des Kriterienkatalogs bei Änderungen der Rechtsgrundlagen ist vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.12.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 36.9. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung 2018, zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · 0934/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0934/22_VL sieht eine Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) 6. Fortschreibung 2018 vor. Ziel der Vorlage ist es, bislang nicht enthaltene Kanalbaumaßnahmen in das bestehende Konzept aufzunehmen, welches als verbindliche Arbeitsgrundlage für die Stadt Hamm und den Lippeverband Stadtentwässerung Hamm dient.
Konkret ist die Aufnahme der Maßnahme „RRB An der Von-Thünen-Halle“ vorgesehen. Aufgrund einer Einleitungserlaubnis vom September 2021 muss das dortige Regenrückhaltebecken in eine Ausleitstrecke umgebaut werden. Diese Anpassung erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Wasserbehörde.
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, das Abwasserbeseitigungskonzept um diese Maßnahme zu erweitern. Der Lippeverband wird damit beauftragt, die zusätzlichen Maßnahmen gemäß der bestehenden Ausführungsvereinbarung von 2003 in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen und umzusetzen. Zudem sind die Verwaltung sowie der Lippeverband angewiesen, die für die Realisierung notwendigen Planungen zu erstellen und etwaige erforderliche Grunderwerbe durchzuführen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Die Vorlage durchlief im Rahmen des Beschlussverfahrens die Beratung in der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern sowie in den zuständigen Ausschüssen für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Klima, Umwelt und Naturschutz und im Hauptausschuss.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.12.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 37.7. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0936/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 7. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 beschlossen. Die Vorlage basiert auf § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), wonach Gemeinden verpflichtet sind, ein solches Konzept zu erstellen. Dieses dient dazu, die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von geplanten Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahmen zu berücksichtigen.
Das Konzept ist auf einen Zeitraum von fünf Jahren der mittelfristigen Finanzplanung angelegt und muss mindestens alle zwei Jahre fortgeschrieben werden. Es stellt eine Übersicht über geplante Maßnahmen dar, ohne eine verbindliche Entscheidung über den tatsächlichen Ausbau zu treffen. Die Aufnahme von Maßnahmen in das Konzept ist zudem eine Voraussetzung, um am Förderprogramm des Landes zur Entlastung der Anlieger teilzunehmen. Durch die Aufnahme beabsichtigter, beitragspflichtiger Straßenausbaumaßnahmen sowie Maßnahmen an der technischen Beleuchtung können 100 Prozent des umlagefähigen Aufwandes über dieses Förderprogramm finanziert werden.
Die vorliegende 7. Fortschreibung umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen ohne Änderungen sowie beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich der Straßenbeleuchtung. Ebenfalls enthalten sind beabsichtigte Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung. Die Darstellung erfolgt tabellarisch nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Muster. Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch, wie die erstmalige Herstellung von Straßen, sind nicht Bestandteil dieses Konzeptes.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 38.39. Änderung des Flächennutzungsplanes – Gewerbepark Münsterstraße Ost – Hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0930/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgelegt, die die Ausweisung des Gewerbeparks Münsterstraße Ost zum Ziel hat. Das Verfahren umfasst den Aufstellungsbeschluss für ein etwa 57.706 Quadratmeter großes Areal in der Gemarkung Hamm. Der Bereich, der derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt wird, soll in der Darstellung als Gewerbefläche geändert werden.
Hintergrund der Planung ist die steigende Nachfrage nach gewerblich nutzbaren Grundstücksflächen für kleinteiliges Gewerbe im Siedlungsraum Hamm sowie der knappe Bestand an verfügbaren Flächen im Stadtbezirk Heessen. Parallel zum Flächennutzungsplanverfahren wird ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Im Rahmen der Planung soll geprüft werden, ob Teilflächen des Gebiets für eine Expansion des angrenzenden Gartencenters genutzt werden können, um dessen langfristige Standortsicherung zu unterstützen, sofern die handelswirtschaftliche Machbarkeit nachgewiesen wird.
Die städtebaulichen Ziele sehen eine gute Anbindung an das Hauptverkehrsnetz vor, wobei die Erschließung über den Alfred-Weber-Weg erfolgen soll, um keine weiteren Zu- und Abfahrten an der Münsterstraße zu schaffen. Die Planung muss die Vorgaben des Rahmenplanes Heessen sowie die Standards zum Klimaschutz berücksichtigen. Zudem ist sicherzustellen, dass die bestehenden Wohnhäuser im Planbereich nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Baugesetzbuch soll in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 39.Bebauungsplan Nr. 07.109 – Gewerbepark Münsterstraße Ost – Hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0931/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0931/22_VL wird das Bebauungsplanverfahren Nr. 07.109 für den Gewerbepark Münsterstraße Ost sowie die gleichzeitige 39. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgelegt. Ziel des Verfahrens ist die Ausweisung von etwa 57.706 m² Fläche für kleinteiliges Gewerbe in der Gemarkung Hamm. Die betroffenen Flächen in Flur 9 werden derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Das Verfahren wird als qualifiziertes Bebauungsplanverfahren gemäß § 8 (3) BauGB als Parallelverfahren geführt. Im Rahmen des Prozesses soll zudem geprüft werden, ob Teilflächen für eine Erweiterung des angrenzenden Gartencenters genutzt werden können.
Der Entwurf sieht vor, die vom Rat beschlossenen Klima-Standards durch textliche und zeichnerische Festsetzungen im Bebauungsplan zu integrieren. Ergänzt werden diese Vorgaben durch eine Checkliste sowie entsprechende Informationen in der Begründung. Zur Untersuchung der ökologischen Auswirkungen werden ein Artenschutzgutachten und ein Umweltbericht erstellt. Für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB ist die Durchführung einer Bürgerversammlung vorgesehen. Diese soll dazu dienen, über die Ziele, Lösungen und Auswirkungen des Vorhabens zu informieren und Erörterungsmöglichkeiten zu bieten. Als Grundlage für die Planung dienen ein Übersichtsplan, ein Auszug aus dem Flächennutzungsplan sowie ein Luftbild. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 40.Bebauungsplan Nr. 06.097 – Schulstraße – Hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0937/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0937/22 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 06.097 – Schulstraße – beantragt. Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Bockum-Hövel und umfasst das Flurstück 229. Die Fläche wird im Westen durch die Schulstraße und im Süden durch die Ermelinghofstraße begrenzt.
Ziel des Verfahrens ist eine städtebauliche Nachverdichtung auf einer etwa 2.500 Quadratmeter großen Fläche. Auf dem Grundstück, das bisher mit einem Einfamilienhaus und einer Garage bebaut war, sollen barrierefreie Wohnungen sowie optional eine Tagespflegeeinrichtung entstehen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, soll der bestehende Bebauungsplan Nr. 06.017 – Römerstraße – aus dem Jahr 1969 überplant werden. Die geplante Änderung sieht vor, die Festsetzung von einem reinen Wohngebiet zu einem allgemeinen Wohngebiet zu ändern und eine maximal dreigeschossige Bebauung zu ermöglichen.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Bebauungsplanverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Im Rahmen der Planung ist zudem ein Erhaltungsgebot für eine Blutbuche auf dem Grundstück sowie für die Straßenbäume in der Schulstraße vorgesehen. Die Verwaltung beantragt zudem, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung durchzuführen. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich, da dieser das Gebiet bereits als Wohnbaufläche ausweist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 41.Bebauungsplan Nr. 05.081 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert I - hier: 1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 23.03.2021 2. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses mit verändertem Geltungsbereich 3. Kenntnisnahme der bisherigen Beteiligungsergebnisse 4. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 5. OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 0944/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0944/22_VL befasst sich mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 05.081 zur Nachnutzung des ehemaligen Bergwerksgeländes Heinrich Robert in der Gemarkung Herringen. Der Beschlussvorschlag sieht die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 23.0<0xE2><0x80><0xAF>03<0xE2><0x80><0xAF>2021 sowie eine Neufassung mit einem veränderten Geltungsbereich vor. Ziel der Planung ist die Schaffung von Planungsrecht für Einzelhandelsnutzungen als Sondergebiet, um das Nahversorgungszentrum Pelkum-Wiescherhöfen zu ergänzen. Das geplante Gebiet umfasst etwa 51.647 m², wobei Flächen für Gewerbe, Verkehr und private Grünflächen vorgesehen sind.
Die Planung integriert Klimaschutzstandards, darunter eine energieautarke Versorgung durch ein Blockheizkraftwerk, Erdkollektoren, Wärmepumpen sowie Photovoltaikanlagen. Zudem sind Vorgaben zur Fassadenbegrünung, zur Nutzung von Flachdächern und zur Regenwasserkanalisation enthalten. Die Erschließung soll zentral über die Kamener Straße erfolgen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen verschiedener Institutionen berücksichtigt. Die Bezirksregierung Arnsberg, der Geologische Dienst NRW und die Untere Bodenschutzbehörde lieferten Hinweise zu bergbaulichen Belangen und Methanausgasungen, die in die Baugrundhinweise eingearbeitet wurden. Vorgaben des Lippeverbandes und des Landesbetriebs Straßenbau NRW zur Entwässerung und zum Verkehr wurden berücksichtigt. Zudem führten Analysen zur Einzelhandelsentwicklung zu Beschränkungen bei Sortiment und Flächengrößen, um die zentrale Versorgung zu wahren. Der Entwurf des Bebauungsplans soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben öffentlich ausgelegt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · ASWM, AKUN, AWA, BVPelkum, BV Herringen
- 42.Bebauungsplan Nr. 04.077 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert II - hier: 1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 23.03.2021 2. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses mit verändertem Geltungsbereich 3. Kenntnisnahme der bisherigen Beteiligungsergebnisse 4. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 5. OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 0945/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0945/22_VL der Stadtverwaltung Hamm befasst sich mit der Neufassung des Bebauungsplans Nr. 04.077 zur Nachnutzung des ehemaligen Bergwerks Heinrich Robert II in der Gemarkung Herringen. Das Vorhaben sieht die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 23.03.2021 sowie eine Neufassung mit einem veränderten Geltungsbereich vor. Das geplante Plangebiet umfasst etwa 107.831 m², wobei der Schwerpunkt auf der Schaffung von ca. 70.786 m² Wohnfläche liegt. Ergänzt wird die Planung durch Sondergebiete, Verkehrsflächen, Grünflächen sowie Versorgungsflächen.
Ziel der Planung ist die Konversion des Areals zur Entwicklung von Wohnquartieren mit Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbau sowie die Bereitstellung von Flächen für Gewerbe, Einzelhandel und Kultur. Die energetische Versorgung soll durch ein Blockheizkraftwerk, Erdkollektoren, Wärmepumpen und Photovoltaik-Anlagen erfolgen. Zudem sind Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung und Dachbegrünung vorgesehen, um die kommunalen Klimaschutzziele zu unterstützen.
