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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 05.083 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert IV - hier: 1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 23.03.2021 2. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses mit verändertem Geltungsbereich 3. Kenntnisnahme der bisherigen Beteiligungsergebnisse 4. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 5. Offenlegungsbeschluss

0947/22_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 0947/22_VL der Verwaltung der Stadt Hamm befasst sich mit der Neufassung des Bebauungsplans Nr. 05.083 zur Nachnutzung des nördlichen Teilbereichs des ehemaligen Bergwerksgeländes Heinrich Robert in der Gemarkung Herringen. Der Plan sieht vor, den Aufstellungsbeschluss vom 23.0<0xE2><0x80><0xAF>03.<0xE2><0x80><0xAF>2021 aufzuheben und durch einen neuen Beschluss mit angepasstem Geltungsbereich zu ersetzen. Die Fläche umfasst etwa 161.647 m², wovon rund 16,5 Hektar auf das ehemalige Zechengelände entfallen. Die geplante Flächennutzung umfasst Gewerbe mit etwa 19,9 %, Grünflächen mit 20,9 %, Wald mit 19,4 % sowie Wohnbau mit etwa 12,0 %.

Ziele der Planung sind die Schaffung von Planungsrecht für Gewerbe- und Wohnflächen sowie die Integration von Klimaschutzstandards, etwa durch ein Nahwärmenetz, Blockheizkraftwerke und Photovoltaikanlagen. Zudem ist die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens vorgesehen. Die Festsetzungen beinhalten eine Begrenzung der Gebäude im Wohngebiet WA 1 auf maximal 120 m² Grundfläche sowie spezifische Grundflächenzahlen für die Gebiete WA 2 und Gewerbegebiet.

Die Vorlage dokumentiert die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren. Stellungnahmen der Behörden und Verbände, unter anderem zur Entwässerung, zu Methan-Ausgasungen sowie zu Verkehrsfragen, wurden in die Planung eingearbeitet. Zur Vermeidung von Lärmkonflikten wurde eine Einschränkung der Betriebszeiten einer Grubengasverwertungsanlage vereinbart. Die Verwaltung schlägt vor, auf eine erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu verzichten und die öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 209 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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