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Beschlussvorlage

Umsetzung des Förderprogrammes „Kommunales Integrationsmanagement“ des Landes Nordrhein-Westfalen (KIM NRW) und dessen Bausteine 1 bis 3 im Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023

0956/22_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 0956/22_VL befasst sich mit der Umsetzung des Förderprogrammes „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM NRW) des Landes Nordrhein-Westfalen für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Das Programm gliedert sich in drei Bausteine: den strategischen Overhead, das individuelle Case-Management sowie die rechtliche Verstetigung der Integration. Der Rat soll die Umsetzung unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung beschließen.

Die personelle Umsetzung sieht insgesamt 15 Vollzeitäquivalente vor. Davon entfallen 3,0 Stellen auf den ersten Baustein, 9,0 Stellen auf das soziale Fallmanagement im zweiten Baustein sowie 3,0 Stellen auf die Einbürgerungs- und Ausländerbehörde im dritten Baustein. Organisatorisch ist das Vorhaben im Amt für Integration, Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten angesiedelt, wobei die Abteilung Integrationsmanagement die Koordination übernimmt. Für den zweiten Baustein ist eine Weiterleitung von Mitteln an die Freie Wohlfahrtspflege vorgesehen.

Finanziell stehen Auszahlungen in Höhe von 1.141.100 Euro Einzahlungen von 883.100 Euro gegenüber, was einen städtischen Eigenanteil von 258.000 Euro zur Folge hat. Die Verwaltung beantragt die vollständige Förderung durch das Land. Als Steuerungsgremium soll die Geschäftsführungsrunde Integrationskonzept zur Lenkungsgruppe KIM beauftragt werden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 173 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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