Die Vorlage schlägt vor, die bisherigen Beteiligungsergebnisse zur Kenntnis zu nehmen, auf eine erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu verzichten und den Entwurf nebst Begründung ab dem 27.10.2022 öffentlich auszulegen. In vorangegangenen Beteiligungsverfahren haben verschiedene Institutionen, darunter die Bezirksregierung Arnsberg, der Lippeverband und der NABU, Hinweise zu bergbaulichen Belangen, Entwässerung und Artenschutz eingebracht. Auch die IHK und Handwerkskammer Dortmund regten Schallschutzmaßnahmen an. Die Planung erfolgt im Rahmen eines Vollverfahrens und ist mit einer Änderung des Flächennutzungsplans verknüpft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · ASWM, AKUN, AWA, BVPelkum, BV Herringen
- 43.Bebauungsplan Nr. 05.082 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert III - hier: 1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 23.03.2021 2. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses mit verändertem Geltungsbereich 3. Kenntnisnahme der bisherigen Beteiligungsergebnisse 4. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 5. OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 0946/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0946/22_VL sieht die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 23.03.2021 sowie die Neuausstellung des Bebauungsplans Nr. 05.082 zur Nachnutzung des ehemaligen Bergwerks Heinrich Robert vor. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines sogenannten „CreativQuartiers“ in der Gemarkung Herringen, das Wohnen, Gewerbe, Kultur, Gastronomie sowie Bildungs- und Versorgungseinrichtungen umfassen soll. Der neue Geltungsbereich umfasst etwa 220.676 m², wovon rund 22,5 Hektar auf dem ehemaligen Zechenstandort liegen. Die Flächennutzung ist unter anderem auf urbane Gebiete, private Grünflächen und Versorgungsflächen ausgelegt.
Die Neufassung dient der Anpassung der Geltungsbereichsgrenzen zwischen den Bebauungsplänen Nr. 05.081, Nr. 04.077, Nr. 05.082 und Nr. 05.083. Im Rahmen der energetischen Planung sind ein Blockheizkraftwerk, ein Nahwärmenetz sowie Wärmespeicher vorgesehen. Zudem sind Flächen für Erdkollektoren, Photovoltaik- und Thermie-Anlagen sowie ein Landschaftsbauwerk geplant.
Die Vorlage umfasst die Kenntnisnahme bisheriger Beteiligungsergebnisse von Behörden, Institutionen und Nachbargemeinden. Dabei wurden Aspekte des Bergbaus, der Entwässerung, des Denkmalschutzes sowie der Energieversorgung berücksichtigt. Ein Verzicht auf eine erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen, da bereits Beteiligungsverfahren und eine Bürgerinformation stattgefunden haben. Der Entwurf des Bebauungsplans soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben öffentlich ausgelegt werden, um der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Parallel dazu ist eine Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · ASWM, AKUN, AWA, BVPelkum, BV Herringen
- 44.Bebauungsplan Nr. 05.083 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert IV - hier: 1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 23.03.2021 2. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses mit verändertem Geltungsbereich 3. Kenntnisnahme der bisherigen Beteiligungsergebnisse 4. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 5. OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 0947/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0947/22_VL der Verwaltung der Stadt Hamm befasst sich mit der Neufassung des Bebauungsplans Nr. 05.083 zur Nachnutzung des nördlichen Teilbereichs des ehemaligen Bergwerksgeländes Heinrich Robert in der Gemarkung Herringen. Der Plan sieht vor, den Aufstellungsbeschluss vom 23.0<0xE2><0x80><0xAF>03.<0xE2><0x80><0xAF>2021 aufzuheben und durch einen neuen Beschluss mit angepasstem Geltungsbereich zu ersetzen. Die Fläche umfasst etwa 161.647 m², wovon rund 16,5 Hektar auf das ehemalige Zechengelände entfallen. Die geplante Flächennutzung umfasst Gewerbe mit etwa 19,9 %, Grünflächen mit 20,9 %, Wald mit 19,4 % sowie Wohnbau mit etwa 12,0 %.
Ziele der Planung sind die Schaffung von Planungsrecht für Gewerbe- und Wohnflächen sowie die Integration von Klimaschutzstandards, etwa durch ein Nahwärmenetz, Blockheizkraftwerke und Photovoltaikanlagen. Zudem ist die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens vorgesehen. Die Festsetzungen beinhalten eine Begrenzung der Gebäude im Wohngebiet WA 1 auf maximal 120 m² Grundfläche sowie spezifische Grundflächenzahlen für die Gebiete WA 2 und Gewerbegebiet.
Die Vorlage dokumentiert die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren. Stellungnahmen der Behörden und Verbände, unter anderem zur Entwässerung, zu Methan-Ausgasungen sowie zu Verkehrsfragen, wurden in die Planung eingearbeitet. Zur Vermeidung von Lärmkonflikten wurde eine Einschränkung der Betriebszeiten einer Grubengasverwertungsanlage vereinbart. Die Verwaltung schlägt vor, auf eine erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu verzichten und die öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · ASWM, AKUN, AWA, BVPelkum, BV Herringen
- 45.Bebauungsplan Nr. 01.074 - Martin-Luther-Straße - / 1. Änderung hier: 1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses 2. Neuer Aufstellungsbeschluss 3. OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 0952/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0952/22_VL behandelt die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.074 für die Martin-Luther-Straße im Stadtbezirk Hamm-Mitte. Ziel der Planung ist die städtebauliche Schließung der Ecksituation an der Martin-Luther-Straße, dem Martin-Luther-Platz und der Nassauerstraße durch ein Gebäudeensemble mit Schwerpunkt auf Wohnnutzung. Das rund 800 m² große Plangebiet soll durch den Abriss und Neubau eines Gebäudes sowie die Erweiterung der überbaubaren Fläche um einen westlichen Grünstreifen neu geordnet werden.
Der Beschlussvorschlag sieht die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 29.06.2021 sowie die Neufassung eines Aufstellungsbeschlusses gemäß § 13a BauGB vor, um eine geringfügige Erweiterung des Geltungsbereichs formal zu berücksichtigen. Die Gebietskategorie soll von einem besonderen Wohngebiet in ein Urbanes Gebiet geändert werden. Die planungsrechtlichen Festsetzungen beinhalten eine Grundflächenzahl von 1,0, eine Geschossflächenzahl von 4,0 sowie eine maximale Anzahl von fünf Vollgeschossen. Die Gebäudehöhen sind auf eine Firsthöhe von 85,00 m NHN und eine Traufhöhe von 75,00 m NHN begrenzt. Zudem sind Vorgaben zur Dachbegrünung und zur Installation von Photovoltaikanlagen vorgesehen.
Im Rahmen der bisherigen Behördenbeteiligung wurden fachliche Hinweise zu Themen wie Bergbau, Entwässerung, Denkmalschutz und Artenschutz eingerebracht. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verlief ohne einwendende Anregungen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs ist für den 25.10.2022 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 46.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 07.105 - Am Beisenort - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0961/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0961/22_VL betrifft den Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 07.105 „Am Beisenort“ in Hamm-Heessen. Ziel der Planung ist die Entwicklung einer etwa 5.000 m² großen Brachfläche zu einem Mischgebiet, das Wohn- und Bürogebäude umfasst. Das Vorhaben wird als Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Geplant ist ein straßenbegleitender Baukörper mit drei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss, wobei das Erdgeschoss gewerblich genutzt werden soll und die oberen Etagen der Wohnnutzung dienen. Die Planung sieht eine Kombination aus freifinanzierten und öffentlich geförderten Wohneinheiten sowie eine Stellplatzanlage vor.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Satzung sowie die Begründung vom 25.10.2022 zu verabschieden. Dabei werden die Stellungnahmen der unteren Naturschutzbehörde, des Lippeverbandes, des Geologischen Dienstes NRW, der Bezirksregierung Arnsberg, des Polizeipräsidiums Hamm und des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe berücksichtigt. Die Verwaltung hat Anpassungen bezüglich des Artenschutzes, der Entwässerung, der Erdgeschossfußbodenhöhen und der Grundflächenzahl in die Planung integriert. Zudem wurden redaktionelle Ergänzungen zu Methanausgasungen, zum Hochwasserschutz und zu einem Rechtsabbiegegebot vorgenommen. Die Mitteilung der Stadtwerke zur Versorgungssicherheit und Glasfasererschließung wurde zur Kenntnis genommen. Mit der Rechtskraft des neuen Bebauungsplans treten die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 07.073 im Geltungsbereich außer Kraft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 47.Bebauungsplan Nr. 07.110 - An der Brökermersch - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0992/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0992/22_VL sieht die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 07.110 „An der Brökermersch“ in Hamm-Heessen vor. Das Verfahren soll als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Gegenstand der Planung ist eine Fläche von insgesamt 17.843 m², die durch die Insolvenz der Firma Boss V + V GmbH & Co. KG brachfällt. Ziel der Neunutzung ist es, städtebaulich unerwünschte Nutzungen, wie etwa zentrenrelevanten Einzelhandel oder Vergnügungsstätten, auszuschließen und Mischstrukturen auf den Betriebsgrundstücken zu sichern. Der neue Bebauungsplan soll den bestehenden Plan Nr. 07.038 überlagern.
Das Plangebiet befindet sich südöstlich der Kreuzung Heessener Straße / Brökermersch. Während der aktuelle Flächennutzungsplan für diesen Bereich eine Mischbaufläche ausweist, ist für eine gewerbliche Weiterführung die Festsetzung eines Gewerbegebietes oder Sondergebietes vorgesehen. Da dies von der derzeitigen Darstellung im Flächennutzungsplan abweicht, kann eine entsprechende Berichtigung im Rahmen des Aufstellungsverfahrens erfolgen. Die Vorlage umfasst zudem den Vorschlag, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung durchzuführen. Zur Veranschaulichung der Planung liegen ein Übersichtsplan, ein Auszug aus dem Flächennutzungsplan sowie ein Luftbild vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 48.Denkmalbereich Markgrafenufer hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0994/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Aufstellung einer Denkmalbereichssatzung für das Gebiet „Markgrafenufer“ vorgelegt. Ziel des Verfahrens ist die Unterschutzstellung eines etwa 15.438 Quadratmeter großen Bereichs in der Gemarkung Hamm (Flur 21) gemäß § 10 des Denkmalschutzgesetzes NRW. Der geplante Bereich umfasst verschiedene Flurstücke, darunter Wohngrundstücke, Verkehrsflächen sowie öffentliche Grünflächen.
Das Ensemble umfasst primär freistehende Villenbauten aus der Zeit um 1930, die sich entlang des Markgrafenufer zwischen der Marker Allee und der Ahse befinden. Die Bebauung ist durch eine sachliche Schlichtheit und charakteristische Walmdächer geprägt. Neben den Gebäuden sollen auch die zugehörigen Gartenflächen, Einfassungsmauern sowie die Straße Markgrafenufer mit ihrem Baumbestand und eine ovale Grünfläche als Bestandteile des Denkmalbereichs geschützt werden.
Die Vorlage begründet die Maßnahme mit dem Ziel, das äußere Erscheinungsbild dieses zusammenhängenden Gebäudeensembles als Zeugnis der Stadtbaugeschichte zu erhalten. Der Geltungsbereich umfasst unter anderem die Hausnummern 11 bis 24. Planungsrechtlich ist das Gebiet im bestehenden Bebauungsplan als reines Wohngebiet mit maximal zweigeschossiger, offener Bauweise festgesetzt. Die Aufstellung der Satzung soll das kulturelle Erbe der Anlage für die Zukunft sichern.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- B.Anträge
- 1.Trinkwasserspender in öffentlichen ParkanlagenZur Vorlage · 0479/22_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat einen Antrag mit der Nummer 0479/22 gestellt, der die Installation von Trinkwasserspendern in öffentlichen Parkanlagen der Stadt Hamm zum Ziel hat. Hintergrund der Anfrage ist die Zunahme von Hitzeperioden und Trockenphasen infolge des Klimawandels sowie die damit verbundenen Gesundheitsrisiken für Personen, die sich längere Zeit in sonnenexponierten Bereichen aufhalten.
