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Beschlussvorlage

Verkaufsoffene Sonntage 2023 im Stadtbezirk Hamm-Mitte

0941/22_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm hat die ordnungsbehördlichen Verordnungen für verkaufsoffene Sonntage im Stadtbezirk Hamm-Mitte für das Jahr 2023 beschlossen. Die Grundlage für die Entscheidung bildet die Planung der IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH -Stadtmarketing-, die für vier Termine Veranstaltungen mit einer Ladenöffnung zwischen 13:00 Uhr und 18:00 Uhr beantragt hat.

Die geplanten Termine umfassen den 26. März (3. Mobilitätstag), den 24. September (6. Hammer GenussFest), den 29. Oktober (Hamms Bunter Herbst) sowie den 17. Dezember (Familien-Weihnachten). Die Verwaltung hat die Anträge auf Grundlage des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Anzahl der zulässigen Sonntagsöffnungen sowie die Ausnahmen für bestimmte Feiertage eingehalten werden. Die Verwaltung sah die Voraussetzungen für die Öffnungen als erfüllt an, da die Veranstaltungen dem öffentlichen Interesse an der Belebung der Innenstadt und der Stärkung des Einzelhandels dienen.

Im Vorfeld der Entscheidung fand ein runder Tisch mit lokalen Akteuren statt, darunter Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, Kirchen sowie die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer. Die Stellungnahmen dieser Beteiligten wurden in den Entscheidungsprozess einbezogen. Das Ordnungsamt bestätigte nach Prüfung der Sachgründe die Zulässigkeit der beantragten Sonntagsöffnungen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 183 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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