Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen der Stadt Hamm für das Jahr 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur 7. Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und Friedhofshallen für das Jahr 2023 vorgelegt. Die Neuregelung basiert auf einer Gebührenbedarfsberechnung, die darauf abzielt, die Gebühren gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW kostendeckend zu erheben.
Die Kalkulation berücksichtigt Ergebnisse aus Vorperioden in Höhe von 172.686 Euro. Aufgrund von Überdeckungen aus den vergangenen Jahren ist für den Erwerb von Nutzungsrechten eine Gebührensenkung von 1,4 Prozent vorzunehmen. Im Gegensatz dazu sieht die Vorlage aufgrund von Unterdeckungen aus Vorjahren eine Erhöhung der Bestattungsgebühren um etwa 13,9 Prozent vor.
Trotz dieser unterschiedlichen Anpassungen bei den einzelnen Gebührentatbeständen ergibt sich für die Summe der kalkulierten Gebührensätze bei Standardbestattungen keine Veränderung zum Vorjahr. Die Gebühren für verschiedene Bestattungsformen, wie etwa Erdwahlgrabstätten, Urnenwahlgräber oder Baumbestattungen, bleiben in der Gesamtsumme stabil. Der städtische Eigenanteil umfasst dabei Aufwendungen, die nicht den Gebührenzahlern zugerechnet werden können, wie etwa die Pflege von Vorratsflächen oder Anteile an der Pflege des allgemeinen Grüns. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 13.12.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 12.12.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 07.12.2022kein Ergebnis hinterlegt
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