Der Antrag bezieht sich auf die Notwendigkeit, eine flächendeckende Trinkwasserversorgung in Grünanlagen sicherzustellen, um den Zugang zu Wasser zu gewährleisten und gleichzeitig die Nutzung von Getränkeverpackungen zu reduzieren. Während die Initiative die bereits angedachte Installation eines Trinkwasserspenders auf dem Marktplatz durch die Stadtverwaltung und die Stadtwerke Hamm unterstützt, fordert die Ratsgruppe eine Erweiterung des Fokus auf Parkanlagen. Als Beispiele für potenzielle Standorte werden unter anderem der Kurpark, der Lippepark, der Friedrich-Ebert-Park und der Hallohpark genannt.
Die Ratsgruppe Pro Hamm beantragt, die Stadtverwaltung dazu zu beauftragen, in Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Hamm eine Liste zu erstellen, welche öffentlichen Parkanlagen für die Aufstellung von Trinkwasserspendern infrage kommen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 27.09.2022 · Rat
- 2.Freiwillige Weihnachtsbeihilfe für Bezieher von ALG IIZur Vorlage · 0499/22_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0499/22 gestellt, der die Auszahlung einer freiwilligen Weihnachtsbeihilfe vorsieht. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister und befasst sich mit der finanziellen Unterstützung von Personengruppen, die Leistungen nach dem SGB II, nach dem SGB XII oder Taschengeld im Rahmen des SGB beziehen.
Konkret wird beantragt, dass Beziehern von Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Empfängern von Sozialgeld nach dem SGB II sowie Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern, die Taschengeld nach dem SGB erhalten, eine Beihilfe ausgezahlt wird. Die Höhe der geplanten Zahlung soll für Alleinstehende 200 Euro betragen, während für jede weitere Person innerhalb der Bedarfsgemeinschaft ein Betrag von 100 Euro vorgesehen ist.
In der Begründung des Antrags wird angeführt, dass die Regelsätze und Leistungen knapp bemessen seien und keine Mittel für zusätzliche weihnachtliche Ausgaben wie Geschenke oder ein besonderes Essen vorgesehen seien. Es wird darauf hingewiesen, dass solche Kosten nicht aus den regulären Leistungen erspart werden können. Die Ratsgruppe sieht in der Auszahlung ein Signal des Stadtrates gegenüber den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- Freiwillige Weihnachtsbeihilfe für Bezieher von ALG IIZur Vorlage · 0523/22_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat mit dem Antrag Nr. 0499/22 die Auszahlung einer freiwilligen Weihnachtsbeihilfe für bestimmte Leistungsempfänger in der Stadt Hamm beantragt. Die beantragte Maßnahme sieht eine Zahlung in Höhe von 200 Euro für Alleinstehende sowie 100 Euro für jede weitere Person einer Bedarfsgemeinschaft vor. Ziel der Anfrage ist es, Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen, die Taschengeld nach dem SGB erhalten, finanziell zu unterstützen. Als Begründung für den Antrag wird angeführt, dass die Regelsätze keine Mittel für zusätzliche Weihnachtsbedarfe wie Geschenke oder Feierlichkeiten vorsehen.
In einer Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 0523/22 wird darauf hingewiesen, dass es keine gesetzliche Grundlage für die Gewährung einer solchen freiwilligen Weihnachtsbeihilfe als Zuschuss an Leistungsempfänger in sozialen Mindestsicherungssystemen gibt. Die Verwaltung führt weiter aus, dass ein solcher Zuschuss als Einkommen zu behandeln wäre. Dies hätte zur Folge, dass die Zuwendung im Monat des Zuflusses bedarfsmindernd auf die Leistungen anzurechnen wäre. In der Konsequenz würde eine solche Beihilfe somit den Bundeshaushalt entlasten, jedoch keine Erhöhung des verfügbaren Einkommens für die Leistungsberechtigten bewirken.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 3.9-Euro-Ticket für HammZur Vorlage · 0508/22_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0508/22 gestellt, der die Einführung eines 9-Euro-Tickets für den lokalen Personennahverkehr zum Gegenstand hat. Mit Verweis auf den Beschluss zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans Hamm aus dem Jahr 2021 wird argumentiert, dass der öffentliche Personennahverkehr eine bezahlbare Mobilität für alle Bevölkerungsgruppen sicherstellen müsse.
In der Begründung des Antrags wird auf die Erfahrungen mit dem 9-Euro-Ticket im Sommer 2022 verwiesen, welches die Attraktivität des ÖPNV gesteigert habe. Im Gegensatz dazu wird das angekündigte 49-Euro-Ticket als unzureichend in Bezug auf die soziale Komponente für Kurzstrecken bewertet. Da die bundes- und landesweiten Regelungen zur Fortführung günstiger Tarife nur begrenzt vorgesehen seien, wird eine ergänzende lokale Lösung gefordert.
Der Antrag sieht vor, dass die Stadtwerke Hamm dazu aufgefordert werden, ein 9-Euro-Ticket einzuführen. Dieses Ticket soll einen Preis von 9 Euro pro Monat haben und die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs im gesamten Stadtgebiet an allen Wochentagen ermöglichen. Das Angebot soll ergänzend zum bestehenden Tarifsystem bestehen und sowohl in digitaler als auch in Papierform erhältlich sein.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 13.12.2022 · Rat
- 4.RWE Aktien verkaufenZur Vorlage · 0516/22_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0516/22 gestellt, der den sofortigen Verkauf sämtlicher RWE-Aktien im Besitz der Stadt Hamm vorsieht. Die Stadtwerke Hamm halten derzeit über 13.000 Anteile an dem Essener Energieunternehmen.
In der Begründung des Antrags wird auf die Klimakrise und die Rolle von RWE als einen der größten CO2-Produzenten in Europa verwiesen. Die Antragsteller führen an, dass die Geschäftsstrategie des Unternehmens nicht mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens vereinbar sei. Zudem wird die Beteiligung des staatlichen Fonds aus Katar am Aktienkapital von RWE thematisiert.
Der Antrag bezieht sich zudem auf den im Jahr 2019 vom Rat der Stadt Hamm ausgerufenen Klimanotstand sowie auf den einstimmigen Beschluss aus dem Jahr 2021, der Charta Faire Metropole Ruhr beizutreten. Damit hat sich die Stadt verpflichtet, die Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals) zu unterstützen, insbesondere im Hinblick auf nachhaltige Produktionsmuster. Die Beibehaltung der RWE-Aktien durch die Stadtwerke Hamm wird im Antrag als nicht mehr mit diesen ökologischen und gesellschaftlichen Verpflichtungen vereinbar dargestellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 5.Kulturflatrate für Hammer Studierende und AuszubildendeZur Vorlage · 0527/22_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0527/22 gestellt, der die Einführung einer sogenannten Kulturflatrate für Studierende und Auszubildende vorsieht. Ziel des Antrags ist es, den Zugang zu den kulturellen Angeboten der Stadt zu erleichtern und die Attraktivität des Standortes Hamm für junge Menschen zu steigern.
Als Vorbild werden in dem Dokument Konzepte aus anderen Städten wie Münster, Erfurt oder Göttingen angeführt, bei denen sogenannte Kultursemestertickets genutzt werden. Dabei zahlen Studierende einen geringen Semesterbeitrag, um vergünstigten oder kostenfreien Eintritt in kulturelle Einrichtungen zu erhalten. Die Fraktion schlägt vor, dieses Modell auf die Gruppe der Auszubildenden in Hamm auszuweiten, wobei die Übernahme der finanziellen Beiträge durch die beteiligten Unternehmen als Option genannt wird.
Der Antrag sieht vor, dass der Rat die Stadtverwaltung beauftragt, die Einführung einer solchen Kulturflatrate zu prüfen. Hierzu soll die Verwaltung Kontakt zu den Studierendenvertretungen sowie zu den Verwaltungen der Hochschule Hamm-Lippstadt und der SRH Hochschule Hamm aufnehmen. Zudem sollen die Jugend- und Auszubildendenvertretungen der lokalen Unternehmen in den Prozess einbezogen werden. Die Verwaltung soll den Prüfungsprozess bei Bedarf proaktiv begleiten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.06.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 22.03.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 13.12.2022 · Rat
- 6.Kostenlose Rad-Parkstationen in Innenstadt-LeerständenZur Vorlage · 0528/22_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0528/22 gestellt, der die Entwicklung und Umsetzung eines Konzepts für kostenlose Fahrradparkstationen in leerstehenden Gewerbeflächen der Innenstadt vorsieht.
Mit der Vorlage wird darauf verwiesen, dass die steigende Nutzung des Fahrrads im Stadtgebiet zu einem erhöhten Bedarf an Abstellmöglichkeiten im Hammer Zentrum und in der Innenstadt führt. Als Lösungsvorschlag wird angeführt, dass leerstehende Handels- und Gewerbeflächen angemietet werden könnten, um dort mit Fahrradständern ausgestattete und videoüberwachte Unterstellplätze anzubieten. Die Fraktion führt an, dass diese Nutzung von Leerständen zur Attraktivität des Stadtbildes beitragen könne.
Die Antragsteller fordern die Stadtverwaltung auf, ein entsprechendes Konzept für die Bereitstellung dieser kostenlosen Rad-Parkstationen in den genannten Leerständen zeitnah zu entwickeln und umzusetzen. Als Referenz für eine mögliche Umsetzung werden Beispiele aus dem Ausland angeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 13.12.2022 · Rat
- Kostenlose Rad-Parkstationen in Innenstadt-LeerständenZur Vorlage · 0553/22_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit dem Antrag Nr. 0528/22 die Entwicklung und Umsetzung eines Konzepts für kostenlose Rad-Parkstationen in leerstehenden Gewerbeflächen der Innenstadt beantragt. Ziel der Initiative ist es, der steigenden Nachfrage nach sicheren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder im Hammer Zentrum zu begegnen und Leerstände für die Verkehrsplanung zu nutzen.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme zur Vorlage 0553/22 Bezug auf den Bedarf an zusätzlichen, diebstahlsicheren Rad-Abstellanlagen. Sie verweist auf bereits laufende Maßnahmen, wie die Installation von 2.000 neuen Fahrradbügeln im öffentlichen Raum sowie die Planung eines ersten Fahrradparkhauses in der Stadthausstraße.
