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Beschlussvorlage

Abwassergebührensatzung 2023 der Stadt Hamm

1005/22_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm hat die Neufassung der Abwassergebührensatzung 2023 sowie die Anpassung der Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung mit Wirkung zum 1. Januar 2023 beschlossen. Die Neuregelung basiert auf einer neuen Gebührenkalkulation, die eine Kostendeckung gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW vorsieht.

Die Kalkulation für das Jahr 2023 zeigt, dass die Gesamtgebührensätze für einen beispielhaften Vier-Personen-Haushalt unverändert bleiben. Dies wird durch die Verwendung eines Sonderpostens aus positiven Ergebnissen der Vorjahre ermöglicht, der etwa 5 Millionen Euro umfasst. Dieser Ausgleich dient dazu, Kostensteigerungen abzufangen. Zu den identifizierten Kostensteigerungen gehören eine Erhöhung der Verbandsumlage um insgesamt 1,3 Millionen Euro, was primär auf gestiegene Energiepreise zurückzuführen ist, sowie ein Anstieg der Kosten für den Netzbetrieb beim Lippeverband um 0,5 Millionen Euro und bei den städtischen Kosten um 0,2 Millionen Euro.

Obwohl die Gesamtsumme für den Musterhaushalt stabil bleibt, ergeben sich Verschiebungen innerhalb der einzelnen Gebührentatbestände, was Auswirkungen auf einzelne Gebührenzahler haben kann. Die Verwaltung weist darauf hin, dass etwaige Über- oder Unterdeckungen in den Folgejahren im Gebührenhaushalt ausgeglichen werden und somit haushaltsneutral bleiben. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 177 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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