Denkmalbereich Markgrafenufer hier: Aufstellungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Aufstellung einer Denkmalbereichssatzung für das Gebiet „Markgrafenufer“ vorgelegt. Ziel des Verfahrens ist die Unterschutzstellung eines etwa 15.438 Quadratmeter großen Bereichs in der Gemarkung Hamm (Flur 21) gemäß § 10 des Denkmalschutzgesetzes NRW. Der geplante Bereich umfasst verschiedene Flurstücke, darunter Wohngrundstücke, Verkehrsflächen sowie öffentliche Grünflächen.
Das Ensemble umfasst primär freistehende Villenbauten aus der Zeit um 1930, die sich entlang des Markgrafenufer zwischen der Marker Allee und der Ahse befinden. Die Bebauung ist durch eine sachliche Schlichtheit und charakteristische Walmdächer geprägt. Neben den Gebäuden sollen auch die zugehörigen Gartenflächen, Einfassungsmauern sowie die Straße Markgrafenufer mit ihrem Baumbestand und eine ovale Grünfläche als Bestandteile des Denkmalbereichs geschützt werden.
Die Vorlage begründet die Maßnahme mit dem Ziel, das äußere Erscheinungsbild dieses zusammenhängenden Gebäudeensembles als Zeugnis der Stadtbaugeschichte zu erhalten. Der Geltungsbereich umfasst unter anderem die Hausnummern 11 bis 24. Planungsrechtlich ist das Gebiet im bestehenden Bebauungsplan als reines Wohngebiet mit maximal zweigeschossiger, offener Bauweise festgesetzt. Die Aufstellung der Satzung soll das kulturelle Erbe der Anlage für die Zukunft sichern.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 174 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 13.12.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 12.12.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 06.12.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 24.11.2022kein Ergebnis hinterlegt
Verwandte Vorlagen