Hinsichtlich der Nutzung von Leerständen führt die Verwaltung technische und organisatorische Voraussetzungen auf. Geeignete Räumlichkeiten müssten ausreichend groß und zugänglich sein. Zudem seien in der Regel bauliche Anpassungen in den Bereichen Brandschutz und Zugangskontrolle notwendig. Da für solche Umbaumaßnahmen Fördermittel in Anspruch genommen werden müssten, entstünden Zweckbindungsfristen, die eine rein kurzfristige Zwischennutzung erschweren würden. Zudem sei für den Betrieb, etwa für die Reinigung oder die Aufsicht, ein geeigneter Betreiber zu finden, der Betriebskostenzuschüsse beanspruchen würde. Die Verwaltung gibt an, im Rahmen des „Sofortprogramms Leerstände Innenstadt“ Immobilien künftig auch auf ihre Eignung als Radstationen zu prüfen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 7.Neue Sommer-Attraktion: Open-Air-Kino fortsetzen und ausbauenZur Vorlage · 0529/22_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0529/22_AT einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, um das Angebot eines Open-Air-Kinos an der Kanalkante im Sommer 2023 fortzusetzen und zu erweitern. Als Grundlage dient die Veranstaltung vom 17. Juli 2022, die laut Antrag eine hohe Besucherzahl verzeichnete.
Die Fraktion beantragt die Einrichtung einer Sommerkinoreihe, die über eine einzelne Vorstellung hinausgeht. Das geplante Programm soll mehrere Vorstellungen mit unterschiedlichen Filmen umfassen, um verschiedene Zielgruppen anzusprechen. Dies beinhaltet neben Inhalten für Kinder und Erwachsene auch Angebote für Interessierte an Mainstream-Filmen sowie für Liebhaber des Programmkinos. Zudem wird die mögliche Einbindung von Musik- oder Konzertfilmen in das Programm genannt. Ziel des Antrags ist es, durch die Erweiterung des Angebots ein zusätzliches Sommerprogramm in der Stadt zu etablieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 8.Einführung eines kostenlosen Nahverkehrs an den WochenendenZur Vorlage · 0530/22_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0530/22 gestellt, der die Einführung eines kostenlosen Nahverkehrs an den Wochenenden zum Ziel hat. In der Vorlage wird auf Beispiele aus anderen Kommunen wie Bochum, Hannover oder Herford verwiesen, in denen die kostenfreie Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu bestimmten Anlässen wie Adventswochenenden oder verkaufsoffenen Sonntagen umgesetzt wird.
Die Antragstellerin bezieht sich zudem auf den Nahverkehrsplan 2019 sowie ergänzende Anträge der damaligen Großen Koalition, die perspektivisch eine kostenfreie Nutzung für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren vorsahen. Die Wählergruppe Pro Hamm fordert jedoch, dass eine solche Maßnahme nicht auf bestimmte Altersgruppen beschränkt sein sollte, sondern alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt einschließen muss. Als Ziel wird die Reduzierung des Verkehrsaufkommens in der Innenstadt sowie die Unterstützung der Klimaneutralität der Stadt Hamm angeführt.
Der Antrag sieht vor, dass der Rat die Stadtverwaltung dazu auffordert, in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken ein Handlungskonzept zu entwerfen. Dieses Konzept soll die technische und organisatorische Umsetzung einer stadtweiten, kostenfreien Nutzung des Nahverkehrs an den Wochenenden ermöglichen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 20.06.2023 · Rat
- 28.03.2023 · Rat
- 13.12.2022 · Rat
- Einführung eines kostenlosen Nahverkehrs an den WochenendenZur Vorlage · 0555/22_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat mit dem Antrag Nr. 0530/22 die Erstellung eines Handlungskonzepts zur Einführung eines kostenlosen Nahverkehrs an den Wochenenden in Hamm beantragt. Ziel der Initiative ist es, die Stadtverwaltung dazu aufzufordern, in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken ein Konzept zu entwerfen, das eine stadtweite, kostenfreie Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs an Samstagen und Sonntagen ermöglicht.
In der Begründung des Antrags wird auf Beispiele anderer Kommunen verwiesen, die bereits kostenfreie Angebote an Adventswochenenden oder Aktionstagen umgesetzt haben. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller führt an, dass eine solche Maßnahme dazu beitragen könne, das Verkehrsaufkommen in der Innenstadt zu reduzieren und die Erreichbarkeit der City zu verbessern. Zudem wird der Bezug zur angestrebten Klimaneutralität der Stadt Hamm sowie zur Umsetzung einer Verkehrswende hergestellt. Der Antrag bezieht sich dabei auf die Idee, die Nutzung nicht auf bestimmte Altersgruppen zu beschränken, sondern alle Bürgerinnen und Bürger einzuschließen.
Die Verwaltung hat zur vorliegenden Stellungnahme mitgeteilt, dass der Antrag an die Stadtwerke weitergeleitet wird. Der entsprechende Sitzungstermin im Rat ist für den 13. Dezember 2022 angesetzt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 9.Resolution zur Unterstützung der Bundesregierung bei geplanter Neuausrichtung der MigrationspolitikZur Vorlage · 0531/22_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0531/22 gestellt. Gegenstand des Antrags ist eine Resolution zur Unterstützung der geplanten Neuausrichtung der Migrationspolitik durch die Bundesregierung.
Der Antrag bezieht sich auf einen Gesetzentwurf, der verschiedene Maßnahmen vorsieht. Dazu gehören die Einführung einer sogenannten Chancenkarte zur Gewinnung ausländischer Fachkräfte, die Verkürzung der Fristen für eine Einbürgerung sowie die Erleichterung der doppten Staatsbürgerschaft. Zudem soll Personen mit einer Duldung nach einer einjährigen Bewährungszeit eine Aufenthaltsgenehmigung ermöglicht werden, sofern eine Integration vorliegt. Konkret wird die Möglichkeit angeführt, die deutsche Staatsbürgerschaft bereits nach drei oder fünf Jahren beantragen zu können, wobei für Personen ab 67 Jahren mündliches Verständigungsvermögen als ausreichend gelten soll.
Die Ratsgruppe begründet das Vorhaben mit der Notwendigkeit, dem demografischen Wandel und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die geplante Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes wird als Instrument gesehen, um die Attraktivität Deutschlands für Fachkräfte zu erhöhen und die politische Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte zu fördern. Die Ratsgruppe beantragt, dass der Rat der Stadt Hamm sowie der Integrationsrat eine unterstützende Position zu diesem Vorhaben einnehmen und die entsprechende Resolution an die heimischen Bundestagsabgeordneten weiterleiten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 10.Migrations-DashboardZur Vorlage · 0532/22_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0532/22_AT einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt. Ziel des Antrags ist die Einrichtung eines wöchentlich aktualisierten Migrations-Dashboards auf der Internetseite der Stadt Hamm.
Das beantragte Dashboard soll aktuelle Migrationsbewegungen mit Bezug zur Stadt Hamm abbilden. Konkret werden die Veröffentlichung der Anzahl gemeldeter Asylneuzuweisungen, der Anzahl geduldeter Personen sowie der Anzahl von Personen mit einer Aufenthaltsgestattung gefordert. Zudem sollen die Zahlen der ukrainischen Kriegsflüchtlinge, die Anzahl der als besonders gefährdet eingestuften Personen aus Afghanistan sowie die Zahl der erfolgten Abschiebungen ausgewiesen werden.
In der Begründung des Antrags führt die Fraktion die aktuelle Situation der Migration in Deutschland an. Dabei werden auf die Entwicklungen der Asylzahlen, die Bewegungen über die Balkanroute sowie die Situation von Geflüchteten aus der Ukraine und Afghanistan verwiesen. Der Antrag nimmt zudem Bezug auf die Kapazitäten deutscher Kommunen und die Forderungen des Landkreistages nach einer Begrenzung des Zuzugs. Die Fraktion bittet den Rat um Beratung und Beschlussfassung über die Einführung dieser Informationsplattform.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- C.Anfragen
- 1.Aktueller Stand zu einer möglichen Umbenennung vorbelasteter StraßennamenZur Vorlage · 0311/22_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat eine Anfrage zur Beantwortung des aktuellen Stands bezüglich einer möglichen Umbenennung vorbelasteter Straßennamen gestellt. Ziel der Anfrage ist es, Informationen über den Fortschritt eines Prozesses zu erhalten, der Straßenbezeichnungen betrifft, die aufgrund ihrer historischen Nähe zum Nationalsozialismus als nicht mehr tragbar eingestuft werden könnten.
In der Anfrage wird auf eine bereits im März 2021 gestellte Anfrage sowie auf eine Stellungnahme der Stadtverwaltung verwiesen. Darin war die Einrichtung einer Expertenkommission und eine wissenschaftliche Aufarbeitung geplant, wobei die Verwaltung für die notwendige historische Recherche und systematische Prüfung einen Zeitraum von 12 bis 18 Monaten veranschlagt hatte. Da dieser Zeitraum nach Ansicht der Ratsgruppe weitgehend abgelaufen ist und bislang keine öffentlichen Ergebnisse vorliegen, bittet die Ratsgruppe die Verwaltung um Auskunft zu mehreren Punkten.
Konkret wird gefragt, ob die erforderliche Expertenkommission bereits gebildet wurde, wie sich diese zusammensetzt oder aus welchen Gründen eine Bildung noch nicht erfolgt ist. Zudem wird nach dem Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme der Kommission sowie nach dem aktuellen Stand der historischen Recherche und der systematischen Prüfung gefragt. Die Anfrage fordert zudem Informationen darüber an, ob bereits erste Ergebnisse vorliegen und wann diese in den zuständigen Ausschüssen oder im Rat vorgestellt werden sollen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 27.09.2022 · Rat
- 2.Auswirkungen der Energiekrise auf den Wirtschaftsstandort HammZur Vorlage · 0325/22_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zu den Auswirkungen der Energiekrise auf den Wirtschaftsstandort Hamm angefordert. Die Anfrage, die unter der Nummer 0325/22_AF geführt wird, befasst sich mit der aktuellen und zukünftigen wirtschaftlichen Lage der Stadt.
Die Ratsgruppe bittet die Stadtverwaltung um eine Einschätzung der Bedrohungslage für kleine und mittelständische Unternehmen sowie um Zahlen zu den Insolvenzen im Jahr 2022 und deren Prognosen. Zudem werden Daten zur Entwicklung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze sowie zum Abbau von Stellen in den vergangenen fünf Jahren abgefragt. Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf den Auswirkungen der wirtschaftlichen Entwicklung auf die kommenden Haushaltsentwürfe der Stadt und der Frage, ob Einsparungen notwendig werden.
Des Weiteren werden die Maßnahmen der Stadtverwaltung und der Wirtschaftsförderung erfragt. Die Anfrage umfasst Fragen dazu, ob konkrete Pläne oder Instrumente zur Bewältigung der Herausforderungen existieren, inwiefern diese bereits zur Abwendung von Insolvenzen beigetragen haben und wie der Kontakt zu gefährdeten Unternehmen gestaltet wird. Abschließend wird nach der Abstimmung mit Landes- oder Bundesebene sowie nach der Verfügbarkeit überregionaler Hilfen gefragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- Auswirkungen der Energiekrise auf den Wirtschaftsstandort HammZur Vorlage · 0561/22_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm thematisiert die Auswirkungen der Energiekrise auf den Wirtschaftsstandort Hamm. Als Grundlage dient die Ratvorlage 0901/22. Die Verwaltung führt Kostensteigerungen und Materialknappheit als Herausforderungen an, verweist jedoch auf entlastende Faktoren wie die Gas- und Strompreisbremse sowie die moderate Gebührenentwicklung der Stadtwerke Hamm für das Jahr 2023.
