Freiwillige Weihnachtsbeihilfe für Bezieher von ALG II
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0499/22 gestellt, der die Auszahlung einer freiwilligen Weihnachtsbeihilfe vorsieht. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister und befasst sich mit der finanziellen Unterstützung von Personengruppen, die Leistungen nach dem SGB II, nach dem SGB XII oder Taschengeld im Rahmen des SGB beziehen.
Konkret wird beantragt, dass Beziehern von Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Empfängern von Sozialgeld nach dem SGB II sowie Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern, die Taschengeld nach dem SGB erhalten, eine Beihilfe ausgezahlt wird. Die Höhe der geplanten Zahlung soll für Alleinstehende 200 Euro betragen, während für jede weitere Person innerhalb der Bedarfsgemeinschaft ein Betrag von 100 Euro vorgesehen ist.
In der Begründung des Antrags wird angeführt, dass die Regelsätze und Leistungen knapp bemessen seien und keine Mittel für zusätzliche weihnachtliche Ausgaben wie Geschenke oder ein besonderes Essen vorgesehen seien. Es wird darauf hingewiesen, dass solche Kosten nicht aus den regulären Leistungen erspart werden können. Die Ratsgruppe sieht in der Auszahlung ein Signal des Stadtrates gegenüber den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern.
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- 13.12.2022kein Ergebnis hinterlegt
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