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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 06.097 – Schulstraße – Hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

0937/22_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0937/22 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 06.097 – Schulstraße – beantragt. Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Bockum-Hövel und umfasst das Flurstück 229. Die Fläche wird im Westen durch die Schulstraße und im Süden durch die Ermelinghofstraße begrenzt.

Ziel des Verfahrens ist eine städtebauliche Nachverdichtung auf einer etwa 2.500 Quadratmeter großen Fläche. Auf dem Grundstück, das bisher mit einem Einfamilienhaus und einer Garage bebaut war, sollen barrierefreie Wohnungen sowie optional eine Tagespflegeeinrichtung entstehen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, soll der bestehende Bebauungsplan Nr. 06.017 – Römerstraße – aus dem Jahr 1969 überplant werden. Die geplante Änderung sieht vor, die Festsetzung von einem reinen Wohngebiet zu einem allgemeinen Wohngebiet zu ändern und eine maximal dreigeschossige Bebauung zu ermöglichen.

Das Verfahren soll als beschleunigtes Bebauungsplanverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Im Rahmen der Planung ist zudem ein Erhaltungsgebot für eine Blutbuche auf dem Grundstück sowie für die Straßenbäume in der Schulstraße vorgesehen. Die Verwaltung beantragt zudem, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung durchzuführen. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich, da dieser das Gebiet bereits als Wohnbaufläche ausweist.

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