Bezüglich der Insolvenzstatistik wurden bis Ende August 2022 in Hamm 20 Unternehmensinsolvenzen beantragt. Dies entspricht einem Rückgang von 41 % im Vergleich zum Zeitraum von Januar bis August 2021, in dem 34 Fälle verzeichnet wurden. Im Zeitraum von 2017 bis 2021 sank die Zahl der beantragten Insolvenzen von 55 auf 44, wobei 1.320 Arbeitsplätze betroffen waren. Gleichzeitig stieg die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von 57.787 im Jahr 2017 auf 62.441 im Jahr 2021. Haushaltsseitige Einsparungen sind derzeit nicht vorgesehen.
Zur Bewältigung der Krise wurde gemeinsam mit der IHK zu Dortmund, der Handwerkskammer Dortmund, der Wirtschaftsagentur IMPULS und den Stadtwerken ein Energiegipfel etabliert, der bereits dreimal tagte. Mit über zehn Unternehmen wurde eine Position zur Krise für die Landes- und Bundespolitik formuliert. Zur Unterstützung stehen Servicehotlines der beteiligten Institutionen für Informationen zu Förderprogrammen und Energieeffizienz bereit. Zudem bereitet das Beratungsprogramm „ÖKOPROFIT“ eine neue Runde für 2023 vor. Überregionale Hilfen umfassen das NRW-Bank-Kreditprogramm „Weg vom Gas“ sowie Landesförderprogramme. Die Wirksamkeit der Maßnahmen ist aktuell noch nicht evaluierbar.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 3.Standortfindung für einen zweiten RecylinghofZur Vorlage · 0330/22_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat eine Anfrage zur Standortfindung für einen zweiten Recyclinghof in Hamm gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die geplante Errichtung einer weiteren Anlage zur Entlastung des Standorts in Bockum-Hövel. Die Ratsgruppe bezieht sich auf den Auftrag an die Stadtverwaltung, vor vier Jahren einen geeigneten Standort ausfindig zu machen.
Mit der Vorlage 0330/22_AF werden konkrete Fragen zum geplanten Standort im Gewerbegebiet „Im Ried“ im Hammer Süden formuliert. Die Ratsgruppe bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, ob neben dem aktuell vorgesehenen Gebiet alternative Standorte in Betracht gezogen wurden und aus welchen Gründen diese gegebenenfalls nicht ausgewählt wurden. Zudem wird nach dem Entscheidungsprozess gefragt, insbesondere danach, ob die zuständigen Fachgremien und Ausschüsse in die Entscheidung über den Standort und mögliche Alternativen einbezogen wurden. Sollte dies nicht der Fall gewesen sein, wird nach der verantwortlichen Stelle und dem Zeitpunkt der Entscheidung gefragt.
Des Weiteren fordert die Ratsgruppe Informationen darüber an, inwieweit bei der Standortwahl Kriterien wie die Verkehrsbelastung, die Geruchsausbreitung oder der Umweltschutz berücksichtigt wurden. Die Anfrage verlangt zudem die Vorlage von Untersuchungen oder Gutachten, sofern solche zu den genannten Aspekten im Rahmen der Entscheidung existieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- Standortfindung für einen zweiten RecylinghofZur Vorlage · 0550/22_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage zur Standortfindung für einen zweiten Recyclinghof Informationen von der Stadtverwaltung angefordert. Die Anfrage bezieht sich auf die geplante Errichtung einer neuen Anlage zur Entlastung des Recyclinghofs in Bockum-Hövel. Die Ratsgruppe hinterfragt dabei insbesondere die Eignung des im Gewerbegebiet „Im Ried“ vorgesehenen Standorts im Hammer Süden und bittet um Klärung, ob alternative Flächen geprüft wurden und welche Kriterien bei der Standortwahl, etwa im Hinblick auf Verkehrsbelastung, Geruchsausbreitung oder Umweltschutz, berücksichtigt wurden. Zudem wurde die Einbindung der zuständigen Fachgremien sowie die Entscheidungskompetenz für den finalen Standort erfragt.
Die Verwaltung nimmt in der Stellungnahme dazu Stellung, dass die Entscheidung über den Standort Gegenstand der Beschlussvorlage 0953/22 ist. Demnach erfolgt die Vorberatung in den Fachausschüssen und der abschließende Beschluss wird im Rat gefasst. Bezüglich der Fragen zu möglichen Alternativen sowie zu den Berücksichtigungskriterien der Standortwahl verweist die Verwaltung auf die bereits veröffentlichte erste Ergänzung zur genannten Beschlussvorlage.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 4.Aktueller Stand des Aufbaus eines Kommunalen Steuerungsnetzwerkes für Gesundheitsförderung und Prävention in der Stadt HammZur Vorlage · 0332/22_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum aktuellen Stand des Aufbaus eines kommunalen Steuerungsnetzwerkes für Gesundheitsförderung und Prävention in Hamm angefordert. Grundlage der Anfrage ist ein Beschluss des Rates aus dem Jahr 2020, der die Erweiterung bestehender Strukturen um das Querschnittsthema Gesundheit in verschiedenen Lebensbereichen vorsieht. Ziel dieser Strukturen ist es, insbesondere Menschen mit gesundheitlichen und psychosozialen Bedarfen über niedrigschwellige Programme zu erreichen und in das Hilfesystem zu vermitteln.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zur Umsetzung der damaligen Beschlussvorlage. Die Ratsgruppe bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, ob die Ziele der Vorlage bereits umgesetzt wurden und welche Indikatoren zur Messung des Erfolgs dienen. Zudem wird nach dem Stand der Gesundheitsförderung in den Sozialräumen der Stadt sowie nach der Verfügbarkeit schriftlicher Evaluationen gefragt. Ein weiterer Fokus liegt auf der Ausgestaltung der geplanten niedrigschwelligen Programme und deren Reichweite in Lebensbereiche wie Wohnen, Arbeit und Freizeit.
Darüber hinaus werden Fragen zur personellen Ausstattung im aktuellen Stellenplan der Stadt Hamm sowie zur Verteilung von Fachärzten auf die Stadtbezirke gestellt. Die Ratsgruppe möchte zudem erfahren, welche konkreten Konzepte die Arbeitsgruppe „haus- und fachärztliche Versorgung in Hamm“ zur Verbesserung der Versorgung erarbeitet hat und in welcher Form die Ergebnisse dieser Gruppe kommuniziert werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- Aktueller Stand des Aufbaus eines Kommunalen Steuerungsnetzwerkes für Gesundheitsförderung und Prävention in der Stadt HammZur Vorlage · 0544/22_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zum aktuellen Stand des kommunalen Steuerungsnetzwerkes für Gesundheitsförderung und Prävention auf die Anfrage der Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm reagiert. Nach dem Beschluss vom 15. Dezember 2020 wurde ein Antrag auf Förderung durch das GKV-Bündnis-Programm gestellt, welcher im Juli 2021 bewilligt wurde. Die Projektkoordination wurde im Dezember 2021 mit einer Vollzeitstelle besetzt. Die inhaltliche Arbeit orientiert sich an einer mit dem Fördermittelgeber vereinbarten Ziele- und Maßnahmentabelle.
Um die Gesundheitsförderung in den Sozialräumen zu verankern, findet ein Austausch mit Stadtteilkoordinatorinnen und Stadtteilkoordinatoren sowie durch Stadtteilbegehungen statt. Evaluationen erfolgen durch regelmäßige Berichte an den Fördermittelgeber sowie durch ein externes Analyse- und Beratungsunternehmen. Ergebnisse werden unter anderem in der Kommunalen Gesundheitskonferenz und im Ausschuss für Soziales und Gesundheit präsentiert.
Hinsichtlich der ärztlichen Versorgung verwies die Verwaltung auf die Daten der KVWL und betonte die Bedeutung der Attraktivitätssteigerung des Standorts Hamm. Ein Beispiel für die Arbeit der Arbeitsgruppe „haus- und fachärztliche Versorgung“ ist das im Sommer 2022 durchgeführte „Famulatur Sommercamp“. An diesem Format nahmen zwölf Medizinstudierende teil. Aufgrund der positiven Rückmeldungen soll das Angebot im Jahr 2023 fortgeführt werden, um den Gesundheitsstandort Hamm bei angehenden Medizinern bekannt zu machen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 5.2. Recyclinghof: Standortsuche und Grundsatzbeschluss für den Standort „Im Ried“ – Finanzielle AuswirkungenZur Vorlage · 0334/22_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zu den finanziellen Aspekten und dem Betrieb des geplanten Recyclinghofes II am Standort „Im Ried“ angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Beschlussvorlage Nr. 0953/22 vom 7. November 2022, die laut der Fraktion keine Angaben zu den Kosten der Planungen, der Realisierung oder der finanziellen Auswirkungen enthält.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, welche Kosten die Standortsuche sowie die Planungen inklusive der Machbarkeitsstudie verursacht haben. Zudem wird eine detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen für die Jahre 2022 bis 2025 erbeten, wobei die Kosten für Planung, Genehmigung, Bau, Erschließung und Anschaffung differenziert aufgeschlüsselt werden sollen. Darüber hinaus werden die erwarteten jährlichen Betriebskosten sowie der Personalbedarf für den neuen Recyclinghof abgefragt.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Auswirkungen des Projekts auf den Gebührenhaushalt und die einzelnen betroffenen Gebühren. Abschließend erkundigt sich die Fraktion nach der künftigen Durchführung der dezentralen Grünabfallsammlung, die bis zum Jahr 2020 in den Monaten März bis November angeboten wurde, und fragt nach einer Wiederaufnahme dieses Angebots ab dem Jahr 2023. Die Informationen werden als Grundlage für die Beratung und Beschlussfassung der genannten Vorlage bezeichnet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 2. Recyclinghof: Standortsuche und Grundsatzbeschluss für den Standort „Im Ried“ – Finanzielle AuswirkungenZur Vorlage · 0527/22_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Anfrage zur Beschlussvorlage Nr. 0953/22 Informationen zu den finanziellen Aspekten des geplanten Recyclinghofes II am Standort „Im Ried“ angefordert. Die Fragen der Fraktion bezogen sich auf die Kosten der Standortsuche und der Planungsleistungen, die finanziellen Auswirkungen der Planung, Genehmigung und des Baus auf die Jahre 2023 bis 2025 sowie auf die erwarteten jährlichen Betriebskosten und den Personalbedarf. Zudem wurde nach den Auswirkungen auf den Gebührenhaushalt sowie nach der künftigen Durchführung einer dezentralen Grünabfallsammlung gefragt.
Die Verwaltung nahm dazu Stellung und gab an, dass seit dem Ratsbeschluss im Jahr 2018 Kosten in Höhe von 43.474,36 Euro für externe gutachterliche Untersuchungen und Ingenieurleistungen angefallen sind. Alle beauftragten Leistungen seien bereits abgerechnet. Für die weiteren Fragen zu den Kosten der Planung, der Ausführung sowie zu den Auswirkungen auf den Gebührenhaushalt und den Betrieb verwies die Verwaltung auf die Ergänzungsvorlage 0953/22. Die Kosten für die Planung im Jahr 2023 und die Ausführung im Jahr 2024 seien im Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsservice Hamm verankert.
