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Beschlussvorlage

Benutzungsgebühren im Rettungsdienst der Stadt Hamm ab 01.01.2023

0998/22_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm hat im Dezember 2022 die Erhöhung der Gebührensätze für den Rettungsdienst ab dem 1. Januar 2023 beschlossen. Die Anpassung betrifft die Gebühren für Krankentransporte, Rettungstransporte sowie Notarzteinsätze. Konkret steigt der Satz für Krankentransporte von 212,50 Euro auf 213,00 Euro, während die Gebühr für Rettungstransporte von 600,50 Euro auf 693,50 Euro und die Kosten für Notarzteinsätze von 618,50 Euro auf 771,00 Euro angehoben werden. Die Gebühr pro Kilometer für Fahrten über das Stadtgebiet hinaus bleibt unverändert bei 3,00 Euro.

Die Verwaltung begründet die Neukalkulation mit allgemeinen Kostensteigerungen, insbesondere bei den Personalkosten und Sachkosten für medizinische Geräte. Zudem werden ein zusätzlicher Rettungswagen sowie ein Notarzteinsatzfahrzeug in den Dienst gestellt. Auch interne Verrechnungen mit anderen Stadtämtern führten zu höheren Kosten. Um die gesetzlich vorgeschriebene Kostendeckung gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW zu gewährleisten, war eine Anpassung der Sätze notwendig.

Im Zuge des Beschlusses wurden zudem die Anlagen 13.5 und 13.6 zum Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Hamm aktualisiert, um die Personalplanung für Notfallsanitäter sowie die Neubeschaffung von Fahrzeugen abzubilden. Parallel dazu wurde die 3. Änderungssatzung zur Satzung über den Rettungsdienst verabschiedet. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft. Die Krankenkassenverbände wurden im Rahmen des Verfahrens beteiligt.

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