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Beschlussvorlage

Klimarelevanzprüfung von politischen Beschlüssen

0970/22_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0970/22 festgelegt, dass alle städtischen Beschlussvorlagen künftig hinsichtlich ihrer stadtklimatischen Folgen bewertet werden. Die einreichende Stelle ist dazu angehalten, die Klimarelevanz im Rahmen des Beteiligungsverfahrens abzufragen. Falls eine Klimarelevanz festgestellt wird, müssen die durchgeführten Abwägungen sowie mögliche Kompensationsmaßnahmen in der Vorlage erläutert werden.

Sollten Auswirkungen auf die Klimarelevanz identifiziert werden, ist das für den Klimaschutz zuständige Dezernat in den Mitzeichnungsprozess einzubeziehen. Die Verwaltung wurde beauftragt, dieses Prozedere zum 1. Januar 2023 in der Stadtverwaltung und ab dem 1. Januar 2024 in den jeweiligen Verantwortungsbereichen des Stadtkonzerns einzuführen. Laut Vorlage entstehen durch diese Maßnahme keine zusätzlichen Kosten.

Die Grundlage für diese Regelung bilden der Beschluss zum Klimanotstand aus dem Jahr 2019 sowie das Klimafolgenanpassungskonzept. Ziel des Verfahrens ist es, die Auswirkungen politischer Entscheidungen auf das Stadtklima transparent zu machen und die langfristigen Ziele der Klimaneutralität bis 2035 sowie die Anforderungen des Pariser Klimaschutzabkommens zu berücksichtigen. Zur Überprüfung der Umsetzung soll das Klimadezernat eine jährliche Statistik erstellen, welche die gefassten Beschlüsse und deren Relevanz für das Klima zusammenfasst.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 176 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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