Hinsichtlich der Grünabfallsammlung teilte die Verwaltung mit, dass eine Wiederaufnahme der standortweisen Sammlung für das Jahr 2023 nicht geplant sei. Als ergänzende Abgabemöglichkeit zum Recyclinghof „Am Lausbach“ stehe die Notannahmestelle auf dem Ökonomierat-Peitzmeier-Platz zur Verfügung, welche seit 2020 genutzt werde.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 6.ÄrztemangelZur Vorlage · 0336/22_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur Entwicklung der ärztlichen Versorgung in Hamm angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Beobachtung eines Rückgangs an Allgemein- und Fachmedizinern in der Stadt, wobei insbesondere die Bezirke Bockum-Hövel und Pelkum thematisiert werden.
Die Anfrage bezieht sich zudem auf Berichte der Lokalpresse, wonach die Zahl der Hausärzte in Hamm im Vergleich zu anderen Städten im Ruhrgebiet gesunken sei. Als mögliche Ursachen werden der demografische Wandel, der Fachkräftemangel sowie eine geringe Attraktivität der Stadt für junge Mediziner angeführt.
Die Ratsgruppe bittet die Stadtverwaltung um die Beantwortung mehrerer Fragen. Erfragt wird die Entwicklung der Zahlen von Haus- und Fachärzten in den einzelnen Bezirken seit dem Jahr 2010. Des Weiteren sollen Informationen darüber bereitgestellt werden, welche Pläne die Verwaltung zur Gewinnung junger Ärzte erstellt hat, welche Maßnahmen bereits umgesetzt wurden und ob erste Erfolge erzielt werden konnten. Zudem wird nach zukünftigen geplanten Maßnahmen und deren konkretem Stand gefragt. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Prüfung, ob die Einrichtung von Medizinischen Versorgungszentren unter kommunaler Trägerschaft Teil der geplanten Maßnahmen ist und wie der aktuelle Sachstand zu diesem Vorhaben aussieht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- ÄrztemangelZur Vorlage · 0545/22_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage zur medizinischen Versorgung in Hamm Informationen über die Entwicklung der Anzahl an Haus- und Fachärzten sowie über Maßnahmen zur Gewinnung von Nachwuchskräften angefordert. Die Anfrage thematisiert den Rückgang ärztlicher Niederlassungen und die Herausforderungen durch den demografischen Wandel und den Fachkräftemangel.
Die Verwaltung verweist hinsichtlich der statistischen Entwicklung der Arztzahlen auf die Daten der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe. Zur Unterstützung von Medizinerinnen und Medizinern, die sich in der Stadt niederlassen möchten, wurde im Gesundheitsamt eine Koordinierungsstelle als Lotsendienst eingerichtet.
Ein zentrales Element der Maßnahmen zur Förderung des Gesundheitsstandortes ist das im Arbeitskreis „Haus- und fachärztliche Versorgung“ der kommunalen Gesundheitskonferenz entwickelte „Famulatur Sommercamp“. Im Sommer 2022 nahmen zwölf Medizinstudierende verschiedener Universitäten an diesem Programm teil, das fachliche Übungen in Krankenhäusern mit Freizeitangeboten verknüpfte. Aufgrund der positiven Rückmeldungen der Teilnehmenden plant die Verwaltung, das Angebot im Jahr 2023 fortzuführen und gegebenenfalls auszubauen.
Zudem sind weitere Veranstaltungen zur Unterstützung von Niederlassungswilligen sowie der Ausbau von Netzwerken in Planung. Die Entwicklungen bezüglich Gesundheitskiosken sowie kommunaler medizinischer Versorgungszentren werden durch die Verwaltung fortlaufend beobachtet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 7.Personelle Verstärkung des Kommunalen OrdnungsdienstesZur Vorlage · 0341/22_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm eine Anfrage zur personellen Situation des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die Umsetzung einer vorangegangenen Beschlussvorlage der Verwaltung, die eine personelle Verstärkung und Neuausrichtung des KOD in drei Stufen bis zur Jahresmitte 2022 vorsah. Ziel dieser Maßnahme war eine Belegschaft von 49 Mitarbeitenden sowie die Einteilung des Dienstes in sieben Teams, die jeweils fest für einen Stadtbezirk zuständig sein sollten.
Die Fraktion bittet den Oberbürgermeister um detaillierte Auskünfte zum aktuellen Personalstand und zum Fortschritt der geplanten Stellenbesetzungen. Konkret wird nach der Anzahl der Mitarbeitenden zum Stichtag 31. März 2021 sowie zum 30. November 2022 gefragt. Dabei wird eine Aufschlüsselung nach Art und Umfang der Beschäftigung verlangt, einschließlich Planstellen, Stellen mit Förderung nach § 16i SGB II, Teilzeit- und Vollzeitstellen sowie der Verteilung auf Aufgabenbereiche wie Streifendienst, Leitstelle, Sachbearbeitung des ruhenden Verkehrs und Führungskräfte.
Zudem werden Informationen zur zeitlichen Umsetzung der verschiedenen Szenarien zur Personalgewinnung angefordert. Die Anfrage umfasst die Abfrage der Besetzungsdaten für zehn KOD-Stellen und eine Führungsposition zum 1. April 2021 sowie für zwei weitere Tranchen von jeweils sieben Stellen mit Förderung nach § 16i SGB II. Abschließend wird nach der Anzahl der Mitarbeitenden gefragt, die aktuell in den Bezirksteams tätig sind, und um eine Aufstellung der Einrichtung der Bezirksdienste in den jeweiligen Stadtbezirken gebeten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 13.12.2022 · Rat
- Personelle Verstärkung des Kommunalen OrdnungsdienstesZur Vorlage · 0567/22_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Anfrage Nummer 0341/22 detaillierte Informationen zum Personalstand und zur personellen Entwicklung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) angefordert. Grundlage der Anfrage ist eine vorangegangene Beschlussvorlage des Rates, die eine dreistufige personelle Verstärkung des KOD bis zur Jahresmitte 2022 vorsah. Ziel dieser Maßnahme war eine Besetzung von insgesamt 49 Mitarbeitenden sowie die Einteilung des Dienstes in sieben Teams, die jeweils fest für einen Stadtbezirk zuständig sein sollten.
Die Fraktion bittet um eine Aufschlüsselung der Beschäftigungsverhältnisse nach Art und Umfang, einschließlich Planstellen, Stellen mit Förderung nach § 16i SGB II sowie Voll- und Teilzeitstellen. Dabei sollen verschiedene Einsatzbereiche wie der Streifendienst, der ruhende Verkehr, die Leitstelle und die Sachbearbeitung berücksichtigt werden. Die Anfrage bezieht sich auf zwei spezifische Stichtage, den 31. März 2021 und den 30. November 2022.
Zudem werden Informationen zur Umsetzung der verschiedenen Besetzungsphasen verlangt. Konkret geht es um die zeitliche Realisierung der Personalgewinnung für zehn KOD-Stellen und eine Führungskraft zum April 2021 sowie für zwei weitere Gruppen von jeweils sieben Stellen mit Förderung nach § 16i SGB II im Jahr 2021. Des Weiteren wird nach dem aktuellen Stand der Aufgabenübernahme in den Bezirksteams sowie nach dem Zeitpunkt der Einrichtung der jeweiligen Bezirksdienste gefragt. Die Verwaltung hat angekündigt, eine entsprechende Stellungnahme für die Ratssitzung im März 2023 vorzubereiten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 8.Übergewicht und psychische Probleme bei Hammer Kindern und Jugendlichen infolge der Corona-PandemieZur Vorlage · 0360/22_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Hamm angefordert. Grundlage der Anfrage ist eine Auswertung von Behandlungsdaten einer Krankenkasse, die für Nordrhein-Westfalen einen Anstieg von Fällen von starkem Übergewicht sowie psychischen Erkrankungen wie Depressionen, Essstörungen und Angststörungen nach der Pandemie belegt. Laut der Vorlage sind hiervon insbesondere Mädchen im Alter zwischen 15 und 17 Jahren sowie Grundschulkinder und ältere Jungen betroffen.
Die Fraktion bittet die Stadtverwaltung um die Beantwortung spezifischer Fragen zur Situation in Hamm. Es wird nach der Kenntnis entsprechender lokaler Fallzahlen sowie nach der Frage gefragt, ob in der Stadt ein ähnlicher Trend zu Übergewicht und psychischen Erkrankungen im Vergleich zur Zeit vor der Pandemie zu beobachten ist. Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, darzulegen, welche Maßnahmen zur Unterstützung der betroffenen Kinder und Jugendlichen geplant sind.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.03.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 13.12.2022 · Rat
- Übergewicht und psychische Probleme bei Hammer Kindern und Jugendlichen infolge der Corona-PandemieZur Vorlage · 0565/22_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit der Anfrage Nr. 0360/22 Informationen zur gesundheitlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in Hamm angefordert. Hintergrund der Anfrage sind Auswertungen von Behandlungsdaten einer Krankenkasse zu Nordrhein-Westfalen, die auf einen Anstieg von Übergewicht sowie psychischen Erkrankungen wie Depressionen, Essstörungen und Angststörungen infolge der Corona-Pandemie hindeuten. Die Fraktion bittet um die Darstellung lokaler Fallzahlen in Hamm, um eine Bestätigung des beobachteten Trends sowie um Informationen über geplante Maßnahmen der Stadtverwaltung zur Unterstützung der betroffenen Personengruppen.
Die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme zur Vorlage 0565/22_ST mitgeteilt, dass eine Beantwortung der Fragen zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich ist. Als Gründe werden die Kurzfristigkeit der Anfrage sowie der erforderliche Rechercheaufwand angeführt. Eine Berichterstattung zu den angefragten Punkten könne erst im kommenden Jahr erfolgen. Zudem regte die Verwaltung an, die Anfrage und die spätere Berichterstattung an den zuständigen Ausschuss zu verweisen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 9.Attraktivität der Stadt Hamm als kommunaler Arbeitgeber; Personaldeckungsgrad bei der Berufsfeuerwehr Hamm; AnwärterbezügeZur Vorlage · 0362/22_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur Attraktivität der Stadt Hamm als kommunale Arbeitgeberin sowie zur personellen Situation der Berufsfeuerwehr angefordert. Im Zentrum der Anfrage steht die Sicherstellung der gesetzlichen Aufgaben der Berufsfeuerwehr, die unter anderem für den Brandschutz, den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz zuständig ist.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie hoch die aktuelle Personaldeckungsquote der Berufsfeuerwehr Hamm ist und wie viele Bewerbungen im Durchschnitt auf eine Ausschreibung für Brandmeisteranwärter und Brandmeisteranwärter entfallen. In diesem Zusammenhang thematisiert die Anfrage die Höhe der Anwärterbezüge, wie sie in einer öffentlichen Stellenausschreibung ausgewiesen wurden. Die Fraktion stellt die Frage, ob die Annahme zutreffend ist, dass aufgrund dieser Bezüge ein Mangel an qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern im Sinne der geltenden Rechtsvorschriften vorliegt. Zudem wird nach Maßnahmen der Stadtverwaltung gefragt, die darauf abzielen, diesem potenziellen Mangel entgegenzuwirken.
Darüber hinaus möchte die Fraktion erfahren, ob zwischen der Stadt Hamm und privaten Unternehmen Kooperationsvereinbarungen bestehen, beispielsweise im Bereich des betrieblichen Gesundheitsmanagements.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- Attraktivität der Stadt Hamm als kommunaler Arbeitgeber; Personaldeckungsgrad bei der Berufsfeuerwehr Hamm; AnwärterbezügeZur Vorlage · 0563/22_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Dezember 2022 eine Anfrage zur Personalsituation und zur Attraktivität der Berufsfeuerwehr als Arbeitgeber gestellt. Im Zentrum der Fragen standen der aktuelle Personaldeckungsgrad, die Anzahl der Bewerbungen auf Ausschreibungen für Brandmeisteranwärter sowie die Frage, ob ein Mangel an qualifizierten Bewerbern vorliegt und welche Maßnahmen dagegen ergriffen werden. Zudem wurde nach Kooperationen mit privaten Unternehmen im Bereich des betrieblichen Gesundheitsmanagements gefragt.
Die Verwaltung gab dazu an, dass die Personaldeckung des Einsatzpersonals des Brandschutzes nach aktuellem Stand am 1. Januar 2023 bei 98 Prozent lag. Bei der letzten Ausschreibung für Brandmeisteranwärter gingen etwa 140 Bewerbungen ein, von denen nach der dritten Teststufe noch 35 Personen im Verfahren verblieben, was einer Quote von etwa einem Drittel entspricht. Ein Mangel an Bewerbern wurde nicht bestätigt, da die Zusage eines Anwärtersonderzuschlags zu keinem Rückgang der Bewerberzahlen führte.
Zur langfristigen Personalentwicklung arbeitet die Verwaltung an dem Konzept „Feuerwehr Hamm 2035“, welches auch Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten umfasst. Ein konkreter Schritt ist die Umstellung des Dienstbetriebs an der FRW II auf einen reinen 24-Stunden-Dienst zur Verbesserung der Rahmenbedingungen. Kooperationsverträge mit privaten Unternehmen zur Gesundheitsvorsorge sind der Verwaltung nicht bekannt. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass seit dem 1. Oktober 2022 eine neue Stelle für betriebliche Gesundheitsmanagement besetzt ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 10.SporthalleZur Vorlage · 0363/22_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Anfrage zum Thema Sporthallen Informationen über die weitere Nutzung und die damit verbundenen Kosten der mobilen Sporthalle im Stadtbezirk Bockum-Hövel angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Situation der Ferdi-Hübner-Sporthalle an der Geinegge, deren Nichtbenutzbarkeit die Verwaltung aufgrund baulicher Mängel im Jahr 2019 erklärt hatte. Als kurzfristige Ersatzmaßnahme wurde eine mobile Sporthalle an der Kreuzung Oswaldstraße/Eichstedtstraße angemietet und zum 1. April 2020 errichtet.
Im Zusammenhang mit einer anstehenden Beratung im Rat über den möglichen Neubau einer Dreifach-Sporthalle stellt die Fraktion konkrete Fragen zur finanziellen und zeitlichen Planung. Es wird um Auskunft darüber gebeten, wie lange die mobile Sporthalle weiterhin angemietet wird und welche Kosten für einen etwaigen verlängerten Mietzeitraum inklusive Umsatzsteuer anfallen würden. Zudem fordert die Fraktion eine Aufstellung der Kosten, die bis zum ursprünglich vorgesehenen Ende des Mietzeitraums für die mobile Sporthalle anfallen werden. Diese Aufstellung soll die Kosten für die Errichtung, die Miete, die Außenanlage, den Anschluss der Versorgungsleitungen sowie weitere Einmalkosten enthalten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 13.12.2022 · Rat
- SporthalleZur Vorlage · 0560/22_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme auf eine Anfrage der AfD-Fraktion bezüglich der Situation der Sporthallen im Stadtbezirk Bockum-Hövel reagiert. Hintergrund der Anfrage ist die Nutzung der mobilen Sporthalle an der Kreuzung Oswaldstraße/Eichstedtstraße, die als Ersatzmaßnahme für die aufgrund baulicher Mängel nicht nutzbare Ferdi-Hübner-Sporthalle errichtet wurde.
Nach Angaben der Verwaltung wird der bestehende Mietvertrag für die mobile Sporthalle ab dem 1. April 2023 zunächst um weitere 24 Monate bis zum 31. März 2025 verlängert. Eine darüber hinausgehende Fortführung des Mietverhältnisses ist möglich, sofern der Fertigstellungstermin der geplanten neuen Dreifach-Sporthalle nach diesem Datum liegt.
Hinsichtlich der finanziellen Aspekte beziffert die Verwaltung die Kosten für den verlängerten Mietzeitraum auf insgesamt 318.44
44 Euro brutto. Die Gesamtkosten für die mobile Sporthalle bis zum ursprünglich vorgesehenen Ende des Mietzeitraums belaufen sich auf 1.093.000 Euro brutto. Die Entscheidung über den Neubau der Dreifach-Sporthalle als langfristigen Ersatz wird im Rat der Stadt Hamm im Rahmen der Beschlussvorlage 0966/22 behandelt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 11.Grüne WelleZur Vorlage · 0364/22_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0364/22_AF eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die Verkehrssteuerung im Stadtgebiet, insbesondere im Hinblick auf die Einrichtung einer sogenannten „grünen Welle“.
Die Fraktion bittet um die Beantwortung von drei spezifischen Fragen. Zunächst wird nach den aktuellen Streckenabschnitten in Hamm gefragt, auf denen bereits eine solche Ampelschaltung zur Verkehrsflussoptimierung existiert. Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, auf welchen weiteren Streckenabschnitten im Stadtgebiet eine solche Ampelschaltung grundsätzlich technisch oder organisatorisch möglich wäre.
Abschließend wird die Verwaltung um Auskunft darüber gebeten, welche bestehenden oder geplanten Konzepte zur Verkehrsführung in der Stadt existieren, in denen die Steuerung der Ampelschaltungen eine Rolle spielen. Die Anfrage wurde für die Sitzung des Rates am 13. Dezember 2022 vorbereitet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- Grüne WelleZur Vorlage · 0557/22_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nahm in einer Stellungnahme zur Anfrage der AfD-Fraktion vom 5. Dezember 2022 Stellung zur Situation von sogenannten „grünen Wellen“ im Stadtgebiet von Hamm.
Nach Angaben der Verwaltung existieren flächendeckend dort grüne Wellen, wo Lichtsignalanlagen in einem geringen Abstand von meist weniger als 500 Metern hintereinander angeordnet sind. Die Möglichkeiten für eine solche Ampelschaltung werden jedoch durch die unterschiedlichen Abstände der Knotenpunkte im gewachsenen Straßennetz begrenzt, insbesondere während der Spitzenbelastungsstunden. Zudem können Faktoren wie Ein- und Ausparkvorgänge, langsam fahrende Fahrzeuge, die Vorrangschaltung für den öffentlichen Personennahverkehr sowie notwendige Baustellenschaltungen den Verkehrsfluss unterbrechen. Die Überwachung und Optimierung dieser Abläufe erfolgt durch kontinuierliches Controlling vor Ort sowie über den Verkehrsrechner.
Hinsichtlich der Konzepte zur Verkehrsführung wird erläutert, dass die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer vor der Leistungsfähigkeit der Verkehrsführung steht. Die Ampelschaltung dient als Baustein zur Optimierung der Verkehrsflüsse unter Berücksichtigung des Fuß- und Radverkehrs. Ein weiteres Konzept umfasst die Förderung und Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs durch gezielte Signalsteuerung. Zudem wird die Unterstützung von sehbehinderten Menschen durch die Ampelschaltung als Bestandteil der Verkehrsführung angeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.Krankenhauskeime im Vergleich zu CoronaZur Vorlage · 0365/22_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0365/22_AF eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt. Gegenstand der Anfrage ist ein Vergleich zwischen Todesfällen durch Krankenhauskeime und Todesfällen infolge der Corona-Pandemie im Stadtgebiet.
Die Fraktion bittet um die Beantwortung von drei spezifischen Fragen. Zunächst wird nach der Anzahl der Krankenhäuser und sonstigen Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge gefragt, in denen in Hamm eine stationäre Patientenversorgung stattfindet. Des Weiteren fordert die Anfrage statistische Daten zu den Sterbefällen im Zeitraum ab Januar 2020. Hierbei wird um eine Aufschlüsselung der Todesfälle durch Krankenhauskeime sowie der Todesfälle durch das Coronavirus nach Quartalen gebeten. Die Anfrage wurde für die Sitzung des Rates am 13. Dezember 2022 vorbereitet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- Krankenhauskeime im Vergleich zu CoronaZur Vorlage · 0562/22_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Stellungnahme auf eine Anfrage der AfD-Fraktion vom 5. Dezember 2022 geantwortet. Gegenstand der Anfrage waren Informationen zur Anzahl der stationären Gesundheitseinrichtungen in Hamm sowie die Anzahl der Todesfälle durch Krankenhauskeime und durch COVID-19 seit Januar 2020, aufgeschlüsselt nach Quartalen.
Nach Angaben der Verwaltung stehen in Hamm fünf Krankenhäuser und Institutionen für die stationäre Versorgung von Patienten zur Verfügung. Eine spezifische Todesursachenstatistik wird von der Stadt Hamm nicht selbst geführt. Informationen zu den Todesursachen können jedoch dem Landesbetrieb NRW IT.NRW sowie weiteren Quellen entnommen werden.
Bezüglich der COVID-19-Todesfälle in Hamm legte die Verwaltung eine Aufschlüsselung nach Quartalen für den Zeitraum von Januar 202 Kom 20 bis zum Ende des Jahres 2022 vor. Die Gesamtzahl der dokumentierten COVID-19-Todesfälle in diesem Zeitraum belief sich auf 296 Personen. Die Zahlen variierten dabei zwischen zwei Todesfällen im ersten Quartal 2020 und 82 Todesfällen im vierten Quartal 2020. Die vorliegende Stellungnahme enthielt keine spezifischen Zahlen zu Todesfällen durch Krankenhauskeime.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 13.Einnahmen durch BlitzerZur Vorlage · 0366/22_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Anfrage mit der Nummer 0366/22_AF Informationen zu den Einnahmen aus Bußgeldern und Geschwindigkeitskontrollen angefordert. Die Anfrage richtet sich an den Oberbürgermeister und wurde für die Sitzung des Rates am 13. Dezember 2022 vorbereitet.
Gegenstand der Anfrage sind die finanziellen Erträge aus dem Jahr 2021. Die Fraktion bittet um die Auskunft, wie hoch die Gesamteinnahmen durch Bußgelder in diesem Zeitraum ausfielen, wobei eine quartalsweise Aufschlüsselung der Zahlen gefordert wird. Darüber hinaus wird nach den spezifischen Einnahmen der Stadt Hamm gefragt, die durch die Messung von Geschwindigkeitsüberschreitungen mittels technischer Messgeräte, im Volksmund als Blitzer bezeichnet, erzielt wurden. Auch für diesen Bereich wird eine detaillierte Darstellung der Beträge nach Quartalen verlangt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- Einnahmen durch BlitzerZur Vorlage · 0564/22_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme auf eine Anfrage der AfD-Fraktion bezüglich der Einnahmen aus Bußgeldern und Geschwindigkeitskontrollen für das Jahr 2021 reagiert.
Die Gesamteinnahmen aus Bußgeldern und Ordnungswidrigkeiten im Bereich des fließenden Verkehrs beliefen sich im Jahr 2021 auf 4.952.450 Euro. Diese Summe setzt sich quartalsweise aus 1.029.722 Euro im ersten Quartal, 1.020.496 Euro im zweiten Quartal, 1.463.076 Euro im dritten Quartal und 1.439.156 Euro im vierten Quartal zusammen.
Hinsichtlich der Einnahmen aus Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungen gab die Verwaltung an, dass eine detaillierte Differenzierung nach einzelnen Tatbeständen nicht möglich sei. Die Einnahmen aus diesen Bereichen sind im Wesentlichen auf die Überwachung von Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstößen zurückzuführen. Im Jahr 2021 wurden 166.404 Fälle mit einem Wert von 4.663.452 Euro verzeichnet. Zusätzlich wurden von der Polizei und der Staatsanwaltschaft 10.314 Fälle im Wert von 288.998 Euro übermittelt. Diese umfassten unter anderem Unfälle, Handyverstöße sowie weitere Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, einschließlich Geschwindigkeitsverstöße, die durch polizeiliche Messungen festgestellt wurden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 14.Kultursensible SchulungenZur Vorlage · 0367/22_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zu den Schulungen des kommunalen Ordnungsdienstes angefordert. Gegenstand der Anfrage ist die Durchführung von Schulungen zum Thema Kultursensibilität durch den kommunalen Ordnungsdienst.
Die Fraktion bittet um eine detaillierte Auskunft darüber, welche Inhalte in diesen Schulungen vermittelt werden. Zudem wurde die Verwaltung aufgefordert, das entsprechende Lehrmaterial als Anlage zur Beantwortung der Anfrage zur Verfügung zu stellen. Die Anfrage wurde am 5. Dezember 2022 gestellt und war für die Sitzung des Rates am 13. Dezember 2022 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 13.12.2022 · Rat
- Kultursensible SchulungenZur Vorlage · 0566/22_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Anfrage Nummer 0367/22 Informationen zu den Schulungen des kommunalen Ordnungsdienstes zum Thema Kultursensibilität angefordert. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage nach den Inhalten, die im Rahmen dieser Schulungen vermittelt werden. Zudem wurde die Übermittlung des entsprechenden Lehrmaterials beantragt.
Die Verwaltung hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben, wonach die Beantwortung der Fragen erst in der nächsten Ratssitzung im kommenden Jahr erfolgen wird. Die Vorlage liegt somit als Stellungnahme zur Information vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 15.Auswirkungen ChancenaufenthaltsrechtZur Vorlage · 0368/22_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0368/22_AF eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit den Auswirkungen des Gesetzentwurfs zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts befasst. Hintergrund der Anfrage ist die beabsichtigte Novellierung des Aufenthaltsgesetzes durch die Bundesregierung, wie sie in der Bundestagsdrucksache 20/3717 vom 28. September 2022 dargelegt ist. Der Entwurf sieht vor, Personen, die seit mindestens fünf Jahren am 1. Januar 2022 geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, ein einjähriges Chancen-Aufenthaltsrecht einzuräumen. Ziel dieser Regelung ist es, den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht, wie die Sicherung des Lebensunterhalts, Sprachkenntnisse und den Identitätsnachweis, zu erfüllen.
Im Rahmen der Anfrage bittet die Fraktion um Auskunft zu vier spezifischen Punkten bezüglich der Situation in Hamm. Es wird nach der Anzahl der in der Stadt geduldeten Ausländer gefragt. Des Weiteren wird um eine Aufschlüsselung der Personen mit einem Duldungsanspruch nach den Paragrafen 60a und 60b des Aufenthaltsgesetzes gebeten. Abschließend wird die Frage gestellt, wie viele der in Hamm geduldeten Personen gegenwärtig die Voraussetzungen für das geplante Chancen-Aufenthaltsrecht gemäß der Bundesdrucksache 20/3717 erfüllen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- Auswirkungen ChancenaufenthaltsrechtZur Vorlage · 0554/22_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme vom 8. Dezember 2022 auf eine Anfrage der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm reagiert. Gegenstand der Anfrage war die geplante Novellierung des Aufenthaltsgesetzes durch die Bundesregierung, die die Einführung eines einjährigen Chancen-Aufenthaltsrechts vorsieht. Dieses Recht soll Personen, die seit mindestens fünf Jahren am 1. Januar 2022 in Deutschland geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis leben, die Möglichkeit geben, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erfüllen.
In der Stellungnahme werden konkrete Zahlen zur aktuellen Situation in der Stadt Hamm dargelegt. Die Verwaltung gibt an, dass sich derzeit 275 Personen mit einem Duldungsstatus in der Stadt befinden. Davon entfallen 270 Personen auf einen Duldungsanspruch nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes, während 5 Personen einen Anspruch nach § 60b des Aufenthaltsgesetzes haben. Bezüglich der Voraussetzungen für das geplante Chancen-Aufenthaltsrecht nach der Bundesdrucksache 20/3717 stellt die Verwaltung fest, dass gegenwärtig 160 der in Hamm geduldeten Personen die entsprechenden Kriterien erfüllen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 16.RückführungshilfeZur Vorlage · 0369/22_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0369/22_AF eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich auf die Anteilsfinanzierung des Projektes „Rückkehr in die Heimat – Wege und Möglichkeiten“ bezieht. Das Projekt wird durch den DRK, Kreisverband Hamm e.V. durchgeführt und basiert auf der Beschlussvorlage 0981/21.
Im Rahmen der Anfrage werden verschiedene Informationen zum Projektverlauf und zur finanziellen Gestaltung erfragt. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, welche Erfolge das Projekt erzielt hat und seit wie vielen Jahren es in Hamm durchgeführt wird. Zudem wird nach der rechtlichen oder organisatorischen Grundlage für die Initiierung des Programms gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der statistischen Auswertung der Beratungsleistung. Es wird um Informationen darüber gebeten, wie viele der 185 Personen, die in den Jahren 2021 und 2022 im Rahmen des Projektes beraten wurden, eine tatsächliche Rückkehr in ihre Heimat vollzogen haben. Abschließend fordert die Fraktion eine Aufschlüsselung der Gesamtkosten des Programms.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- RückführungshilfeZur Vorlage · 0556/22_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme auf eine Anfrage der AfD-Fraktion bezüglich der finanziellen Unterstützung des Projektes „Rückkehr in die Heimat – Wege und Möglichkeiten“ reagiert. In der Vorlage wird klargestellt, dass das genannte Projekt im Zeitraum vom 30. Juni 2020 bis zum 29. Juni 2022 abgeschlossen ist. Die aktuelle Beschlussvorlage bezieht sich stattdessen auf das Folgeprojekt „Meine Heimat – meine Zukunft“, welches den Zeitraum vom 30. Juni 2022 bis zum 29. Juni 2025 umfasst.
Die Rückkehrberatungsstelle des DRK, Kreisverband Hamm e.V., wird bereits seit dem Jahr 2003 in Hamm betrieben, wobei eine Förderung durch die EU seit 2005 besteht. Durch das unmittelbare Folgeprojekt soll die Kontinuität der Beratung sichergestellt werden, um Ausreisewillige bei der Rückkehr in ihre Heimatländer zu unterstützen.
Hinsichtlich der Zahlen im Rahmen des beendeten Projekts gab die Verwaltung an, dass 57 Personen aus der Gruppe von insgesamt 185 beratenen Menschen in den Jahren 2021 und 2022 tatsächlich in ihre Heimat zurückgekehrt sind. Die Kosten für das abgeschlossene Programm setzten sich aus 664.298,86 Euro für Personalkosten sowie 265.719,54 Euro für Sachkosten, einschließlich Rückkehrhilfen, zusammen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- D.Anregungen
- 1.Erweiterung des Ausschusses für Schule und Ausbildung um ein beratendes Mitglied, welches durch den Integrationsrat benannt wirdZur Vorlage · 0074/22_AR · Anregung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Integrationsrat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 14. September 2022 die Anregung beschlossen, die Zusammensetzung des Ausschusses für Schule und Ausbildung zu verändern. Ziel der Vorlage ist die Erweiterung des Ausschusses um ein beratendes Mitglied, welches durch den Integrationsrat benannt werden soll.
Der Integrationsrat führt in der Begründung aus, dass er als kommunalpolitisches Organ die Aufgabe habe, die Interessen von Zuwanderern, Zugewanderten sowie Personen mit Migrationshintergrund in die kommunalpolitische Willensbildung einzubringen. Diese Funktion wird bereits dadurch ausgeübt, dass ein Mitglied des Integrationsrats beratend in den Ausschüssen für Gleichstellung und Vielfalt sowie für Familie, Kinder und Jugendhilfe vertreten ist.
Im Ausschuss für Schule und Ausbildung sind nach Angaben des Integrationsrats derzeit die Kirchen mit jeweils einem Sitz vertreten, jedoch kein Mitglied des Integrationsrats oder der islamischen Gemeinden. Um dieses Defizit zu beheben, regt das Gremium die oben genannte Erweiterung der Ausschussbesetzung an. Die Vorlage liegt dem Rat zur Entscheidung vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- Erweiterung des Ausschusses für Schule und Ausbildung um ein beratendes Mitglied, welches durch den Integrationsrat benannt wirdZur Vorlage · 0548/22_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Integrationsrat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung vom 14. September 2022 die Anregung beschlossen, den Ausschuss für Schule und Ausbildung um ein beratendes Mitglied zu erweitern. Dieses Mitglied soll durch den Integrationsrat benannt werden. Ziel der Anregung ist es, die Interessen von Menschen mit Migrationshintergrund im Ausschuss zu vertreten, da in diesem Gremium derzeit zwar die katholische und die evangelische Kirche durch jeweils einen Vertreter vertreten sind, jedoch kein Mitglied des Integrationsrats oder der islamischen Gemeinden.
Die Verwaltung hat zu diesem Anliegen eine Stellungnahme abgegeben und empfiehlt, der Anregung nicht zu folgen. Die Verwaltung begründet dies mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Ausschussbildung. Gemäß der Gemeindeordnung sowie den spezialgesetzlichen Regelungen des Schulgesetzes ist die Besetzung des Schulausschusses vorgegeben. Nach § 85 Abs. 2 Schulgesetz sind die Benennung von Vertretern der katholischen und der evangelischen Kirche als ständige Mitglieder mit beratender Stimme eine bindende Vorschrift. Da der Gesetzgeber keine weitere Vertretung von Religionsgemeinschaften für diesen Ausschuss vorgesehen hat, besteht für den Rat kein Entscheidungsspielraum hinsichtlich der kirchlichen Vertretung. Zudem ist die Mitwirkung der kirchlichen und schulischen Vertretung in dem gemeinsam gebildeten Ausschuss auf die Angelegenheiten des Schulausschusses beschränkt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- E.Verschiedenes